Inschriftenkatalog: Stadt Worms

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 29: Worms (1991)

Nr. 249† Martinsstift 1453

Beschreibung

Grabinschrift des Dieter (IV.) Kämmerer von Worms. Wahrscheinlich begraben zusammen mit oder in unmittelbarer Nähe zu seiner Frau Margarethe von Hirschberg.1) Grabkennbuchstaben.

Nach Ockhart.

  1. A

    Anno domini m cccc liiia) sabbatho ante Laetare obiit domicellus Dietherus Camerarius

  2. B

    FQ

Datum: 10. März 1453.

Kommentar

Die sehr komplizierte und undurchsichtige Überlieferungslage läßt zunächst nur hypothetische Identifizierungen zu. Auszugehen hat man von einem Anniversar der Brüder Dieter und Johannes am 12. März, wobei Dieter IV. aus der Benennung seiner beiden Ehefrauen Ida und Casula zu identifizieren ist; ein zweites Anniversar für einen Dieter und seine Ehefrau Margarethe von Hirschberg lag auf dem 15. März.2) Im Verzeichnis von Peter Ruep sind als entsprechende Daten angegeben der Donnerstag nach Oculi und der Samstag vor Laetare.3) Da Donnerstag nach Oculi im Jahre 1450 auf den 12. März fällt, ist es denkbar, daß Dieter IV. für sich, seinen damals verstorbenen Bruder Johannes und seine Ehefrauen ein Anniversar einrichtete. In demselben Jahr 1450 lag der nahe 14. März auf Samstag vor Laetare; trotzdem darf nicht angenommen werden, daß Dieter IV. auch in jenem Jahr starb, denn er kommt urkundlich letztmalig am 2. März 1453 vor, während im Oktober 1453 sein Sohn Adam von der Stadt Worms um Besiegelung der mit dem verstorbenen Vater und anderen Kämmerern getroffenen Vereinbarung ersucht wurde,4) den Zweig der Familie also alleine vertrat. 1453 lag Samstag vor Laetare auf dem 10. März und läßt sich durch die Nähe der Tagesdaten in Beziehung zur Anniversarüberlieferung bringen; dann starb Dieter IV. an jenem Festtag, aber wohl im Jahr 1453. Damit läßt sich nur schwer vereinbaren, daß bei Ruep das Jahrgedächtnis eines weiteren Dieter Kämmerer mit dem Vorabend Mariä Geburt (7. September) angegeben ist, was sich keiner älteren Inschrift zuordnen läßt, und daß der Betreffende ein enger Verwandter des Verstorbenen oder sogar er selbst gewesen sein muß, weil die Grabstätte mit denselben Kennbuchstaben FQ versehen war.5)

Es ist freilich gut möglich, daß Dieter IV. gar nicht am 10. März, sondern kurz danach gestorben war und man das Anniversar nur auf diesen günstigen Festtag legte. Wegen des Intervalls zur Besiegelung vom März bis zum Oktober drängt sich auch über das September-Anniversar ein verhältnismäßig später Todesfall auf. In beiden Fällen wäre obiges Inschriftenzitat nur ein Nekrologauszug. Unter diesem Verdacht stehen immerhin mehrere Kämmerer-Inschriften aus dem Martinsstift.

Die nach Peter Ruep viermal vergebene Grabkennzeichnung FQ bezieht sich jedenfalls auf den engsten Verwandtenkreis Dieters IV.6)

Textkritischer Apparat

  1. 1408 Ockhart, verbessert nach Personenidentifizierung. Eine arabische Jahreszahl zu jener Zeit unwahrscheinlich; die Verlesung von liii zu viii zeigt, daß Ockharts Vorlage römische Zahlzeichen benutzte, die regelmäßig in arabische übertragen wurden.

Anmerkungen

  1. Ruep, Extractus anniversariorum [2] zum Anniversar von Dieter und Margarethe: „qui jacent sepulti sub lap(ide/idibus) litteris in margine“.
  2. Möller, Stammtafeln AF II 177 u. Taf. LXVI u. Liber animarum S. Martini fol. 23v-24.
  3. Ruep, Extractus anniversariorum [2]. Der Anniversareintrag zu Samstag vor Laetare auf den 15. März sagt wenig über das genaue Datum aus; er könnte wegen Koinzidenz erst 1455 vorgenommen worden sein.
  4. Dalberger Urkunden Nr. 311, 1823 und 1825. Das Todesdatum bei Möller u.a.m., 12. März 1458, ist daher nicht mehr haltbar.
  5. Ruep [4].
  6. Vgl. oben S. XCVIIf. u. Nr. 256f.

Nachweise

  1. Ockhart fol. 123 (nach Schannat, Mon. vetera 36).

Zitierhinweis:
DI 29, Worms, Nr. 249† (Rüdiger Fuchs), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di029mz02k0024906.