Inschriftenkatalog: Stadt Freising

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 69: Stadt Freising (2010)

Nr. 445 Angerstraße 1639, 1790

Beschreibung

Grenzmarkstein Nr. 2. Auf dem Feld westlich hinter Angerstraße 54 (Druckerei Sellier). Im Grundriß rechteckiger, oben korbbogig abgerundeter Stein. Auf der Vorderseite Setzdatum und Bezeichnung der Grenzseite des Hochstifts Freising (I), rückseitig Bezeichnung der Grenzseite des Kurfürstentums Bayern (II), auf der linken Seite ein heute unkenntliches Renovierungsdatum (III), auf der rechten Seite Zählnummer des Grenzmarksteins (IV).

© BAdW München, Inschriftenkommission [1/2]

Maße: H. (sichtbar) 96 cm, B. 42 cm, T. 29 cm, Bu. 7,5 cm (1639), 32 cm (F) (I), 33,5 cm (II), 7 cm (IV).

Schriftart(en): Kapitalis.

I.

  1. 1639 / F(REISING)

II.

  1. B(AYERN)

III. Text nach Schlamp, Ortskundliche Streifzüge.

  1. R(ENOVATVM) / 1790

Übersetzung:

Erneuert 1790.

IV.

  1. N 2

Kommentar

Die Setzung von Grenzmarksteinen entlang des Grenzverlaufs zwischen dem Hochstift Freising und Kurbayern steht im Zusammenhang mit der 1639 erfolgten Festlegung eines verbindlichen Burgfriedensbereiches, der im wesentlichen die Stadt Freising und das nähere Umland umschloß; ausgenommen davon waren die Hofmark Vötting, das Kloster Weihenstephan und die Klosterhofmark Neustift, die vollständig auf kurbayerischem Territorium lagen1). Jener Vermarkung folgte 1643 ein Grenzscheidungsvertrag mit einer ausführlichen Grenzbeschreibung, wodurch langwierige Streitigkeiten, wie sie sich in der Vergangenheit besonders im Hinblick auf die von der Stadt weiter entfernten Ortschaften Tüntenhausen, Zellhausen, Ast, Tuching, Altenhausen und Gartelshausen öfters ergeben hatten, endgültig unterbunden werden sollten. So fanden die 1639 gesetzten Grenzmarksteine nicht zuletzt Eingang in zahlreiche, immer wieder kopierte Territorialkarten, in denen sie als wichtige Fixpunkte zumeist rot markiert wurden2). Weitere Grenzmarksteine, mit denen der Grenzverlauf noch genauer festgelegt werden sollte, kamen 1718, 1773 und 1783 hinzu3). Laut Inschrift auf den noch erhaltenen Steinen der ersten Vermarkung wurden diese in den Jahren 1773 bzw. 1793 einer Renovierung unterzogen, die nach Befund wohl nur als Nachbearbeitung, jedoch nicht als Neuanfertigung zu deuten ist.

Von den ursprünglich zehn, bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts aber auf 40 angewachsenen Grenzmarksteinen haben sich heute noch drei von der ersten Vermarkung im Jahre 1639 an ihrem Standort erhalten (Nr. 2, 6, 7)4). Die Steine Nr. 1 bis 7 und ein unnumerierter achter Stein sind in einem Grenzscheidungsvertrag von 1639/1643 und einem Landt-Gräniz-Buech von 1703/04 beschrieben5). Danach wies jeder Stein die Datierung 1639 sowie die Buchstaben B und F für Bayern bzw. Freising auf. Die verlorenen Steine Nr. 1, 3, 4, 5, 8 und 9, von denen außer den ursprünglichen Standorten und der genannten Beschriftung keine weiteren Angaben bekannt sind, werden im folgenden nicht separat behandelt5).

Anmerkungen

  1. Grammel, Hochstiftsgrenze 441, 443.
  2. Vgl. Leidel, Karten und Pläne 176 Nr. 52, 178, Karte des Freisinger Burgfriedens von 1675 (BayHStA PlS 5117), 177 Nr. 54, 179, Karte des Freisinger Burgfriedens von 1639, von 1710 (BayHStA PlS 5728); Grammel, Hochstiftsgrenze 442, Karte des Freisinger Burgfriedens von 1675 (BayHStA PlS 5119).
  3. Vgl. Leidel, Karten und Pläne 177 Karte Nr. 55 (BayHStA PlS 6151).
  4. Zum genauen Grenzverlauf s. Schlamp, Ortskundliche Streifzüge 51-60.
  5. BayHStA Freising Urkunde 1643 Februar 19, darin inseriert Urkunde 1639 Januar 18; BayHStA Kurbayern Äußeres Archiv Nr. 4715 p. 51-59; Stahleder, Freising 204-209.

Nachweise

  1. BayHStA Freising Urkunde 1643 Februar 19, darin inseriert Urkunde 1639 Januar 18; BayHStA Kurbayern Äußeres Archiv Nr. 4715 p. 51; Schlamp, Ortskundliche Streifzüge 10, 61 Nr. 2; Stahleder, Freising 204-209; DBay I.2 Obb 295.

Zitierhinweis:
DI 69, Stadt Freising, Nr. 445 (Ingo Seufert), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di069m012k0044506.