Inschriftenkatalog: Rems-Murr-Kreis
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 37: Rems-Murr-Kreis (1994)
Nr. 178 Murrhardt, Gasthaus Engel, Hauptstr. 15 1568
Beschreibung
Wappentafel mit Bauinschrift des ev. Abts Otto Leonhard Hofsess. Außen an der Südfassade eingemauert; möglicherweise aus dem 1870 abgebrochenen Klosterfruchtkasten1 stammend, seit etwa 1900 am jetzigen Standort. Hochrechteckige, aus drei Werkstücken montierte Tafel mit wuchtigem überstabtem Rahmen, im Feld Wappen in Flachrelief; auf der oberen Rahmenleiste an der Stirnseite Stz. nr. 7, auf der Fase darunter zweizeilige eingehauene Inschrift. Grauer Sandstein.
Maße: H. 82, B. 65, Bu. 2–2,5 cm.
Schriftart(en): Kapitalis mit einzelnen Minuskelbuchstaben.
ANNO D(OMI)NI · 1568 OttO LEON=/HARDVS AbbAS · HOC EDIffICAVIt
Württemberg (quadriertes Herzogswappen). |
Anmerkungen
- Zwischen Fürstenbau und Klosterkirche (jetzt ev. Stadtkirche). Freundl. Hinweis von Herrn Dr. Rolf Schweizer, Murrhardt. – Nach Kdm Rems-Murr 647 wurde die Tafel im Keller des Anwesens Hauptstr. 15 gefunden.
- Anders noch nr. 161 † (1551).
Nachweise
- Kdm Rems-Murr 647.
Zitierhinweis:
DI 37, Rems-Murr-Kreis, Nr. 178 (Harald Drös, Gerhard Fritz), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di037h011k0017804.
Kommentar
Die unbeholfen ausgeführte Inschrift vermengt das Kapitalis-Alphabet mit Unzialbuchstaben (unziales D mit tropfenförmigem Corpus) und Minuskeln (b, f, t). Möglicherweise arbeitete der Steinmetz nach einer in frühhumanistischer Kapitalis ausgeführten Vorlage. Darauf könnten – neben den erwähnten Fremdformen – auch die Verwendung von retrogradem N und spitzovalem O hindeuten. Das Steinmetzzeichen ist fast identisch mit dem der Hofseß-Grabplatten in der Murrhardter Walterichskirche (vgl. nrr. 150, 173), der ausführende Steinmetz muß nach der Schriftgestaltung aber ein anderer sein.
Sollte die Inschrift tatsächlich vom Fruchtkasten stammen, wäre das ein Hinweis darauf, daß auch nach dem Abbatiat Carlins noch Bauarbeiten nennenswerten Umfangs an der Klausur durchgeführt wurden. Bezeichnend für die nachreformatorische Zeit ist, daß zwar nach wie vor der Abt sich als Bauherr nennt, daß aber jetzt das landesherrliche Wappen anstelle des Abtswappens angebracht wird2. Zur Biographie des Abtes Hofsess vgl. nr. 254.