Inschriftenkatalog: Stadt Worms

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 29: Worms (1991)

Nr. 542 Worms, Kaimauer am ehem. Rheinkran 1590

Beschreibung

Namen als Bauinschrift beim 1873 abgebrochenen Rheinkran auf zwei Quadern aus rotem Sandstein im unteren Teil der Kaimauer, genau unter dem 1936 aufgestellten Hagendenkmal. Oben zwischen je zwei Ziffern der Jahreszahl (A) schwach erkennbares Wappen; darunter größerer Quader mit dreizeiliger Inschrift (B) und ungedeuteter Anfügung 1933 (C). Das Steinmetzzeichen zweimal vorkommend.

Maße: H. je 41 (A,B), B. 72 (A), 96 (B), Bu. 6-6,5 (B), Z. 7-9 cm (A).

Schriftart(en): Kapitalis.

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Dr. Rüdiger Fuchs) [1/2]

  1. A

    15 90a)

  2. B

    HANS · CASPAR · MEIEL · / HER · CHRISTOF · ORMANN / BAVMAISTER · 1590 ·

  3. C

    I. M. Ab) Ac) 1933

Wappen:
Stadt Worms.

Kommentar

Bei der betont schlanken Kapitalis fallen retrogrades N und das konische M mit zierlichem Mittelteil auf.

Die Inschrift auf dem Quader hart an der heutigen Wasserlinie hält die Namen der verantwortlichen städtischen Bauaufsichtspersonen bei Arbeiten am Rheinkran 1590 fest; dabei handelte es sich wohl nur um Kaibefestigungen oder Neubauten, da ein Kran schon auf der Stadtansicht Sebastian Münsters abgebildet ist.1) Die genannten Baumeister Johann Caspar Meiel und Christoph Ormann gehörten beide dem Dreizehner Rat an.2) Mit dem Hinweis auf die Inschrift von 1590 und den dokumentarischen Wert der Baumeisternamen begründete die Stadt Worms 1702 das Alter ihres „ius commercii“ bei Streitigkeiten um Lagerrechte mit Kurpfalz, deren Beamte den Abbruch des Krans angedroht hatten.3) Der Stein gehört also zu einem älteren Bestand, obwohl zur Befestigung des Rheinufers am Anfang des 19. Jahrhunderts auch Steine der Stadtmauer benutzt wurden.

Eine weitere Baumeisterinschrift von 1671 befindet sich heute im Hof des Stadtmuseums im Andreasstift.4)

Textkritischer Apparat

  1. Über der 15 das Stz. Nr. 16, 5,5 cm.
  2. Dasselbe Stz. zwischen den beiden A, zu 1590 gehörend.
  3. Danach ungedeutetes Zeichen, ähnlich einem spiegelverkehrten S.

Anmerkungen

  1. Weckerling 38 u. ebd. Abb. 1.
  2. Kraus, Quellen I 91. Zu Meiel vgl. Nr. 534.
  3. Weckerling 38; zu jener Zeit galt die 1746 nochmals im wesentlichen bestätigte Kranordnung von 1647/49, vgl. ebd. 39-41.
  4. Vgl. Nr. 721.

Nachweise

  1. Weckerling, Zur Geschichte von Worms 38.

Zitierhinweis:
DI 29, Worms, Nr. 542 (Rüdiger Fuchs), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di029mz02k0054207.