Inschriften: St. Michaeliskloster und Kloster Lüne bis 1550
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 24: Lüneburg: St. Michaeliskloster, Kloster Lüne (1984)
Nr. 9† St. Michaeliskirche 1330
Beschreibung
Grabplatten für Otto, Herzog von Braunschweig und Lüneburg, und seine Gemahlin Mechthild, Herzogin von Bayern. Beide Platten sind in Abmessungen, Gestaltung und Ornamentik genaue Gegenstücke, haben eine gemeinsame Geschichte und müssen, wie zu zeigen sein wird, gleichzeitig angefertigt worden sein. Deshalb werden sie hier gemeinsam behandelt. Beschreibung und Wiedergabe der Inschriften erfolgen nach den durch eine sorgfältig hergestellte Abbildung ergänzten Angaben im 1753 erschienenen vierten Teil der „Origines Guelficae“1).
Die Platten stellten die beiden Verstorbenen in Lebensgröße dar. Die Figuren standen in einer Baldachinarchitektur, die im wesentlichen aus zwei außen stehenden Säulchen mit darüber liegendem krabbenbesetzten Wimperg gebildet wurde. Innerhalb des Wimperges befand sich als unterer Abschluß ein Kleeblattbogen. Die Fialen, in die die Säulchen ausliefen, trugen wie der Wimperg je eine Kreuzblume als Bekrönung. In die Zwickel zu Seiten des Wimperges war eine Scheinarchitektur aus Maßwerkfenstern und Vierpässen eingefügt, die den Eindruck erweckte, sie liefe ohne Unterbrechung hinter dem Wimperg hindurch.
Die Platte für Herzog Otto zeigte den Fürsten in bodenlangem Übergewand mit darüber gehängtem, ebenfalls bodenlangem Pelzumhang, der vor der Brust mit einem Riemen zusammengehalten wurde. In das Haar war ein diademartiger Reif gesetzt. Mit der rechten Hand hielt er ein abgegürtetes, mit der Spitze nach unten gerichtetes Schwert, mit der linken Hand stützte er einen Wappenschild. Die Platte trug, beginnend oben links, die Umschrift (A).
Die Herzogin Mechthild war in langem faltenreichen Gewand dargestellt. Sie trug über einem Kopfschleier eine Krone, mit der rechten Hand hielt sie einen Kelch. Der linke Arm umfaßte einen Helm, auf dessen Spitze ein ringsum reich mit Pfauenfedern hinterlegter Wappenschild stand. Vom unteren Rand des Helmes hing ein geschwungenes Schriftband mit eingerollten Enden herab, das die Inschrift (B) enthielt. Um die Platte lief außen, oben links beginnend, die Inschrift (C) herum.
Beide Platten stammten aus dem 1371 verlassenen Michaeliskloster auf dem Kalkberg, wurden von dort in die seit 1376 innerhalb der Stadt neu errichtete Klosterkirche übernommen und bildeten hier den Hauptschmuck eines vermutlich 1432 entstandenen tumbaartigen Denkmals, das über der Fürstengruft zu St. Michaelis errichtet wurde2). Im Zuge der Umgestaltung der Kirche wurde das Monument 1792 entfernt und in das Museum der Ritterakademie verbracht. Dort wurden beide Grabplatten im Jahre 1830 von Dieben zerstört, die Bruchstücke entwendet und eingeschmolzen3).
Maße: H.: 174,0 cm; B.: 87,0 cm (nach Halliday).
Schriftart(en): Gotische Majuskel.
- A
+ ANNO · D(OMI)NI M̊ CCC̊ · XX̊Xa) / Q(UI)NTOb) · NONAS · APRILIS · IN · SECUNDA · FERIA · POST · DIEM · PASCHEc) · OBIIT · SERENV/S · ET · PACIFICUS · PRINCEPS · D(OMI)/N(U)S · OTTO · DUX · DE · BRVNSWICHd) · ET · LUNEBORCHe) · REQUIESCAT · IN · PACE · AMENf)
- B
+ SOROR · LODEWICIg) · IMPERATORIS
- C
+ ANNO · D(OMI)N(I) · MILLESIMO / TRECENTESIMOh) · DECIMO · NONO · IN · UIGILIA · PALMARVM · OBIIT · INCLITA · D(OMI)NA · ME/CHTILDIS · DVCISS/A · DE · BRV(N)SWICHi) · ET · LVNEBORCHk) · CUIVS · ANIMA · REQVIESCAT · IN · PACE · AMENl)
Übersetzung:
(A) Im Jahre des Herrn 1330, an den fünften Nonen des April, am Montag nach dem Ostertag, starb der gestrenge und friedliebende Fürst, Herr Otto, Herzog von Braunschweig und Lüneburg. Er möge ruhen in Frieden. Amen.
Textkritischer Apparat
- Rikemann: 1303; darüber von derselben Hand geschriebene, offensichtlich auf Lossius fußende Verbesserung: Loß 1330.
- Rikemann: octavo; darüber von derselben Hand geschriebene Verbesserung: quinto. – Rehtmeier: octo. Aufgrund dieser Lesung wird das Wort zur Jahreszahl gezogen und gefolgert, Otto sei 1338 an den Nonen des April verstorben. Diese Auffassung ist unzutreffend, wie noch näher zu erläutern sein wird.
- Rehtmeier, Pfeffinger, Halliday: pascha.
- Rikemann: Brunswigk.
- Schlöbke, Bertram: Luneborg.
- Fehlt bei Rikemann und Halliday.
- Rehtmeier: Ludewici.
- Fehlt bei Mithoff.
- Rikemann: Brunswigk.
- Halliday: Luneborg.
- Fehlt bei Bertram.
Anmerkungen
- Scheid (Hg.), Origines Guelficae, Bd. 4, Tab. III nach S. 76. Die Abbildung zeigt zwar deutlich Beeinflussungen durch die Stilbildung des 18. Jahrhunderts, ist aber in Bezug auf Einzelheiten als zuverlässig anzusehen, zumal der Hersteller des Stiches vermerkt: N. Seelaender ex originali delineavit & sculpsit, seine Abbildung also auf Autopsie beruht. Die Inschriften sind ebd., S. 77, Anm. ff.) aufgeführt. – Seelaenders Abbildung ist wesentlich genauer als diejenige bei: Rehtmeier, Chronica, Tab. V vor S. 1.
- Vgl. dazu Nr. 27.
- Meyne, Plastik, S. 181.
- Der Löwe ist die älteste von den Welfen geführte Schildfigur. Die Herzen wurden später in das Wappen übernommen, waren aber zur Zeit Ottos des Strengen bereits üblich. Vgl. Böttger, Wappen, S. 4. – Ein Siegel der Herzogin Mechthild ist abgebildet bei Rehtmeier (wie Anm. 1), S. 484. Es zeigt neben dem bayerischen Schild das Lüneburger Wappen mit dem aufrechten Löwen in einem mit Herzen bestreuten Grund.
- Bei (A): qnto. – in – secunda – dns. – Brunswich – Luneborch – in. Bei (C): anno – inclita – Luneborch – in.
- So bemerkt Bertram, Das Evangelische Lüneburg, S. 23, zur Tagesbezeichnung in der Inschrift für Herzog Otto: „quis dies ille sit, an 4. vel 6. Aprilis, Aprili saltem 4. Nonas habente, hariolari nequeo; alterutrum tamen horum esse, fit verisimile“. Rehtmeier (wie Anm. 1), S. 517, läßt sich durch seine falsche Lesung (s. o. Anm. b) zu der Folgerung verleiten, „daß Herzog Otto nicht A. 1330. 8. Non. Aprilis, wie insgemein davor gehalten wird; sondern A. 1338. Non. April. sein Leben beschlossen, indem ja nicht einmal 8. Nonen waren“. Darauf nimmt 1793 Ludwig Albrecht Gebhardi Bezug, wenn er schreibt: „Ueber die Inschrift, die ... um das Bild des Herzogs läuft, ist ein gelehrter Streit entstanden, weil sie den Sterbetag quinto nonas Aprilis nennt, und so viele Nonae nicht vorhanden sind.“ Er klärt die Unstimmigkeiten unter Hinweis auf den im folgenden noch näher zu betrachtenden Nekrologeintrag: N. N. [L. A. Gebhardi], Nachricht, S. 185. Daß es sich bei dem anonymen Verfasser um Gebhardi handelt, geht daraus hervor, daß sich die etwas umfangreichere Manuskriptfassung dieser Abhandlung im 9. Band seiner Kollektaneen, S. 957–962, erhalten hat.
- Nekrologium des Klosters S. Michaelis in Lüneburg, hg. von Wedekind, S. 27 f.
- Nekrologium (wie Anm. 7), S. 27 f.: VII. Idus/Timothei Apost (7. 4.); VII. Idus/Salvatoris mart. (8. 4.). Der Herausgeber hat die zutreffenden Zahlen der römischen Kalenderbezeichnung parallel hinzugesetzt, den Text jedoch nicht korrigiert.
- Stadler/Heim, Heiligen-Lexikon, Bd. 1, S. 288, s. v. Apollonius.
- Nekrologium (wie Anm. 7), S. 23 f.
- Schütz, Kampf, S. 391.
- Gebhardi, Coll. IV, 1763, S. 687: „Die Buchstaben des Grabes Ottonis Strenui, nemlich die zwei Platen, stimmen genau mit den Buchstaben der alten Glokke ... überein.“ – Die Glocke ist oben unter Nr. 8 behandelt.
- Vgl. Havemann, Geschichte, Bd. 1, S. 453; Angaben zu den politischen Ereignissen während der Regierungszeit Ottos ebd., S. 453–462.
- Vgl. die Stammtafel: Die frühen Herzöge von Bayern aus dem Hause Wittelsbach, in: Wittelsbach und Bayern I, 1: Die Zeit der frühen Herzöge, hg. von Glaser, München 1980, nach S. 541.
- Ein weiteres Beispiel für den Ausdruck ausgeprägten Familienbewußtseins ist der mit den Wappen deutscher und europäischer Adels- und Hochadelsfamilien bemalte Falttisch, der in den letzten Lebensmonaten Herzog Ottos II. entstand und heute im Museum für das Fürstentum Lüneburg gezeigt wird. Vgl. Neubecker, Wappen; Körner, Leitfaden, S. 16 f., Nr. A4.
- Chronicon sancti Michaelis Luneburgensis, hg. von Weiland, S. 397.
- Das erste im Urkundenbuch des Klosters enthaltene Zeugnis über Bauvorhaben datiert zwar vom 26. Dezember 1280, stammt also aus der Zeit nach dem Tode Johanns, läßt aber aufgrund der Formulierungen die Vermutung zu, daß die Pläne der Bauprojekte noch in die Regierungszeit dieses Herzogs zurückreichen. Es handelt sich um eine Urkunde Bischof Ulrichs von Ratzeburg, in der allen, die den begonnenen Bau durch materielle Zuwendungen fördern, ein Ablaß zugesagt wird. In diesem Zusammenhang ist von Gütern die Rede, collatis ad reedificandem monasterium monachorum in Luneburg ..., quod ex vetustate temporis et a tritu operis collapsum: Hodenberg, Lüneburger Urkundenbuch, 7. Abt., S. 82 f., Nr. 110. Für die Folgezeit sind mehrere solcher Ablaßbriefe bekannt: 1281, August 30 (ebd., S. 85 f., Nr. 114); 1283, Februar 20, bis 1284, Juli 25 (ebd., S. 89–93, Nrr. 121–128); 1286, Juli 11 (ebd., S. 93 f., Nr. 130). Der letzte dieser Briefe datiert vom 15. Juli 1301 und läßt erkennen, daß die Baumaßnahmen noch nicht abgeschlossen waren. Es heißt dort: per subventionem vestram in edificiis: Hodenberg, S. 124, Nr. 175. Über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahrzehnten wurden also Bemühungen unternommen, Mittel für die Bauarbeiten zu beschaffen. Allein daraus läßt sich schließen, daß es sich nicht um Ausbesserungsmaßnahmen gehandelt haben kann. Auch die in der Urkunde von 1280 verwendete Wortwahl – ad reedificandem monasterium – deutet auf eine Bautätigkeit erheblichen Umfangs hin.
- Narratio de fundatione, S. 382.
- Der Eintrag über den Herzog lautet (wie Anm. 7): Anno domini M. CCC. XXX. O. Otto dux pie memorie, qui dedit duo plaustra salis et dotavit altare in lectorio, über die Herzogin (wie Anm. 10): Anno domini M. CCC. XIX. O. Methildis ducissa, que dedit duo talenta annuatim de illis duobus plaustris domini ducis et calicem aureum et illam casulam violatici coloris cum margaritis et unum tapetum. Möglicherweise sollte damit, daß die Herzogin auf ihrer Grabplatte mit einem Kelch dargestellt war, an diese Schenkung erinnert werden.
- [Gebhardi] (wie Anm. 6), S. 186.
- Zoepfl, Art. Bestattung, Sp. 350–352.
- [Gebhardi] (wie Anm. 6), S. 182.
- [Gebhardi] (wie Anm. 6), S. 183 f. Außer den Genannten werden angeführt: Otto das Kind († 1252) und seine Gemahlin Mechthild († 1261), Johann († 1277) und seine Gemahlin Liutgard, Otto III. († 1353) und seine Gemahlin Mechthild († 1356), Wilhelm († 1369) und seine Gemahlinnen Hedwig († 1334), Maria und Sophie († 1362). – Vgl. Anm. 27.
- Davon bleibt selbstverständlich unberührt, daß auch zuvor Welfen in Lüneburg regierten. Doch handelte es sich dabei um die Herrschaft über den welfischen Gesamtbereich, nicht um das Teilfürstentum Lüneburg.
- Vgl. die Angaben im Chronicon (wie Anm. 16). Danach waren medio monasterio Hermann Billung und seine Gemahlin, Ordulf († 1071) sowie Magnus († 1106) mit ihren Ehefrauen bestattet.
- Kommentar zu den Grabschriften für Herzog Bernhard I. und seinen Bruder Liudger (Nr. 1).
- [Gebhardi] (wie Anm. 6), S. 178 und 181, weicht in seinen Angaben von denen des Chronicon (wie Anm. 25) ab. Er führt neben Hermann Billung und Herzog Ordulf mit ihren Gemahlinnen die Grafen Dietmar († 1048) und Hermann († 1086) sowie Herzog Magnus auf. Vermutlich ist die Zahl der in Anm. 25 verzeichneten Personen um die genannten Grafen Dietmar und Hermann zu erweitern, so daß mit mindestens acht Sepulturen zu rechnen ist. Die Gräber Bernhards I. und Liudgers in der Krypta sowie Bernhards II. vor dem HeiligKreuz-Altar (vgl. Nr. 1) kommen hier nicht in Betracht. – Gebhardis Liste der welfischen Familienangehörigen ist bereits in Anm. 23 wiedergegeben. – Seine Angaben finden sich wieder bei Halliday, History, S. 373 und 374. – Zuverlässig sind diese Listen nicht. Unsicher ist vor allem, ob Herzog Otto das Kind und seine Gemahlin in Lüneburg beigesetzt wurden. Nach Steinmann, Grabstätten, S. 23, erhielt Otto seine Grabstätte im Dom St. Blasii zu Braunschweig. Herzog Otto fehlt auch in der – im übrigen fehlerhaften – Liste der Lüneburger Grabstätten bei: Malortie, Grab- und Ruhe-Stätten, S. 149 f.
- Wie etwa bei [Gebhardi] (wie Anm. 6), S. 182 f. und 184.
- So spricht Halliday (wie Anm. 27), S. 378, von „inscriptions“.
- Vgl. den Forschungsbericht bei Kloos, Epigraphik, S. 5–11, und das Literaturverzeichnis, S. 11–36.
- Vita Bernwardi episcopi Hildesheimensis auctore Thangmaro, hg. von Pertz, S. 782, c. 57. – Vgl. den Kommentar zu Nr. 1.
- Einen reichen Fundus an Beispielen bieten die Bände MGH.Poetae.
- Wedekind, Noten, Bd. 3, S. 112.
- Der Text lautet in der Wiedergabe bei Wedekind (wie Anm. 33), S. 112 f.:Die Verse sind gleichfalls bei [Gebhardi] (wie Anm. 6), S. 376–378, und bei Halliday (wie Anm. 27), S. 182f., abgedruckt, bietet aber gegenüber Wedekind offensichtlich die fehlerhaftere Überlieferung. Da das Original verloren ist, läßt sich eine Überprüfung nicht vornehmen.
1Ordolfus dux et dominus nostre regioni[s] Cunctos g .......... fertur precellere doni[s]. Attavus iste fuit Friderici suscipienti[s] Inperii sceptrum virtutum robur habenti[s].5Huic ex Ungaria coniux erat alma Sophia Nata probi regis divina nuncia legis. Ex illa Magnum genui ducem memoratur, Qui dicto Magnus simul et probitate probatur. Hic patri matrique sue coniunctus in ist[o]10Servatur tumulo; sint flamina reddita Christ[o],Qui sanctas salvat animas dignetur et illa[s] salvari tormentorum pellendo favilla[s]. O plange virum, Saxonia, corripe mortem, Que cunctis vite finem dedit et sibi rite.15Moribus iste bonis nomen roburque leonis Henricus gessit dux adversosque repressit. Ecclesiam fovit, terris pacem dare novit. Largus erat multum iuris servans bene cultum. Tres genuit natos omni virtute probatos:20Henricus primus fuit, Otto secundus et imus Willehelmus. Scimus, quia vix tales reperimus. Unus apud Rhenum comes in stadio dominato[r], Alter erat flos inperii Bruneswic habitato[r]. Tercius in Luneburg dux vite tempora fixi[t];25Carne quidem crassus, sed mente pius bene vixi[t].Contentus propriis fuit haut rapiens alien[a]. Uxor ei nata Danorum regis Helen[a]. Ex hoc Ottonem fortem generasse leonem Scribitur, invictum licet in feritate relictum.30Bello temptatus captus fuit et spoliatus, Sed cunctis tandem sortem reddebat eandem, Strenuus et dignus actu vultuque benignus. Facta parens vidua sub multo tempore luxi[t] Mortem Willehelmi nec sponsum postea duxi[t].35Vermibus esca datum iacet hic corpus tumulatu[m], Quod domino gratum, sed spiritui sociatu[m]. Si quod peccatum fecit, cadat ad nichilatu[m]. Cuius, Christe, statum presta sine fine beatu[m],39Pacis solamen ferat in celestibus. Amen. Hos Crachto versus abbate Iohanne petentecomposuit sancti Michahelis claustra regente.
- Vers 9 f.: in isto/servatur tumulo; Vers 35: iacet hic corpus tumulatum.
- [Gebhardi] (wie Anm. 6), S. 178: „Nach der Sitte damaliger Zeit war wohl diese Grabschrift nicht in Metall oder Stein gegraben, sondern nur auf Pergament geschrieben, und an einer Wand über dem Grabe aufgehängt worden.“
- [Gebhardi] (wie Anm. 6), S. 184.
- [Gebhardi] (wie Anm. 6), S. 184, Halliday (wie Anm. 27), S. 380:
Anno de mundo perit MCter Lque secundo Inclitus Otto die Magni, vas iste sophie.Cui coniux iuncta Mechtildis honore perunctaSexto defuncta post hec analia cunctaLuce Bonifacii, quo corpore sit data paci.
- Nach [Gebhardi] und Halliday (wie Anm. 38):Das Datum bezieht sich auf den Tod der Herzogin Sophie. Dieser Nachsatz könnte ein Zusatz des Schreibers gewesen sein.
Christe, sophia pia da matre precante Maria, Ut hec scripta tria sint insita nomina divaIn ierarchia: Hedewich et Maria, Sophia.Obiit An. Dn. MCCCLXII.
- Nach [Gebhardi] und Halliday (wie Anm. 38):
M. trecenteno sexagenoque novenoLux sacra clementis perit, et dux gloria gentisWilhelmus quintus Brunswic Luneborg cyliarchaHic sotiatur, virtutum nobilis, archa.
Nachweise
- Lossius, Epitaphia, S. 22 (A und C nur im Auszug).
- Rikemann, fol. 57 r.
- Hövelen, S. 52 (A und C nur im Auszug).
- Schlöpke, Chronicon, S. 269 (nur A).
- Sagittarius/Gause, Memorabilia, S. 11 (nur A, im Auszug).
- Bertram, Das Evangelische Lüneburg, S. 23 f.
- Rehtmeier, Chronica, S. 517, mit Abb. Tab. V vor S. 1.
- Pfeffinger, Historie, Bd. 1, S. 228; Bd. 2, S. 5 (ohne B).
- Scheid (Hg.), Origines Guelficae, Bd. 4, S. 77, Anm. ff., mit Abb. Tab. III nach S. 76.
- Gebhardi, Verzeichnis 1796, S. 126.
- Halliday, History, S. 378 f.
- Mithoff, S. 167.
- Reinecke, Die Kirchliche Abteilung, S. 125.
- Meyne, Plastik, S. 181.
Zitierhinweis:
DI 24, Lüneburg: St. Michaeliskloster, Kloster Lüne, Nr. 9† (Eckhard Michael), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di024g002k0000906.
Datum: 1330, April 9.
Übersetzung:
(B) Die Schwester des Kaisers Ludwig. (C) Im Jahre des Herrn 1319, am Vortage des Sonntags Palmarum, starb die weitbekannte Herrin Mechthild, Herzogin von Braunschweig und Lüneburg, deren Seele ruhen möge in Frieden. Amen.
Datum: 1319, März 31.
Die Worte der Inschrift waren durch einfache Zierpunkte voneinander getrennt. Die Abbildung von 1753 gibt das N häufig spiegelverkehrt wieder5), ebenso fällt die regellose Verteilung von U und V auf. Ob es sich hier um Ungenauigkeiten bei der Herstellung der Abbildungsvorlage handelt, oder ob diese Ungenauigkeiten auf einen fehlerhaften Guß der Platte zurückgehen, ist nicht zu entscheiden. Eindeutig ist jedoch, daß es sich bei der Schriftart um eine gotische Majuskel mit den für sie typischen Kennzeichen gehandelt hat.
Die inschriftlich überlieferten Todesdaten weichen von den Angaben ab, die das Nekrologium des Michaelisklosters enthält. Diese Abweichungen wurden bereits früh erkannt und von mehreren Autoren erwähnt; zusätzliche Verwirrung rief ein Fehler in der Inschrift für Herzog Otto hervor6). Hier ist in der Datierungsformel das Wort NONAS überliefert. Daß statt dessen IDUS hätte stehen müssen, ergibt sich aus der im Text anschließend gegebenen Tagesbezeichnung IN SECUNDA FERIA POST DIEM PASCHE. Der Montag nach Ostern fiel 1330 auf den 9. April, und auf den 9. April fallen auch die 5. Iden dieses Monats. Deshalb ist es sehr wahrscheinlich, daß für die Inschrift tatsächlich die Bezeichnung IDUS vorgesehen war, bei der Herstellung der Platte jedoch an dieser Stelle ein Fehler unterlief. Es dürfte sicher sein, daß mit dem Inschrifttext auf den 9. April verwiesen werden sollte.
Unter den 5. Iden des April ist der Tod des Herzogs auch im Nekrologium des Klosters vermerkt7), doch knüpfen sich an diesen Eintrag Unsicherheiten: die Ordnung des Kalenders zwischen dem 8. und 13. April ist im Anniversar nicht intakt, weil die 7. Iden doppelt vergeben wurden. Sie stehen nicht nur für den 7. April, wie es korrekt ist, sondern ein zweites Mal für den 8. April. Deshalb liegen die 6. bis 2. Iden jeweils um einen Tag zu spät, die Iden selbst, der 13. April, erscheinen als die 2. Iden8). Obwohl also der Tod Herzog Ottos unter den 5. Iden verzeichnet ist, bezieht sich diese Datierung nicht auf den 9., sondern auf den 10. April. Dieser Sachverhalt wird dadurch bestätigt, daß die parallel gegebene Datierung dieses Tages mit Hilfe des Heiligenkalenders den Namen des Presbyters Apollonius verwendet, dessen Gedächtnis am 10. April begangen wird9). Da aber das Nekrologium wegen der geschilderten Fehler unzuverlässig ist, die Inschrift der Grabplatte jedoch durch zweifache, identische Datierung den 9. April als Todestag des Herzogs nennt, sollte dieser Überlieferung der Vorzug gegeben werden.
Ungewiß bleibt allerdings, warum der Todestag der Herzogin Mechthild in der Inschrift auf den 31. März, durch einen Nekrologeintrag indessen auf den 28. März datiert ist10). Worauf diese Differenz von drei Tagen zurückgeführt werden könnte, läßt sich nicht klären, und es ist nicht zu entscheiden, welche der beiden Angaben das zutreffende Datum bietet. Ein Versehen des Inschriftenverfertigers dürfte hier nicht vorliegen; es ist allenfalls denkbar, daß ihm ein falscher Entwurf geliefert wurde. Der Text selbst gibt keinen Anhaltspunkt zur Klärung dieser Fragen.
Wohl aber läßt sich den Inschriften ein Hinweis entnehmen, der zur Datierung der beiden Platten verhilft: die Herzogin Mechthild wird Schwester des Kaisers genannt. Da ihr Bruder Ludwig (IV., der Bayer, † 1347) erst 1328, mehrere Jahre nach dem Tod seiner Schwester, zum Kaiser gekrönt wurde11), ist dieses Jahr terminus post quem für die Herstellung ihrer Grabplatte. Da nun beide Platten als genaue Gegenstücke gestaltet sind, ist eine gleichzeitige Entstehung sehr wahrscheinlich. Das aber bedeutet, daß sie kurz nach dem Tod Herzog Ottos und damit noch im Jahre 1330 geschaffen worden sein müssen.
Im Zusammenhang mit dieser Datierung sind auch Angaben über den Gießer der beiden Platten möglich. Gebhardi teilt die Beobachtung mit, daß die für die Grabplatten verwendeten Schrifttypen mit denen auf der heute ebenfalls verlorenen und ebenfalls aus der älteren Michaeliskirche auf dem Kalkberg stammenden Glocke von 1325 genau übereinstimmten12). Aufgrund dieser Angabe, deren Glaubwürdigkeit nicht in Zweifel gezogen werden muß, lassen sich die Platten dem in der Glockeninschrift genannten Meister Olricus oder seiner Werkstatt zuschreiben.
Herzog Otto, Sohn Johanns I. und der Liutgard, Gräfin von Holstein, regierte seit 1277 im Fürstentum Lüneburg13). 1288 heiratete er die 1275 geborene Mechthild, Tochter des Wittelsbachers Ludwig II., Herzog von Oberbayern, und der Mechthild von Habsburg14). Diese Eheschließung, die zu enger Verwandtschaft mit dem späteren Kaiser Ludwig dem Bayern führte, hat allem Anschein nach gerade auch im Selbstverständnis der Familie das Ansehen des welfischen Hauses gestärkt. Als deutliches Zeichen dafür ist die in dieser Form ungewöhnliche Einfügung der Inschrift (B) zu werten15).
Mit dem Bau der 1371 verlassenen und zerstörten Klosterkirche, die bereits unter den Billungern fürstliche Grablege war, stehen Herzog Otto und seine Gemahlin in besonderer Beziehung. Gegen Ende des 13. Jahrhunderts erwies sich die bisherige Kirche – es muß sich dabei um den Bau handeln, dessen Weihe in der Klosterchronistik für das Jahr 1055 verzeichnet ist16) – als erneuerungsbedürftig. Dasselbe scheint auch für die Klosterbauten gegolten zu haben. Schon während der Regierungszeit Johanns sind finanzielle Zuwendungen zugunsten des Klosters nachzuweisen, die offensichtlich mit Neu- oder Umbauplänen in Verbindung standen17). Unter Otto wurde mit der Wiederherstellung begonnen, die einer Neuerrichtung des Klosters gleichgekommen sein muß. Im Jahre 1303 wurde die Krypta der neuen Kirche geweiht, 1305 weihte man das gesamte Gotteshaus18). Otto und Mechthild haben in besonderem Maße zur Ausstattung des Klosters beigetragen. Das Anniversar enthält die Nachricht, daß der Herzog Salinengut schenkte und einen Altar dotierte, die Herzogin eine jährliche Geldrente aussetzte sowie liturgisches Gerät und Textilien stiftete19). Zweifellos sind ihre Verdienste um das Michaeliskloster bedeutend, und so wird allein dadurch erklärlich, daß man zur Kennzeichnung ihres Begräbnisplatzes besonders aufwendig gestaltete Platten aus kostspieligem Metall anfertigen ließ. Ihre Gebeine wurden 1371 wie die der übrigen Fürstengräber erhoben, in die Cyriacuskirche überführt und noch vor Fertigstellung der neuen, innerhalb der Stadtmauern gelegenen Klosterbaulichkeiten in der Fürstengruft der Kirche erneut beigesetzt20).
Über den Platz ihrer Grabstellen in der alten Michaeliskirche ist nichts bekannt. Die Gestaltung der Grabplatten jedoch – die Umschrift ist nicht von außen her, sondern gewissermaßen vom Mittelpunkt der Platten aus zu lesen – deutet darauf hin, daß dem Ehepaar kein Hochgrab errichtet wurde, sondern daß die Platten ungefähr auf gleicher Höhe mit dem Fußboden der Kirche lagen. Sollte diese Vermutung zutreffen, hätte die Sepultur die seit dem hohen Mittelalter übliche Gestaltung besessen: bei Kirchenbestattungen wurden die Gräber etwas über den Boden erhöht und mit einer Deckplatte verschlossen21).
Wo sich die Grablege befunden hat, läßt sich nur im Rahmen weiterer Vermutungen erörtern, weil zuverlässige Hinweise fehlen. Im Kommentar zu den Grabschriften der Billunger Bernhard I. und Liudger (Nr. 1) wird der Versuch unternommen, die wenigen Quellenzeugnisse über die Sepulturen von Angehörigen der Herzogsfamilie in der Lüneburger Klosterkirche zu Aussagen über die Gestaltung dieser Grablegen heranzuziehen und zu einem einheitlichen Bild zu ordnen. Danach ist damit zu rechnen, daß in der Vierung oder im Chor ein bestimmter Bereich für Bestattungen der billungischen und welfischen Herzöge vorbehalten war. Wenn dieser Bereich mehrere nebeneinanderliegende Einzelgräber aufgenommen hat, so werden sich auch hier, also in der Vierung oder im Chor der Michaeliskirche, die Sepulturen Herzog Ottos und seiner Gemahlin Mechthild befunden haben. Diese Vermutung wird durch das Aussehen der Grabplatten mit ihren von innen her zu lesenden Inschriften gestützt: die Platten müssen für den Betrachter auf einen Blick und im ganzen zu erfassen gewesen sein, wenn er den Text lesen sollte, können also nicht wesentlich über das Fußbodenniveau erhoben gewesen sein.
Ludwig Albrecht Gebhardi berichtet, zu Anfang des 13. Jahrhunderts sei ein „fürstliches Grab mitten in der Kirche“ durch Herzog Wilhelm († 1213) eingerichtet worden. Der Neubau der Kirche zur Zeit Ottos des Strengen habe diese Anlage nicht verändert22). An anderer Stelle nennt er Angehörige des welfischen Hauses, die in diesem „wilhelminischen Gewölbe“ bis 1369 beigesetzt worden sein sollen, unter ihnen auch Herzog Otto und seine Gemahlin23). Diese Vorstellung läßt sich weder durch baugeschichtliche Befunde noch durch Quellennachweise begründen. Gebhardi hat sich ganz offensichtlich von den Gegebenheiten leiten lassen, die in der seit 1376 innerhalb der Mauern Lüneburgs neu errichteten Klosterkirche anzutreffen sind: dort besteht – wie oben erwähnt – eine Gruft, die für die Angehörigen der herzoglichen Familie genutzt wurde. Wenn man, von diesen Tatsachen ausgehend, eine Analogie zu den Verhältnissen in der alten, am Kalkberg gelegenen Kirche herstellen will, so muß man dabei sehr viel zurückhaltender vorgehen, als es Gebhardi offenbar getan hat: als Parallele darf allenfalls angenommen werden, daß alle fürstlichen Personen innerhalb eines relativ eng begrenzten Bereiches beigesetzt worden sind. Wichtig ist, daß dabei die Kontinuität zwischen dem billungischen und welfischen Herrscherhaus gewahrt blieb – ein Sachverhalt, den die Quellen deutlich machen, den Gebhardi jedoch übersehen hat. Seine Auffassung, Herzog Wilhelm habe eine neue Familiengrablege geschaffen, kann er einzig daraus geschlossen haben, daß dieser Herzog der erste Regent des Fürstentums Lüneburg war, der dem welfischen Haus entstammte24). Die Klosterchronistik steht seiner Meinung entgegen. Denn dort wird zur Lokalisierung des Grabes Wilhelms derselbe Terminus verwendet wie für die Grabstätten mehrerer Billunger: alle diese Sepulturen lagen medio monasterio25). Daraus wird ersichtlich, daß Wilhelm keine neue Grablege außerhalb der bis dahin vorhandenen Gräber eingerichtet haben kann. Und die Bezeichnung medio monasterio sollte, wie bereits erwähnt und an anderer Stelle erörtert26), auf einen Bereich in der Vierung oder im Chor der alten Klosterkirche bezogen werden, innerhalb dessen sich die Bestattungen zu ebener Erde befunden haben. Von einer Gruft ist in den Quellen nicht die Rede. Auch die Zahl der in der Kirche beigesetzten Angehörigen der billungischen und welfischen Familie muß nicht zu der Vermutung zwingen, aus Platzmangel hätte eine Gruft für mehrfache Belegungen geschaffen werden müssen. Gebhardi und Halliday nennen übereinstimmend sieben Angehörige des billungischen und vierzehn Angehörige des welfischen Hauses, die bis 1369 am Platz der fürstlichen Grablege bestattet worden sein müssen27). Ein Grundrißquadrat von Vierung oder Chor hat ausreichend Raum für etwa 20 Einzelgräber bieten können, zumal wenn man eine Anordnung zu zwei oder mehreren Reihen annimmt.
Mit allen diesen Überlegungen kann kein Anspruch auf Sicherheit erhoben werden. Die Nachrichten über die Lokalisierung von Fürstengräbern in der Michaeliskirche reichen nur bis in die Zeit Herzog Wilhelms († 1213). Bis zum Aussterben des Alten Hauses Lüneburg im Jahre 1369 ist man auf die Angaben des Nekrologs angewiesen, denen naturgemäß keine Anhaltspunkte über die Begräbnisstellen der dort verzeichneten Angehörigen der welfischen Familie zu entnehmen sind. So ist die Ausgangssituation für Untersuchungen zur fürstlichen Grablege sehr ungünstig und unsicher. Die wenigen Hinweise fügen sich jedoch mit dem höchsten Maß an Wahrscheinlichkeit zu dem Bild zusammen, wie es hier umrissen worden ist. Die einzigen bekannten Überreste von Fürstengräbern in der Klosterkirche am Kalkberg sind die hier behandelten Metallgrabplatten. Ihre Gestaltung deutet darauf hin, daß Herzog Otto und seine Gemahlin in Einzelgräbern zu ebener Erde beigesetzt wurden, und dieser Befund stützt die Vermutungen über Art und Anlage der fürstlichen Grablege.
Daß die beiden Platten die einzigen bekannten Überreste der Fürstengräber sind, ist als Feststellung besonders deshalb wichtig, weil handschriftlich Gedächtnisverse auf fürstliche Personen überliefert sind, die in der Literatur unter der Bezeichnung „Grabschrift“ zu finden sind28). Wegen ihres spezifischen Charakters müssen sie im Rahmen einer epigraphischen Untersuchung erwähnt werden, sind aber im eigentlichen Sinne nicht Gegenstand der Epigraphik und können deshalb keinen eigenen Abschnitt im Katalog der Lüneburger Inschriften erhalten. Da aber die Literatur suggeriert, sie könnten inschriftlich ausgeführt gewesen sein29), und sie zudem Lüneburger Herzögen gelten, erscheint es sinnvoll, an dieser Stelle einige Bemerkungen zur Problematik dieser Texte einzufügen. Daß die „Grabschriften“, die hier gemeint sind, eine Sonderform bilden, ist von der Forschung bisher offensichtlich nicht erkannt worden30). Die folgenden, an Lüneburger Beispielen erläuterten Überlegungen sind deshalb mit den Vorbehalten aufzunehmen, die einer skizzenhaften Darstellung in Form eines Versuchs entgegengebracht werden müssen.
An anderer Stelle wurde bereits darauf aufmerksam gemacht, daß Thangmar, der Biograph Bischof Bernwards von Hildesheim, den Text einer conscriptio überliefert, die sich als Ergänzung zu den Inschriften auf Sarkophag und Grabplatte in der Nähe der Sepultur befunden hat31). Diese conscriptio scheint Produkt eines Skriptoriums gewesen und nicht zu dem Zweck geschaffen worden zu sein, wie die inscriptio der Grabplatte den Begräbnisplatz genau zu bezeichnen. Weder in Hildesheim noch an anderen Orten hat sich anscheinend eine solche conscriptio erhalten – ein Zeichen dafür, daß Material und Ausführung den Erfordernissen der Dauerhaftigkeit nicht standhielten – möglicherweise auch nicht standhalten sollten –, und ein Hemmnis bei dem Versuch, die Kennzeichen der conscriptiones zu erfassen. So kommt Thangmars Hinweisen ein besonderer Wert zu, wenn man den Begriff der conscriptiones bestimmen will. Danach bilden sie eine eigene Gattung mit fließenden Grenzen gegenüber den zur Kennzeichnung eines Grabes inschriftlich ausgeführten Texten einerseits und den als ausschließlich literarische Erzeugnisse entstandenen panegyrischen Gedächtnisversen andererseits, wie sie die Mehrzahl der seit der Karolingerzeit zahlreich überlieferten „Epitaphia“ darstellt32).
Genau diese Sonderstellung zeigt sich auch am Beispiel des ersten hier zu nennenden Lüneburger Gedichts, das nach dem Tode Herzog Wilhelms (1213) und vor dem Tode seiner Gemahlin Helena (1234) entstand und vermutlich gleichzeitig aufgezeichnet wurde33). Es besteht aus 41 Hexametern, in deren beiden letzten sich ein gewisser Crachto als Verfasser nennt34). Diese Verse, teils Hexametri caudati, teils leoninische Hexameter, teils leoninische Hexametri caudati, gedenken der Herzöge Ordulf, Magnus, Heinrich d. L. und seiner Söhne Heinrich, Otto und Wilhelm sowie dessen Sohn Otto, der zum Zeitpunkt der Abfassung noch im Kindesalter gestanden haben muß. Billunger und Welfen erscheinen in der Kontinuität einer chronologischen Abfolge von Regierungszeiten. Zweimal begegnen konkrete Hinweise auf den Begräbnisort35), doch ist es wegen der Vielzahl der genannten Personen ausgeschlossen, daß die Verse eine Grabschrift im epigraphischen Sinne gebildet haben. Denkbar ist dagegen, daß das Gedicht, wie Gebhardi annimmt, auf Pergament geschrieben in der Nähe der fürstlichen Gräber angebracht war36). Sollte seine Auffassung zutreffen und möglicherweise auf ältere, nicht mehr zu ermittelnde Nachrichten zurückgehen, würde der Charakter der conscriptiones als Sonderform bestätigt: in der Herstellung Erzeugnis eines Skriptoriums, in der Präsentation einem Grabdenkmal zur Kennzeichnung der Sepultur verwandt. Diese Überlegungen werden durch den zweifachen Bezug des Textes auf tatsächlich vorhandene Gräber gestützt. Ob mit allen diesen Vermutungen ein richtiger Weg beschritten wird, läßt sich nur durch Untersuchungen in größerem Rahmen und auf breiterer Basis ermitteln. Hier genügt die Feststellung, daß die angeführten Gedächtnisverse nicht als Inschrift im herkömmlichen Sinne ausgeführt gewesen sein können.
Schwieriger wird die Beurteilung dreier „Grabschriften“, die dem Herzog Otto III. († 1352) und seiner Gemahlin Mechthild († 1358), seinem Bruder Wilhelm († 1369) sowie dessen Ehefrauen Hedwig, Maria und Sophie gewidmet sind. Gebhardi nennt als Verfasser Johann von Bücken, Pfarrer zu Bergen an der Aller37). Die Grabschrift auf Otto und seine Gemahlin Mechthild besteht aus fünf zweisilbig gereimten leoninischen Hexametern38). Drei leoninische Hexametri caudati gedenken der drei ersten Ehefrauen Herzog Wilhelms39). Vier Hexameter schließlich, die beiden ersten zweisilbig leoninisch, die beiden letzten Hexametri caudati, sind auf den Tod Herzog Wilhelms verfaßt40). Alle drei Stücke sind also vergleichsweise kurz, alle nennen mindestens ein Todesjahr, die beiden ersten enthalten Anrufungen um den Frieden der Bestatteten.
Diese Befunde könnten vermuten lassen, daß die Texte inschriftlich vorhanden waren. Andererseits ist jedoch in Rechnung zu stellen, daß sie gemeinsam überliefert wurden und schon aufgrund formaler Kriterien nur einen Verfasser gehabt haben dürften, gleichgültig, ob die Zuschreibung an Johann von Bücken zutrifft oder nicht. Die Verse sind also wohl 1369 entstanden und allenfalls mit dem Tode Herzog Wilhelms als aktuellem Anlaß in Verbindung zu bringen. Damit wird die Wahrscheinlichkeit, daß die Verse monumental ausgeführt waren, sehr gering. Voraussetzung dafür wäre außerdem, daß man sich dazu entschlossen hätte, mehrere, im Verlauf einer längeren Zeitspanne belegte Fürstengräber zum selben Zeitpunkt mit einer inschriftlichen Kennzeichnung zu versehen. Diese Voraussetzung jedoch dürfte schon deshalb nicht gegeben gewesen sein, weil mit dem Tode Wilhelms das Alte Haus Lüneburg ausstarb und eine Betreuung der Gräber durch Nachkommenschaft entfiel. Die Ereignisse des nunmehr einsetzenden Lüneburgischen Erbfolgekrieges haben eine Traditionspflege von dieser Seite vermutlich in den Hintergrund treten lassen. So ist auch für diese drei Gedichte mit der Möglichkeit zu rechnen, daß sie als conscriptio auf Veranlassung der Klosterleitung in der Nähe der Gräber angebracht waren, wenn sie nicht als rein literarisches Produkt zu gelten haben. Daß die Verse zusammenhängend überliefert sind, kann darauf hindeuten, daß sie auch als Einheit begriffen werden sollten, und unter dieser Bedingung können sie nicht von den einzelnen Grabdenkmälern abgenommen worden sein.
Die hexametrischen Dichtungen wurden hier erwähnt, um skizzenhafte Überlegungen über die Gattung der conscriptiones anzustellen und im Zusammenhang damit deutlich zu machen, daß sie nicht als Inschrift ausgeführt gewesen sein können. Sie sind unmißverständlich gegen die beiden Metallgrabplatten für Herzog Otto und seine Gemahlin abzugrenzen. Diese Platten sind die einzigen bekannten Überreste von den Fürstengräbern in der 1371 verlassenen Kirche des Michaelisklosters am Kalkberg.