Inschriftenkatalog: Stadt Worms
Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.
DI 29: Worms (1991)
Nr. 80† Dom, innen 1303
Beschreibung
Grabplatte des Wormser Bischofs Eberwin von Kronberg. Ehemals hochrechteckige Platte mit Umschrift zwischen Linien; im Spiegel Bischofsstab. Heute verloren ein fotografisch überliefertes Fragment der rechten oberen Ecke.1) Das Grab Eberwins war das nördliche westlich vor dem Hochaltar.2)
Nach Foto, ergänzt mit Hertzog und Helwich.
Maße: Maße unbekannt.
Schriftart(en): Gotische Majuskel.
[+A]NNO · D(OMI)NJ · / M · CCC · IIJa) · JNb) DI[Eb)... ....... O(BIIT) EBERWINUS EP(ISCOPU)S WORMATIENSIS]c)
Datum: 19.(?) April 1303.
Textkritischer Apparat
- VIII Schannat. Ihm folgten Kranzbühler, Boos, Quellen III 658 und andere Bischofslisten, jüngst noch Gensikke, Die von Kronberg 302 Nr. 25.
- Nach IN DIE vermerkt Hertzog „Sequentia legi non possunt.“ Helwich und Schannat IN VIGILIA GEORGII, das wäre der 22. April. Bei den Buchstabenresten fällt auf, daß das I in D(OMI)NI und das letzte in III wie ein spiegelverkehrtes J gebildet sind; für die Lesung Helwichs müßte man bei UIGILIA ein ebenso spiegelverkehrtes U voraussetzen, dessen Bogen rechts verliefe. Paläographisch ist das nicht unmöglich, doch ließe sich eine Vigil in Wormser Kalendern nicht auf den chronikalisch überlieferten 19. April beziehen.
- Die epigraphische Gestaltung ab O(BIIT) geht aus der Überlieferung nicht hervor. Helwich, Syntagma fügte ergänzend hinzu: „fuit hic ex nobili familia a Cronberg.“
Anmerkungen
- Nach Foto im StA Worms mit der Neg.Nr. 3823.
- Haupt, Gräber im Dom 356 nach Helwich und Zorn, Chronik bei Arnold 131: „...ist begraben worden anno 1303 den 20 maij auch vor dem pult zur linken seiten.“
- Dieses Datum überliefert die jüngere Bischofschronik nach Boos, Quellen III 66 *B.
- Chronicon Wormatiense saeculi XV 66.
- Schannat. Ausführlicher bei Barnabas Wild, Endliche Deduction und Schluß-Schrifft, In Sachen Leiningen Contra Westerburg, Mit 81. Beylagen / Die Dignitäten und Gerechtsame der Land-Graffschafft Leiningen betreffend, de An. 1616. Sambt Leiningischer Genealogia, neu gedruckt in: Sachs, Repraesentatio jurium Leiningensium in Sachen Leiningen Contra Westerburg. Die Dignität Land und Leuth Weyl. Landgraff Hessonis zu Leiningen betr....o.O.1734. Nr. IV.
- Vgl. Toussaint, Grafen von Leiningen 186.
- Nach Eubel I 534 gemäß Schreiben Papst Clemens‘V.
- Hertzog: „...nach dieses Absterben ist das Bistumb fünff Jar ledig gestanden...“; Zorn, Chronik bei Arnold 132: „...nach langem Gezänk der Domherren, welches 5 Jahre gewähret...“ Schannat 390 ohne Zeitangabe.
- Jüngere Bischofschronik bei Boos, Quellen III 67 *B.
- Gensicke, Die von Kronberg 302 Nr. 23 u. 25.
Nachweise
- Hertzog, Beschreibung I 2 fol. 210r-v.
- Helwich, Syntagma 4.
- Ders., Prodromus 35.
- Schannat, Hist. ep. Worm. I 389.
- Kranzbühler, Nachrichten 11 Nr. 15.
- Fuchs, Helwich 96 u. Abb. 15.
Zitierhinweis:
DI 29, Worms, Nr. 80† (Rüdiger Fuchs), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di029mz02k0008006.
Kommentar
Vorausgesetzt, die Identifizierung des Fragmentes mit der Grabplatte Bischof Eberwins, wie das anscheinend schon Hertzog mit einer ihm teilweise unleserlichen Inschrift tat, ist richtig, gilt es die widersprüchlichen Nachrichten zur Regierungszeit und zum Todesdatum des Bischofs zu klären. Der älteste Überlieferungsstrang in der jüngeren Bischofschronik vermerkte den Todestag nach dem römischen Kalender als „obiit 13 kal. maii“, 19. April 13033), während der Kirschgartener Chronist das Begräbnis durch Verschreibung zu „3. calend. maii“ auf den 29. April 1303 datierte und gleichfalls eine Amtszeit von drei Jahren und 17 Wochen feststellte.4) Erst bei Helwich und Schannat wird dann die Georgsvigil als Todesdatum überliefert, Schannat bis auf das Jahr, für das er 1308 gibt, wörtlich sonst mit Helwich übereinstimmend. Schannat hatte die Platte nicht gesehen, da er von „legebatur olim in haec verba“ spricht; anscheinend emendierte er nur Helwich nach Maßgabe einer von ihm auf 1308 datierten Urkunde Bischof Eberwins mit der Anerkennung der leiningischen Lehen und Festschreibung der Hilfsverpflichtung Friedrichs (IV.) von Leiningen.5) Das Datum, nach Schannat „Datum Anno Domini MCCCVIII. idus Aprilis“, ist als 1300 an den 8. Iden des April (= 6. April) zu lesen;6) eine Datierung des Todes Eberwins nach dieser Urkunde wird damit hinfällig, zumal 1308 durch die Wahl Emerichs von Schöneck zum Bischof von Worms vor dem 16. September 13077) unmöglich wird. Das oben vorgeschlagene Datum paßt am besten zur überlieferten Amtszeit und Bemerkungen zu einer längeren Vakanz nach Eberwins Tod.8) Eine Ergänzung zu einem Heiligenfest bietet sich nicht an für den 19. April 1303.
Die Konjektur der Georgsvigil als Tagesdatum bei Helwich erklärt sich leicht aus der für Bischof Emerichs Aufnahme durch Klerus und Volk in der jüngeren Bischofschronik angegebenen Datierung auf den Gregorstag(!) (12. März) 1308; Schwierigkeiten bei Wahl und Amtsantritt werden in der Wormser bischöflichen Historiographie verschwiegen.9) Helwich hätte dann das schon für Hertzog unleserliche Tagesdatum auf der Grabplatte Eberwins nach Anhaltspunkten aus der Bischofschronik ergänzt, wobei er die Festtage der hll. Gregor und Georg verwechselte.
Bischof Eberwin, Sohn Hartmuts (III.) von Kronberg aus dem Kronenstamm, hatte vor seiner Wahl mehrere kirchliche Würden inne, so die Propstei in Jechaburg und Kanonikate in Mainz und Worms.10)