Inschriftenkatalog: Rheingau-Taunus Kreis

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 43: Rheingau-Taunus-Kreis (1997)

Nr. 331† Hattenheim, Kath. Pfarrkirche St. Vincenz 1502

Beschreibung

Memorialinschrift des Johann Langwerth von Simmern wohl auf Totenschild.1) Nähere Angaben zu dem 1615 kopial überlieferten Inschriftenträger fehlen, wohl ein Wappen.

Nach Helwich.

  1. Anno domini 1502 Jar vf den v. Tag Junii starb der ernvest Johan Langwert von Simmern und in Zeit seines Lebens ein Patron des Gotshauß zu Hattenheim cuius anima requiescat in pace.

Wappen:
Langwerth von Simmern.

Kommentar

Der Verstorbene wurde wohl nach 1422 als Sohn des pfalz-zweibrückischen Kanzlers Nikolaus Langwerth von Simmern geboren. Nach dem Tode seines Vaters stand Johann als Kanzler in den Diensten des Herzogs Ludwig „des Schwarzen“.2) Für seine Verdienste belehnte ihn Ludwig am 27. Januar 1464 mit Besitzungen in Hattenheim. Damit begann die Ansiedlung der Familie im Rheingau.3) Sie erlangte den erblichen Besitz des Patronatsrechtes über die Pfarrkirche und wurde zum Kollator des Benefiziums am dortigen Muttergottesaltar.4) Der Ausbau seines Hattenheimer Besitzes und die Schaffung eines dauernden Wohnsitzes gelang Johann Langwerth erst ab 1472.5) Verheiratet war er mit Ottilie, Tochter des kurmainzischen Amtmanns Hans May von Lamsheim.6)

Anmerkungen

  1. Helwich nennt ihn „insigne“. Langwerth von Simmern 52 vermutete hingegen ein Epitaph. Helwich überliefert ein Wappen bei der Inschrift des Georg Langwerth von Simmern (Nr. 423), das gilt offenbar auch für Philipp (Nr. 400).
  2. Damit wurde Johann Langwerth von Simmern in die Fehden des Herzogs gegen dessen Vetter Kurfürst Friedrich von der Pfalz hineingezogen, die bereits seit 1455 aufflammten. 1459 stand Langwerth als Verbündeter seines Herrn zunächst auf seiten des Mainzer Kurfürsten Diether von Isenburg, wechselte aber nach dem Sieg Friedrichs bei Pfeddersheim die Fronten und nahm an der Eroberung von Mainz am 28. Oktober 1462 an der Seite Erzbischof Adolfs von Nassau gegen Dieter von Isenburg teil, vgl. Langwerth von Simmern 36-39.
  3. Ebd.
  4. Zaun, Landkapitel 157f.
  5. Zunächst erwarb er zwei Teile der Burg Hattenheim, die noch im Besitz der Kämmerer von Worms war; später erhielt er den noch fehlenden Teil, der Wiltrud von Wolfskehl und ihrem Ehemann Hermann von Udenheim gehörte, als Pfandbesitz, vgl. Langwerth von Simmern 46.
  6. Ebd. 47.

Nachweise

  1. Helwich, Syntagma 375.
  2. Zaun, Landkapitel 157.
  3. Roth, Geschichtsquellen III 276.
  4. Langwerth von Simmern 52.

Zitierhinweis:
DI 43, Rheingau-Taunus-Kreis, Nr. 331† (Yvonne Monsees), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di043mz05k0033108.