Inschriftenkatalog: Stadt Helmstedt
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 61: Stadt Helmstedt (2005)
Nr. 430† Ziegenmarkt 7 1709 o. früher
Beschreibung
Bemaltes Kästchen, 1709 zusammen mit Nr. 431 von Uffenbach bei seinem Besuch in Helmstedt im Hause Hermann von der Hardts gesehen. Uffenbach1) beschreibt es als viereckig und etwan Ellen-gross. Es diente der Aufbewahrung von mit Sprüchen beschriebenen Zettelchen, die losähnlich gezogen und gedeutet werden konnten. Von der Hardt bezeichnete es als sein Oracul. Die Inschriften befanden sich auf dem Deckel des Kästchens und waren als Lemmata über dazugehörige Sinnbilder gemalt, Inschrift A über einer Landschaft mit Stadt, Feld mit pflügendem Bauern, einem seine Herde weidenden Schäfer und Meer mit Fischer und Schiff am Horizont. Inschrift B stand über der Nacht, dargestellt durch Sterne am Himmel und einem auf das Wasser scheinenden Mond. Im Inneren des Kästchens sowie auf drei im Kästchen liegenden Brettchen befanden sich weitere Embleme, deren Beschriftung Uffenbach nicht mitteilt.
Inschriften nach Uffenbach.
- A
Justitia
- B
Silentium
Übersetzung:
Gerechtigkeit. (A) Schweigen. (B)
Anmerkungen
- Uffenbach, Reisen, S. 192ff. Alle Zitate ebendaher.
- Eine eindeutige Vorlage ließ sich nicht ermitteln.
Nachweise
- Uffenbach, Reisen, S. 193.
Zitierhinweis:
DI 61, Stadt Helmstedt, Nr. 430† (Ingrid Henze), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di061g011k0043004.
Kommentar
Zur Person Hermann von der Hardts vgl. dessen Epitaph Nr. 479.
Die beiden beschriebenen Embleme sind möglicherweise Eigenbildungen Hermann von der Hardts2). Nach der Erklärung Hermann von der Hardts, die Uffenbach weitergibt, seien Justitia und Silentium zu betrachten als Fundament von aller Sapientia und Politica, ja von allem in der Welt. Sein Verständnis der sehr umständlichen Erklärung des Hermann von der Hardt faßt Uffenbach wie folgt zusammen: (A) Welches dann so viel bedeuten sollte, daß alles durch die Gerechtigkeit bestehen müsse ; (B) welches dann so viel bedeuten sollte, daß, wann es nicht recht, und nach der Justitz gienge, man still schweigen und dissimuliren müsse. Ob damit der Sinngehalt, den die beiden Embleme für von der Hardt gehabt haben, erschöpfend wiedergegeben wird, muß dahingestellt bleiben. Von der Hardt führte sie in einer weiteren Ausführung (vgl. Nr. 431) auf Reisen bei sich und arbeitete ihre Mottos in die Inschrift seines Epitaphs (Nr. 479) ein.