Inschriftenkatalog: Stadt Worms
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 29: Worms (1991)
Nr. 475 Worms-Herrnsheim, kath. Pfarrkirche (1555)/1559
Beschreibung
Hängeepitaph des Eberhard Kämmerer von Worms gen. von Dalberg und seiner Ehefrauen Ursula geb. von Hutten (†1555) und Anna geb. von Wernau. Westlich an der Südwand der Grabkapelle. Epitaph aus Kalksandstein und marmornen Figuren mit verschwenderischer Architektur und Ornamentik der Renaissance. Zwischen reich verzierten vorgelagerten Säulen mit Akanthuskapitellen Himmelfahrtsszene, darunter Beterreihe, links kniend Eberhard und ein junger Sohn in Rüstung, rechts zwei Frauen. Im hängenden Sockel leeres Inschriftfeld, Rollwerk, Puttenköpfe und vegetabile Ornamentik. Im Bogenscheitel kleine Tafel mit in gold gemalter sechszeiliger Inschrift, darüber Gottvater als Weltenherrscher mit Erdkugel(?). An den Säulen waren anscheinend früher Wappen angebracht, mehrere Figuren beschädigt, bestoßen, oben fehlt ein Christus flankierender Putto links.
Maße: H. ca. 310, B. 180, Bu. 1,5 cm.
Schriftart(en): Fraktur.
[Chri]stus ist auf = /[er]stand[en..] hohe / [...... ...../ ....er unsa) z]u sich ne(m)e / [.... das] wir seine herr = /[lichkeit] sehen. Joan · 17.
Textkritischer Apparat
- Unsichere Lesung.
Anmerkungen
Nachweise
- Armknecht, Grabmäler der Dalberg 250 Nr. 7. u. Abb.
Zitierhinweis:
DI 29, Worms, Nr. 475 (Rüdiger Fuchs), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di029mz02k0047501.
Kommentar
Die gemalten Inschriften des Epitaphs sind verschwunden, so die Sterbenachrichten, und stark verblaßt oder abgeblättert, so die vorliegende Spruchinschrift. Trotz des Zitatbeleges handelt es sich nicht um ein echtes Bibelzitat, denn in Joh. 17 steht das Fürbittegebet Jesu; das Bekenntnis Eberhards bezieht sich auf die Bitte und Verheißung Jesu, „damit sie meine Herrlichkeit sehen“.1) Die Inschrift enthält also ein teilweise frei gewähltes Gebet.
Für Eberhard Kämmerer und seine Frau Ursula sind aus Herrnsheim zwei Grabplatten bekannt.2) Die Identifizierung des Epitaphs, an dem keine Wappen oder Namen erhalten sind, wird ermöglicht durch stilhistorische Einordnung, Anbringung zwischen den Grabdenkmälern Wolffs d.Schwarzen (†1549) und Georgs (†1561) sowie durch die Familienkonstellation, nur Eberhard hatte von den Kämmerern zwei Frauen und nur einen Sohn.3)