Inschriftenkatalog: Stadt Zeitz

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 52: Stadt Zeitz (2001)

Nr. 2 Schloßkirche 12. Jh.

Beschreibung

Quaderstein. Kalkstein. Im nordwestlichen Vierungspfeiler an der Nordseite in ca. 6 m Höhe über der Oberkante des Fußbodens des Langhauses. Die zweizeilige, eingehauene Inschrift ist kopfgestellt, der Stein also hierher versetzt worden. Offensichtlich fehlen vor und nach diesem Stein weitere. Nach Brinkmann setzten wohl einst in ca. 4,15 m Höhe die Kämpfer für die Scheidebögen von Mittel- und Seitenschiff an.1) Dechant Clemens Weiße (Dechant 1422–1452) ließ den Bau als spätgotische Hallenkirche erneuern.2) Das bedeutete ein deutliches Anheben der Raumhöhe der Seitenschiffe. Vielleicht gelangte dabei der Stein in den Vierungspfeiler. Brinkmann sah den Beginn der neuen Quader in einer Höhe von 4,13 m.3) Möglicherweise aber kam der Stein erst 1536 an seinen heutigen Platz. Damals stürzte das nördliche Querhaus ein, das auch durch diesen Vierungspfeiler gestützt wird. Der Wiederaufbau erfolgte auf Veranlassung des Dechanten Basilius Wilde (Dechant 1521–1556).4)

Maße: H. 17 cm; B. 28 cm; Bu. 4–4,5 cm.

Schriftart(en): Romanische Majuskel.

  1. I [.] I · EPa) / DEb) [G]RA

Textkritischer Apparat

  1. Die Haste des P ist waagerecht von einem Kürzungsstrich durchkreuzt. Die Auflösung möglicherweise: EP(ISCOPUS).
  2. Über dem E ein Kürzungsstrich.

Anmerkungen

  1. Brinkmann, Peter- und Paulsdom, S. 24.
  2. Ebd., S. 28; Pappe, S. 34.
  3. Brinkmann, Peter- und Paulsdom, S. 24.
  4. Ebd., S. 30; Grubner, Dec., S. 20. Vgl. Nr. 88.

Zitierhinweis:
DI 52, Stadt Zeitz, Nr. 2 (Martina Voigt), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di052b007k0000200.