Inschriftenkatalog: Stadt Worms

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 29: Worms (1991)

Nr. 149 Martinsstift 1369/1669

Beschreibung

Grabplatte des Johannes Kämmerer von Worms gen. von Kellenbach, Sohn Ritter Friedrichs. Im ehemaligen Westflügel des Kreuzganges bei Bauarbeiten ab Dezember 1969 gefunden,1) innen an der Wand des südlichen Seitenschiffs aufgestellt. Hochrechteckige Platte aus rotem Sandstein mit Umschrift (A) zwischen Linien; im Feld erhabenes Wappen zwischen zweifacher Kombination von Monumentalbuchstaben (B); Renovierungsinschrift (C) über und unter den unteren Buchstaben. Bestoßen, oben und unten rechts Schrift ausgebrochen.

Maße: H. 180, B. 89, Bu. 9 (A), 17-22 (B), 7,5-10 cm (C).

Schriftart(en): Gotische Majuskel, nachgemacht (A,B), Kapitalis (C).

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Dr. Rüdiger Fuchs) [1/1]

  1. A

    [ANNO DOMINI] / MCCCLXIX · O(BIIT) · IO(HANN)ES · CAM[ERAR(IVS)]a) / FILIVS Q(VO)NDA(M) / FRIDERICI · CAMER(ARII) · MILITIS

  2. B

    FZFZ

  3. C

    1369 / POSITVS / RENOVAT(VS) 1669b)

Wappen:
Kämmerer von Worms.

Kommentar

Obwohl Format, Arrangement und Formular auf den ersten Blick mit dem Üblichen des 14. Jahrhunderts übereinzustimmen scheinen, muß die Renovierung von 1669 doch erhebliche Eingriffe am Original vorgenommen haben. Zwar entsprechen schlanke Proportion, einzelne Buchstaben und einzelne Formteile durchaus der gotischen Majuskel des Sterbejahres, doch weisen offene runde C, die gleichmäßig starke Strichführung von L, T und von Buchstaben der unteren Zeile auf eine nicht authentische Schriftgestaltung. Die Abweichungen von der gotischen Majuskel des 14. Jahrhunderts setzen die Kenntnis der Kapitalis voraus. Zu denken ist daher an die Nacharbeitung einer vielleicht besonders beschädigten oder abgetretenen Platte, bei der eben nicht alle Merkmale der gotischen Majuskel verwirklicht wurden; eine Nacharbeitung nach Abschleifen der alten Oberfläche geht aus einer etwa verminderten Plattestärke nicht hervor. RENOVATVS müßte dann also im engeren Sinne von „erneuert“ verstanden werden. Herstellung dieser Platte und ihre sorgfältige Einfügung in ein mit kleinen Steinen ausgespartes Rechteck ließen mit Recht vermuten, daß die Platte schon seit dem Jahre 1669 an ihrem Platz im Kreuzgang lag.2)

Verdächtig wirkt der Text insbesondere durch das Fehlen einer Tagesdatierung. Über die Aufzeichnungen Peter Rueps und das Seelbuch ließe sich ein Anniversar ermitteln, das mit dem 16. November angegeben wird.3) Auf dem Original war diese Angabe vielleicht nicht mehr lesbar. Der bis auf die Jahreszahl mit den nur sieben Jahre vorher bei Peter Ruep zusammengestellten Informationen auch im ungewöhnlichen QVONDAM übereinstimmende Text könnte leicht aus und in Reaktion auf jene Beschreibung der Kämmerer-Grablege entstanden sein, in diesem Falle eben nicht als unmittelbare Erneuerung einer Inschriftenplatte. Die Form des Wappenschildes weist ebenfalls ins 17. Jahrhundert, da sie mit den Umrißschablonen genealogischer Sammlungen teilweise übereinstimmt.

Ein Johann Kämmerer gen. von Kellenbach, Kanoniker an St. Martin, verkaufte 1350 einen Zins an das Kapitel seines Stiftes; sollte er tatsächlich mit dem hier verstorbenen Sohn Friedrichs (†1369) identisch sein,4) müßten in Text und Gestaltung der Platte noch viel größere Eingriffe vorgenommen worden sein, als bisher angenommen. Diese Identifizierung, obwohl von den genealogischen Informationen nicht auszuschließen, ist freilich nicht wahrscheinlich, da das gekennzeichnete Begräbnis in keinem Zeugnis mit einem Stiftsangehörigen durch Symbolik oder Nennung von Würde in Verbindung gebracht wurde.

Textkritischer Apparat

  1. Der Ergänzungsversuch Reuters CAM[ERARIVS?; ER · WOR?] nähme wohl zuviel Raum ein; Ockhart hat zusätzlich MILES.
  2. Zahl kursiv.

Anmerkungen

  1. Reuter.
  2. Ebd.
  3. Ruep, Extractus anniversariorum [1]: „sub Nr. 9 primae summae et sepultus literis in margine, FZ“ u. Möller, Stammtafeln AF II Taf. LXV; bestätigt durch eine Stiftung von fünf Pfund Heller im Seelbuch unter den 16. Kalenden des Dezember, vgl. Liber animarum S. Martini fol. 66v.
  4. So vermutet bei Reuter gegen Möller (wie Anm. 3), der den Kanoniker als Bruder Friedrichs ansah; nur mit dieser Konstellation ist freilich ein Friedrich, Sohn eines Johann, als letzter jenes Stammes zu erklären. Zu Friedrichs Grabinschrift vgl. vorangehende Nr.

Nachweise

  1. Ockhart fol. 113-114v.
  2. Reuter, Grabsteine 74 Nr. 4.
  3. Böcher, St.-Martins-Kirche 16 Abb. 18.

Zitierhinweis:
DI 29, Worms, Nr. 149 (Rüdiger Fuchs), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di029mz02k0014909.