Inschriftenkatalog: Stadt Zeitz

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 52: Stadt Zeitz (2001)

Nr. 25 Schloßkirche 1444

Beschreibung

Schlußstein. Grauer Kalkstein. Der Schlußstein befindet sich im östlichen Joch des südlichen Seitenschiffes. Auf ihm das Relief zweier Engel, die ein Wappen halten. Die um das Wappen verlaufende erhabene Umschrift setzt sich an der Außenkante fort. Auf der Außenkante ist an zwei Stellen der Text zerstört, diese Abschnitte sind teilweise oder völlig mit Kalkmörtel verstrichen. Die Inschriften und die Schildfigur sind vergoldet, der Fond grün.

Maße: Dm. 90 cm; Bu. 9,5 cm (Wappenumschrift), 8,5 cm (Außenkante).

Schriftart(en): Gotische Minuskel.

BBAW Berlin, Inschriftenprojekt (Thomas Kreil) [1/1]

  1. anno · d(omi)ni · / m · cccc° · xliiij · clemens · weysse · deca(nus) · h(uius) · ecc(lesiae)a) // cui(us) est · signv(m) · rubic(und)ab) te[nia ...] · triticea · primu(m) saxu(m) cu(ravit) [ponendum]

Übersetzung:

Im Jahr des Herrn 1444 hat Clemens Weiße, Dechant dieser Kirche, dessen Wappen ein goldrotes Bündel von Weizenähren ist, diesen ersten Stein setzen lassen.1)

Wappen:
Weiße2)

Kommentar

Da der Stein an den mit den Gewölberippen verbundenen Schlußstein angearbeitet zu sein scheint, könnte er nachträglich untergehängt und jünger als das Gewölbe sein.

Um die Baugeschichte des Zeitzer Doms hat sich die Forschung noch nicht in angemessener Weise bemüht. Im späten 13. bzw. frühen 14. Jahrhundert wurde mit dem Neubau des Chorpolygons begonnen. Danach folgte vermutlich eine Erneuerung des bis dahin basilikalen Langhauses als Halle. Im Jahr 1429 soll das Bauwerk durch die Hussiten verwüstet worden sein. Die von Clemens Weiße offensichtlich vorangetriebenen Instandsetzungsarbeiten waren entweder durch diesen, heute bezweifelten, Hussiteneinfall oder aber aufgrund des allgemeinen Bauzustandes notwendig geworden. Sie dürften längere Zeit in Anspruch genommen haben und wurden vielleicht 1444 beendet,3) denn 1433 wird bereits die „nova ecclesia“ erwähnt, und 1433 sowie 1438 wurden Altarstiftungen vorgenommen.4)

Textkritischer Apparat

  1. Flemming: Anno dni. CCCC XLIIII CLemens. Weiic. deca9. hujus Ecclesie.
  2. Fehlerhaft für rutila?

Anmerkungen

  1. Für die Übersetzung von cuius est ... [ponendum] ist P. Zahn, München, zu danken. Wollesen scheint etwas anderes gelesen oder sich ganz auf Brinkmann gestützt zu haben, da seine deutsche Version des Textes auf der Außenkante des Schlußsteins lautet: „welcher den Namen Peter“, vgl. Wollesen, Kreuzgang, S. 254.
  2. Wappen Weiße (im Schild stehende Garbe).
  3. So auch Wollesen, Kreuzgang, S. 254.
  4. Zu Clemens Weiße und seinen Altarstiftungen vgl. auch Nr. 31.

Nachweise

  1. Grubner, Dec., S. 12–14.
  2. Zergiebel I, S. 120f.
  3. Rothe, AdG, S. 57.
  4. Brinkmann, Peter- und Paulsdom, S. 15.
  5. Wollesen, Grabsteine, Forts., S. 8.
  6. Flemming, S. 365.

Zitierhinweis:
DI 52, Stadt Zeitz, Nr. 25 (Martina Voigt), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di052b007k0002503.