Die Inschriften des Landkreises Göppingen
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 41: Göppingen (1996)
Nr. 376† Wiesensteig, Schloß 1604
Beschreibung
Kabinettscheibe mit Wappen des Grafen Rudolf d. J. von Helfenstein. Aus dem 1812 abgebrochenen Teil des Schlosses stammend – der genaue Standort ist nicht bekannt –, befand sich die Scheibe um 1842 im Gasthof zum Hirsch in Wiesensteig „eingerahmt“1. Verbleib unbekannt2. Gemaltes Wappen mit Beischrift.
Wortlaut nach OAB Geislingen.
Rudolph Grav von Helfenstein Baron zu Gundelfingen MDCIIII
Helfenstein-Gundelfingen. |
Anmerkungen
- Vgl. OAB Geislingen 271; heute befindet sich in diesem Haus der Gasthof „Helfensteiner Post“.
- Nach Wurm, Chronik der Stadt Wiesensteig 20 wurden „Glasgemälde, die sich auf die gräfliche Herrschaft bezogen,“ aus dem Gasthaus zur Post „an das Haus Fürstenberg veräußert“. Nachforschungen in Donaueschingen blieben laut freundl. Mitteilung von Herrn Kreisarchivar Walter Ziegler erfolglos.
- In seinem Testament hatte der Graf verfügt, er möge in Kapuzinerkutte, mit Kreuz und Rosenkranz in der Wiesensteiger Stiftskirche neben seinen Eltern beim gräflichen Altar beigesetzt werden. Für den Bau einer Kapelle, die über seinem Grab an der Kirche angebaut werden sollte, waren 3500 fl, für ein Altargemälde 1500 fl sowie für sein Epitaph 1000 fl vorgesehen, vgl. Ziegler, Weisensteig 37. Das Grabmal ist nicht erhalten, eine Grabinschrift ist nicht überliefert.
- Vgl. Europ. Stammtaf. NF XII Taf. 59.
Nachweise
- OAB Geislingen 271.
- Nägele, Die letzten Helfensteiner 104.
- Ziegler, Wiesensteig 86.
Zitierhinweis:
DI 41, Göppingen, Nr. 376† (Harald Drös), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di041h012k0037604.
Kommentar
Rudolf d. J. Graf von Helfenstein war der Sohn Rudolfs V. und der Anna Maria von Staufen. Als der Letzte seines Geschlechts starb er am 21. September 1627, wenige Monate nach seinem Sohn Heinrich3. Anlaß für die Anfertigung der Wappenscheibe könnte Rudolfs Heirat mit Eleonora Gräfin zu Fürstenberg am 22. August 1604 gewesen sein4. In diesem Falle müßte man eine zweite verlorene Scheibe als Pendant mit Wappen und Inschrift der Ehefrau annehmen.