Inschriftenkatalog: Stadt Worms

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 29: Worms (1991)

Nr. 50 Stadtmuseum 1278?

Beschreibung

Rechtsinschrift auf dem Ungeldmaß der Stadt Worms. Mittelalterliche Sammlungen. Rundes Hohlgefäß aus Bronze mit zwei rechteckigen Griffen und 3,465 Liter Inhalt.1) Auf der Wandung vier Stege und knapp unter dem Rand umlaufende Inschrift (A), mit fast identischem Text innen auf dem abgeschrägten Rand wiederholt (B). Geschmiedet und graviert.

Maße: H. 15,3, Dm. 17,7-18,5, Bu. 1,3 (A), 0,5 cm (B).

Schriftart(en): Gotische Majuskel, vor 1300 (A,B).

Akademie der Wissenschaften und der Literatur Mainz (Dr. Rüdiger Fuchs) [1/6]

  1. A

    + HEC · EST · MENSVRA · DIMIDIJ · QVARTALIS · VNGELTIa)

  2. B

    + HEC · EST · MENSVRA · DIMIDII · QVARTALIS · VNGELTI · WORMACIENSISb) ·

Übersetzung:

Dies ist das (Wormser) Achtelungeldmaß.

Kommentar

Anders als beim Ölmaß von 12782) erfolgte hier die Herstellung der Buchstaben durch eine weitergehende Ausstichelung, so daß Doppellinien kaum noch zu erkennen sind. Schwellungen von Bögen und Schäften sind dadurch noch stärker ausgeprägt; auch in der weiteren Reduzierung kapitaler Nebenformen wirkt diese Inschrift jünger. Da aber die Strichführung gleichzeitig weniger sauber, ungelenker ausgeführt ist, Produktionsmerkmale jedoch ebenfalls auf den Meister Eckehard hindeuten, kann von einer fast gleichzeitigen Herstellung der beiden Hohlmaße und Inschriften ausgegangen werden. Wegen Schriftunregelmäßigkeiten könnte die des Ungeldmaßes sogar die frühere sein, aus deren Erfahrung heraus die Schrift des Ölmaßes vereinfacht und verbessert wurde. Die Unterschiede können kaum dazu dienen, Meisterhände zu unterscheiden.

Eine Datierung früher ins Jahr 1278 bietet sich unter anderem auch an, weil Bischof Friedrich Raugraf im Januar jenes Jahres der Stadt die Erhebung des Ungeldes bewilligte.3)

Textkritischer Apparat

  1. Fehlt Biehn.
  2. WORMACIENSI ebd.; WOMACIENSI Höfel.

Anmerkungen

  1. Biehn 33 nach Angaben des Eichamtes Worms.
  2. Vgl. vorangehende Nr., siehe dort auch zum Meister, zur Anbringung der Inschrift auf dem inneren Rand und zur Anwendung.
  3. Boos, UB I 247 Nr. 383.

Nachweise

  1. Biehn, Meister Eckehard 34 u. Abb. 2b.
  2. Höfel, Rechtsaltertümer 34 u. Abb. 54.

Zitierhinweis:
DI 29, Worms, Nr. 50 (Rüdiger Fuchs), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di029mz02k0005002.