Inschriftenkatalog: Stadt Worms

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 29: Worms (1991)

Nr. 425 Worms-Hochheim, Maria Himmelskron 1535

Beschreibung

Spruchinschrift für die gemeinsame Grablege der Konventualinnen. Innen an der Ostwand der Vorhalle, wohl vom Boden der Grablege ehemals im Westen der Kirche unter der Empore. Hochrechteckige Platte aus hellgelbem Sandstein mit Umschrift zwischen Linien; in Kielbogennische kniende Nonne. Nur leicht bestoßen und abgetreten.

Maße: H. 205, B. 98, Bu. 7,5 cm.

Schriftart(en): Fraktur.

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Klemens Bender) [1/1]

  1. In memoria eterna / erit iustus. ab auditione mala non timebit · / in pace in id ipsum / dormiam et requiescam : A(nn)o. d(omi)ni · 1535:

Übersetzung:

In ewiger Erinnerung bleibt der Gerechte; er fürchtet sich nicht vor bösem Gerücht. In Frieden zumal werde ich mich niederlegen und ruhen. Im Jahr des Herrn 1535.

Kommentar

Der Gedenkstein ist mit der in Worms ältesten und zudem sehr regelmäßigen Fraktur beschrieben; Quadrangeln und wenige Brechungen erinnern an ihre gotischen Vorgängerschriften.

Er markierte die Grablege der Nonnen und glich selbst einer Grabplatte mit Umschrift und Darstellung. Der Tenor des Spruches, der sich aus zwei Psalmenzitaten zusammensetzt,1) ist freilich weniger auf Seelenheil und Heilsgewißheit ausgerichtet als auf Glaubensfestigkeit; Propagierung katholischer Rechtgläubigkeit nach reformatorischen Ansätzen in Worms mochte daher auch ein Anliegen des Steines sein.

Anmerkungen

  1. Ps. 111,7; 4,9.

Nachweise

  1. Schalk, Grabsteine 237 Nr. 31.

Zitierhinweis:
DI 29, Worms, Nr. 425 (Rüdiger Fuchs), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di029mz02k0042501.