Inschriftenkatalog: Stadt Helmstedt
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 61: Stadt Helmstedt (2005)
Nr. 99 Schuhstr. 9 1594
Beschreibung
Balken. Eichenholz. Im Flur des Hauses aufgehängt. Traufenständiges, dreigeschossiges Fachwerkhaus. Fassade jetzt verputzt, unter Putz sechs Gefache im Erdgeschoß. Das Balkenstück stammt aus dem 3. Gefach von rechts. Es wurde 1964 gefunden, als man hier anstelle eines Fensters eine Tür einsetzte1). Inschrift erhaben geschnitzt und farbig gefaßt. Als Trennornamente sind zwei fünfblättrige Rosetten gesetzt.
Maße: Bu: 5 cm.
Schriftart(en): Fraktur.
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· Andreas Krull fieri fecit · A(nno) D(omini) 1594
Übersetzung:
Andreas Krull ließ (dieses Haus) erbauen im Jahre des Herrn 1594.
Anmerkungen
- Frdl. Auskunft der derzeitigen Eigentümerin, Frau G. Lindner. Sie schließt nicht aus, daß das Balkenstück möglicherweise Fortsetzungen gehabt hat. Die Schnittkanten an beiden Seiten legen diese Annahme nahe.
- Vgl. Schaper, Häuserbuch 1,3, S. 136f.
- Schaper, Bürgerbuch 3, S. 611.
- Schaper, Häuserbuch 1,3, S. 128.
Nachweise
- Denkmalkartei Stadt Helmstedt.
Zitierhinweis:
DI 61, Stadt Helmstedt, Nr. 99 (Ingrid Henze), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di061g011k0009907.
Kommentar
Der sich als Bauherr nennende Andreas Krull kommt in der Eigentümerliste zu Schuhstr. 9 nicht vor. Dieses Grundstück gehörte von 1588 bis 1615 dem Ratsherrn Michael Bosse2). Andreas Krull, Marktmeister von 1593 bis 1598, erwarb 1594 das Grundstück Schuhstraße 23). Der Balken dürfte aus einem Neubau auf diesem Grundstück stammen und bei Abbruch dieses Hauses Ende des 18. Jahrhunderts4) eine Zweitverwendung in Schuhstraße 9 gefunden haben.