Inschriftenkatalog: Stadt Worms

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 29: Worms (1991)

Nr. 547† Johanniskirche 1591

Beschreibung

Grabstein oder Epitaph? des Johann Melchior Staudt. Innen in der Kirche gegenüber dem Eingang vom Kirchhof an einer Säule, kleine runde Tafel mit Wappen und zwei Inschriften.

Nach Hertzog.

  1. A

    Anno D(omi)ni M.D. XCI.a) die 25. Septembris vita defunctus est Joannes Melchior Staudt Wormatiensis Joannis Staudenb) viri patritii et senatoris eiusdem vrbis eximij filius

  2. B

    Melchior hic recubat patriae sub puluere terrae.In Pileosc) annos viuere dignus erat.Pacis amans fuerat clarisq(ue) parentibusd) ortus,Seruabatq(ue) sui dogmata sancta Dei.Spiritus hinc superam liber migrauit in aula(m).Cumq(ue) piis aliis regna beata tenet.

Übersetzung:

Im Jahre des Herrn 1591 am 25. September starb Johannes Melchior Staudt aus Worms, Johannes Staudts, Patriziers und vortrefflichen Ratsherrn dieser Stadt, Sohn. – Melchior ruht hier, unter dem Staub väterlicher Erde; würdig war er, nestorische Jahre zu leben, friedliebend, von angesehenen Vorfahren abstammend. Er bewahrte die heiligen Lehren seines Gottes; von hier wanderte seine Seele frei zur himmlischen Halle; mit anderen Frommen teilt er das selige Reich.

Wappen:
Staudt.

Kommentar

Johannes Melchior war der gerühmte Sohn des Ratsherren Johannes Staudt, der 1503 in den Gemeinen Rat und 1525 in den Dreizehnerrat gewählt worden und noch in demselben Jahr gestorben war.1) Der Sohn gelangte nicht in den Rat, und so rühmen die Distichen seines Grabmales auch nicht Verdienste um die Vaterstadt, sondern menschliche Tugenden und Glaubensstärke, ein Hinweis auf die katholische Konfession, und bescheinigen Heilsgewißheit.

„Nestorische Jahre zu leben“ heißt sehr alt werden und spielt an auf den aus Pylos auf der Peloponnes stammenden Nestor; die Wendung könnte von Ovid angeregt worden sein.2) Diese unzweifelhaft richtige Deutung erfordert das möglicherweise korrupte Datum möglichst an das Ende des Jahrhunderts zu setzen, da ein angeblich sehr alt gewordener Sohn nicht schon 16 Jahre nach dem Vater gestorben sein kann, wenn man die Lesung 1541 zugrundelegt, eines Vaters überdies, dessen Bruder Christoph (†1534) 1516 Ratsherr wurde und dessen weiterer Sohn Bartholomäus erst 1544 in den Rat gelangte und 1577 starb.3) Daß dem langlebigen und wohl früh verwaisten Sohn eines wichtigen Ratsherrn und Exponenten einer im Rat zahlreich vertretenen Familie selbst nicht eine einschlägige Karriere glückte, mag ein weiteres Indiz für eine möglichst späte Datierung sein, denn erst in der zweiten Jahrhunderthälfte machte sich das Festhalten am alten Glauben nachteilig für den Ratszugang bemerkbar und wurde Konfession auch vermehrt in Inschriften thematisiert.4)

Textkritischer Apparat

  1. Wegen Tintenfraß schlecht lesbar; in der Handschrift wohl verschrieben zu XLI; zu Emendation vgl. unten nach Anm. 2.
  2. Bei Hertzog korrigiert aus Staudii.
  3. Sic wohl für Pylios; vgl. bei Anm. 2.
  4. Fehlt Hertzog; sinngemäß und das Metrum erhaltend ergänzt auf Vorschlag von Herrn Prof. Dr. Otto Zwierlein, Philologisches Seminar der Universität Bonn.

Anmerkungen

  1. Kraus, Quellen II 123 u. Weckerling, Verzeichnis des Rates 89.
  2. Rekonstruktion des Wortes und Deutung werden Herrn Dr. Rainer Jakobi, Philologisches Seminar der Universität Bonn, verdankt; Ovid, Epist. ex Ponto 2,8,41f.: „Sic pater in Pylios, Cumaeos mater in annos vivant“.
  3. Kraus, Quellen II 124, 126.
  4. Vgl. oben S. LXXXVI.

Nachweise

  1. Hertzog, Beschreibung I 2 fol. 242r-v Nr. II.

Zitierhinweis:
DI 29, Worms, Nr. 547† (Rüdiger Fuchs), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di029mz02k0054702.