Inschriftenkatalog: Stadt Essen

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 81: Stadt Essen (2011)

Nr. 125† Rellinghausen, ‚Blücherturm’ 1567?

Beschreibung

Inschriftentafel (?). Sandstein. Die Inschrift befand sich über der Tür. Bei der Restaurierung des Turms nach 1997 wurde unter dem Efeubewuchs eine stark verwitterte Sandsteinplatte freigelegt, die jedoch keinerlei Schriftreste mehr enthielt.1) Die Inschrift mit Auftraggebervermerk ist nur von Ludwig Potthoff überliefert, der seine offensichtlich auf Quellen basierenden Aufsätze nicht mit Anmerkungen versehen hat.2)

Nach Potthoff.

  1. Res publica in usum rei publicae me fieri fecit

Übersetzung:

Die Bürgerschaft hat mich zum Nutzen der Bürgerschaft machen lassen.

Kommentar

Der Turm, der erst im 19. Jahrhundert die Bezeichnung ‚Blücherturm’ bekam, wurde im Auftrag der Rellinghauser Stiftsdamen und des Vogts Wilhelm von Eyll zu Baldeney 1567 erbaut und diente als Gerichtsturm, in dem auch Verhöre durchgeführt wurden.3) Die Rellinghauser Gerichtsherrschaft war zwischen dem Frauenstift und dem Stiftsvogt aufgeteilt, jede Partei ernannte einen der beiden Richter. Auch die Baukosten wurden aufgeteilt, das Stift stellte den Baugrund zur Verfügung und übernahm eine Hälfte der Baukosten, der Vogt übernahm die andere Hälfte.4) Nach Potthoff wurde die Inschrift anlässlich der Erbauung des Gerichtsturms eingehauen.

Die älteste Überlieferung bei Potthoff lässt nur wenige Schlüsse auf die Authentizität der Inschrift zu, weshalb ihre Ausführung und die Datierung in das Baujahr des Turms nicht als gesichert gelten können. Für die Existenz einer solchen Inschrift, die das Gemeinwohl thematisiert, spricht, dass es gerade aus dem 16. Jahrhundert zahlreiche Beispiele von Inschriften an öffentlichen Gebäuden, v. a. an und in Rathäusern, gibt, in denen die Bürgerschaft bzw. die Stadtgemeinschaft genannt wird.5)

Anmerkungen

  1. Freundliche Auskunft von Johannes Stoll, Bürgerschaft Rellinghausen-Stadtwald.
  2. Mindestens teilweise wird es sich bei Potthoffs Quellen um Archivalien aus dem HStAD, Stift Rellinghausen, handeln. Der Bestand gehört zu den sog. Kahnakten, die durch eine missglückte Auslagerung im Zweiten Weltkrieg schwere Wasserschäden erlitten haben. Auch die heute restaurierten Urkunden und Akten sind nur schwer und teilweise gar nicht mehr lesbar. Eine Überlieferung der Inschrift, die möglicherweise Potthoff als Vorlage diente, konnte nicht ausfindig gemacht werden. Zum Bestand vgl. Hauptstaatsarchiv Düsseldorf 4, S. 276–279.
  3. Karsch, Geschichte, S. 18, 25.
  4. Potthoff, Gerichtsherrschaft, S. 90.
  5. Vgl. z. B. DI 58 (Stadt Hildesheim), Nr. 705; DI 59 (Stadt Lemgo), Nr. 108, 149.

Nachweise

  1. Potthoff, Gerichtsturm, S. 90.
  2. ders., Gerichtsherrschaft, S. 82.

Zitierhinweis:
DI 81, Stadt Essen, Nr. 125† (Sonja Hermann), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di081d007k0012502.