Die Inschriften des Landkreises Göppingen
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 41: Göppingen (1996)
Nr. 257† Göppingen, Schloß M. 15.–M. 16. Jh. (?)
Beschreibung
Tafelgemälde, mit Darstellung einer Ratssitzung des Grafen Eberhard des Milden von Württemberg (1392–1417)1. Näherer Standort und Verbleib unbekannt. Oswald Gabelkover gibt keine Beschreibung der Tafel, er teilt lediglich die Namenbeischrift einer der dargestellten Personen mit. Schrift vermutlich gotische Kursive/Bastarda.
herr Hans von Zimmern
Anmerkungen
- Gabelkover (wie unten) fol. 169v: „tabula vetus, in qua depicta est (ut videtur) Graf Eb. von W. Rhatsseßion“.
- Fleischhauer, Ratssitzung 208–211.
- Dagegen wenig überzeugend Raff, Hie gut Wirtemberg 212 Anm. 27: Original angeblich entstanden zwischen 1406 und 1417, Stuttgarter Kopie „zwischen 1575 und 1585“.
- Fleischhauer, Ratssitzung 212.
- Mit dem Stuttgarter Exemplar ist die Göppinger Tafel jedenfalls nicht identisch. Denn Gabelkovers Notiz findet sich in einer genealogischen Sammlung zur Familie der Freiherren von Zimmern, und Gabelkover hätte in diesem Zusammenhang kaum den auf der Stuttgarter Tafel zusätzlich aufgeführten Jörg von Zimmern unerwähnt gelassen.
- Fleischhauer, Ratssitzung 203; Europ. Stammtaf. NF. XII Taf. 83.
- Pfeilsticker §1135; Europ. Stammtaf. NF XII Taf. 83. Zu den übrigen auf den Gemälden dargestellten Räten vgl. Stälin, Wirtenbergische Geschichte 3, 355; Max Bach, Eine Ratsversammlung Graf Eberhards des Milden von Württemberg, in: Literar. Beil. d. Staats-Anzeigers für Württemberg 1896/97, 4–11; Fleischhauer, Ratssitzung 202–206.
Nachweise
- Gabelkover (HStAS, J1 Nr. 48 g I) fol. 169v.
Zitierhinweis:
DI 41, Göppingen, Nr. 257† (Harald Drös), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di041h012k0025704.
Kommentar
Es hat sich eine Reihe von auf Holztafeln und auf Leinwand gemalten Bildern dieser Ratssitzung erhalten (vgl. nr. 500), so daß wir uns vom Aufbau des Göppinger Gemäldes eine klare Vorstellung machen können: Dargestellt war ein im Vordergrund arkadenförmig abgeschlossener Raum, in dem auf ringsum laufenden Bänken Graf Eberhard und etwa 40 bis 50 geistliche und weltliche Räte sitzen, die jeweils einzeln mit Wappen und Namenbeischriften in Schrifttäfelchen bezeichnet sind. Am Lüster sind die Wappen Württemberg, Bayern (Elisabeth von Bayern, Mutter Eberhards), Visconti (Antonia, erste Frau Eberhards) und Zollern/Bgft. Nürnberg (Bgfin. Elisabeth, zweite Frau) angebracht. Alle erhaltenen Gemälde gehen, wie W. Fleischhauer mit stilkritischen Argumenten plausibel gemacht hat2, auf ein verlorenes Tafelbild oder eine Handschriftenillustration aus der Zeit um 1440–50 zurück, welches dann seinerseits aufgrund einer schriftlichen Überlieferung aus der Regierungszeit Graf Eberhards (Liste der Räte?) angefertigt worden sein dürfte3. Fünf dieser Kopien sind in der Mitte des 16. Jahrhunderts entstanden, die älteste und qualitätvollste unter ihnen befindet sich heute im Württembergischen Landesmuseum in Stuttgart (Depot). Alle weichen geringfügig in Zahl, Reihenfolge und/oder Namenbeischriften der Räte voneinander ab. Fleischhauer vermutet einen politischen Hintergrund für die Anfertigung der zahlreichen Kopien. Auftraggeber seien die württembergischen Landstände gewesen: „Es liegt nahe zu vermuten, daß die beiden andern Landstände, Prälaten und gemeine Landschaft, mit der Verteilung der Bilder … bildlich nachweisen wollten, daß zu Eberhards Zeiten der Adel des Landes, dessen vornehmste Familien größtenteils schon unter den Räten Eberhards des Milden vertreten waren, früher dem Grafen von Württemberg als Landsassen untergeordnet war und wie die Geistlichkeit einen Landstand bildete“4. Die Gemälde richteten sich demnach gegen die letztlich erfolgreichen Emanzipationsversuche des Landadels von der Territorialgewalt und gegen ihre Formierung als Reichsritterschaft im Laufe des 16. Jahrhunderts.
Ob auch das Göppinger Bild in diesen vermuteten Zusammenhang zu stellen ist, läßt sich nicht mehr entscheiden. Die Bezeichnung der Tafel als „tabula vetus“ durch Gabelkover im frühen 17. Jahrhundert könnte auf eine frühere Entstehungszeit als die der erhaltenen Exemplare hinweisen5. Vor der den erhaltenen Kopien zugrundeliegenden verlorenen Vorlage aus der Mitte des 15. Jahrhundert wird sie freilich kaum entstanden sein. Auch die Aufbewahrung im herzoglichen Schloß zu Göppingen spricht nicht gerade für die Theorie von der Verteilung durch die Landstände.
Der genannte Hans (I.) von Zimmern zu Herrenzimmern, Meßkirch und Wildenstein/Donau ist um 1354 als Sohn des Werner postumus von Zimmern und der Brigitte von Gundelfingen zu Burg Derneck geboren und 1441 I 21 gestorben6, er wird 1419 und 1433 unter den württembergischen Räten genannt7. Seine Frau war Kunigunde Gräfin von Werdenberg-Sargans.