Die Inschriften der Stadt Hannover

1. Vorwort, Vorbemerkungen und Hinweise zur Benutzung

1.1 Vorwort

Die vorliegende Sammlung der Inschriften der Stadt Hannover ist in den Jahren 1987 bis 1992 entstanden. Sie wurde von der Inschriftenkommission der Akademie der Wissenschaften als 6. Band der Göttinger Reihe innerhalb der „Deutschen Inschriften“ zum Druck angenommen.

Für freundliche Unterstützung bei der Entstehung dieser Arbeit danke ich Herrn Dr. Boeck und Frau Grosche, beide Institut für Denkmalpflege Hannover; Herrn Dr. von Poser und den Mitarbeitern der Kirchlichen Denkmalpflege Hannover; Herrn Dr. Hirthe, Landesgalerie des Niedersächsischen Landesmuseums; Herrn Dr. Wolfson, Kestner-Museum; Herrn Dr. Otte, Landeskirchenarchiv; Herrn Dr. Zankl, Historisches Museum am Hohen Ufer; den Herren Heine, Knoke, Kreter und Mechler sowie den anderen Mitarbeitern des Stadtarchivs; den Mitarbeitern des Kirchenbuchamtes; Frau Kürschner, Marktkirche Hannover, und den Küstern der Hannoverschen Kirchen, insbesondere Frau Mäcke und Herrn Schreinecke. Herrn Dr. Wilhelm Wildhage danke ich für viele anregende Gespräche und die Unterstützung bei den die Marktkirche betreffenden Außenarbeiten, Herrn Dr. Jens-Uwe Brinkmann (Göttingen) für kunsthistorische Beratung. Mein Mann, Ulrich Wehking, hat Wesentliches zur photographischen Dokumentation des Inschriftenbestandes und zur Entstehung des Abbildungsteils beigetragen; Thomas Tempel (Akademie der Wissenschaften Mainz) hat bei der Entwicklung der Aufnahmen das Beste aus dem Fotomaterial herausgeholt. Annette Schwandt hat die Marken der Anhänge 2 bis 4 gezeichnet. Die Herren Professoren Rädle, Schindel und Stackmann (alle Göttingen) haben mir bei der Übersetzung der lateinischen Texte entscheidende Hilfestellung geleistet. Ihnen allen, wie auch den Mitarbeitern der Göttinger Inschriftenkommission, die meine Arbeit unterstützt haben, danke ich hiermit. Frau Dr. Christine Wulf hat das Entstehen dieses Bandes von den Außenarbeiten bis zu den Korrekturen begleitet. Ihr wie auch dem Vorsitzenden der Göttinger Inschriftenkommission, Herrn Professor Stackmann, gilt mein besonderer Dank für die sorgfältige und kritische Durchsicht des Manuskripts.

Göttingen, im Sommer 1993

Sabine Wehking

1.2 Vorbemerkungen und Hinweise zur Benutzung

Die vorliegende Arbeit umfaßt die Inschriften der Stadt Hannover in den Grenzen von 1650. Die heute zur Stadt gehörenden Vororte wurden bewußt ausgespart, da sich die dortigen Inschriftenbestände besser in einen noch zu erstellenden Band einfügen, der den Landkreis Hannover umfaßt.

Die in den Inschriftenbänden üblicherweise eingehaltene Zeitgrenze von 1650 ist im Falle Hannovers willkürlich, denn weder im Inschriftenmaterial noch in der Stadtgeschichte zeichnet sich Mitte des 17. Jahrhunderts ein Bruch ab. Da jedoch auch die Etablierung der herzoglichen Residenz in der Stadt 1636/37 keinen tiefgreifenden Einschnitt bildet, der sich an den Inschriften ablesen ließe, wurde die Zeitgrenze 1650 eingehalten; nur im Fall des Bäckeramtspokals (Nr.362) wurde sie überschritten, um alle auf dem Pokal befindlichen Inschriften zu erfassen.

Als Kriterium für die Aufnahme von Inschriften in den Band gilt das Provenienzprinzip, d.h. berücksichtigt wurden nur solche Stücke, die sich vor 1650 in der Stadt Hannover befanden. Der Sammlungsbesitz der Hannoverschen Museen kam also nur in Betracht, soweit er dieses Kriterium erfüllte.

Aufgenommen wurden sowohl original als auch kopial überlieferte Inschriften. Dabei ist Vollständigkeit angestrebt; es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, daß sich nach Abschluß dieser Arbeit noch die eine oder andere original oder auch kopial überlieferte Inschrift findet. Das Hannoversche Inschriftencorpus macht einen recht geschlossenen Eindruck. Dies ist darauf zurückzuführen, daß die Inventarisierung der Kunstdenkmäler in der Stadt Hannover seit der Mitte des 19. Jahrhunderts sehr intensiv betrieben wurde und man dabei auch den Inschriften große Aufmerksamkeit widmete. Der Verbleib einiger Stücke, die offenbar durch die Wirren des Zweiten Weltkriegs und der Nachkriegszeit abhanden gekommen sind, konnte nicht endgültig geklärt werden. Es läßt sich daher nicht ausschließen, daß sich der eine oder andere – hier als verloren gekennzeichnete – Inschriftenträger wieder anfindet.

Die Aufnahme und Anordnung der Inschriften sowie die Einrichtung der einzelnen Artikel folgt den Richtlinien der Interakademischen Kommission für die Herausgabe der Deutschen Inschriften. Entsprechend wurden alle Inschriften aufgenommen, die nicht Gegenstand anderer Disziplinen wie der Sphragistik oder Numismatik sind.

Jahreszahlen und Initialen, die nicht in Verbindung mit anderen Inschriften stehen, sind in Anhang 1 chronologisch aufgeführt.

Unberücksichtigt blieben grundsätzlich Haus- und Künstlermarken, es sei denn, sie erscheinen in Verbindung mit Inschriften. In diesem Fall sind sie in den Anhängen 2 bis 4 wiedergegeben. Im einzelnen finden sich in Anhang 2 die Hausmarken, in Anhang 3 die Hausmarken auf dem Bäckeramtspokal und in Anhang 4 die Meisterzeichen. Auf die Marken in den Anhängen wird durch Signaturen im Katalogteil verwiesen (H = Anhang 2, BM = Anhang 3, M = Anhang 4).

Die Inschriften sind chronologisch angeordnet. Für undatierte Inschriften wurde eine möglichst enge Eingrenzung ihres Entstehungszeitraums vorgenommen. Sie sind jeweils an das Ende des ermittelten Zeitraums gestellt. Konnte ein Terminus post oder ante quem ermittelt werden, ist der Artikel vor oder hinter der Inschrift mit dem nächstliegenden Datum eingeordnet. Mehrere Inschriften mit gleicher Datierung sind nach alphabetischer Abfolge der Standorte wiedergegeben.

Der Aufbau der Katalogartikel

Die Katalogartikel sind untergliedert in Kopfzeile, beschreibenden Teil, Wiedergabe des Inschriftentextes, Kommentar und Apparat.

Die K o p f z e i l e enthält die laufende Nummer, die Bezeichnung des Standortes und die Datierung(en) der Inschrift(en).

Ein Kreuz neben der laufenden Nummer kennzeichnet Inschriften, deren Original verloren ist. Ein Kreuz hinter der Angabe des Standortes bezeichnet nicht mehr vorhandene Gebäude.
†? Ungeklärter Verbleib des Inschriftenträgers.
(†) Nur ein Teil der Inschriften ist noch im Original erhalten.
(1591) Die Klammern bezeichnen eine genaue Datierung, die nicht aus der Inschrift selbst hervorgeht.
13. Jh.? Ein Fragezeichen bezeichnet eine zweifelhafte Datierung.

Der b e s c h r e i b e n d e  T e i l eines Artikels enthält Angaben zur Ausführung der Inschrift(en) und des Inschriftenträgers. Die Beschreibung erfolgt vom Blickpunkt des Betrachters aus. Handelt es sich um mehrere Inschriften auf einem Inschriftenträger, so werden diese mit A, B, C bezeichnet. Sind die Inschriften im Original überliefert, werden die Maße des Inschriftenträgers, die Buchstabenhöhe und die Schriftart angegeben. Sind die Inschriften kopial überliefert, ist die Quelle, nach der zitiert wird, genannt. Bei photographischer Überlieferung wird darauf entsprechend verwiesen. Soweit aus der kopialen Überlieferung Maße und Schriftart bekannt sind, werden diese mit einem entsprechenden Verweis übernommen.

Der I n s c h r i f t e n t e x t ist eingerückt. Mehrere Inschriften auf einem Inschriftenträger sind entsprechend der Beschreibung mit A, B, C bezeichnet. Die Zeilenumbrüche des Originals werden bei der Wiedergabe der Inschriften nicht eingehalten, sondern nur bezeichnet. Verse werden auch dann voneinander abgesetzt, wenn das Original den Text fortlaufend wiedergibt.

[...] Eckige Klammern bezeichnen Textverlust, der nicht ergänzt werden kann. Läßt sich die Länge des verlorenen Textes feststellen, markiert ein Punkt jeweils einen ausgefallenen Buchstaben. Ist dies nicht der Fall, stehen drei Punkte. Ergänzter Text steht ebenfalls in eckigen Klammern.
( ) Kürzungen werden in runden Klammern aufgelöst. Bei der Auflösung der Abkürzungen ist AE- oder E-Schreibung je nach Usus der Inschrift eingesetzt, ebenso U und V. Wenn die Inschrift keinen Anhaltspunkt gibt, wird nach klassischem Gebrauch verfahren. Punkte auf der Zeile oder Halbzeile werden nach Abkürzungen nur dann beibehalten, wenn die Inschrift durchgehend mit Worttrennern versehen ist. Die Abkürzung einer Bibelstellenangabe innerhalb einer Inschrift wird nicht aufgelöst, die Abkürzung des Wortes sanctus zur Bezeichnung eines oder einer Heiligen nur in besonderen Fällen.
< > In spitzen Klammern stehen der spätere Nachtrag einer Inschrift oder für Nachträge freigelassene Stellen.
/ Ein Schrägstrich markiert das Zeilenende.
// Doppelte Schrägstriche markieren einen aus Platzgründen nicht weitergeführten Text.
_ Ein unter die Zeile gesetzter Strich bezeichnet eine aus zwei oder mehreren Buchstaben bestehende Ligatur.

Einer lateinischen Inschrift schließt sich unmittelbar die Ü b e r s e t z u n g an. Übersetzungen niederdeutscher Inschriften finden sich, soweit es sich als notwendig erwies, in den Ziffernanmerkungen. Niederdeutsche Bibelzitate wurden nicht übersetzt.

Bei metrischen Inschriften folgt die Bestimmung des V e r s m a ß e s.

Soweit sich auf dem Inschriftenträger Wappen befinden, folgt die W a p p e n b e s c h r e i b u n g. Dabei ist der heraldische Standort maßgeblich.

Der K o m m e n t a r t e i l enthält Erläuterungen zu verschiedenen – mit der Inschrift oder dem Inschriftenträger zusammenhängenden – Fragestellungen. Diese können sich beispielsweise auf Besonderheiten der Schrift, der Sprache oder des Inhalts einer Inschrift beziehen, historische oder biographische Angaben enthalten oder der Erklärung ikonographischer Zusammenhänge dienen.

Der A p p a r a t gliedert sich in Buchstaben- und Ziffernanmerkungen sowie Nachweise der kopialen Überlieferung.

Die B u c h s t a b e n a n m e r k u n g e n beziehen sich auf textkritische Probleme der Inschrift; sie enthalten abweichende Lesarten der Parallelüberlieferung, soweit sie relevant sind, und weisen auf orthographische Besonderheiten oder fehlerhafte Stellen hin.

Die Z i f f e r n a n m e r k u n g e n enthalten Erläuterungen und Literaturnachweise.

[Druckseite XI] Die am Schluß der Inschrift aufgeführten L i t e r a t u r a n g a b e n beziehen sich auf die wichtigsten kopialen Überlieferungen der Inschrift und geben Abbildungsnachweise. Vollständigkeit ist hier nicht angestrebt. Ist die Inschrift lediglich kopial überliefert, steht an erster Stelle die Quelle, nach der die Inschrift zitiert wird. Wurde die Inschrift nach einer Photographie wiedergegeben, steht hier ein entsprechender Verweis auf die Bildarchive des Instituts für Denkmalpflege (D) und des Historischen Museums (HM) oder ein Verweis auf die Abbildungen in der Literatur.

Zitationshinweis:

DI 36, Stadt Hannover, Einleitung, 1. Vorwort, Vorbemerkungen und Hinweise zur Benutzung (Sabine Wehking), in: inschriften.net,   urn:nbn:de:0238-di036g006e009.