Inschriftenkatalog: Rheingau-Taunus Kreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 43: Rheingau-Taunus-Kreis (1997)

Nr. 470 Eltville, Kath. Pfarrkirche St. Peter und Paul 1567

Beschreibung

Memorial- und Stiftungsinschrift des Frühmessers Johann Fischer auf einem Werkstein, heute an der Westwand unter der Empore angebracht. Querrechteckige Rotsandsteinplatte, im Feld siebenzeilige Inschrift ohne Linien. Oben in der Mitte eine halbovale Ausbuchtung.

Maße: H. 30, B. 79, Bu. ca. 3 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

Forschungsstelle Die Deutschen Inschriften bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz [1/1]

  1. IN MEMORIA(M) VENER(ABILIS) · D(OMI)NI · IOHANIS FISCHERI PRI(M)O QVIDE(M)a) / R(EVERENDISSIMI)b) D(OMINI) DANIELIS ARCHIEP(ISCOPI) · MOGV(N)T(INENSIS) · A · SACRIS OFFICIIS / POSTEAc) HVI(VS) ECCL(ES)IAE PRI(M)MISSARII · DEF(VNCTI) · IN D(OMI)NO XX · DECE(MBRIS) A(NNO) / 1567 HOC I(N)SCRIPTV(M) SEPVLCRO APPOSVIT I(N)TEG(ER) ET HO(N)ES(TVS) · PETER / SEIPLL EI(VS) AFFINIS SORORI(VS) ET BONOR(VM)d) REL(ICT)Ie) HAERES LEG(ITIMVS) · PIO / AFEECTVf) P(RO) DEF(VNCTI) A(N)I(M)A AN(N)VA IVSTA P(RO)CVRA(N)S EIDE(M)AETER(N)AE Q(VI)ETIS / LOCVM IMPRECANDO

Übersetzung:

Zur Erinnerung an den ehrwürdigen Herrn Johannes Fischer, zuerst freilich in den heiligen Diensten des hochwürdigsten Herrn Daniel, Erzbischof von Mainz, später Frühmesser dieser Kirche, der im Herrn am 20. Dezember 1567 starb, hat der lautere und ehrenhafte Peter Seipel, sein Schwager schwesterlicherseits und rechtmäßiger Erbe des Vermögens des Verstorbenen, dem Grab diese Inschrift beigegeben. In frommer Zuneigung sorgt er für die Anniversarien für die Seele des Verstorbenen, damit ihr ein Platz ewiger Ruhe erfleht wird.

Kommentar

Die Kapitalis ist ungelenk gearbeitet und zeigt teilweise erhöhte Versalien. Insgesamt kommt die Inschrift mit wenigen Ligaturen aus, enthält aber zahlreiche ein- und untergestellte Buchstaben. Das Formular der Inschrift ist ungewöhnlich: Der sich selbst mit zwei Epitheta lobende Auftraggeber stellt seine aus der Funktion als Erbe resultierende Pflicht zum Totengedenken für den Verwandten heraus. Der Hinweis darauf, ein lauterer Mann und rechtmäßiger Erbe zu sein, könnte als Indiz für vorausgegangene Erbauseinandersetzungen gewertet werden. Demgegenüber tritt die eigentliche Memorialfunktion eher in den Hintergrund; das Totenlob des Verstorbenen ist auf ein einziges standesspezifisches Epitheton reduziert.

Johann Fischer ist mit latinisiertem Namen Piscator 1550 als Altarist des Kiedricher Johannisaltars belegt.1) Die Eltviller Frühmesserei geht auf eine erzbischöfliche Stiftung von 1312 zurück, die auf Antrag des Adels und der Bürgerschaft zustandekam.2)

Textkritischer Apparat

  1. Cauda des Q fehlt.
  2. Auflösungsvorschlag aufgrund des üblicherweise für Erzbischöfe verwendeten Epithethons.
  3. S aus B korrigiert.
  4. B wie R, unterer Bogen nicht geschlossen.
  5. Auflösungsvorschlag nicht ganz eindeutig, zweites I klein über L.
  6. Sic! Erstes E verhauen statt F.

Anmerkungen

  1. Zaun, Landkapitel 121.
  2. Ebd. 54f.

Zitierhinweis:
DI 43, Rheingau-Taunus-Kreis, Nr. 470 (Yvonne Monsees), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di043mz05k0047004.