Inschriftenkatalog: Stadt Worms

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 29: Worms (1991)

Nr. 532† Johanniskirche 1587

Beschreibung

Grabplatte des Bürgermeisters und Ratsherrn Gregor Glaser. Platte im Boden bei der Säule des Sebastianaltars.1)

Nach Wickenburg.

  1. Anno Domini 1587. den 12.a) Augusti starb der ehrenvesteb) und wohlgelehrte Magister Gregorius Glaser von Alzen, älter Stettmeister und des Raths allhier zu Wormbs Senior; seines Alters in dem 73. Jahr, dem Gott gnade Amen.

Kommentar

Bei der vorliegenden Inschrift handelt es sich um die Grabinschrift Gregor Glasers auf einer im Boden liegenden Platte, wohl in Umschrift. In wohl nur durch den Abschreiber abgewandelter Form ist sie auf dem Familienepitaph desselben Jahres wiederholt.2) Aus der Zusammenstellung jener Inschriften auf einem einzigen Träger geht hervor, daß Gregor der Sohn des dort genannten Bartholomäus gewesen sein muß, obwohl das nicht ausdrücklich gesagt wird. Die Sachinformationen seiner Grabschrift ergeben als Geburtsjahr 1514, just das Todesjahr der dann als seine Mutter anzusehenden Catherina Glaser.

Gregor „studierte zwar als Magister und war von Alzey gebürtig“, wurde jedoch nach der Heirat mit Conrad Heimbechers Tochter Wollhändler, dann 1543 Mitglied des Gemeinen Rates3) und 1550 in den Dreizehner Rat gewählt.4) Als einer der wenigen Wormser Bürger machte er Karriere im Rat der Stadt trotz seines katholischen Bekenntnisses,5) das die Grablege in der Johanniskirche erklärt. Er hatte ab 1532 in Heidelberg studiert und 1538/39 als Magister Recht belegt.6) In Ratslisten wie auch in den Matrikeln steht teilweise der Taufname Georg.

Textkritischer Apparat

  1. August 13 bei Zorn-Meixner fol. 406 nach Zotz, Nachrichten 23 gehört zu den üblichen Toleranzen oder Schreibfehlern.
  2. ernsthaft auf dem Familienepitaph von 1587, vgl. folgende Nr.; dem kommt, obwohl selten, größere Wahrscheinlichkeit zu, da ehrenfest üblicherweise für ritterbürtige Personen benutzt wird.

Anmerkungen

  1. Einleitend zum Familienepitaph und nach vorliegender Inschrift schreibt Wickenburg: „NB Epitaphium proxime antecendens ad columnam altari S. Sebastiani proximam humi stratum jacet“; zu Fortsetzung und Epitaph vgl. folgende Nr.
  2. Vgl. folgende Nr.
  3. Zitat nach Zorn-Meixner wie Anm. a u. Kraus, Quellen II 125.
  4. Weckerling, Verzeichnis des Dreizehnerrates 66 Nr. 40.
  5. In der Ratsliste Zorns, nach Kraus wie Anm. 3, ist über ihn bemerkt: „Magister, Wullenkremer primo gener Conradi Heimbechers Alzeanus fuit et religionis papisticae ad extremum spiritum, interim Lutheranam minime oppugnans“; ähnlich auch Zorn-Meixner wie Anm. a nach Zotz, Nachrichten 23.
  6. Toepke I 552, II 451, 486.

Nachweise

  1. Wickenburg II 132.

Zitierhinweis:
DI 29, Worms, Nr. 532† (Rüdiger Fuchs), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di029mz02k0053209.