Inschriftenkatalog: Stadt Pforzheim

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

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DI 57: Stadt Pforzheim (2003)

Nr. 1† Ev. Schloßkirche (Stiftskirche St. Michael) 1260

Beschreibung

Steinsarg des Kindes Margaretha, verehrt als Opfer eines Ritualmordes und als Märtyrerin. Der ursprüngliche Standort ist nicht mehr genau zu lokalisieren; nach Fehnle war der Sarg vor 1647 im linken, d. h. nördlichen (?) Seitenschiff, nach Gehres 1811 „linker Hand bey’m Eingang“, nach Pflüger 1862 rechts vom Haupteingang an der Westwand, also im Westbau, aufgestellt. Hochgrab („tumba lapidea“) in Hausform mit Inschrift auf dem Deckel, Gestaltung im einzelnen nicht überliefert, die Inschrift aufgemalt. Nach 1862 abgegangen.

Inschrift nach Fehnle.

Maße: H. mehrere „Fuß“ über dem Boden („aliquot pedum altitudine a pavimento elevata“).

Schriftart(en): Vermutlich gotische Majuskel.

  1. MARGARETHA A IVDEIS OCCISA OB(IIT) FELICITER ANNO D(OMI)NI M CC LX VII CAL(ENDAS) IVLII FER(IA) VIa) .

Übersetzung:

Margaretha, von Juden getötet, starb glückselig im Jahr des Herrn 1260 am 7. Tag vor den Kalenden des Juli (25. Juni), an einem Freitag.

Kommentar

Das nur mehr kopial überlieferte Denkmal der Märtyrerin Margaretha ist ein bemerkenswertes Zeugnis einmal für die Existenz einer Judengemeinde um die Mitte des 13. Jahrhunderts in der Stadt Pforzheim, zum andern für die Verblendung und für den Haß, mit dem die christliche Bürgerschaft der jüdischen Minderheit begegnete. Der Klerus hatte neben der Diffamierung der Juden als Kindermörder das Ziel, durch kultische Verehrung der angeblich als Märtyrer Getöteten in den Besitz wundertätiger Reliquien zu gelangen, Wallfahrten einzurichten und mit der Heiligenverehrung Finanzquellen zu erschließen. Diese Praxis der Judenfeindschaft gewann im 13. Jahrhundert an Boden und führte zu ersten Pogromen in Erfurt (1221) und Fulda (1235)1. Die Legenden legten den Juden meist Hostienfrevel, Brunnenvergiftung und Blutopfer zur Last, wobei es meist Knaben waren, die angeblich durch einen Ritualmord zu Tode gekommen sein sollen2. Bei dem Pforzheimer Fall war die Leiche nicht eines Knaben, sondern eines siebenjährigen Mädchens im Fluß gefunden worden. Die Tradition, ein siebenjähriges Mädchen, das im Fluß ertränkt wurde, zum Gegenstand einer volkstümlichen Heiligenvita zu machen, hat eine Parallele in der Legende der hl. Regiswindis von Lauffen am Neckar, ohne daß dort die Judenverfolgung ins Spiel kam3. Das Grundmuster der Legende ist ähnlich: nach angeblichen Wundererscheinungen, die die Tote hervorbrachte, sah sich Markgraf Rudolf I. (1218–1288) zum Eingreifen gegen die Juden veranlaßt. Sie wurden verhaftet und hingerichtet. Die Schuld der Pforzheimer Juden am Ritualmord schien jedenfalls den als Augenzeugen genannten Dominikanern Reynerus und Aegidius bewiesen4.

Die Kopialüberlieferung zum Hochgrab der Margaretha geht bis ins 13. Jahrhundert zurück und ist zugleich das erste und älteste Zeugnis für die Niederlassung der Dominikaner in der Stadt5. Die Pforzheimer Juden wurden Opfer einer Kampagne, die offensichtlich vom Dominikaner-Orden in ihren Mauern angefacht wurde. Möglicherweise war diese Kampagne gegen die Juden eine gezielte Inszenierung des Ordens mit der Absicht, sich als besonders glaubenstreue Neuankömmlinge in der Stadt zu profilieren und die Gründung ihres Klosters voranzutreiben. Ein Frauenkloster der Reuerinnen oder Büßerinnen der Hl. Maria Magdalena existierte schon 1257; 1287 wird es ausdrücklich als Konvent des Predigerordens (=Dominikaner) bezeichnet6. Jedenfalls ist auffallend, daß bereits unmittelbar nach dem Vorfall der Dominikaner Thomas von Cantimpré (Cantipratanus), Theologe und Hagiograph zu Leuwen (Belgien), gestorben 1263 oder 1270/1272, über den Pforzheimer Kindermord berichtet als „exemplum memorabilis sui temporis de sanguine christiano a Judeis fuso“7. Er war Dominikaner wie auch Rudolf von Schlettstadt, der am Oberrhein als Verfasser und Sammler von Hostienfrevel-Geschichten hervorgetreten ist8.

Da die Dominikaner um 1260 noch keine eigene Kirche in Pforzheim besaßen, hat offensichtlich der Markgraf die Initiative ergriffen, um der Margaretha eine Kultstätte zu verschaffen. Die Pfarr- und Hofkirche St. Michael nahm die Gebeine in dem steinernen Reliquiensarg auf, um die sich offenbar bald eine volkstümliche Märtyrerverehrung entwickelte. Der Margarethensarg stand etliche Fuß über dem Boden erhöht, vermutlich auf einem Sockel oder auf Stützen. Die äußere Gestalt des Sarges in Hausform entsprach der Tradition europäischer Heiligengräber, die in romanischer Zeit aus Edelmetall, vom 13. Jahrhundert an aber zunehmend in Stein ausgeführt wurden9. Der Sarg war von einem Gitter umgeben, auf dem man Kerzen aufstecken oder Lampen anhängen konnte.

Im Dreißigjährigen Krieg zogen nach dem Sieg der kaiserlichen Partei 1634 die Jesuiten in Pforzheim ein mit der Absicht, eine späte Gegenreformation zu verwirklichen. Als das Ende der katholischen Herrschaft in Pforzheim abzusehen war, haben sie unter Führung des Paters Johannes Gamans (1605–1684) im Februar 1647 die Gebeine Margarethas nach Baden-Baden transloziert in der Absicht, die Reliquien der seligen Margaretha vor den Protestanten in Sicherheit zu bringen und die Wallfahrt dort wiederzubeleben. Die Propaganda dazu lieferte der Jesuit Philipp Fehnle (1606–1660)10 in einer ausführlichen, mit vielen Details ausgeschmückten Schilderung aller dieser Vorgänge, wobei er sich ausdrücklich auf die Beschreibung von Cantipratanus stützte. Anders als jener nennt Fehnle nicht 1265 als Todesjahr, sondern – der Inschrift gemäß – das Jahr 1260 und den 25. Juni als den Festtag der Margaretha. Fehnle führt als Beweis für die Echtheit der Reliquien an, daß im Jahr 1507 der Sarg geöffnet und im Beisein des Päpstlichen Legaten und Kardinals Bernhardinus von S. Croce zu Rom untersucht wurde11. Die Translozierung der Reliquien nach Baden-Baden fand am 27. Februar 1647 statt12. Erst im Jahr 1649 wurden die Gebeine zusammen mit den Überresten eines Unbekannten aus einem zweiten, in Pforzheim befindlichen Sarg ohne Inschrift in einem vergoldeten Schrein in der provisorischen Kirche der Jesuiten aufgestellt. Diese hatte man in der ehemaligen Münze eingerichtet. Nachdem der Neubau der Jesuitenkirche 1671–1680 vollendet war, wurde der Schrein dorthin überführt und 1689 im Orléans’schen Krieg zusammen mit dessen Innenausstattung durch Brand zerstört13.

Der steinerne Reliquiensarg war anscheinend 1862 noch in Pforzheim vorhanden. Bemerkenswert ist, daß er von der Zerstörung durch die Reformation verschont geblieben ist. Die Inschrift aber war laut Pflüger mit Ausnahme einzelner Buchstaben kaum mehr zu entziffern, da sie nur aufgemalt war14. Sie ist vermutlich als Umschrift auf dem dachförmigen Deckel umlaufend zu denken. Denkbar wäre, daß die Inschrift auch anders gelesen werden konnte, nämlich einsetzend mit ANNO DOMINI etc.; dann hätte der Name des Mädchens nicht am Anfang, sondern eher in der zweiten Hälfte der Beschriftung seinen Platz gehabt. Das würde dem im frühen 13. Jahrhundert aufkommenden Grabinschriften-Formular, dem sog. Anno-domini-Formular, entsprechen15. Das Sterbejahr ist in der weit verbreiteten schriftlichen Überlieferung unterschiedlich wiedergegeben worden. Die Angaben variieren zwischen 1251, 1261, 1265, 1266, 1267 bis 1271. Fehnle nennt aufgrund seiner Untersuchung der Inschrift das Todesdatum 25. Juni 1260. Die Inschrift könnte aber auch gelesen und übersetzt werden: „1267 an den Kalenden des Juli“, also 1. Juli 1267. Mit der kritischen Interpretation des Todesdatums setzte sich Ruff ausführlich auseinander und kam zu dem Ergebnis, daß die Lesung Fehnles glaubwürdig ist. Der 25. Juni ist im Hagiologium verzeichnet und wurde in Baden-Baden 1653 als Tag der seligen Margaretha gefeiert16. Am vorausgehenden Johannesfest (24. Juni) wurde die Reliquie der Margaretha bei der Prozession mitgeführt und kultisch verehrt. Ein zweites Argument für die Richtigkeit des Todesjahres 1260 ist nach Ruff aus dem Werk des Thomas von Cantimpré zu gewinnen, denn nachweislich hat sich die letzte, von ihm aufgenommene Episode 1262 zugetragen. Danach hat er offensichtlich das Werk abgeschlossen.

Seit der Bearbeitung des Kunstdenkmäler-Inventars der Stadt Pforzheim, das 1939 erschienen ist, hat sich eine neue Tradition hinsichtlich des ursprünglichen Standortes des Margarethen-Sarges herausgebildet. Die polygonale, an das erste nördliche Joch des Seitenschiffs der Schloßkirche angebaute Kapelle wird seitdem als „Margarethen-Kapelle“ bezeichnet17. Emil Lacroix und seine Mitarbeiter erklärten die Entstehung dieser Kapelle durch den Ritualmord von 1260 und die Notwendigkeit, für den sich rasch ausbreitenden Margarethen-Kult einen würdigen Kultraum zu schaffen, dessen Fertigstellung um 1320 angesetzt wird. Für diese Deutung gibt es keinerlei urkundliche Beweise. Vielmehr weist die Gestalt der Kapelle eher auf einen zweigeschossigen Karner hin, auf eine Totenkapelle mit Beinhaus, wie sie auf größeren Friedhöfen üblich waren18. Angesichts der Bedeutung der volkstümlichen Margarethen-Verehrung ist eher anzunehmen, daß sich der Sarg ursprünglich an herausragender Stelle „in medio ecclesiae“, mitten im Kirchenschiff, befand und erst im Gefolge der Reformation im Westbau an der Wand abgestellt wurde19.

Nach Pflüger war 1862 noch neben dem Sarg der Margaretha ein zweiter größerer Sarg mit Deckel, aber ohne Inschrift, vorhanden20. Tatsächlich erwähnt der Humanist Ladislaus Sunthaym (geb. ca. 1445, † 1512/13) bereits in seiner um 1503 entstandenen Landesbeschreibung, im Bericht zu Pforzheim, nicht nur die „Beata Margaretha – a judeis martirisata“, sondern auch einen „Beatus Hainricus etiam a judeis occisus“; beide seien in Pforzheim „in Parrochia“ bestattet21. Vielleicht ist der zweite Steinsarg dieser Person als einem weiteren in der Pforzheimer Kirche verehrten Märtyrer zuzuordnen, dessen Kultus durch die Reformation gänzlich in Vergessenheit geriet, weil der Sarg keine Inschrift mehr trug.

Textkritischer Apparat

  1. MARGARETHA A JUDAEIS occisa ob(iit) foeliciter Anno Domini MCCLXVII . Cal(endas) Jul(ii) fer(ia) VI Sachs.

Anmerkungen

  1. Vgl. LThK 3. Aufl., 8 (1999) Sp. 1209f. (Stichwort: Ritualmord; Vf. Gerd Mentgen); TRE 29 (1998) 253–259 (Vf. Friedrich Lotter). Eine ausführlichere Darstellung der Vorgänge bei Mentgen, Gerd, Studien zur Geschichte der Juden im mittelalterlichen Elsaß (Forschungen zur Geschichte der Juden, Abt. A, Abhandlungen 2). Hannover 1995, 421–434; bes. 426 (Pforzheim); Toch, Michael, Die Juden im mittelalterlichen Reich (Enzyklopädie deutscher Geschichte Bd. 44). München 1998, 55ff., 113ff. Zu dem Pforzheimer Fall vgl. Heinzmann, Gerhard, Auf untertänig Bitten gemeiner Jüdischheit. Zur Lebenssituation jüdischer Menschen in und um Pforzheim. In: Ängste und Auswege 2001, 127–138.
  2. Die bekanntesten Knaben-Märtyrer waren Hugo von Lincoln († 1255) und Werner von Oberwesel († 1287). Zur Verehrung des letzteren wurde die Werner-Kapelle in Bacharach als Wallfahrtskirche erbaut; vgl. Mentgen, Gerd, Die Ritualmord-Affaire um den „Guten Werner“ von Oberwesel und ihre Folgen. In: Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte 21 (1995) 159–198. – In den Zusammenhang mit den Knaben-Ritualmorden gehört auch das Hochgrab des seligen Arnoldus in Uissigheim (Stadt Külsheim, Main-Tauber-Kreis), datiert 1336; vgl. DI 1 (Bad. Main- u. Taubergrund) nr. 109 mit Abb. Die Dokumentation durch den Baden-Badener Jesuitenpater Johannes Gamans 1641 bestätigt diesen Zusammenhang. – Mit dem Pforzheimer Fall vergleichbar ist ein Ritualmord, der sich in Weißenburg im Elsaß am 4. Juli 1270 an einem Christenjungen ereignet haben soll. Sein Grab befand sich bis zur Französischen Revolution in der Stiftskirche St. Peter und Paul in Verbindung mit einer Schrifttafel; vgl. Mentgen 1995 (wie Anm. 1) 426.
  3. Vgl. Schwarzmaier, Hansmartin, Die Regiswindis-Tradition von Lauffen. Königliche Politik und adelige Herrschaft am mittleren Neckar. In: ZGO 131 (1983) 163–198.
  4. Eine Abhandlung über den Mordfall der Margaretha mit kritischer Diskussion der Überlieferung bei Ruff, in: Ängste und Auswege 2001, 139–170.
  5. Zur Geschichte des Pforzheimer Dominikanerklosters vgl. KdmBadenIX/6, 254–268; zur Gründung bes. 256.
  6. Vgl. ebd. 222–232; bes. 223.
  7. Zu Cantimpré und seinen Veröffentlichungen vgl. LThK 2. Aufl., 10 (1965) Sp. 139 (Vf. E. Brouette); TRE 9 (2000) Sp. 1526 (Vf. Walter Buckl). Das Werk des Thomas Cantipratanus mit dem Titel „Bonum universale de apibus“ war im Spätmittelalter weit verbreitet und erfuhr eine kritische Ausgabe durch Georgius Colvenerius (Georges Colvener), Douai 1627. Neuerdings setzte sich Herbert Ruff mit dem Text Cantimprés kritisch auseinander; vgl. Ruff (wie Anm. 4) 139–141.
  8. Vgl. Mentgen 1995 (wie Anm. 1) 426.
  9. Vgl. Straub, Jan, Die Heiligengräber der Schweiz. Ihre Gestalt und ihr Brauchtum. Diss. phil. Zürich 1983; Komm, Sabine, Heiligengrabmäler des 11. und 12. Jahrhunderts in Frankreich. Worms 1990; Garms, Jörg, Gräber von Heiligen und Seligen. In: Skulptur und Grabmal des Spätmittelalters in Rom und Italien. Wien 1990, 83–105.
  10. Fehnle wurde früher mit Johannes Gamans verwechselt. Zur Richtigstellung vgl. Obser, Karl, Zur badischen Historiographie des 17. Jh. In: ZGO 68 (1914) 710–717; hier 710–713. Von Fehnles unvollendetem Werk über die Geschichte des badischen Fürstenhauses existieren allein in Karlsruhe sieben Handschriften. Hier wurde benutzt: Karlsruhe, Bad. Landesbibliothek, Hs. Durlach 162, fol. 259–262.
  11. Es handelt sich um den Kardinallegaten Bernardino Lopez de Carvajal, der sich nachweislich 1507/08 in Deutschland aufhielt. Ruff hat auch dieses Zeugnis überprüft; vgl. Ruff (wie Anm. 4) 155f.
  12. Gamans und Fehnle haben laut einer Niederschrift vom 14. Juni 1647 die Translation genau bezeugt und eine (verlorene) Bleitafel mit Eintrag des Hergangs in dem leeren Sarg deponiert; vgl. Ruff (wie Anm. 4) 160.
  13. KdmBadenIX/1 (Stadt Baden-Baden) 144.
  14. So Pflüger, in: Pforzheimer Beobachter 1857; ders., 1862, 89.
  15. Zu diesem Formular vgl. Einl. XLVI.
  16. Vgl. Ruff (wie Anm. 4) 162–164. Abweichende Angaben zum Todesdatum bei Sachs, Marggravschaft II, 16 Anm. a; Pflüger 1862, 88.
  17. KdmBadenIX/6, 67f., 122–126.
  18. Die Funktion der Kapelle als Beinhaus wurde schon von Mathias Köhler und Christoph Timm erwogen; vgl. Köhler/Timm 1996, 10.
  19. Jedenfalls befand sich auch das Hochgrab für den seligen Arnold (vgl. Anm. 2) ursprünglich inmitten der Uissigheimer Kirche.
  20. Abgegangen; vgl. Pflüger 1862, 89. Pflüger brachte mit der Verehrung der Margaretha gewisse Privilegien der Schiffer-Zunft in Verbindung.
  21. Uhde, Karsten, Ladislaus Sunthayms geographisches Werk und seine Rezeption durch Sebastian Münster. Teil 1,2. Köln, Weimar, Wien 1995; hier Teil 2, 335.

Nachweise

  1. Karlsruhe, Bad. Landesbibliothek, Hs. Durlach 162, Philipp Fehnle, Austriacorum augustissima et Principum Badensium Familia etc., 1653–1660, fol. 171r–293r; hier 259v–262v.
  2. Majus, Vita Reuchlini 1687, 109–115.
  3. Karlsruhe, GLA 65/1074, Memorabilia Phorcensia, 1760/70, fol. 21r.
  4. Sachs, Marggravschaft II, 1768, 16.
  5. Gehres, Pforzheim 1811, 91–95.
  6. Mone, Franz Josef, Quellensammlung zur badischen Landesgeschichte IV, 1868, 51f.
  7. Pflüger, Zur Geschichte der Stadt Pforzheim. In: Pforzheimer Beobachter 1857, nr. 63.
  8. Pflüger 1862, 88–90.
  9. KdmBadenIX/6, 67f., 122, 256.
  10. Zier, Geschichte Pforzheim 1982, 38–40.
  11. Ruff, Herbert, Die Margaretha von Pforzheim – Geschichte, Legende, Tradition. In: Ängste und Auswege 2001, 139–170.

Zitierhinweis:
DI 57, Stadt Pforzheim, Nr. 1† (Anneliese Seeliger-Zeiss), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di057h015k0000106.