Die Inschriften des Landkreises Göppingen

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 41: Göppingen (1996)

Nr. 205 Donzdorf, kath. Pfarrkirche St. Martin 1518

Beschreibung

Grabplatte für Margarethe von Rechberg zu Staufeneck geborene Kämmerin von Worms gen. von Dalberg und für ihre gleichnamige Tochter. Ursprünglich in der „Stauffenecker Capell“, einer Seitenkapelle der Kirche1, später vor dem Südportal im Boden2. Jetzt im Fußboden des Chors hinter dem Hochaltar, Kopfende nach Norden. Die Kalksteinplatte wurde bei der Rebarockisierung der Kirche 1937–393 durch einen neu errichteten Hochaltar größtenteils unzugänglich verdeckt, nur ein Teil der rechten Hälfte ist noch sichtbar. Oben Inschrift in ursprünglich sieben oder acht Langzeilen (A), in der Mitte ein rund eingetieftes Feld mit zwei in Flachrelief ausgeführten, in einen Dreipaß eingefügten Wappenschilden unter einem Helm; im unteren Teil der Platte nur noch einzelne Hasten, Reste einer weiteren zeilenweise angeordneten Inschrift (B), zu erahnen. Platte stark abgetreten, am oberen Rand beschnitten, dadurch vermutlich Verlust einer Schriftzeile4.

Ergänzungen nach Gabelkover.

Maße: H. (Rest) 210, B. ca. 1455, Bu. 5,5–7,7 cm.

Schriftart(en): Kapitalis.

Heidelberger Akademie der Wissenschaften [1/3]

  1. A

    [. . .]a) / [. . . FRAW M]AR=/[GRETHb) VON RECHBERG GE]PO(RNE)c) / [VON DALBERG KÄMMERIN] VO(N) / [WORMS . . .] / [. . .] / [. . .]Ṇ SẸLEN / [. . .]d)

  2. B

    [ANNO 1518. AM ·9· TAG APRILIS STARB DIE EDEL JVNGFRAW MARGRETH VON RECHBERG ZV STAVFFENECK HIE BEGRABEN]e)

Wappen:
[Rechberg], Kämmerer von Worms gen. von Dalberg.

Kommentar

Margarethe, eine Tochter Philipp Kämmerers von Worms gen. von Dalberg zu Herrnsheim und der Barbara von Flersheim6, war mit Georg III. von Rechberg zu Staufeneck verheiratet7. Sie starb am 2. November 1518, knapp sieben Monate nach ihrer gleichnamigen Tochter (geb. 1489 VI 16). Ihr Mann starb erst 1527, für das Ehepaar ist ein Figurenepitaph erhalten (nr. 223).

Textkritischer Apparat

  1. Vermutlich abgeschnittene Zeile mit Nennung des Todesjahrs und den üblichen Epitheta die edel und tugendsam o. ä.
  2. Rechte Haste des M noch sichtbar.
  3. Über dem O ein langer Kürzungsstrich. An das O ist vielleicht ein R ligiert.
  4. Letzter Buchstabe vor SELEN vielleicht auch ein R; das Ende der Inschrift ist demnach zu einer Fürbitte oder zur Angabe des Todestags (Margarethe starb am Allerseelentag) zu ergänzen.
  5. Mindestens vier Schriftzeilen noch andeutungsweise zu erkennen, die dritte Zeile endet auf ENN; mit orthographischen und/oder inhaltlichen Abweichungen des von Gabelkover überlieferten Wortlauts muß also gerechnet werden.

Anmerkungen

  1. Vgl. Gabelkover (wie unten). Schön, Einstige Ausschmückung 79 lokalisiert die Grabplatte durch Fehlinterpretation der Gabelkoverschen Angaben in einer Kapelle auf Burg Staufeneck, vgl. dazu Einl. S. XXIf. Der Standort in Donzdorf wird bestätigt durch Waltz, Misc. hist. (HStAS, J1 Nr. 44) fol. 297v = ders., Rechb. Stammbuch (WLB, Cod. hist. F 30.2) fol. 65r (ohne Wortlaut der Inschrift).
  2. Vgl. Anm. 4.
  3. Vgl. Hummel, Donzdorf 12.
  4. Nach Kdm Geislingen 89 sei die Grabplatte für Margarethe Kämmerin von Worms und ihren Mann Georg III. von Rechberg zu Staufeneck († 1527) bestimmt, doch konnte Baum die Inschrift bereits nicht mehr lesen; vermutlich bestimmten ihn die Allianzwappen zu dieser Zuschreibung. Dagegen paßt Gabelkovers Beschreibung eindeutig zu der erhaltenen Platte. Im Gräfl. Rechberg’schen Archiv Donzdorf hat sich ein Schriftwechsel erhalten (A 668: „Anbringung eines vor dem südl. Portale der Kirche zu Donzdorf gelegenen Grabsteines der Gff. v. Rechberg’schen Familie an einer der Seiten-Wandungen der Kirche. 1869“), dem zufolge 1869 vor dem südlichen Kirchenportal eine Grabplatte im Boden lag, welche „bereits so sehr abgenützt ist, daß Schrift und Wappen bald nicht mehr erkennbar sind“. Der Graf von Rechberg und Rothenlöwen ersuchte den Kirchenstiftungsrat, den Stein zum Schutz aus dem Boden nehmen und innen oder außen an der Kirche aufstellen zu dürfen. Sollte dies auf Ablehnung stoßen, sollte die Platte „der Gräfl. Herrschaft zur Disposition gestellt“ werden. Wie die Sache entschieden wurde, läßt sich dem Schriftstück nicht entnehmen. Der Wortlaut der Inschrift, der dem gräfl. Antrag inseriert ist, entspricht vollkommen dem des Doppelepitaphs für Georg III. von Rechberg und Margarethe Kämmerin von Worms (nr. 223). Es muß sich aber um die hier besprochene Grabplatte von 1518 handeln. Offenbar hat man – wie später auch Baum – aufgrund der noch erkennbaren Wappen die Grabplatte kurzerhand fälschlich dem Ehepaar zugeordnet und die schon fast völlig abgetretene Inschrift komplett nach der des Epitaphs nr. 223 „ergänzt“. Dafür spricht die Lesung Wurm statt WVRMS, vgl. nr. 223 Anm. a. Es ist jedenfalls äußerst unwahrscheinlich, daß Margarethe neun Jahre nach ihrem Tod erneut eine Sterbeinschrift auf der Grabplatte ihres Mannes erhalten haben soll, obwohl für sie längst eine Grabplatte mit Inschrift existierte. Die Anfertigung der gemeinsamen Sterbeinschrift auf dem Doppelepitaph ist dagegen nichts Außergewöhnliches.
  5. Geschätzt nach dem unverdeckten rechten 55,5 cm breiten Teilstück.
  6. Epitaph und Grabplatten der Eltern in Worms-Herrnsheim, vgl. DI 29 (Worms) nrr. 296298.
  7. Zählung nach Stammtaf. d. mediatisierten Häuser 17 Taf. 2.

Nachweise

  1. Gabelkover (HStAS, J1 Nr. 154/15, Umschlag 329: v. Rechberg) fol. 9v (Wortlaut unvollständig).
  2. Schön, Einstige Ausschmückung 79.

Zitierhinweis:
DI 41, Göppingen, Nr. 205 (Harald Drös), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di041h012k0020500.