Inschriftenkatalog: Stadt Worms

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 29: Worms (1991)

Nr. 79 Stadtmuseum, aus Kloster Mariamünster 1303/1348

Beschreibung

Grabplatte des Johannes zum gemalten Haus und in Zweitverwendung für Liebmudis, Frau des Johannes gen. Drukind und wohl Tochter des vorgenannten Johannnes. An der Westwand des Kreuzganges, 4. mittelalterlicher Stein von Norden, aus dem Kloster Mariamünster, zwischenzeitlich schon im Paulusmuseum.1) Hochrechteckige Platte aus hellgelbem Sandstein mit Umschrift zwischen Linien (A) sowie zweiter, nur dreiseitiger Umschrift, nach innen mit Linie abgegrenzt (B) und oben in einer zusätzlichen Zeile weitergeführt. Im Spiegel Ritzzeichnung eines betenden jungen Mannes in weitem Gewand. Rand und Oberfläche bestoßen.

Maße: H. 215,5, B. 108, Bu. 8,5 (A), 4-5,5 cm (B).

Schriftart(en): Gotische Majuskel (A,B).

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Dr. Rüdiger Fuchs) [1/1]

  1. A

    + ANNO · DOMINI ·/ Moa) CCCo · IIIo · IIe · JDUS · MARCII · OBIIT ·/ [IOH]ANNES · D[E] / PICTA DOMO · CIVIS · WORM(ATIENSIS) ·

  2. B

    + AN(N)O · DO(MINI)b) · Mo / · CCCo · XL·UIII · UI · K(A)L(ENDAS) · SEPTE(M)B(RIS) · O(BIIT) · LIB/MUDISc) · UXOR · IOH(ANNIS) · D(I)C(T)I · DRUKI(N)T · CIUIS ·d) / WOR(MATIENSIS)

Datum: 14. März 1303, 27. August 1348.

Kommentar

Die kräftige ältere Majuskel ist sehr regelmäßig und sauber gehauen; das fehlende M der Datierung wurde unterhalb der Zeile nachgetragen und stört das M der zweiten Inschrift. Als halbgeschlossene unziale Form kommt es sonst in beiden nicht vor, das erste M der älteren besteht sogar aus – für jene Zeit noch ungewöhnlich – zwei gegeneinandergestellten unzialen N.2)

Bei Johannes zum gemalten Haus handelt es sich um jenen Johannes de picta domo, dessen Witwe Agnes 1307 dem Kloster Mariamünster einen Altar stiftete.3) Die Ritzzeichnung stellt ihn als relativ jungen Mann dar.4) Bei einem zeitlichen Abstand zweier Umschriften von nur 45 Jahren muß man sich die Frage stellen, ob die Wiederverwendung nicht in der Familie geschah, wie das von Weckerling angenommen wurde. Liebmudis war wohl die Frau des 1317 urkundlich erwähnten Heinlin/Johannes Drukind.5) Daß sie die Tochter von Johannes und Agnes zum gemalten Haus war, legen die Wiederverwendung nach relativ kurzer Zeit und das Auftreten eines Vikars Johannes zum gemalten Haus in eben jener Urkunde von 1317 als Zeuge nahe.

Textkritischer Apparat

  1. Steinmetzfehler; unter der Zeile nachgetragen; fehlt Mus.Inv., dessen Varianten vernachlässigt werden können.
  2. Zwischen D und O vielleicht ein hochgestelltes I.
  3. LIBA/MUNIS nach Weckerling; Raum zu knapp, wohl nur Beschädigung mißverstanden.
  4. Danach Zeilenfüllung durch schlüssellochförmiges Zeichen.

Anmerkungen

  1. Weckerling.
  2. Vgl. oben S. LXII zur späten gotischen Majuskel.
  3. Urkunde von 1307 bei Boos, UB II 34 Nr. 50. Zur Sitte den Hausnamen plastisch oder malerisch darzustellen und zur „picta domus“ vgl. Kranzbühler, Worms und die Heldensage 189 u. Böcher, Alte Wormser Grabsteine.
  4. Gegen Weckerling, aber bestätigt bei Rady, Weltliches Kostüm 31.
  5. Boos, UB II 82ff. Nr. 123; Weckerling nannte zusätzlich „Johannes Drukindi“ in einer Urkunde von 1311, ebd. 43 Nr. 70. Beide sind kaum identisch mit einem 1331, ebd. 172 Nr. 246, erwähnten Metzger Johannes gen. Drukind, der mit einer Frau namens Elisabeth verheiratet war.

Nachweise

  1. Weckerling, Grabdenkmäler 269f. Nr. 3.
  2. Mus.Inv. MG Nr. 4.
  3. Illert, Alte Kunst im Reiche des Todes (Abb.).

Zitierhinweis:
DI 29, Worms, Nr. 79 (Rüdiger Fuchs), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di029mz02k0007906.