Inschriftenkatalog: Stadt Zeitz
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 52: Stadt Zeitz (2001)
Nr. 23 Schloßkirche, Kreuzgang 1438
Beschreibung
Grabplatte für den Vikar Andreas Hassuff. Grauer Sandstein. Die Platte liegt im Fußboden zwischen dem dritten und vierten Joch des nördlichen Kreuzgangflügels. Eingehauene Umschrift. Die rechte Seite des Steins ist verwittert und schwer lesbar.1) Das Mittelfeld zeigt die Ritzzeichnung eines Geistlichen, den Kopf leicht nach rechts gewendet, den Kelch segnend.
Maße: H. 242 cm; B. 125 cm; Bu. 9 cm.
Schriftart(en): Gotische Minuskel mit Versalien der gotischen Majuskel.
Anno · d(omi)ni · M° · cccc · xxxviii° / die · tercia · mensis · apr(i)lis · obiit · dominus / Andreas · hassvffa) · vicari(us) / hvi(us) · ecclesie · cui(us) · a(n)i(m)a · reqviescat · in · pace ·
Übersetzung:
Im Jahr des Herrn 1438, am dritten Tag des Monats April, starb Herr Andreas Hassuff, Vikar dieser Kirche, dessen Seele in Frieden ruhe.
Textkritischer Apparat
- Der Buchstabe v ist stark abgetreten und nicht eindeutig vom Buchstaben u zu unterscheiden.
Anmerkungen
- Im Januar 1963 wurde der Stein bei Restaurierungsarbeiten durch das Institut für Denkmalpflege, Arbeitsstelle Halle, im Kreuzgang freigelegt. Fotodokumentation, Album A I, im Museum Schloß Moritzburg, Zeitz, Bild 9. Damals war auch die rechte Leiste noch gut lesbar.
- Grubner, Dec., S. 22.
Nachweise
- LAD Sachsen-Anhalt, Halle, Bestand Zeitz, Foto, undatiert.
Zitierhinweis:
DI 52, Stadt Zeitz, Nr. 23 (Martina Voigt), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di052b007k0002309.
Kommentar
Die Buchstaben u und v werden beide für den Lautwert u verwendet. In den Wörtern dominus und cui(us) steht u, während in hui(us) ein v verwendet wird. Ein Andreas Hassuff wird in einer Urkunde des Zeitzer Stiftskapitels von 1408 genannt.2)