Die Inschriften des Landkreises Göppingen

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 41: Göppingen (1996)

Nr. 430 Geislingen an der Steige, ev. Stadtkirche (U. L. Frau) 1619

Beschreibung

Grabstein der Eheleute Calixt Wechtele und Anna geborene Bey(e)r. Innen an der Südwand des südlichen Seitenschiffs, 3. Stein von Osten, neben dem Eingang; 1879 vom Friedhof Rorgensteig übertragen. Flach gegiebelte Grabstele mit zwei kleinen oben aufgesetzten Voluten und hohem Fundamentsockel; über der Erde sichtbarer Teil durch schmale Leiste in zwei gleich große Zonen geteilt, oben in Rundbogennische in hohem Relief Kruzifixus mit Titulus (A), darunter kniend das Ehepaar und eine weitere Frau, in den Bogenzwickeln geflügelte Engelsköpfe; in der unteren Zone 10zeilige Inschrift (B), auf dem unteren Rahmen Steinmetzsignatur (C). Die unsichtbar eingemauerte Rückseite des Steins enthielt noch einmal dieselbe Sterbeinschrift (B) wie die Vorderseite, lediglich das Todesdatum der Frau wurde hier ausgelassen1. Grauer Sandstein, abgewittert, Ränder bestoßen, Inschrift (B) oben in der Mitte und in den letzten Zeilen erheblich beschädigt (Buchstabenverlust).

Maße: H. 165, B. 76, Bu. 1,5 (A), 2,2 (B), 2,0 cm (C).

Schriftart(en): Fraktur (B), Kapitalis (A, C).

Heidelberger Akademie der Wissenschaften [1/1]

  1. A

    INRI

  2. B

    Anno Domini. 1607. den 17. App[er]ill ist in Gott / Christseleg verschiden der Er[sam C]alixt Wechtele / Burger vnd des gericht[s zu Ge]islingen s[e]ines altersa) / 68 Jar lebt im Ehlichen stand mit seiner e[h]rngliebt / hausfraw Anna Beÿrin 31 Jar Vnnd dan im / Jar Christi 1619 den 28 Julj ist auch seelig verschidn / die Ern vnd dugent fraw Anna Beÿrin ires altters / 72 Jar obermeltes sein gewesteb) ehliche hau[sfr]aw. / der liebalmechtig Gott welle inen all[en . . . . . . . . ]che / au[ff]ers[te]hung in Christo Jesu verle[ÿ]he[n a]men·

  3. C

    . G(eorg) . (Stz. nr. 9) . H(uber) .

Kommentar

Während auf allen älteren Grabsteinen aus der Werkstatt Georg Hubers gotische Minuskel für die Grabschriften verwendet wurde, begegnet hier erstmals Fraktur2. Die Inschrift wurde offenbar erst nach dem Tode der Ehefrau 1619 in einem Zuge hergestellt, für erst nachträgliche Einfügung ihrer Todesdaten gibt es jedenfalls vom Schriftbefund her keine Anhaltspunkte. Der Grabstein als Ganzes ist aber wohl schon vor 1619 zumindest begonnen worden. Anders läßt sich der merkwürdige Umstand nicht erklären, daß die Rückseite des Steins dieselbe Sterbeinschrift, aber ohne die Sterbedaten der Frau, zeigte. Die derzeitige Unzugänglichkeit der Rückseite verhindert freilich eine nähere Untersuchung dieses Befunds. Unklar ist auch, ob es sich bei der zweiten dargestellten Frau unter dem Kreuz um eine Tochter der Anna Beyer handelt oder um eine in der Sterbeinschrift nicht genannte erste Ehefrau Wechteles3. Calixt Wechtele ist wahrscheinlich noch bei der Geislinger Stadtkirche, noch nicht auf dem erst 1608 angelegten Rorgensteiger Friedhof, beigesetzt worden. 1588 und 1593 wird er als Kronenwirt zu Geislingen urkundlich erwähnt4. Von 1593 bis 1601 erscheint er in Urkunden als dritter, also von der Gemeinde gewählter, Pfleger des Heiliggeistspitals5, dürfte also damals noch kein Richter gewesen sein.

Textkritischer Apparat

  1. rs in kleinerem Schriftgrad auf der Grundlinie.
  2. t ohne Balken.

Anmerkungen

  1. Nach Klemm, Aus alter Zeit (wie unten).
  2. Vgl. auch nr. 460; vgl. allerdings die folgende Anm.
  3. Auffällig ist immerhin, daß – anders als bei den im Aufbau vergleichbaren übrigen Geislinger Grabsteinen der Huber-Werkstatt – die Sterbeinschrift in ein etwa 1 cm eingetieftes Feld eingehauen ist. Denkbar ist, daß der Stein schon anläßlich des Todes von Calixt Wechtele 1607 angefertigt wurde, ursprünglich auf dem Kirchhof der Geislinger Stadtkirche frei am Grab aufgestellt und somit von beiden Seiten sichtbar war und daß er auf der Vorderseite eine Versinschrift oder einen Bibelspruch und auf der Rückseite die Sterbeinschrift trug. Nach seiner Versetzung auf den Rorgensteiger Friedhof könnte er dann so (an der Friedhofsmauer?) plaziert worden sein, daß nur mehr die Vorderseite zugänglich blieb. Eine Abarbeitung des angenommenen Gedichts oder Bibelzitats, das ja zur Identifizierung der Verstorbenen völlig untauglich war, zugunsten der Wiederholung der Sterbeinschrift wäre vor diesem Hintergrund plausibel. Zudem ließe sich die für Georg Hubers Werke ungewöhnliche Frakturschrift erklären: Die Inschrift auf der Vorderseite wurde gar nicht von seiner Werkstatt, sondern 1619 oder später von einem ortsansässigen Steinmetz nach dem Text der Rückseite kopiert. Stimmt diese Vermutung, müßte die ursprüngliche Inschrift auf der Rückseite noch in gotischer Minuskel ausgeführt sein.
  4. Vgl. Burkhardt, Geschichte der Stadt Geislingen I 242; Geislinger Urkundenbuch 222 nr. 205.
  5. Geislinger Urkundenbuch 222 nr. 205; 227 nr. 210.

Nachweise

  1. Alfred Klemm, Aus alter Zeit, A: Geislingen, in: Beil. zum, in: Beil. zum Alb- und Filsthalboten Nr. 150 (1879 XII 16). = Ders., Stadtkirche. Nachträge 16f.
  2. Kdm Geislingen 45.
  3. Bischoff, Führer 9 nr. 3.

Zitierhinweis:
DI 41, Göppingen, Nr. 430 (Harald Drös), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di041h012k0043003.