Inschriftenkatalog: Stadt Worms
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 29: Worms (1991)
Nr. 608† Dom, innen 1604
Beschreibung
Stifterinschrift des Bischofs Philipp von Rodenstein für den Hochaltar.1) Bibelspruch und vier Ahnenwappen.
Nach Helwich.2)
- A
Philippus de Rodenstein episcopus Wormatiensis Dei in honorem sibique monumentum posuit Anno Christi 1604 aetatis 40, regiminis 9.
- B
Obsecro ergo vos fratres per dominum Jesum Christum eta) per charitatem S(ancti) Spiritus, vt adiuuetis me in orationibus vestrisb) ad Deum. Rom. 15.
Übersetzung:
Philipp von Rodenstein, Bischof von Worms, stellte das Denkmal zur Ehre Gottes und für sich im Jahre 1604, im 40. Lebensjahr, im neunten seiner Regierung. – Ich bitte euch also, Brüder, bei unserem Herrn Jesus Christus und bei der Liebe des hl. Geistes, daß ihr mir zu Gott helfet mit eurem Gebet.
Rodenstein, Beyer von Boppard; Oberstein, Wilch von Alzey. |
Textkritischer Apparat
- Bei Helwich zu vt verlesen.
- Danach im Vulgatatext, Rm. 15,30, „pro me“.
Anmerkungen
- An der ausgeschnittenen Stelle der Syntagma ist „Inscriptum summae arae“ nach Scriba u. Helwich-Frankenstein zu ergänzen.
- Die in den Syntagma ausgeschnittenen Stellen ohne Kennzeichnung ergänzt wie Anm. 1.
- Helwich, Prodromus 55: „vivens maiorem aram in choro erigi curavit.“ Zu den Grabdenkmälern vgl. vorangehende und folgende Nrn.
- I. Lühmann, Ein Kiedricher Flügelaltar aus dem Umkreis des Johannes Juncker, in: Mainz und der Mittelrhein in der europäischen Kunstgeschichte. Studien für W.F. Volbach zu seinem 70. Geburtstag (Forschungen zur Kunstgeschichte und christlichen Archäologie 6) Mainz 1966, 469; der Bezug ebd. Anm. 39 auf das bei Kautzsch, Dom Taf. 149a abgebildete Epitaph Bischof Philipps von 1604 ist falsch. Die im sogenannten Bamberger „Kunstbuch“, vgl. Schrohe, Aufsätze und Nachweise 76, zu findende Notiz gibt zusätzlich noch als Kosten an: 800 Gulden zu 15 Batzen.
Nachweise
- Helwich, Syntagma 2.
- Helwich-Frankenstein 1.
- Scriba, Grabdenkmäler 293.
- Kranzbühler, Nachrichten 15 Nr. 30.
Zitierhinweis:
DI 29, Worms, Nr. 608† (Rüdiger Fuchs), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di029mz02k0060806.
Kommentar
Die Errichtung eines wenigstens teilweise neuen Hochaltars durch Bischof Philipp von Rodenstein geschah wohl trotz des im Bibelspruch aus Römer 15,30 niedergelegten Fürbittebegehrens angeblich noch zu seinen Lebzeiten, also kurz vor seinem Tod am 21. März 1604.3) Mit guten Gründen kann angenommen werden, daß es sich bei diesem Altar um den laut Bildhaueraufzeichnungen zu 1602 vergebenen und 1604 vollendeten handelte, der, von „marbell undt albarster zu machen“, vielleicht dem Bildhauer Johannes Juncker anvertraut wurde.4) Die Fertigstellung und insbesondere die Herstellung der Inschrift könnte dann angesichts des Fürbittebegehrens, der Angabe von Alter und Amtszeit des Auftraggebers leicht, aber nicht notwendigerweise, nach dessen Tod am 21. März 1604 liegen.