Inschriftenkatalog: Stadt Worms

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 29: Worms (1991)

Nr. 588† Bischofshof 16.-17. Jh.?

Beschreibung

Immunitätsstein des Hochstiftes. Ehemals an der südlichen Außenmauer des Bischofshofes nach dem freien Platz zu eingemauert. Viereckiger Stein mit Bild des hl. Petrus (Bistumswappen) samt Schlüssel und Inschrift. Wohl spätestens 1731 befand sich der Stein auf dem Platz vor dem nördlichen Domportal.

Nach Domstiftsprotokoll.

  1. hie wendet die Mundat diesses Stiffts

Kommentar

Die Inschrift wird der Aufzeichnung einer Begehung der Immunität von 1701 verdankt, die auch weitere Anhaltspunkte zur südlichen Grenze ihres Bezirkes jeweils mit Lokalisierung und gelegentlich mit Beschreibung der entsprechenden Grenzsteine liefert. An dem vorliegenden Stein nahm - so die Überlieferung - die Immunität ihren Anfang.1) Bei Bauaufnahmen des alten Bischofshofes wurden 1743 und 1744 auf dem südlichen Vorplatz drei bzw. zwei Immunitätssteine eingezeichnet, von denen einer das Petrusbild und auf der Rückseite das Wappen der Stadt Worms trug.2)

Die engere Immunität oder Muntat3) bezeichnete hier einen der städtischen Gerichtsbarkeit entzogenen Rechtsbezirk, der darum stets zu Auseinandersetzungen Anlaß gab. Eine genaue Aussteinung mußte daher immer im Interesse des Immunitätsträgers liegen, doch erlauben die lange andauernden und vielfältigen Streite zwischen Klerus und Stadt hier keinen Datierungsanhalt. Domfreiheit und sich daran anschließende Weiterungen in der sachbezogenen Abgrenzung des Immunitätsrechtes waren Gegenstand der Wormser Rachtungen, aber nur die sogenannte „Große Pfaffenrachtung“ von 1407 behandelt das Problem der Ausdehnung der Muntat und setzt eine Kommission zur Beilegung von Abgrenzungsstreiten ein.4) Damit scheint ein terminus post quem für die Inschrift gegeben, der freilich weit vor ihrer Entstehung gelegen haben kann. Die Begehung der Immunität im Jahre 1701 wird daher der Überprüfung alter Verhältnisse gedient und nicht eine Aussteinung nach der Zerstörung von 1689 zum Gegenstand gehabt haben; die Beschreibung fügt denn auch hinzu „sambt einer alten schrifft“. Daraus kann jedoch nicht geschlossen werden, es habe sich nicht um eine damals geläufige Kapitalis handeln können und die Inschrift sei deshalb weit vor 1500 anzusetzen. Die Inschrift kann wesentlich jünger als der Stein sein.

Immunitätsprivilegien für das Hochstift reichen zumindest in Verfälschungen bis ins 8. Jahrhundert zurück.5) Mit dem Wort MONDAT war ein Grenzstein der sogenannten Weißenburger Muntat bei Böllenborn/Lkrs. Südliche Weinstraße gekennzeichnet.6)

Anmerkungen

  1. Domstiftsprotokolle 1701 fol. 110, nach Kranzbühler Anm. 36.
  2. Kranzbühler 118f. Abb. 47f. u. Akten 1731.
  3. Vgl. auch D. Willoweit, Art. Muntat, in: HRG 3 (1981) Sp. 761f.
  4. Vgl. Boos, Quellen III Beilage G Nr. 24, S. 264 Absatz [XV].
  5. Zu den Immunitätsprivilegien Boos, Städtekultur I 196-198 u. zu den Urkundenfälschungen J. Lechner, Die älteren Königsurkunden für das Bistum Worms und die Begründung der bischöflichen Fürstenmacht, in: MIÖG 22 (1901) 361-419 u. 529-574.
  6. Kdm. Bergzabern 144.

Nachweise

  1. Domstiftsprotokolle 1701 (HStA Darmstadt, Abt. C 1 Hs. 243 Bd. 12) fol. 110.
  2. Aktensammlung über Begehungen und Feststellungen der hochstiftischen Immunität (StA Worms, Abt. 1 Bd. 1779) fol. 12v vom 11. Juli 1731 (mit Zeichnung).
  3. Kranzbühler, Verschwundene Wormser Bauten 123 Anm. 36.
  4. Panzer, Inschriften des deutschen Mittelalters 16.

Zitierhinweis:
DI 29, Worms, Nr. 588† (Rüdiger Fuchs), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di029mz02k0058803.