Inschriftenkatalog: Stadt Worms

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 29: Worms (1991)

Nr. 354 Andreasstift? E.15. Jh.?

Beschreibung

Grabplatte einer unbekannten Person. In der Südwestecke des Hofes als Treppenstufe vermauert, 4. Reihe von oben, die beiden ersten Stufen von links. Ehemals hochrechteckige Platte aus rotem Sandstein mit Umschrift zwischen Linien, im Feld nichts zu erkennen. Das linke Fragment stellt den unteren Teil der linken Langseite, das rechte Fragment den unteren Teil der rechten Langseite, also den ersteren Abschnitt der Umschrift dar. Schräg zu den ursprünglichen Kanten künstlich beschnitten; daher die noch sichtbare Schrift meist schräg abgeschnitten und nur im unteren Teil erkennbar.

Maße: H1.(erh.) 137, B1.(erh.) 30, H2.(erh.) 115, B2.(erh.) 30, Bu. 9 cm.

Schriftart(en): Gotische Minuskel.

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Datum: Nach dem 8. Dezember.

Kommentar

Die versuchsweise Datierung der Fragmente ins Ende des 15. Jahrhunderts richtet sich nach den wenigen erkennbaren entwickelten Minuskeln; die Versalie C gehört nicht mehr der reinen gotischen Majuskel an, sondern ist offen wie frühestens bei Versalien der sehr späten gotischen Majuskelinschriften und bei frakturähnlichen, schreibschriftlichen Formen. Ebenfalls auf das Ende des Jahrhunderts weist das unten gespaltene Minuskel-p.

Ebenso unsicher ist die Lokalisierung der Platte; ihre Herkunft aus dem Andreasstift und anschließende Verarbeitung als Treppenstufe wird durch das sicher nachweisbare gleiche Schicksal benachbarter Steine wahrscheinlich.1)

Textkritischer Apparat

  1. Die sichtbaren unteren Hälften der Minuskeln ließen sich auch zu p(ri)die ergänzen; die Kürzung ist jedoch nicht kontrollierbar. Wenn die Platte aus dem ehemaligen Andreasstift stammte, vgl. Anm. 1, erschiene diese Datierungsformel unerwartet, da man den 7. Dezember eher mit der Oktav des Kirchenpatrons ausgedrückt hätte und außerdem die Entfernung zum mutmaßlichen Beginn der Inschrift zusätzlichen Text in der Datierung erfordern würde, wie er in der vorgeschlagenen Lösung in einem Wochentag gegeben wäre.
  2. Zwischen p und o nur ein Schaft; eine Ligierung des t an p ist nicht kontrollierbar.
  3. Lesung, Ergänzung und Zeilentrennung unsicher.
  4. Sichtbar sind zweimal fünf gleichgeartete Schäfte, unten nach rechts gebrochen.

Anmerkungen

  1. Vgl. Nr. 210 (1410) u. Nr. 484 (1563).

Zitierhinweis:
DI 29, Worms, Nr. 354 (Rüdiger Fuchs), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di029mz02k0035409.