Inschriftenkatalog: Mergentheim (Landkreis)

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 54: Landkreis Mergentheim (2002)

Nr. 278 Weikersheim, Schloß 1588

Beschreibung

Türsturz mit Devise. Am alten Nordwesttrakt, Eingang vom Innenhof zur ehemaligen Kapelle. Gotisches Türgewände mit Schulterbogen, aus rotem Sandstein. In den Sturz wurde nachträglich die einzeilige Inschrift eingehauen. Sie beginnt über der linken Ecke des Schulterbogens und ist weit über die rechte Ecke hinausgeführt. Unbeholfene Ausführung mit zahlreichen Steinmetzfehlern; verwittert.

Maße: H. (Gewände) 258, (Sturz) 20, B. 185, Bu. 5 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

© Heidelberger Akademie der Wissenschaften [1/6]

  1. VERBVM · DOMINI · MANVETa) INb) · ETVERNVMc)1) · 1588

Übersetzung:

Das Wort des Herrn bleibt in Ewigkeit.

Kommentar

Auffällige Buchstaben der insgesamt ungelenk eingehauenen Inschrift sind A mit geknicktem Mittelbalken, links offenes D mit verkürztem Schaft und M mit schrägen Schäften und weit hochgezogenem Mittelteil. Die dünnstrichig und weitgehend ohne Bogenschwellungen ausgeführten Buchstaben weisen keilförmige bis dreieckige Verbreiterungen der freien Hasten-, Balken- und Bogenenden auf. Das Bibelzitat galt als Devise der Protestanten2, der Anbringungsort gerade am Portal der alten Burgkapelle stellt also ein klares Bekenntnis des Bauherrn zur evangelischen Konfession dar. Nach der Übersiedelung des Grafen Wolfgang II. von Hohenlohe von Langenburg nach Weikersheim im März 1587 wurde zunächst der nordwestliche Trakt der alten Burganlage („Beamtenbau“) provisorisch als Wohnung und als Regierungs- und Verwaltungsbau hergerichtet, bevor mit dem Neubau des Schlosses begonnen wurde. Die Jahreszahl 1588 bezeichnet vermutlich den Abschluß dieser ersten Baumaßnahmen.

Textkritischer Apparat

  1. So statt MANET; A verbessert aus O, T verbessert aus D. Die getilgten Buchstaben wie auch das versehentlich eingefügte V sind nur flach eingetieft und nicht wie die übrigen Buchstaben mit spitzer Kerbe ausgehauen. Das Versehen wurde demnach noch während der Ausführung der Inschrift bemerkt.
  2. N spiegelverkehrt und mit schrägen Schäften.
  3. So statt ETERNVM; T verbessert aus D.

Anmerkungen

  1. I Pt 1, 25.
  2. Vgl. nr. 216.

Nachweise

  1. OAB Mergentheim 786.
  2. Baum, Saalbau, Sp. 468 (nur Jahreszahl).
  3. Hessler, 296 Burgen 214.
  4. Merten, Schloß Weikersheim 41984, 11.

Zitierhinweis:
DI 54, Landkreis Mergentheim, Nr. 278 (Harald Drös), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di054h014k0027802.