Inschriftenkatalog: Stadt Darmstadt und Landkreise Darmstadt-Dieburg sowie Groß-Gerau

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 49: Darmstadt, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau (1999)

Nr. 39 Nieder-Beerbach, Evangelische Kirche nach 1433 – um 1450

Beschreibung

Grabplatte des Ritters Philipp II. von Frankenstein. Die Platte aus rotem Sandstein steht heute außen an der Nordwand des Chores. Die Inschrift läuft auf dem Rand zwischen Linien um und ist von außen her zu lesen. Sie beginnt unten auf der rechten Leiste, wird oben auf der linken Leiste fortgesetzt und endet auf der unteren Leiste. Als Worttrenner werden Quadrangeln mit paragraphzeichenförmig ausgezogenen Zierstrichen verwendet. Im Feld steht auf einem Hund in Halbrelief ein vollgerüsteter Ritter, der mit beiden Händen einen Schild mit dem Wappen vor seinen Beinen hält. Neben ihm ist rechts in Ritzzeichnung ein Schwert dargestellt und links in einer Eintiefung eine reliefierte Lanze. In den oberen Ecken des Feldes sind zwei weitere Wappen angebracht. Die Platte zeigt insgesamt erhebliche Verwitterungsschäden.

Maße: H. 183, B. 105, Bu. 6,5 cm.

Schriftart(en): Gotische Minuskel mit Versalien.

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Thomas G. Tempel) [1/2]

  1. · Anno · M · cccc · 〈. . .〉 / philipps · der · alt · zv · francksteyn · her · iohans · s[el]gen · / son rytters

Wappen:
Frankenstein; Frankenstein; unkenntlich.

Kommentar

Die Inschrift zeigt eine Minuskel im Vierlinienschema, deren Ober- und Unterlängen nicht sehr ausgeprägt sind. Als Versalien wurden ein pseudounziales A und ein unziales M der gotischen Majuskel verwendet. Die grob gearbeitete Figur wirkt altertümlich.

Philipp II. war ein Sohn Johanns I. von Frankenstein und der Anna Kämmerer von Worms. Er war mit Elisabeth Rüd von Collenberg verheiratet. Sein Todesdatum ist unbekannt. In den Urkunden wird er zuletzt im Jahr 1448 erwähnt.1) Die Grabplatte, auf der das Todesdatum ausgespart ist, wurde vermutlich einige Jahre vor Philipps Tod geschaffen. Da Philipp in der Inschrift als der alt bezeichnet wird, kann sie nicht vor 1433 entstanden sein. In diesem Jahr starb Philipps älterer Vetter Philipp I., der bis dahin zur Unterscheidung der beiden „der Alte“ genannt wurde.2) Nach Möller führte dann Philipp II. ab 1442 in den Urkunden den Beinamen „der Alte“, da nun auch sein Sohn Philipp III. in Urkunden auftrat.

Anmerkungen

  1. Möller, Stammtafeln AF I, Taf. XXVII.
  2. Er war ein Sohn Conrads III. von Frankenstein und Idas von Bickenbach, vgl. Möller [wie Anm. 1]; zur Namensunterscheidung vgl. z. B. Reg. Katz. Nrr. 2767, 3178, 3400.

Zitierhinweis:
DI 49, Darmstadt, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Nr. 39 (Sebastian Scholz), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di049mz06k0003900.