Anhang 2: Die Graffiti auf dem Chorgestühl von St. Ulrici-Brüdern

Die Sitze sind jeweils von links nach rechts durchnumeriert, die Graffiti genauer lokalisiert. Doppelte Schrägstriche markieren den Beginn eines neuen Graffitos, einfache Schrägstriche einen Zeilenumbruch innerhalb eines Graffitos. Die Siglen bezeichnen den Platz an jedem einzelnen Sitz. Sie sind folgendermaßen aufzulösen: LW = Linke Wange, RW = Rechte Wange, R = Rückwand, S = Sitz, WO = Oberseite der Wange zwischen den Sitzen. Der Verweis auf im Anhang 4 wiedergegebene Hausmarken ist durch die kursiv gesetzte Nummer in spitzen Klammern direkt zu den Graffiti hinzugesetzt.

Ritzungen, die sich nicht sinnvoll oder eindeutig lesen ließen, sind nicht berücksichtigt. Aufgenommen sind sämtliche sinnvoll zu lesenden Graffiti, d. h. auch diejenigen, die in die Zeit nach 1671 fallen, da in den meisten Fällen keine Entstehungszeit bestimmt werden kann und es sich infolgedessen um eine künstliche Trennung gehandelt hätte, wenn die datierten Graffiti nach 1671 unberücksichtigt geblieben wären. Kürzungen sind im folgenden nur dort aufgelöst, wo die Ergänzung eindeutig ist. (Vgl. DI 56, A2, Sitz 12, Abb. 1)

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Zitationshinweis:

DI 56, Stadt Braunschweig II, Einleitung, Anhang 2: Die Graffiti auf dem Chorgestühl von St. Ulrici-Brüdern (Sabine Wehking), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di056g009ea26.