Inschriftenkatalog: Landkreis Calw
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 30: Landkreis Calw (1992)
Nr. 47† Calw, Stadtkirche St. Peter und Paul 1388
Beschreibung
Totenschild eines N. Truchseß von Waldeck. Standort und Ausführung unbekannt; Crusius bringt die Inschrift mit der Bezeichnung ‚in tabula quadam templi Caluensis hoc epitaphium est‘. Ein Wappen.
Wortlaut nach Crusius.
Anno Domini 1388 auff Caeciliae obijt [. . . . . . . . .]de Waldeck
Datum: 22. November
Truchseß von Waldeck |
Anmerkungen
- Vgl. dazu Fidel Rädle (Diskussionsbeitrag), in: Koch, Epigraphik 1988, S. 305–310.
Nachweise
- Crusius, Annales Suevici lib. VI partis III p. 311.
- Rheinwald, Stadtkirche 15.
Zitierhinweis:
DI 30, Landkreis Calw, Nr. 47† (Renate Neumüllers-Klauser), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di030h010k0004709.
Kommentar
An einer wortgetreuen Abschrift sind Zweifel möglich. Die Bezeichnung auff Caeciliae als deutsche Formulierung in einem lateinischen Text ist ungewöhnlich und fordert sprachlich mindestens eine Ergänzung (tag?) nach der Festbezeichnung. Offenbar war die Schrift kaum noch leserlich, zumal Crusius hinzufügt ‚plura legere nec ego, nec alii poteramus‘.
Die starke Beeinträchtigung der Schrift und die Wappenbeschreibung (‚insignia eius, zwen Rächen decussatim in flaua planitie‘) in Verbindung mit der Bezeichnung ‚tabula‘ sprechen für einen Totenschild in gelber Grundfarbe. Dazu ist ‚epitaphium‘ kein Widerspruch, es charakterisiert den Inhalt und wurde synonym für alle Totengedächtnismäler gebraucht1. Totenschilde sind seit dem 14. Jahrhundert, zunächst in dreieckiger und runder, später auch in hochrechteckiger Form vor allem aus Süddeutschland überliefert. Die Wappenbeschreibung paßt zu den gekreuzten Rechen der Truchseß von Waldeck.