Inschriftenkatalog: Stadt Worms

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 29: Worms (1991)

Nr. 558† Martinsstift 1594

Beschreibung

Grabinschrift der Elisabeth Kämmerer von Worms gen. von Dalberg geb. Ulner von Dieburg. Ahnen- und drei Ehewappen.

Nach Hertzog.

  1. Anno domini 1594 uf Sambstag noch Exaudi ist in Gott verschieden die edel und tugendsame Fraw Elisabeth Camerin von Wormbs genant von Dalberg Witib geborne Vlnerin von Diperg, deren Gott gnedig sein wollea). Amen.

Datum: 28. Mai 1594.

Wappen:
Ulner von Dieburg; Spett, Kämmerer von Worms gen. Dalberg, Kämmerer von Worms gen. von Dalberg.

Kommentar

Elisabeth Ulner von Dieburg, Tochter Ulrichs und der Margarethe Kämmerer von Worms gen. von Dalberg, war viermal verheiratet, unter anderem mit Johann Spett von Sültzburg, mit Georg und zuletzt mit Wolff Kämmerer von Worms gen. von Dalberg (†1576).1)

Das Testament der Verstorbenen aus dem Jahre 1579 wurde am Freitag den 26. August 1594 im Beisein mehrerer Zeugen approbiert. Aus der Angabe des Wochentages läßt sich die Verwendung des neuen Kalenders erkennen; dann muß dort auch der Vermerk zum Ableben am „Montag nach Exaudi“ entsprechend auf den 23. Mai berechnet worden sein.2) Da beide inschriftlichen Denkmäler übereinstimmend einen anderen Tag nennen, nämlich den 18. Mai auf dem Denkmal des 1561 verstorbenen Ehegatten Georg Kämmerer von Worms gen. von Dalberg in Herrnsheim3) und den „Samstag nach Exaudi“ auf dem vorliegenden, der nach altem Kalender ebenfalls auf den 18. Mai zu berechnen wäre, muß eine der beiden Traditionen falsch sein. Es steht zu vermuten, daß die inschriftliche Version stimmt, denn eine gerade hier denkbare Abweichung der Angaben zum Todestag besteht nur in der verschiedenartigen Bezeichnung ein und desselben Tages, die durch die Verwendung unterschiedlicher Kalender erklärbar ist. Der Notariatsvermerk widerspricht beiden inschriftlichen Zeugnissen und muß Montag und Samstag verwechselt haben. Als Todestag ist dann nach neuem Kalender der 28. Mai 1594 zu berechnen, im Festkalender der Samstag nach Exaudi. Im Nachtrag des Datums auf dem Herrnsheimer Denkmal macht sich die ursprüngliche Festdatierung bemerkbar, die im alten Kalender auf den dort angegebenen 18. Mai fiel; die Ergänzung wurde also von der lutherischen Linie in Herrnsheim veranlaßt und nicht von dem katholisch gebliebenen Stiefsohn der Verstorbenen Wolfgang Kämmerer.

Textkritischer Apparat

  1. der Gott gnädig sey Ockhart.

Anmerkungen

  1. Möller, Stammtafeln AF I Taf. XXXVII u. Humbracht Taf. 162.
  2. Dalberger Urkunden Nr. 2218 zum 13. Mai; Begräbnis im Martinsstift bestimmt. Liber animarum S. Martini fol. 9 Legat von 1588.
  3. Vgl. Nr. 477.

Nachweise

  1. Hertzog, Beschreibung I 2 fol. 315v.
  2. Ockhart fol. 146 (nach Helwich, Epit. Dalb. 2 o. 11).

Zitierhinweis:
DI 29, Worms, Nr. 558† (Rüdiger Fuchs), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di029mz02k0055809.