Inschriften: Santa Maria dell’Anima

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DIO 03 Anhang 1: Santa Maria dell’Anima, Rom (2012)

A1, Nr. 3 Santa Maria dell’Anima, Innenhof 101-200

Beschreibung

Fragment einer Grabinschrift, unediert. Es sind drei Zeilen erhalten. Die Buchstaben sind sorgfältig gearbeitet und lassen noch eine geradlinige Zeilenführung erkennen sowie eine einheitliche Strichstärke. Nach [---]SIA und nach [FECERV]NT befindet sich je ein Worttrenner.

Maße: H. 10, B. 9, Bu. 2 cm.

Schriftart(en): Scriptura actuaria

[1/1]

  1. [D(IS) M(ANIBUS)a)--- / ---ET---] / [---]SIA • C[......b) VIVI SIBI ET SVIS / FECERV]NT LI[BERTIS LIBERTABVSQVE / POSTE]RISQ[VE EORVM]c)

Übersetzung:

[...]haben (den Stein) zu Lebzeiten für sich, ihre Freigelassenen beiderlei Geschlechts und deren Nachkommen machen lassen.

Kommentar

Es handelt sich bei dem Fragment eindeutig um eine Grabinschrift. Gut zu erkennen sind Reste der gebräuchlichen Formel LIBERTIS LIBERTABUSQUE POSTERISQUE EORVM. Die erhaltenen Buchstaben NT zeigt, dass der Grabstein von mindestens zwei Personen gestiftet worden ist. Wenn es sich bei dem erhaltenen [---]SIA C[......] um den Namen der Dedikantin handelt, so dürfen wir annehmen, dass davor noch der Name ihres Mannes oder eines anderen Verwandten angeschlossen mit et gestanden hat. Zu dem Prädikat im Plural steht der Name im Nominativ und es ist davon auszugehen, dass der Grabstein vor dem Tod der beiden Personen in Auftrag gegeben wurde1), was vermuten lässt ,dass vor dem Prädikat noch VIVI SIBI ET SVIS gestanden hat. Diese Annahme wird dadurch gestärkt, dass sich die oben angesprochene Formel auf zwei Zeilen erstreckt und eine Zeilentrennung zwischen LIBERTABVSQVE und POSTERISQVE zu erfolgen hat2) Somit fehlen in der erhaltenen Zeile zwei 19 Buchstaben. Der Passus C[...... VIVI SIBI ET SVIS] hat 14 Buchstaben. Hinzu kommen sechs oder sieben Buchstaben für den Namen. Die Häufigkeit der einleitenden Formel D(is) M(anibus) auf tituli sepulcrales lässt hier die Vermutung zu, dass sie sich auch auf dieser Grabinschrift befunden hat. Anhand von Schrift und Formel für die Freigelassenen beider Geschlechter zu urteilen entstammt die Inschrift dem 2. Jh. n. Chr.

Textkritischer Apparat

  1. Zu dieser Ergänzung siehe Kommentar
  2. Zu erkennen ist von diesem Buchstaben nur noch ein ganz geringer Teil des linken Bogens. Es könnte sich auch um ein Q, O oder G handeln. Wahrscheinlicher aber aufgrund der Häufigkeit der Verwendung als Anfangsbuchstabe bei Namen das C, wenn es sich hier um einen der beiden Dedikanten der Grabstätte handelt. Die Zahl der fehlenden Buchstaben beträgt ungefähr sechs bis sieben. Siehe dazu im Kommentar.
  3. Zu erkennen ist von dem Q nur noch der linke Bogen.

Anmerkungen

  1. Oft wurde der Grabstein auch zu Lebzeiten einer Person in Auftrag gegeben, nachdem die andere gestorben war, wonach es dann VIVVS SIBI heißen müsste. Dann jedoch müsste das Prädikat im Singular stehen.
  2. Möglich auch die Trennung zwischen LIBERTABVS- und -QVE.

Zitierhinweis:
DIO 03 Anhang 1, Santa Maria dell’Anima, Rom, A1, Nr. 3 (Sebastian Moos), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-dio003r001a1000302.