Inschriftenkatalog: Stadt Jena

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 33: Stadt Jena (1992)

Nr. 40† Kollegienkirche (A. 16. Jh.)

Hinweis: Die vorliegende Online-Katalognummer ist im Vergleich zum gedruckten Band mit Ergänzungen und Korrekturen versehen. Sie finden diese am Ende des Artikels. [Dorthin springen]

Beschreibung

Grabstein eines Dominikanermönches; im Fußboden entdeckt und im Hof des Collegium Jenense aufgestellt; 1945 vernichtet.

Nach Koch.

  1. Anno d(omi)ni 15[.. – – –] die Galli obiit [– – –] et vicedom[– – –a)

Übersetzung:

Im Jahre des Herrn 15.., am Tag des (Heiligen) Gallus starb …

Datum: 16. Oktober 15[..].

Textkritischer Apparat

  1. Deutung unsicher. Ein vicedomarius wird in den Urkunden des Jenaer Predigerklosters nicht genannt.

Nachweise

  1. Koch, D 19, 273 Nr. 17.
Addenda & Corrigenda (Stand: 29. August 2022):

Grabplatte eines Unbekannten

Übersetzung:

Im Jahre des Herren 15[---] am Tag des (hl.) Gallus starb [---] und Vicedom[inus ---]

Kommentar

Das unvollständige Wort vicedom am Ende der Is wurde bisher zu vicedomarius ergänzt und als Klosteramt gedeutet, welches aber weder bei den Dominikanern noch bei einem anderen Orden nachgewiesen werden kann. Es ist daher sinnvoller das Wort zu vicedominus zu ergänzen.

Das Amt des Vicedominus lässt sich seit dem Ende des 6. Jhs., womöglich in Anlehnung seiner ursprünglichen Funktion als Verwalter des päpstlichen Haushalts, auch im Umkreis der Bischöfe nachweisen. Bereits im 9. und 10. Jh. verlor das Amt an Bedeutung, lässt sich in den späteren Jahrhunderten immer wieder belegen (DI 75, Nr. 231, 246, 262; DI 88, 378), wenngleich im kirchlichen Bereich der eigentliche Geschäftsbereich nicht mehr eindeutig und klar definiert werden kann.

Aber auch im weltlichen Bereich ist das Amt des Vicedominus seit der Karolingerzeit nachweisbar. Hier traten sie neben den Vögten als Sachverwalter für die weltlichen Belange von Klöstern und Stiften auf. In Kurmainz entstanden seit 1120 vier Verwaltungsbezirke (Mainz/Rheingau, Unterfranken, Thüringen und Eichsfeld/Niederhessen), die je von einem Vicedominus als weltlicher Vertreter des eigentlichen Landesherrn, dem Erzbischof von Mainz, vertreten und verwaltet wurden.1)

Anmerkungen

  1. 1.Vgl. LexMA 8, Sp. 1621–1622.

Zitierhinweis:
DI 33, Stadt Jena, Nr. 40† (Luise und Klaus Hallof), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di033b005k0004007.