Inschriftenkatalog: Stadt Goslar
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 45: Stadt Goslar (1997)
Nr. 2 Kaiserpfalz, Lapidarium 1. H. 12. Jh. ?
Beschreibung
Fensterrahmen, Sandstein, zusammengesetzt aus acht Bruchstücken1), annähernd quadratisch. Der Rahmen weist unten und an den beiden Seiten Rankenwerk aus Blättern und Weintrauben auf. An der Innenseite des Rahmens sind oben zwei, an den Seiten je ein viereckiges Bohrloch mit Rostspuren sichtbar, die wohl von einem Eisengitter herrühren. Die eingehauenen Inschriften in Scriptura continua verlaufen auf dem oberen Abschluß des Rahmens und füllen zwei Zeilen. Inschrift A nimmt zwischen zwei dünn eingeritzten Hilfslinien die gesamte erste Zeile und das äußerste rechte Ende der zweiten Zeile ein. Inschrift B ist zentriert in der zweiten Zeile, in kleineren Buchstaben und wohl von einer anderen Hand angebracht worden; die unteren Teile der Buchstaben sind teilweise, vielleicht verursacht durch eine spätere Vergrößerung der Fensteröffnung, abgeschlagen.
Maße: H. 75 cm2), Br. 73 cm, Bu. 5 cm (A), 3,5 cm (B).
Schriftart(en): Romanische Majuskel.
- A
+ GISELBERTVS ME FE/CIT
- B
MITTITa) EOb) [.]ASSO
Übersetzung:
Giselbert hat mich angefertigt. (A)
Textkritischer Apparat
- MITTIT] Erstes T mit waagerechtem Strich durch den Schaft, vielleicht spätere Beschädigung. Lesung und Bedeutung der gesamten Inschrift B unsicher.
- EO] Danach vielleicht ein hochgestelltes, I-förmiges Kürzungszeichen.
Anmerkungen
- Inv.-Nr. LA 012, 013, 198–202, 218. Zur Herkunft der Stücke im Lapidarium vgl. Einleitung, S. IXf.
- Maße der zusammengefügten Bruchstücke.
- Wohl aufgrund stilistischer Kriterien datiert das Inventar Kaiserpfalz, Lapidarium „1150–1250“.
Zitierhinweis:
DI 45, Stadt Goslar, Nr. 2 (Christine Magin), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di045g008k0000203.
Kommentar
Offenes unziales E und ein vorne rund geschlossenes unziales M mit verkürzter, tief ansetzender rechter Haste sowie generell kurze Sporen legen eine Datierung von Inschrift A ins 12. Jahrhundert, möglicherweise in die erste Hälfte, nahe3). Inschrift B wird für die Datierung nicht herangezogen, da sie wohl später oder von einer anderen Hand angebracht wurde. Darauf weist neben der unregelmäßigen Ausführung der Inschrift wohl auch der Gebrauch des kapitalen E im Gegensatz zu Inschrift A hin. Ein Stiftsangehöriger mit Namen Giselbert ist nicht nachzuweisen.