Inschriftenkatalog: Stadt Worms

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 29: Worms (1991)

Nr. 27† Dom, außen 1184?

Beschreibung

Spruch- und Widmungsinschrift, zur monumentalen Fassung der Urkunde Kaiser Friedrichs I. gefügt, die über dem Nordportal angebracht war.1) Das genaue Arrangement, Gestaltung und Material sind nur noch zu erschließen, Inschrift wahrscheinlich gemalt. Zwei Distichen und zwei leoninische Hexameter (A), ein leoninischer Hexameter (B). Im Tympanon noch heute seitlich der Christus-Figur Alpha und Omega (C).

Nach Chronik Zorns und Abschriften.

Schriftart(en): Romanische Majuskel (A-C).2)

  1. A

    SIT TIBI WORMACIA LAVS HINC ET FRVCTVS HONORISa)QVOD PIA QVOD PRVDENS QVOD BENE FIDAb) MANESA CENSV CAPITVM SIS LIBERA MVNERE NOSTROLIBERTATEc) FRVI DIGNA FRVARIS EADIGNA BONA LAVDE SEMPER WORMACIA GAVDETE MIHI SACRAVIT CRVX TE MIHI MVCROd) DICAVIT

  2. B

    TE SIT TVTA BONO WORMACIA PETRE PATRONO

  3. C

    · A Ωe) ·

Übersetzung:

Lobpreis sei dir, Worms, von nun an und Genuß der Ehre, weil du fromm, klug und treu bleibst. Vom Hauptrecht sei durch unsere Huld befreit; der Freiheit würdig sollst du sie genießen, hohen Lobes wert, sollst du, Worms, dich immer freuen, dich hat das Kreuz mir geweiht, dich hat das Schwert mir geschenkt. – Mit dir als gutem Schutzherrn, Petrus, sei Worms sicher.3)

Kommentar

Das Arrangement der Inschrift ist nicht eindeutig geklärt. Auszugehen hat man von Zorns Lokalisierung nach dem Zitat der Urkundeninschrift: „Neben herumb stehen ...“; versteht man es als auf die Urkunde bezogen, scheint die Beschreibung im Frankfurter Exemplar der Zornschen Handschrift und in Zorn-Wilck eine Rahmung der Urkunde durch die Spruchinschriften anzudeuten, weil die Kompilatoren sie über die alte Zornsche Beschreibung hinaus durchgezählt unter „circumferentia“ führten. Freilich heißt das noch nicht, daß die Sprüche quasi konzentrisch die Urkundentafel umliefen; die letzte Zeile wird nämlich als „in imo tabulae“ oder als „circumferentia infra tabulam“ abgehoben, so als habe sie für den Betrachter aufrecht lesbar unter der Tafel gestanden, während die übrigen Sprüche, deren Zeilenteilung in der Überlieferung jeweils gemäß dem Metrum abgeteilt ist, entweder in einem Dreiviertelkreis die Tafel umfaßten oder in drei Blöcken jeweils an die verbliebenen Seiten geschrieben waren. Das wohl richtige Verständnis der Beschreibung liegt aber in dem Bezug auf die zuvor erwähnte Tür, über der der Urkundentext angebracht war, das Nordportal; „circumferentia“ könnte man dann als Umschreibung der Bogenblenden verstehen, von denen in der Tat die drei erforderlichen zur Verfügung stehen. Obwohl die in den beiden frühesten Überlieferungen Zorns festgestellte Korrektur der Reihenfolge eher aus der ersten Deutung erklärbar ist, bieten die beschreibbaren Flächen des Portalbogens in unmittelbarer Nachbarschaft der reich ausgemalten Figuren Christi und der beiden Dompatrone Petrus und Paulus sowie weiterer nicht rekonstruierbarer Personen und Objekte4) den geeigneten Rahmen für die Anbringung der die Verdienste der Stadt würdigenden Inschrift.

Die in zwei Bogenblenden heute noch erkennbaren Schriftreste – schwarz bis rötliche pseudogotische Majuskeln in Umrißlinien auf hellem Grund – gehen nach Form und Ausführung auf die Benutzung und Deutung der Chroniken im 19. Jahrhundert zurück.5) Daß sie etwa Auffrischung von Resten darstellen würden, ist nicht anzunehmen, da die Formen nicht mit den am Ende des 12. Jahrhunderts möglichen übereinstimmen, wie außerdem ein Vergleich der A zum Alpha in C belegt. Zu Zweifeln gibt auch die Verteilung auf den Bögen Anlaß, die im Gegensatz zum heutigen Zustand wohl mit jeweils einem Distichon auf einer Bogenblende zu denken ist und dann eine weitaus kleinere Schrift erfordert hätte.

Die Herstellung einer die besonderen Beziehungen zwischen Stadt und Reichsoberhaupt reflektierenden Inschrift war nur noch in der zeitlichen Umgebung der Urkundeninschrift möglich, die ebenfalls nicht ohne Zustimmung des Bischofs am Dom befestigt werden konnte; eine nachträgliche Glorifizierung hätte wohl die Person des Kaisers stärker herausgestellt und wäre wie die für Heinrich IV. kaum noch an einem Gebäude des Stadtherrn anzubringen gewesen.6) Zwar müssen die den Akanthusblättern beigegebenen Adler des Kapitellfrieses nicht ausdrücklich auf das Zeichen der staufischen Herrscher gemünzt sein und ebensowenig bedingt die Gestaltung des Nordportales nach 1184 eine Umkehrung des Tympanons, das innen mit Blattmaske und Akanthus gerahmt ist,7) doch erscheinen eben die Haupt- und Staatsaktion von 1184 und die sie begleitenden Änderungen am Nordportal als stimmige Voraussetzung für gegebenenfalls radikale Eingriffe. Auch wenn man bedenkt, daß das Portal auf einer Höhe des Baues liegt, in der in der inneren Mittelschiffmauer Gerüsthölzer der Jahre 1161/63 gefunden wurden, die Ornamentformen der Kapitelle und die geknickten Säulen der Ädikula für die Urkundenrahmung jedoch in die Zeit des frühestens 1181 vollendeten Westchores weisen, liegt eine umfangreiche Änderung im obigen Sinne nahe.

Die Aussage der Inschrift enthält eine stark verklausulierte Deutung der engen Beziehung zwischen Reichsoberhaupt und Stadt Worms, und zwar in einer fiktiven Rede des Kaisers, in der er der Stadt Glück und Gedeihen wünscht, das, so legt sie nahe, nicht zuletzt seiner huldvollen Privilegierung, nämlich der Befreiung vom „census capitum“, entspringe. Der Patron der Hauptkirche wird ausdrücklich um Schutz der Stadt angehalten; der entsprechende unter der Urkundeninschrift angebrachte Satz findet sich wieder als Umschrift des bis 1500 gebrauchten städtischen Siegels.8) Das Privileg selbst erweitert die bestätigten Befreiungen von Zöllen und Buteil durch die Vorgänger und Ahnen des Kaisers, nämlich Heinrich IV. (1074) und Heinrich V. (1114) um die auch der Stadt Speyer zwei Jahre zuvor gewährte Befreiung von der Todfallabgabe, vom Hauptrecht oder Besthaupt. Die jüngst vorgelegte Deutung von „census capitum“ als Kopfsteuer führte zu der Annahme, es habe notwendigerweise nicht lange nach 1184 eine weitere Kaiserurkunde gegeben, in der die schon in den Urkunden Bischof Burchards I. bezeugte Kopfzinspflicht der bischöflichen Zensualen abgeschafft worden wäre, die vorliegende Inschrift also nicht Kommentar zur Urkundeninschrift, sondern die uns heute allein bekannte Publikationsform einer weitergehenden Privilegierung sei.9) Begründet wird diese Ansicht mit dem Wortgebrauch von „census capitalis/capitis“ ausschließlich für den Kopfzins und von „ius capitalis/ capitis“ für das Hauptrecht. Ohne weiteren Nachweis eine unbekannte weitere Privilegierung aus dem Inschriftentext zu postulieren, erscheint sehr gewagt, da die originale Überlieferung der Herrscherurkunden für Worms aus dem Hochmittelalter wohl kaum Lücken aufweist und bei der Wichtigkeit des Betreffes kaum Abschriften unterlassen worden wären. Außerdem sollte erwogen werden, daß der Ausdruck nicht notwendigerweise als „terminus technicus“ anzusehen ist, sondern höchstwahrscheinlich doch eine dem Metrum angepaßte Übersetzung der in der Friedrich-Urkunde erlassenen Besthaupt-Abgabe darstellt,10) die nicht mit dem Kanzleigebrauch übereinstimmen muß.

Im Jahre 1981 verwirklichte man für das Nordportal nach zahlreichen verworfenen Rekonstruktionsvorschlägen den Entwurf des Bildhauers Gustav Nonnenmacher, der an die Stelle der früheren Urkundeninschrift ein monumentales Thronbild des Kaisers und eine Texttafel mit einer Übersetzung der Spruchinschrift setzte und über den geknickten Säulen einen Bogen plazierte.

Textkritischer Apparat

  1. Nach Brusch, Zorn-1 und Zorn-2 beginnend mit dem Vers A CENSV ..., in anderen aber, Zorn-2 (F) u. Zorn-Wilck, glaubwürdig in obige Reihenfolge umgestellt; Zorn-2 u. folgende Abschriften teils HONORVM.
  2. BONA FIDE Zorn-1.
  3. TE LIBERTATE Brusch; TV LIBERTATE DIGNA ... Schannat.
  4. LVCRE, ohne Begründung und von keiner älteren Überlieferung gestützt, Illert, Königsportal.
  5. Fast symmetrisches versales A mit geringen Schaftschwellungen und von links verkürztem Mittelbalken; Ω in der romanischen Form eines auf den Kopf gestellten unzialen M mit durchgestrichenem Mittelbalken.

Anmerkungen

  1. Nach der Kaiserurkunde teilt Zorn mit: „Neben herumb stehen diese lateinische rheime“.
  2. In Zorn-2 (F) und Zorn-Wilck die letzte Zeile nachempfindend in Versalien wiedergegeben, siehe auch Anm. e.
  3. Teilweise nach Hotz und Keilmann; letzterer deutete – nicht abwegig – PIA politisch als „pflichtbewußt“ und entgegen früheren Meinungen CENSUS CAPITVM als „Kopfsteuer“, vgl. zur Bedeutung auch bei Anm. 9.
  4. Im Bogenfeld Christus zwischen den Patronen thronend, Nimben und Attribute reliefiert und wohl mit Goldfarbe ausgelegt, seitlich in der Wand weitere reliefierte Reste von ursprünglich gemalten, nimbierten Figuren.
  5. Mittlerer Bogen: DIGNA · BONA · LAVDE · SEMPER · UUORMACIA · GAVDE · +, innerer Bogen: TE MICHI · SACRAVIT · CRVX · TE MICHI · NVCRO DICAVIT.
  6. Vgl. bei Nr. 334; insbesondere die Auseinandersetzungen schon des 13. Jh.s bei Keilmann, Kampf um die Stadtherrschaft.
  7. In diesem Sinne skeptisch v. Winterfeld 18 gegen Hotz 101f.
  8. Boos, Quellen III S. XLVI u. Abb. Taf. I 1; als Siegelumschrift mit der Variante tuta bona übrigens auch in einem Nachtrag des 16. Jh.s zum Chronicon saeculi XIII, ebd. 199; in „Der Statt Wormbs Reformation“, gedruckt 1499 und öfter, ist dem Stadtwappen u.a das Motto beigegeben „DIGNA. BONA. LAVDE. SEMPER WORMATIA GAVDE. LIBERTAS“, vgl. Boos, Quellen III 426f. Anm. 2.
  9. Keilmann 19 nach K. Schulz, Zensualität und Stadtentwicklung im 11./12. Jahrhundert, in: B. Diestelkamp (Hg.), Beiträge zum hochmittelalterlichen Städtewesen (Städteforschung Reihe A: Darstellungen 11) Köln 1982, 85ff.
  10. Vgl. bei Boos, UB I 73 Nr. 90: „... ab exactione optimi animalis sive preciosioris vestimenti, quod in vulgari houbitreht vocatur, de cetero sint absoluti“.

Nachweise

  1. Brusch, Epitomes I fol. 116v.
  2. Zorn-1 47.
  3. Zorn-2 fol. 33v.
  4. Zorn-2 (F) 107.
  5. Zorn, Chronik bei Arnold 58.
  6. Zorn-Wilck 125f. u. 133.
  7. Schannat, Hist. ep. Worm. I 360.
  8. Moritz, Historisch-Diplomatische Abhandlung 424.
  9. Wiegand, Geschichte der Wormser Erzbischöfe 21.
  10. Falk, Heiliges Mainz 309.
  11. Ders., Bildwerke 5 Anm. 1.
  12. Kdm. Worms 171.
  13. Kraus, Christliche Inschriften II 78 Nr. 169.
  14. Boos, Städtekultur I 418.
  15. Illert, AltWorms 24.
  16. Ders., Geschichte des Domes 33.
  17. Kautzsch, Dom Taf. 125a.
  18. Ders., Heutiger Dom 122.
  19. Schmitt, Bildwerke 310 Nr. 2.
  20. Illert, Alte Stadt 41.
  21. Ders., Königsportal 258.
  22. Ders., Worms am Rhein 59; 261.
  23. Ders., Wormser Dom 12.
  24. F.M. Illert, Laus tibi Wormatia. Lateinische Inschriften, Texte und Verse aus verschiedenen Jahrhunderten, in: Humanitas 9 (1960) 12.
  25. Illert, Worms 37 Nr. 6 u. 7.
  26. Von der Reichsstadt zur Industriestadt 143 Nr. 85.
  27. Mattes, Lateinisches Worms 331.
  28. Hotz, Dom 102.
  29. Glatz, Mittelalterliche Wandmalerei 335 Anm. 2 u. Abb. 88.
  30. Keilmann, Kaiserurkunde 15.

Zitierhinweis:
DI 29, Worms, Nr. 27† (Rüdiger Fuchs), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di029mz02k0002701.