Inschriftenkatalog: Rheingau-Taunus Kreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 43: Rheingau-Taunus-Kreis (1997)

Nr. 519 Wiesbaden, Museum (aus Geisenheim) 1597

Beschreibung

Gereimte Spruch- und Stifterinschrift auf der Platte des sog. „Geisenheimer Tisches“; heute in der Schausammlung der SNA. Über einer quadratischen Grundplatte trägt der auf Eck gestellte, mit Renaissanceornamenten belegte Fuß die Platte, die auf dem äußeren, breiten Rand reiche, intarsierte Pflanzenornamente zeigt. Nach innen schließt sich das umlaufende Schriftband an; das Mittelfeld bildet eine schwarze, quadratische Schieferplatte. In den vier Ecken Wappenschilde, einmal Handwerkszeichen mit Initialen, weiterhin ein Männchen mit Spitzfläche (?), ein Stern und eine Hausmarke. Als Materialien verwendete der Künstler Nußbaum, Eiche und Weißbuche.

Maße: H. 75,8, Platte 132,8x137, Bu. 2-2,5 cm.

Schriftart(en): Fraktur, Kapitalis.

Forschungsstelle Die Deutschen Inschriften bei der Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz [1/5]

  1. Wann nitt wer die vntreii so gros · so woldt ich mich bedencken ·diessen diesch gutten hern vnd / freund schencken ·Auff dasz sie meiner gedencken ·Doch hab ich mich bedacht ·vndt diessen disch / ahn dise statt gebracht ·Mattes Fauck · bin ich genandt ·zu Geissenheim gar wohl bekandt /zue Laukuva) ist mein vatterlandt ·vff dem hundteruck wol bekandt ·Allein gott die Ehr anno 1597

Versmaß: Deutsche Reimverse.

Wappen:
Fauck, Matthias (ein Zirkel, flankiert von Initialen M(attes) F(auck)); Hausmarke (F auf quergelegtem E stehend).

Kommentar

Das Wappen mit den Initialen und eine kleine männliche Gestalt in der gegenüberliegenden Ecke deuten darauf hin, daß der vermutlich als Tischler bzw. Steinmetz arbeitende Stifter den Tisch selbst anfertigte. Die Inschrift ist sorgfältig in die ornamentalen Intarisien des Tisches eingefügt. Alle Buchstaben bleiben innerhalb des Bandes, Unterlängen sind nicht vorhanden, a erscheint übergroß. Die Punkte über u sind als diakritische Zeichen aufzufassen. Quadrangel dienen als gelegentliche Worttrenner.

Der wohl aus dem Hunsrück1) stammende Matthias Fauck war als angesehener Bürger Geisenheims an dessen Gericht als Schöffe tätig.2) Am 28. Oktober 1599 wurde in Erweiterung ihres 1590 aufgesetzten Testamentes von Fauck und seiner Ehefrau Veronika die größte bekannte Stiftung für Geisenheimer Ortsarme vorgenommen: Sie vermachten ihnen einen Gültbrief im Wert von 1000 Gulden Frankfurter Währung, für die das Ehepaar 1593 30 Malter Korngülte im rheinhessischen Wörrstadt erworben hatte.3) Nach dem Tode des Stifterpaares sollte diese Korngülte von den Edlen und Bürgern des Haingerichts eingefordert und an die Armen sowie an das Haingericht verteilt werden.

Textkritischer Apparat

  1. Befund nicht eindeutig, der Endbuchstabe könnte auch ein p sein.

Anmerkungen

  1. Der Ortsname ließ sich bislang nicht identifizieren; an dieser Stelle ist den Herren Willi Wagner, Ohlweiler, und Josef Heinzelmann, Mainz, für ihre diesbezüglichen Nachforschungen zu danken.
  2. Struck, Geisenheim 89.
  3. Den Gültkauf tätigte Fauck am 24. Juni 1593, vgl. HHStAW 360 Geisenheim 45, vgl. auch Struck, Geisenheim 97 Anm. 115.

Zitierhinweis:
DI 43, Rheingau-Taunus-Kreis, Nr. 519 (Yvonne Monsees), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di043mz05k0051902.