Inschriftenkatalog: Stadt Worms

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 29: Worms (1991)

Nr. 171† Martinsstift 1388

Beschreibung

Grabinschrift der Elisabeth Vögtin von Hunolstein geb. Kämmerer von Worms.

Nach Ockhart.

  1. Anno domini m ccc lxxxviiia) idibus Decembrisb) obiit domina Elisabetha Advocata de Hunoldstein

Datum: 13. Dezember 1388.

Kommentar

Elisabeth Kämmerer, Tochter Johanns IV. und der Elisabeth von Rodenstein, war zuerst mit Ruprecht von Randeck, dann mit Johann Vogt von Hunolstein verheiratet.1) Eine sehr ähnlich lautende, nur im Datum abweichende Inschrift resultiert aus einem ungeklärten Übermittlungsfehler wohl schon bei Georg Helwich und stellt nicht die Grabinschrift etwa einer gleichnamigen Tochter dar.2) Allerdings wird auch eine stark beschädigte Platte im seit 1985 ergrabenen Kreuzgang des Klosters Disibodenberg in hypothetischer Lesung und mit guten Gründen der Elisabeth Vögtin von Hunolstein zugewiesen;3) daher ist ihr Begräbnis dort wahrscheinlicher, wenngleich die Überlieferung zum Martinsstift nicht notwendigerweise ein Nekrologauszug sein muß: Das Martinsstift beherbergte immerhin die Familiengrablege und selbst ihr Ehemann Johann Vogt von Hunolstein war im Wormser Karmeliterkloster begraben4) und wohl noch vor ihr verstorben.5) Ein zweites Totengedächtnismal im Sinne eines Kenotaphs wäre freilich in jener Zeit höchst ungewöhnlich. Bestattung im Wormser Stift legt immerhin auch die Position des Zitates in Helwichs Epitaphia nahe.6)

Textkritischer Apparat

  1. 1378 in einer zweiten Version bei Ockhart fol. 116 nach Helwich, Epit. Dalb. 6 u. Schannat, Mon. vetera 35; die Duplizierung nicht bemerkt.
  2. octobr Ockhart in zweiter Version, siehe unten Anm. 2.

Anmerkungen

  1. Möller, Stammtafeln AF II Taf. LXV.
  2. Abschriftfehler sind bei um 10 auseinanderliegenden Jahreszahlen und neuzeitlicher Monatsschreibweise wie etwa „10bris“ für Dezember leicht vorstellbar. Zitat nach Ockhart fol. 116: „Anno domini 1378 idibus Octobris obiit domina Elisabetha advocata de Hunolstein“.
  3. Vgl. künftig DI (Bad Kreuznach) nach freundlicher Mitteilung von Herrn Dr. Helmut Hartmann, Bechtheim.
  4. Ockhart.
  5. Nach Ockhart gestorben 1390, so auch Möller wie Anm. 1; eine Urkunde des Raugrafen Philipp verfügt freilich schon 1386 über Lehensgüter des seligen Johannes Vogt von Hunolstein, vgl. Toepfer, UB Hunolstein II Nr. LIX. Europäische Stammtafeln NF XI Taf. 24: †1396.
  6. Vgl. oben Kap. 4.

Nachweise

  1. Ockhart fol. 118v (nach Helwich, Epit. Dalb. 5).

Zitierhinweis:
DI 29, Worms, Nr. 171† (Rüdiger Fuchs), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di029mz02k0017104.