Inschriftenkatalog: Stadt Worms

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 29: Worms (1991)

Nr. 370† Dom, innen 1503

Beschreibung

Grabplatte? des Bischofs Johann (III.) Kämmerer von Worms gen. von Dalberg. In der Krypta unter dem Hochchor zusammen mit Abraum 1909 gefunden, ursprünglich wohl auf dem südlichen Grab der Bischofsgräber zwischen Altar und Hochchor.1) Im Zuge der Plünderung 1689 und anschließender Aufräumarbeiten gestört. Laut Fundbericht ein heute verlorenes Fragment der Platte mit dem Namen gefunden, hypothetisch mit der bei Schannat überlieferten Inschrift gleichgesetzt.2)

Nach Schannat.

  1. In pace domini hic quiescit Joannes a Dalburg, Wormatiensis antistes, qui bene vivendi normam posteris feliciter, felix ipse, praebuit. Obiit anno m d iii.

Übersetzung:

Im Frieden des Herrn ruht hier Johannes von Dalberg, Wormser Bischof, der, glücklich er selbst, den Kommenden die Richtschnur, gut zu leben, glücklich zeigte. Er starb im Jahre 1503.

Kommentar

Bischof Johann von Dalberg, Sohn Wolfgang Kämmerers von Worms gen. von Dalberg und der Gertrud von Greiffenclau,3) betätigte sich nicht nur als gelehrter Kirchenmann, Mäzen der Wissenschaften und in Worms als Bauherr des spätgotischen Kreuzganges, er bemühte sich auch intensiv darum, den lange währenden Streit zwischen Bischof und Stadt zu seinen Gunsten zu entscheiden.4) Die Konflikte gipfelten 1499 im Auszug des Klerus aus Worms, der 10 Jahre währen sollte. Dalbergs Tod in Heidelberg am 27./28. Juli 1503 nötigte zu einer Atempause, während der im Beisein von Teilen des Klerus und des Rates am 30. Juli die Beisetzung im Dom vorgenommen wurde, von städtischer Seite nicht ohne Genugtuung über die verdächtigen Umstände bei Todesfall und Leichenbegängnis berichtet.5) Der Platz seines Grabes auf der Südseite der Gräberreihe zwischen Altar und Hochchor kann aus der Angabe der Bischofschronik und der Fundlage erschlossen werden.6) Noch vor der Zerstörung 1689 muß es eine Veränderung erfahren haben, da weder Hertzog noch Helwich etwas von einer Grabinschrift berichten können.7) Diesen Umstand glaubte man damit erklären zu können, daß die Wormser durch Umdrehen der Platte die Grabstelle ihres alten Gegners unkenntlich machten;8) das wäre aber später von Klerus oder Familie rückgängig zu machen gewesen. Vielmehr darf überhaupt die Existenz eines regulären Grabdenkmales in Form einer Grabplatte und ihre Übereinstimmung mit obigem Inschriftentext bezweifelt werden; die Überlieferung bei Schannat wird ohne genaue Quellenangabe auch in Ockharts Sammlung wiedergegeben, allerdings mit der Bemerkung: „... da demselben kein eigentliches Denkmal errichtet worden ist, so kommt in der Sammlung der von Dalbergischen Epitaphien folgende Stelle vor [...] Es folgt hierauf ein Epitaphium dialogicum, welches ihm zu Ehren ist gemacht worden sowie noch ein zweites, ...“, nämlich das nach Schannat oben zitierte.9) Ohne Abbildung ist kaum zu beweisen, daß die 1909 gefundene Platte jene Inschrift trug noch überhaupt aus der Zeit stammt; das ist umso unwahrscheinlicher, als eine Lateinische Bistumschronik einen sehr ähnlichen Wortlaut mit dem erheblichen Unterschied der Anrede des Bischofs in der zweiten Person wiedergibt.10) Ein Rest wenigstens mit Name muß aber existiert haben.

Anmerkungen

  1. Ranke/Birkner, Untersuchung der Skelettreste aus der Dalberg-Gruft, in: Vom Rhein 12 (1913) 12f., u.a. zur Schädelidentifizierung durch Vergleich mit dem Dalberg-Portrait am Stammbaumrelief; Haupt, Gräber 354.
  2. Schannat: „tum ipsa monumenti sepulchralis inscriptio, quae in choro summi templi Wormatiae talis olim exstitisse fertur“ – danach und nach den Fundumständen konnte Schannat das Denkmal nicht gesehen haben. Die Platte erwähnt bei (Weckerling), Untersuchungen von Gräbern u. Ranke/Birkner, wie Anm. 1. Auf dem entsprechenden Foto, StA Worms Neg.Nr. F 2628/52 (Repro von 1964), sind keine Schriftreste erkennbar.
  3. Möller, Stammtafeln AF II Taf. LXV.
  4. Wichtigste Quellen sind das Tagebuch des Reinhard Noltz, bei Boos, Quellen III 371ff.; Acta Wormatiensia, ebd. begleitend gedruckt; zur Person Morneweg, Johann von Dalberg.
  5. Tagesbuch des Reinhard Noltz bei Boos, Quellen III 479ff.
  6. Boos, Quellen III 94 5*B.
  7. Explizit Helwich, Prodromus 5: „ubi sepultus quiescat, necdum compertum habeo, quoniam nullum de eo monumentum extat.“ Hertzog hielt das Relief des Stammbaumes für das einzige Grabdenkmal Dalbergs, vgl. Beschreibung I 2 fol. 215v-216 u. 310v-311.
  8. Haupt, Gräber 357.
  9. Ockhart fol. 135v mit Verweis auf fol. 132; das Epitaphium dialogicum wohl verfaßt von Dalbergs Heidelberger Humanistenfreund Johannes Gallinarius/Henlin, so Lateinische Bistumschronik fol. 69.
  10. Lateinische Bistumschronik fol. 69.

Nachweise

  1. Schannat, Hist. ep. Worm. I 422.
  2. Ockhart fol. 132.
  3. Kranzbühler, Nachrichten 14 Nr. 25.

Zitierhinweis:
DI 29, Worms, Nr. 370† (Rüdiger Fuchs), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di029mz02k0037009.