Die Inschriften der Stadt Worms

7. Miscellanea — Besonderheiten des Wormser Inschriftenbestandes

Ohne den Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben, soll das folgende Kapitel Randthemen von Inschriftentexten und solche Phänomene behandeln, die zunächst als Spezialfälle des Wormser Bestandes gelten müssen und auch später bei größerer Materialbasis möglicherweise nur mit wenigen ausgewählten Beständen Vergleiche erlauben werden.

[Druckseite XCVII] Eine der augenfälligen Besonderheiten stellt die Markierung von Grabplatten durch monumentale Namen oder Buchstaben oder beides zusammen dar. Zwei große Grabplatten (Nr. 99, 225), die durch die Identifizierung der Verstorbenen sicher dem Andreasstift zugeschrieben werden können, tragen in Längsrichtung jeweils den Namen der verstorbenen Person in übergroßer Schrift, also zwei- bis dreimal größer als die Grundschrift. Auf eine weitere Platte im Stadtmuseum (Nr. 105) trifft dieselbe Beobachtung zu; aufgrund dessen muß man sie ebenfalls dem Bestand des Andreasstiftes zurechnen. Lediglich mittels monumentaler Buchstaben wurden Kennzeichnungen von Inschriftträgern des Domstiftes vorgenommen, zunächst mit einem einzelnen Buchstaben (Nr. 71), im 15. Jahrhundert mit zweien (Nr. 231). In dem Sonderfall einer Wiederverwendung wurde der Monumentalname der letzten Inhabers (Nr. 230) in ebenfalls übergroßer Schrift hinzugesetzt. An der südlichen Außenwand des Domes befinden sich mehrere Namen mit der Funktion von Grabinschriften, davon im Bereich des romanischen Kreuzganges drei in großen Schriften in der Nachbarschaft von Gruppen von zwei Buchstaben (Nr. 66, 108, 118), zudem eine Säulenbasis (Nr. 109) mit Sterbevermerk und zwei Doppelbuchstaben. Erleichterte im Andreasstift der großgeschriebene Name das Wiederfinden eines Grabplatzes, so mußte am Domstift teils ein Zwischenschritt eingelegt werden: Die Namen ohne weitere Ergänzungen im alten Kreuzgangbereich bezeichneten den Grabplatz des jeweiligen Verstorbenen, die Buchstabengruppen markierten ebenfalls einen solchen Platz; wem er gehörte und welche Bewandnis es damit hatte, ließ sich dann nur anhand einer Art Konkordanz in den Stiftsunterlagen feststellen.439) Bisher wurden diese nicht gefunden; im Salbuch des Domstiftes steht bei den vergleichsweise wenigen Anniversarien kein entsprechender Vermerk.

Wie man sich das Verfahren vorzustellen hat, geht ansatzweise aus dem besser dokumentierten Bestand des Martinsstiftes hervor. Dort tragen die meisten der im Aussehen überlieferten Platten monumentale Namen und ein oder zwei Buchstaben; einige wenige Bemerkungen in den Stiftsunterlagen erhellen die Gründe für diese Vorgehensweise. Nur bei einer einzigen Platte gelang freilich ein Brückenschlag zum Seelbuch: Für den am 21. Oktober 1475 verstorbenen Kanoniker Nikolaus Wolff verzeichnet das Seelbuch unter dem 27. Oktober ein Anniversar, dem marginal die auch auf der Grabplatte zu findende Buchstabenkombination HT — in unzialen Majuskeln — beigegeben ist; außerdem hatte derselbe, bezeichnet als „Nico lupi”, unter dem 20. Oktober eine Totenmesse gestiftet (Nr. 275). Kurz nach 1497 vermerkte man im Seelbuch, auf welchen Gräbern zu Allerseelen und an den Quatembertagen Kerzen aufgestellt werden mußten.440) Für Johannes Zeßler und Margaretha Rußen, die beide vor dem Kirchenportal begraben lagen, wird das näher ausgeführt:441) „... quatuor candele ponantur super sepulchro ipsius In paradiso ecclesie nostre constituto tali signo JD. Similiter ... ipsius margarethe rußen ibidem signato tali signo HS.” Für die Familie der Kämmerer von Worms bestand eine umfangreiche Grablege im Martinsstift. Um sich für eine Pfründenbesetzung zu empfehlen, stellte der Altarist und Kaplan Peter Ruep 1662 ihre Anniversarien zusammen; er ging dabei nach einem Kalender, aber nicht nach dem erhaltenen Seelbuch vor,442) ohne freilich regelmäßig den Anniversartag zu nennen. Alternatives Bezugssystem war eine noch nicht identifizierte Vorlage aus den Stiftsakten, mit der man nach vier “summae” und darin nach Unternummern Einkünfte des Stiftes aus den jeweiligen Anniversarien für die Verteilung vornehmlich an die Präsenz des Stiftes bilanzierte. Bei manchen, nicht bei allen Verstorbenen, ist der Grabplatz angegeben, bei den meisten zudem eine Zahlen-Buchstabenkombination, zu der der Text regelmäßig in ähnlicher Weise vermerkt „jacet sub lapide literis ut in margine”, bezogen auf die Marginalie aus zwei Buchstaben; die Bedeutung der arabischen Zahlen davor ist noch nicht ganz geklärt. Wahrscheinlich stellen sie künstliche Referenzen zu einem Stammbaum oder einer Abstammungsliste dar, da Paare in der Regel benachbarte Zahlen erhalten hatten und durch die arabischen Zahlen wenigstens teilweise eine grobe zeitliche Abfolge eingehalten ist; außerdem ist zur aufsteigenden Anordnung der Zahlen die alphabetische Reihung der Buchstabenkombinationen parallel. Es liegt auf der Hand, daß die Kennzeichnung der Grabplatten — und nur um solche handelt sich — das Auffinden erleichtern sollte, da die Kennzeichnungen mit unbekannten Aufzeichnungen zu verbinden waren, die Angaben über Stiftungen und möglicherweise auch zur Liturgie am [Druckseite XCVIII] Grab enthielten, wie sie nur gelegentlich in die Ruepschen Aufzeichnungen übernommen sind.443) Hinter Zahlen Rueps und Buchstaben der Platten verbirgt sich also ein noch nicht entschlüsseltes Ordnungssystem, das nach der vorgenannten Hypothese wie folgt funktioniert haben müßte: Aus Unterlagen des Stiftes ersah man für jeden Tag die Pflichten und Auflagen der Totenliturgie sowie die daraus fälligen Einkünfte; anhand von Verweisen durch die besagten Buchstabenkombinationen ließ sich der Grabplatz des betreffenden Verstorbenen schnell wiederfinden — und das war schließlich notwendig, da die Grabliturgie an oben bezeichneten Feiertagen eine unterschiedliche, aber jeweils genau festgelegte Zahl von Kerzen am Grab aufzustellen verlangte und auch die individuellen Anniversarfeiern in ihrer Ausgestaltung erheblich voneinander abweichen konnten. Zu den regelmäßig geforderten Aktivitäten gehörte aber die feierliche Prozession zum Grabe, die gemeinschaftliche „visitatio sepulchri”, wie sie auch für die Domstifte in Worms und Speyer reichlich belegt sind.444) In allen Fällen war es nötig, den betreffenden Grabplatz zu kennen und in den verstreuten Grablegen, nämlich Kreuzgang, Länghäuser, Kapellen, Paradies, wiederzufinden. Es wäre also denkbar, daß möglicherweise der erste Buchstabe eine Lokalität im Stiftsbereich bezeichnete und so die Suche nach dem Grab während der Vorbereitung der liturgischen Feiern erleichterte.445) Dem widerspricht nicht die Beobachtung, daß einige nahe verwandte Familienmitglieder, Ehemann und Ehefrau, ggf. ein Kind, dieselbe Buchstabenkombination erhielten (Nr. 122, 123, 167 / 249, 256, 257) und im Alphabet nahe beieinanderliegende Buchstabenkombinationen oft eng verwandten Kämmererabkömmlingen gegeben wurden; zum Beispiel überwiegt unter den Nachkommen Gerhards (†1345) die Kombination mit E und einem Buchstaben nach O, während unter den frühen Kämmerern im Martinsstift und unter den Kellenbachern sowie in der Dieterischen Seitenlinie der erste Buchstabe F dominiert.446) Erklärt werden kann das durch die Nähe von Begräbnisplätzen eng verwandter Personen bei von ihnen geförderten Altären. Wenn E und F Teile des Kreuzganges und des Kircheninneren anzeigen würden, ließe sich auch die Verwendung der Buchstaben EL auf der Platte des Hertwich von Wolfskehlen (Nr. 135) leicht erklären, der nicht zur Kämmererfamilie gehörte: Er fand seinen Platz in demselben Bereich, aber nicht mit Kämmererersteinen vermischt, da Kombinationen mit E bei den Kämmerern bei EM beginnen. In ähnlicher Weise gilt das für den Stein des Kanonikers Conrad (Kornmarkt) (†1287?, Nr. 53), dessen Buchstabenkombination ES von Peter Ruep auf der Platte eines Heinrich Kämmerer gesehen wurde (Nr. 174). Aus der geforderten Eindeutigkeit des Systems und der Tatsache, daß bis auf eine Ausnahme die frühen Platten nur mit einem Buchstaben versehen sind,447) kann man vermuten, die Monumentalbuchstaben auf der Kanonikerplatte müßten anders gelautet haben. Für eine topographische Ordnung spricht auch die Tatsache, daß die beiden oben erwähnten Platten des Johannes Zeßler und der Margarethe Rußen mit den Buchstaben JD und HS im Bereich der Vorhalle lagen, wo auch andere Steine mit H und J (Nr. 232, 275, 361) gefunden wurden. Zwei Platten mit F waren von Ruep dem Kreuz- respektive dem Hochaltar zugeordnet worden. An dieser Stelle vermißt man schmerzlich die aus Helwich durch Ockhart nicht überlieferten, sonst bei ihm aber regelmäßig vorhandenen Ortsangaben für Grabmäler. Daß die Monumentalbuchstaben auch Initialen der verstorbenen Person darstellen können, läßt sich anhand der wenigen Übereinstimmungen nicht erweisen: ein P auf der Platte für den Klosterverwalter Peter in Hochheim (Nr. 175) muß nicht zeitgenössisch sein; HF auf der Platte des Franco von Heimbach (Nr. 232) wäre eine überraschende Umstellung. Lediglich die Initialen IG bei Johannes Groß (Nr. 520) entsprechen auch von der Zeitstellung (1583) zeitgenössischen Gepflogenheiten.

Soweit das anhand der geringen erhaltenen Überlieferung zu beurteilen ist, dürften alle Kennzeichnungen mit den zugehörigen Umschriften zeitgleich vorgenommen worden sein. Ebenfalls gleichzeitige Kennzeichnung stellt ein Numerierungssystem mit drei Exemplaren, bestehend aus den doppelten gotischen Majuskeln AA, BB, CC in der Dominikanerkirche zu Wimpfen dar;448) von zwei mit den Minuskeln h und i gekennzeichneten Platten in Bebenhausen wurde sicher die frühere nachträglich beschriftet,449) mehrere Platten mit römischen Ziffern in gotischer Minuskel im Straßburger Hochstift [Druckseite XCIX] ließen sich noch nicht mit einem System zur Deckung bringen.450) Am Lettner der Baseler Kartause hing eine Votivtafel mit dem Versprechen des Konventes, die in einer Stiftungsurkunde der Herzogin Isabella von Burgund, Gemahlin Philipps des Guten, 1438 festgeschriebenen Seelgerätefeiern weisungsgemäß durchzuführen; unter den Stiftungen befanden sich die Zellen am Kreuzgang, bezeichnet E und F, denen gegenüber außerdem die Stifterin in einem Fenster dargestellt ist.451) Eine Vielfalt der Kennzeichnungssysteme muß auch aus leider kaum noch rekonstruierbaren ursprünglichen Lagen erschlossen werden, wenn ehedem liegende Platten in Hirschhorn, Michelstadt, Disibodenberg und Mainz nicht die geringsten Abtretungsspuren aufweisen, also wohl abgedeckt waren; außer der Markierung vermutbarer Holzabdeckungen könnte dazu auch ein mit Kreuzchen an den Wänden fixierbares Raster gedient haben.

Aus gegebenem Anlaß ist zur zeitlichen Relation von inschriftlich bezeugtem Todestag und Anniversarstiftungen Stellung zu nehmen. Wie ernst das Spätmittelalter Seelgerätefeiern nahm, zeigen in Worms die nicht an Personen oder Stiftungen gebundenen Vorkehrungen, die man 1326 pietätvoll für die in ihrer Ruhe gestörten Verstorbenen des Sarkophagfundes nördlich der Andreaskirche traf, indem man nahe des Fundzeitraumes nach Johannes Baptist am Vorabend seines Festtages ein Anniversar einrichtete (Nr. 114). In Worms ist die unmittelbare Anniversarüberlieferung, die sich auch mit inschriftlichen Daten vergleichen läßt, im wesentlichen auf Dom- und Martinsstift beschränkt und zeigt eine Reihe von zeitlichen Diskrepanzen,452) die generell vor der ungeprüften Benutzung von Seelbucheinträgen ohne obiit als Sterberegister warnen. Eine der Ursachen mag die Einrichtung von schon genauer fixierten Gedächtnisstiftungen zu Lebzeiten gewesen sein, die dann auf individuell besonders geschätzte Tage, Festtage, persönliche Erinnerungstage, Anniversarien schon verstorbener Ehepartner o.ä. gelegt wurden (u.a. Nr. 440). Gelegentlich eignete sich der Todestag wegen hoher Kirchenfeste auch nicht und man war gezwungen auf die Vigil auszuweichen; ohnehin läßt sich mehrfach die Fixierung des Anniversars auf den Vorabend des Todestages oder ganz in der Nähe beobachten (Nr. 101, 104, 256 u.a.m., siehe ante). In solchen Fällen leisteten Grabsteinmarkierungen und begleitende Unterlagen natürlich große Hilfe in der Organisation der Seelgerätefeiern. Insbesondere wenn Nekrologinformationen aus zweiter Hand benutzt werden müssen, ist Vorsicht geboten: Von neun bekannten Grabinschriften der Äbtissinnen des Klosters Mariamünster sind fünf noch erhalten, eine zuverlässig abgeschrieben; in seiner entsprechenden Liste zitiert S.A. Würdtwein nur eine davon mit richtiger Umrechung des Tagesdatums (Nr. 250), gibt jedoch für acht weitere nicht mit den Inschriften übereinstimmende Todesdaten an. Drei davon können mit Verwechslungen aus dem römischen Kalender eines Seelbuches erklärt werden, fünf weichen erheblich, sogar bis zu drei Jahren bei einer nicht erhaltenen, vom Todestag der Grabinschrift ab.

Mitteilungen zu Umständen des Todes sind selten auf Grabdenkmälern vor dem 16. Jahrhundert und betreffen meist nur „unnatürliche” Todesarten, Unfälle, die zu einem unverhofften, unvorbereiteten Tod führten,453) in einem der höchst seltenen Ausnahmefälle sogar eine Hinrichtung.454) Für den Verstorbenen konnte der unverhoffte und nicht den religiösen Normen entsprechende Tod eine Rufschädigung und in den Augen der Nachwelt Heilsverlust bedeuten, da er als Indiz für verborgenes sündiges Leben und Höllenverdammnis angesehen wurde; die Angabe von allen leicht einsehbaren Todesumständen und ihre Erklärung sollte Mutmaßungen einer „ultio divina” vorbeugen.455) Anders [Druckseite C] als Leichenpredigten bot ein Grabdenkmal dafür nur wenig Raum und begnügte sich mit einer knappen Mitteilung, die vielleicht auch um besondere heilsfördernde Anstrengungen anhielt. Gewöhnlich versicherte aber die Grabinschrift dem Betrachter in vielen Formeln, daß die betreffende Person eines „sanftes Todes” verstorben war, in Gott selig oder pie in Christo, nach Tröstung durch die Heilige Schrift (Nr. 693). Lobende Epitetha und der Ruhm persönlicher Leistungen in Geist und Welt unterstützen diese Versicherung, weil ja im augustinischen Sinne einem gutem Leben kein böser Tod mit all seinen Schrecken folgen konnte. Dem entspricht, daß überall feststellbar der Anspruch und die Häufung jener Epitheta ab dem 16. Jahrhundert zunimmt. Die Masse der mittelalterlichen Grabinschriften in Worms (und überhaupt) blieb dagegen in rudimentären Sachinformationen verhaftet, was sich in einem Überwiegen sehr gleichförmiger Anno Domini-Umschriftplatten mit nur gelegentlichen Wertungen der Verstorbenen äußerte, wenn man von Standesprädikaten absieht. Abweichend davon wurde in Worms Tod durch Ertrinken auf dem Neuhausener Steinkreuz für einen Unbekannten festgehalten (Nr. 579); das Erinnerungskreuz für den 1531 im Duell getöteten Christoph Lerch von Dirmstein (Nr. 418) verschweigt hingegen die Todesumstände. Häufiger sind anderswo auch Angaben zu Tod im Kindbett (Nr. 727) oder kurz nach der Geburt (Nr. 711), zu Krankheiten als Todesursachen überhaupt (Vgl. Nr. 630 peste correpta zu 1613, Nr. 693 morbo epidemico festinata zu 1635, Nr. 719 vi contagiosa luis ablatum zu 1666/1668, Nr. 722 correptus scyro zu 1671).456) Mehrfach wird auch ganz allgemein aufopferungsvolle Tätigkeit zum Wohle des Gemeinwesens angeführt (Nr. 514 POST INGENTES CVRAS SVAEQUE REIPVBLICAE VIGILIAS zu 1580, Nr. 546 assiduis pro republica exantlatis laboribus senioque exhaustus zu 1591). Hinter der Häufung von Todesfällen mochten sich Epidemien verbergen, obwohl diese nur ausnahmsweise in den Grabinschriften genannt sind: Eine solche Vermutung ruft der Umstand hervor, daß im September 1568 Helena Drach (Nr. 494) mit fünfen ihrer Kinder verstarb; vier Todesfälle von 1572 (Nr. 498-500) verursachte möglicherweise die „febris Ungarica”,457) und die Pestepidemie von 1666, die sich in mehreren Denkmälern niederschlug, ist anderwärts besser belegt.458) Grabinschriften für drei während der Epidemie des Reichstagdes von 1521 verstorbene Höflinge (Nr. 403, 404, 405, zeitnah auch 406) schweigen über die Todesursache. Im großen und ganzen gewinnt man den Eindruck, als seien die Wormser Inschriften in dieser Hinsicht nicht sehr mitteilsam; das mag mit dem verhältnismäßig hohen Anteil sehr konventioneller Klerikergrabplatten zusammenhängen. Jedenfalls darf man in Beständen mit zahlreichen Flurdenkmälern mehr zu Todesfällen infolge von Gewalttaten erwarten,459) ebenso wie in einem Bestand mit redseligen Grabinschriften und Hausinschriften Seuchenzüge von 1566/67 und 1597 eindringlicher thematisiert sind.460)

Peinlich genaue Datierung des Todes mit Tag und Uhrzeit, die Spannung zwischen Diesseits und Jenseits, die Trennung von Körper und Seele, in Formeln wie resignavit animam Deo, corporis vero reliquiae terrae (Nr. 546), den Bildern von der Speise der Würmer (Nr. 713) oder den Abwandlungen des alten mittelalterlichen quod tu es, ego fui, dem barocken hodie mihi cras tibi thematisieren den Tod in neuzeitlicher, sehr persönlicher Weise. Obwohl der Tod nach Philipper 1,21 oft als Gewinn bezeichnet wird, tritt die Dimension der persönlichen Erfahrung, der Augenblick des Todes mit all ihrem Schrecken stärker hervor als dies die mittelalterlichen Zeitgenossen spüren ließen; es bleibt auch Raum, den Tod nicht nur als Erlösung zu verstehen, er ist grauenvoll, dira (Nr. 494, 682), unzeitig, importuna (Nr. 430) oder immatura (Nr. 611), die Schicksalsgöttinnen grausam, immites (Nr. 697). In Darstellungen und noch mehr in Texten gewinnt die emotionale Auseinandersetzung mit dem Tod geliebter Menschen an Boden; dies zeigt sich im Aufkommen entsprechender Epitheta, in der Verbalisierung des Schmerzes. Nicht in jedem Fall wird trotz der Bekenntnisse zu Glaubensfestigkeit und Heilsgewißheit der Satz quem amat Deus, moritur neos461) ohne Hader mit dem Schicksal akzeptiert. Wenn man sich die These zu eigen macht, die Denkmäler der Neuzeit seien nach den Wünschen der Verstorbenen, bei Anfertigung zu Lebzeiten,462) oder ihrer Nachkommen gestaltet worden, bieten sie in einem Raum, für den es kaum Leichenpredigten gibt, Einblick in Denken und Frömmigkeit von Bevölkerungskreisen, die sonst weitgehend verschlossen bleiben.

[Druckseite CI] Die in Worms so häufigen Mehrfachverwendungen aller Art wurden im Einleitungskapitel 6.2. hinsichtlich ihrer Auswirkung auf die Inschriftenstatistik kurz besprochen; wiederzufinden sind sie anhand des Registers unter dem Lemma “Grabinschrift”. Die Konstellationen können recht vielseitig sein: Bei Grabplatten ist die häufigste Form die ebenfalls als Umschrift nachgetragene Zweit- und Drittverwendung, zumeist für Verwandte; von einer Ausnahme im 14. Jahrhundert (Nr. 99) abgesehen, tritt an ihre Stelle erst ab dem 16. Jahrhundert die zeilenweise angeordnete Inschrift einer Nachbestattung. Einen Sonderfall geplanter Mehrfachverwendung von Grabplatten stellt die fortlaufende oder in zwei Teilen abgesetzte Umschrift dar, die in Worms mit zwei halb zerstörten Belegen vertreten (Nr. 70, 84) ist, aber etwa auf der Platte Rennwart auf dem Disibodenberg463) und ohne Anno Domini-Formel auf der Platte Zweibrücken auf dem Klosterberg Wörschweiler464) fortlaufend und schließlich gegeneinander abgesetzt bei der verworfenen Fassung des Denkmales Zum Jungen-Weikersheim465) in Oppenheim vorkommt. Einen weiteren Sonderfall stellt die figürliche Doppelgrabplatte des Rudolf und der Irmgard von Rüdesheim in Gabsheim/Rheinhessen dar;466) auf einer überbreiten Platte wurden dort zwei voneinander getrennte Bilder mit Umschriften angebracht. Die vier konzentrischen Umschriften der Nordenberg-Grabplatte von 1343 im Dominikanerinnenkloster zu Rothenburg467) entstanden gleichzeitig anläßlich des letzten Todesfalles; die Vorgehensweise ist also genau entgegengesetzt den in Worms verbreiteten Nachbestattungen. Geplante Mehrfachverwendungen begegnen allenthalben seit den spätgotischen Wanddenkmälern und Epitaphien für Ehepaare sowie in zahlreichen Familiendenkmälern oft mit kleinfigurigen Darstellungen von Eltern und Kindern. Auf die Problematik von Datierungen sozusagen der Erstbeschriftung, wurde schon mehrfach hingewiesen. In fast allen Fällen geplanter Mehrfachverwendungen stellte sich die Frage nach der Datierung und damit Einordnung in den Katalog (Kap. 1.). Wenn eine solche etwa durch eine entsprechende Jahreszahl nicht zusätzlich gegeben ist, muß man anhand von Sachinformationen (Nr. 508), Schriftwechseln (Nr. 297), signifikanten Störungen der räumlichen Verteilung (Nr. 640) oder kombinierten Merkmalen (Nr. 515) Kriterien für eine Entscheidung zwischen oft weit auseinanderliegenden Todesdaten ermitteln, da jene im Wissen um zeitliche Verzögerung der Herstellung doch als Richtpunkt für die Katalogordnung gelten müssen.

Eines besonderen Hinweises bedürfen die rückseitigen Wiederverwendungen, von denen in Worms zwei sicher im Bearbeitungszeitraum nachgewiesen sind (Nr. 93/687, Nr. 503/731) und eine als rückseitig beschriebene Zusammenfügung zweier alter Platten (Nr. 99, 225) im 18. Jahrhundert für eine Gedächtnisinschrift an Bischof Burchard I. benutzt wurde. Aus den Diskrepanzen der Überlieferung der Inschriftenträger des lutherischen Friedhofes und einem nachweisbaren Fall (Nr. 503/731) muß man vermuten, daß noch eine Reihe weiterer Denkmäler jenes Standortes rückseitig benutzt wurde (Kap. 3.). Als Ausnahmefall gilt die rückseitige Erneuerung einer offenbar verworfenen Fassung der Grabplatte Zum Jungen-Weikersheim (†1437/1444?) in der Oppenheimer Katharinenkirche in Form eines Wanddenkmales für dieselben Verstorbenen,468) wofür man erhebliche Veränderungen in künstlerischer Qualität, Arrangement und Denkmaltyp vornahm.

Man hat sich bisher zur sehr zögernd der Frage nach dem Produktionsablauf für Inschriftenträger gestellt. Weder alte Darstellungen, hier Miniaturen des 14. Jahrhunderts,469) noch einschlägige Überlieferungen zur Handwerkskunst des Mittelalters gehen ausführlich genug darauf ein. Wer verfaßte den Text? Wer engagierte den Handwerker oder Künstler und war damit verantwortlich für die Umsetzung? Wie wurde der Text auf das neue Medium übertragen? Die Wormser Inschriften mögen durch besondere Umstände wenigstens auf einige Indizien aufmerksam machen, die möglicherweise als Fragen auch an andere Bestände herangetragen werden können. In keiner Weise werden davon die ab dem 16. Jahrhundert reichlich nachweisbaren Vereinbarungen zwischen Auftraggebern und Künstlern berührt, wie sie zwischen den Pfalzgrafen und Herzögen von Zweibrücken mit Hans von Trarbach für die Meisenheimer Grablege oder zwischen den Wild- und Rheingrafen mit demselben Künstler und [Druckseite CII] seinem Schüler Hans Trapp für die Kirche von Johannisberg getroffen wurden.470) Die nachfolgenden Beobachtungen aus Worms beziehen sich ausschließlich auf Werke unbekannter Künstler und auf Denkmäler, für die angesichts der Zeitstellung ohnehin keine schriftliche Überlieferung zu erwarten ist. Eine Reihe von mittelfrühen Umschriften läßt durch vom üblichen Formular abweichende Aussagen mehr oder weniger sicher erkennen, mit wessen Stimme die Inschrift spricht. In den üblichen Künstlersignaturen mit me fecit oder etwa der Rätselinschrift bei der Martinskirche (Nr. 359) ist es das unpersönliche Objekt, das sich an den Betrachter wendet. Ganz anders verhält es sich mit Grabinschriften, deren Text quasi aus dem Mund der Institution spricht, wenn es heißt, daß die verstorbene Adelheid(?) LEGAUIT NObIS, nämlich wohl dem Kloster Mariamünster, ANVATIM IIIIOR MALDRA SILIGINIS ET FILA Et LIBRAS (Nr. 59) oder der Augustinerpropst Heinrich von Siegen prepositus ordinis nostri et noster specialis benefactor für das Andreasbergkloster war (Nr. 103). Die CORONA COELI, Himmelskron selbst, schmückte mit würdigem Lob den Gründer und gerühmten Ritter Dirolf (Nr. 97). Vier Angehörige der Kämmerer-Familie wurden auf ihren Grabplatten als amicus [fidelis] huius ecclesie des Martinsstiftes bezeichnet (Nr. 138, 147, 150, 155). Nicht immer ist die Perspektive eines Textes eindeutig zuzuordnen: Die Inschrift auf dem Dorn des Liebenauer Kreuzes (Nr. 119) verhält sich in dieser Hinsicht neutral, wie von einem Beobachterstandort beschreibend; der Text gibt keinen Anhaltspunkt für den Entstehungsort der Inschrift, ob sie dem in Wien gefertigten Kreuz etwa in Liebenau nachgetragen sein könnte.471) Unterstützt werden oben angeführte explizite Aussagen für den Bestand des Nonnenklosters in Hochheim auch durch äußere Merkmale: Schrifteigentümlichkeiten der Majuskel mit auffälligen Cauden und Formenreichtum des A sind fast ausschließlich auf jene Denkmalgruppe beschränkt,472) und auch die durchgängige Verwendung gelben Sandsteines außer für die drei Platten der Kämmerer (Nr. 127, 159, 206) machen es sehr wahrscheinlich, daß die Herstellung der Grabplatten überwiegend in den Händen des Konventes lag, der außer für den gelehrten Text in der Widmung an Dirolf auch für die handwerkliche Umsetzung überhaupt verantwortlich zeichnete; nur so lassen sich die Beobachtungen aus Schrifteigentümlichkeiten und Material erklären. Die Rolle der den Grabplatz hütenden Institution wird auch dort deutlich, wo wie im Zisterzienserkloster Disibodenberg durchaus eigenständige Handwerkskunst in Schrift und Dekor mit nicht zeitüblicher Zurückhaltung in puncto figürlicher Darstellung oder wenigstens deren verspätetem Einsetzen zusammentreffen.473) Immer dann, wenn sich in Text und Gestaltungsweise standortspezifische Sonderformen über längere Zeiträume und unabhängig von Familienzugehörigkeiten nachweisen lassen, muß der Institution oder einer von ihr beauftragten Person ein wesentlicher Entscheidungsspielraum zugedacht werden; möglicherweise ist sogar an die Ausbildung von Konventionen oder Traditionen des Konvents zu denken, die berechtigte Interessen der eigentlichen Auftraggeber als Stifter und Gönner in den Hintergrund drängten. Länger anhaltende Eigentümlichkeiten gingen dann sowohl auf derartige Konventionen wie auch auf die Verpflichtung derselben Werkstatt zurück, wenn nicht sogar wie im Falle des Klosters Disibodenberg auf die Unterhaltung einer eigenen.

Zwei unfertige Inschriften zeigen zwei Stufen des Herstellungsprozesses von Inschriften; entgegen möglichen Bedenken gegen Vorzeichnung oder Vorritzung aus oben angesprochenen Bildern und Unregelmäßigkeiten des Textes, wie es früher für die berühmte Mainzer Domtür in Anspruch genommen wurde,474) lassen Nr. 222 und 238 deutlich exakt vorgeritzte Buchstaben in Minuskeln erkennen, die nur für einen Teil des Textes auch ausgehauen wurden, im zweiten Fall sogar in erheblich geringerer Qualität, was die Regelmäßigkeit und Gradlinigkeit betrifft. Weniger eindeutig ist derselbe Sachverhalt beim Epitaph des Domdekans Thomas Print (Nr. 616) zu erkennen. Geht man davon aus, daß Vorritzung dieser Art regelmäßig im Produktionsablauf einer Inschrift angewandt wurde, könnte man anhand von Fehlern weitere Schlüsse ziehen, denn sie stellt zugleich den entscheidenden Schritt in der Übertragung eines Textes in ein neues Medium dar. Außer Übertragungsfehlern im Wortlaut des Textes bestehen die dem Hersteller einer Inschrift anzulastenden Mängel in falscher Raumaufteilung und unbeabsichtigten Spiegelschriften. Es bietet sich an zu behaupten, daß fehlerhafte Raumaufteilung, die zu gedrängter Schrift oder Verstümmelung etwa der Fürbitteformeln führte, gerade gegen eine Vor-[Druckseite CIII]-zeichnung spräche; dem ist nicht so, wenn es sich dabei in erster Linie um eine Vorritzung handelte, die, wie der Bearbeiter aus eigener Erfahrung weiß, einen aufwendigen Arbeitsprozeß darstellt und daher wohl nicht ohne Not gelöscht und neu begonnen wurde. Wenn die Vorritzung außerdem mit irgendwelchen Schablonen ausgeführt wurde, ist in ihrer Handhabung durch Drehfehler auch die Spiegelschrift angelegt, insbesondere dann, wenn bei einem Denkmal die Perspektive einzelner Inschriftteile wechselt wie beim Denkmal des Melchior von Hirschhorn (†1491) und der Kunigunde von Oberstein (†1457) im Hirschhorner Karmeliterkloster,475) bei zwei Wormser Wappenbeischriften (Nr. 554, 557) und einer Jahreszahl eines Schlußsteines (Nr. 390). Eine kompliziertere Sachlage bieten die Spiegelschriften des Friedhofskreuzes (Nr. 331), die wohl durch den von rechts nach links laufenden Text des hebräischen Titulus beeinflußt sind, wegen der auffälligen Kürzung mindestens von rechts konzipiert wurden.

Es versteht sich von selbst, daß die Einflußmöglichkeiten der Auftraggeber auf die Gestaltung wuchsen. Dem zunehmenden Bewußtsein der Individualität eröffnete allenthalben die Lockerung irgendwelcher Beschränkungen größeren Spielraum. Im 16. Jahrhundert setzte sich daher ein Formenreichtum in Aussage und äußerer Gestalt durch, der gerade in den Texten sehr persönliche Züge erlaubte. Stifter geben sich vermehrt — etwa auch als die ein Versprechen einlösenden Nachkommen oder Erben — zu erkennen, und in vielen Fällen muß man bei gebildeten Geistlichen des 17. Jahrhunderts vermuten, daß sie selbst das pathetikos epitaphios verfaßten. Auch die repräsentativen Denkmäler des Kreuzgangneubaues werden kaum ohne Mitwirkung der Stifter entstanden sein; sollte man programmatische Beischriften auch erst im 16. Jahrhundert nachgetragen haben, in ihnen spiegelt sich wie in vergleichbaren Texten überhaupt in höchstem Maße Absicht und Eingriff der Auftraggeber.476)

Für die in Worms prominenten Linien der Familie der Kämmerer von Worms und später der Kämmerer von Worms gen. von Dalberg können Inschriftentexte neue Erkenntnisse zu Abstammungslinien und Verwandtschaftsverhältnissen sowie zur allgemeinen Familiengeschichte beitragen.477) Da man sich der unreflektierten Benutzung des Leitnamens Dalberg aus der vielzitierten Frage des Kaisers auf der Tiberbrücke „Ist kein Dalberg da?”478) kaum entziehen kann, auch Bischof Johann III. meist nur Johann von Dalberg genannt wird, kann ein kleiner Exkurs zur Handhabung des Namens auf den Familiendenkmälern nicht schaden. Eine Differenzierung zwischen nachprüfbaren, also erhaltenen oder fotografisch überlieferten Denkmälern, und insbesondere in der Martinskirche abgeschriebenen ist dafür unumgänglich; leider haben sich in letzterem Bestand kaum frühe erhalten. Die erste Grabinschrift der Familie, die verlorene für Gerhard II. (Nr. 61), nennt jenen Gerhardus Cammerarius miles, bei Heinrich I. (Nr. 75) trat angeblich Wormatiensis hinzu, bei seiner Ehefrau Hedwig (Nr. 86) fehlt es wieder. Cam(m)erarius Wormatiensies, teils auch zusammen mit miles, wird dann angeblich ab 1319 zur gängig durchgehaltenen Bezeichnung, obwohl in keinem Fall eine Nachprüfung möglich ist; bezeichnenderweise fehlt Wormatiensis bei der ersten gut erhaltenen Platte von 1346 (Nr. 127), ebenso bei den folgenden nicht prüfbaren Belegen (Nr. 134, 138, 144, 147, 148, 149, 150), um 1371 in der Inschrift für einen Dieter Kämmerer (Nr. 152) wieder angefügt zu werden. Dann fehlt es oder wird unterschlagen (Nr. 155, 159, 160, 167, 168, 169, 174); bei Dieter II. (Nr. 179, 181) heißt es dann Camerarius armiger de Wormatia. Nur mit kemerer begnügt sich die Platte der Guda geb. Landschadin (Nr. 206). Bis zum Aussterben der Linie Kämmerer von Worms im Martinsstift bleibt der Zusatz Wormatiensis (Nr. 209) in der Unterzahl (Nr. 212, 213, 215, 220, 224, 233, 249, 256, 257) und ist in keinem Fall sicher zu belegen. Von der Oppenheimer Linie stammt die Herrnsheimer Linie Philipps (†1492) ab und brachte auch deren im 15. Jahrhundert gebräuchliche Bezeichnung als „Kämmerer von Dalberg” mit (Nr. 264, 296, 297, 298, 321, 328, 400, 512, 649, 653, 695, 699, 702). Zwischen 1383 und 1415 hatte man in Oppenheim den jener Linie zugefallenen Beinamen Dalberg noch mittels ALIAS oder dictus kenntlich gemacht.479) An beiden Standorten trat aber nach 1500 die alte Familienbezeichnung der Kämmerer von Worms hinzu zu jenem geläufigen und vielbenutzten Namen der Kämmerer von Worms gen. von Dalberg.480) Demgegenüber blieben Wendungen wie CAMERARIVS DALBERG und [Druckseite CIV] à Dalburg (Nr. 316, 370) auf sprachlich bedingte Sonderfälle im Umkreis des Bischofs Johann von Dalberg begrenzt. Aber auch die einfache Formel von/à Dalberg blieb noch in Gebrauch, oft jedoch quasi als Kurzform, wenn der lange Name* schon dastand (Nr. 463, 464*, 481, 521*, 569, 664*). Die singuläre Wendung Cämmerin von Worms kann 1578 (Nr. 512) durch einen Abschreibefehler zustandegekommen sein, während CAMERARII VANGIONES A DALBERG 1618 in gelehrter Umsetzung zu dem CAMERARIO A DALBERG des 1559 verstorbenen Eberhard (Nr. 649) hinzugesetzt wurde, das selbst wiederum den Gepflogenheit der alten Philippschen Linie entsprach. Mit Wolff Friedrich aus der Krobsburger Linie setzt wieder die Betonung des Dalbergnamens ein; er ist nur CAMRER HERR VON DALBVRG (Nr. 653). Nach der Standeserhöhung von 1653 tritt der Freiherrentitel zum Zusatz Dalberg (Nr. 706, 711), als LIBER BARO in der im 18. Jahrhundert erneuerten Stifterinschrift des Ursula-Epitaphaltares (Nr. 655). Diese Tendenz zur Hervorhebung des dalbergischen Namenselementes setzt wohl aus praktischen Gründen bei den Wappenbeischriften viel früher ein, nämlich auf dem Denkmal Dalberg-Rechberg von 1547 (Nr. 435) und hält an bis ins 17. Jahrhundert (Nr. 462, 521, 536, 541, 551, 552, 557, 629, 634, 644, 683) über die Erneuerung des Familienwappens hinaus, als 1621 bei Wolff Friedrich (Nr. 653, 655) erstmals das aus dem Kämmererwappen und dem alten dalbergischen Ankerkreuz viergeteilte Wappen zur Anwendung kommt, ohne freilich konsequent weitergeführt zu werden.

Ein vollkommen anderes Thema berühren einige merkwürdige, bezüglich ihrer Datierung verdächtige Inschriften. Nun ist reichlich bekannt, daß geistliche Institutionen ihren Gründern und besonderen Förderern Gedenkmäler aufstellen ließen, die in einigen Fällen sogar heiligmäßige Verehrung unterstützten,481) von den Städten nicht nur Rom seinen Romulus, die Griechenstädte ihre eponymen Heroen, Trier seinen Trebeta verehrten, Reims auf eine Gründung durch Remus zurückblickte; in vielen Fällen benutzte man dazu inschriftliche Denkmäler wenigstens zur Untermauerung. Heute gilt es ihre Zeitstellung und die möglichen Umstände ihrer Schaffung aufzuhellen und eine mehrfache Unterscheidung vorzunehmen: Zu trennen sein wird zwischen programmatischen Denkmälern, deren Informationsgehalt aber nachprüfbar war, die also Monumentalisierungen vorhandener Legenden darstellten, und solchen Denkmälern, die selbst — nun nicht mehr unbedingt als pia fraus — für die Ausbildung einer Tradition den dinglichen Ausgangspunkt bildeten, im eigentlichen Sinne eine Fälschung darstellten und gegebenenfalls mit anderen schriftlichen Dokumenten zusammenwirken sollten. Inwieweit sich solche Unterscheidungen wirklich treffen lassen, hängt vom Umfang und auch von der Aussagekraft begleitender Zeugnisse ab.

Die Frühgeschichte des jeweiligen Klosters aufgreifende Inschriften in Maulbronn482) und Schulpforta483) vermischen belegbare Informationen mit legendarischen und aus verbreiteten, aber nicht zweifelsfreien Traditionen übernommenen Angaben. Durch ihre Ausführlichkeit sind sie in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts Teil der Tendenz zur Rückbesinnung auf die Anfänge des Konventes.484) In die Reihe vergleichbarer Bemühungen gehören dann wohl auch Erneuerungen von Grabdenkmälern, zumeist Grabplatten, von Äbten in Herrenalb und von Bischof Conrad von Hildesheim in Schönau;485) selbstredend handelte es sich um besonders würdige Bestattete oder um hervorragende Mitglieder der Konventshierarchie. In ähnlicher Weise und mit dem Ziele der Repräsentation ließ Abt Trithemius im Kloster Sponheim das Refektorium mit Bildern und Inschriften seiner Vorgänger schmücken.486) Einen narrativen Rückbezug von Inschriften auf die Geschichte des Konventes findet man in Worms nur in Ansätzen bei der Portalausgestaltung des Paulusstiftes von 1601 (Nr. 594) und auf einer „tabula membranea” im ehemaligen Dominikanerkloster, auf deren 1602 erneuerter Fassung der Konventsgründung im Jahre 1226 gedacht wurde und durchaus ein als Inschrift denkbares älteres Formular zur Anwendung kam.487) Das Gedenken an den Gründerbischof Burchard I. wurde auch im Andreasstift 1761 mittels einer langen Inschrift gefeiert (Vgl. bei Nr. 99). Die historischen Anklänge [Druckseite CV] treten in diesen Beispielen ebenso wie in den Reminiszenzen der Neuhausener Verse (Nr. 282-285) gegenüber oben genannten weit zurück. Historische Fiktion oder Rückbezüge äußerten sich in Worms nicht durch erschöpfende und weitschweifige Inschriftentexte. Es handelt sich im wesentlichen um Grabmälern ähnliche oder als solche selbst ausgebildete Denkmäler, in deren Texten nicht in jedem Falle konkrete Aussagen zum eigentlichen Hintergrund für die Schaffung des Denkmales gemacht sind. Verständlich sind sie oft nur über die Kenntnis eines weiten Kontextes.

Eindeutig als Replik zu erkennen gibt sich die Grabplatte für Johannes Kämmerer von Worms (†1369), Sohn des Friedrich, mit dem Vermerk RENOVATVS 1669 (Nr. 149); anhand der Schriftformen und des mit dem Eintrag in Peter Rueps Anniversaraufstellung identischen Text der Umschrift läßt sich die Herstellung der Platte im 17. Jahrhundert nachweisen. Fehlen des Datums auch bei der Platte für Adelheid Kämmerer von Worms (†1343), Frau des Giselbert Phus (Nr. 122), könnte ebenfalls auf denselben Sachverhalt hinweisen, wobei in beiden Fällen nicht zweifelsfrei entschieden werden kann, ob es sich nicht doch wenigstens um die Wiederholung der alten Texte gehandelt hat. Daß man im 14. Jahrhundert keinen Todestag angegeben hätte, ist jedoch unwahrscheinlich, und außerdem stimmt der Inschriftentext für Johannes von 1669 mit dem des Peter Ruep von 1662 in so auffälliger Weise überein, daß man die Benutzung von Rueps Aufzeichnungen für die Inschrift nicht ausschließen kann. Hinter der Erneuerung stand die Absicht, die Kämmerergrablege wieder zu vervollständigen, denn gemäß Rueps Aufzeichnungen muß für beide erwähnte Personen ein altes Denkmal des 14. Jahrhunderts existiert haben; die Schriftformen der Grabplatte des Johannes ahmen denn auch gotische Majuskeln nach.

Auch in Herrnsheim befand sich eine wohl erst verhältnismäßig spät, frühestens am Ende des 15. Jahrhunderts geschaffene Inschriftenplatte, die aber wahrscheinlich doch erst im 17. Jahrhundert mit ungenauen Angaben für die präsumtive Ahnherrin des Dalbergergeschlechtes Gertrud, Tochter eines Johannes von Dalberg (Nr. 363), hergestellt worden war. Eine 1204 verstorbene Gertrud kann in Herrnsheim nicht begraben sein, da die betreffende Linie erst ab 1467 in der dortigen Pfarrkirche eine Grablege schuf; das Denkmal knüpft auch nicht später an eine entsprechende Tradition an, sondern unterstreicht vielmehr im Rahmen des Familienkultes die Rückbesinnung auf die Wurzeln der ritterschaftlichen Karriere der Familie. Gelegenheit bestand insbesondere, als sich die Krobsburger Linie, die auch die namengebende Dalburg besaß, in Herrnsheim mit Wolff Friedrich (†1621) niederließ (Nr. 653, 655); er war es schließlich auch, der den Namensteil Dalberg mit neuem Gewicht füllte.488)

Einer nach aller Wahrscheinlichkeit fiktiven Inschrift (Nr. 342) als literarischem Stilmittel bedient sich ein Kompilator der Lateinischen Bistums- bzw. Bischofschronik, vielleicht auch um rückschauend den Auszug des Klerus im Jahre 1499 als unvermeidlich darzustellen. In demselben Umfeld der Bischofschronistik und durch ihre fleißigen Benutzer sind zahlreiche fiktive Bischofsepitaphien überliefert, die offenbar dazu dienen sollten, die besonderen Verdienste des nominellen Stadtherrn und einer langen Reihe von Vorgängern aufzulisten. Es gibt freilich keinen zuverlässigen Hinweis auf zeitgenössische Herstellung entsprechender Inschriften noch auf eine spätmittelalterliche monumentale Realisierung.489) Die Ausführung als Inschrift wurde nur mit großen Bedenken auf dem Denkmal des Bischofs Emerich von Schöneck (†1318) (Nr. 97) vermutet; eine solche muß als wahrscheinliche Fälschung auf dem angeblichen Grabstein des Bischofs Adelbert (Nr. 17) vorgenommen worden sein oder Schannat selbst hat den Inschrifttext für seine Nachzeichnung der Chronistik entnommen.490) Von gleichfalls fraglicher Authentizität und Zeitstellung sind die verlorenen Inschriften zu Kaiser Ludwig d.Fr. (Nr. 65) als Gründer des Klosters Mariamünster, zu Kaiser Otto III. (Nr. 67) als Gründer des Martinsstiftes und der Grabplatte des Bischof Bernharius (†825) im Andreasbergkloster (Nr. 69), die allesamt mit großer Unsicherheit in das ausgehende 13. Jahrhundert datiert wurden. Zu jener Zeit trat Stiftervereh- rung allgemein in Denkmälern hervor; für das Martinsstift ließ sich außerdem eine Verbindung zur zeitgleichen Siegelabbildung und bei Bernharius zu äußeren Merkmalen der Nachzeichnung, die schon im 18. Jahrhundert dementsprechend angesetzt worden waren, ziehen. Eine Absicherung durch [Druckseite CVI] konventseigene Materialien oder in besonderen Umständen der Konventsgeschichte fehlt bislang. Zu deuten sind diese Inschriftendenkmäler höchstwahrscheinlich als monumentale Fassungen konventseigener Traditionen. In den beiden erstgenannten Fällen sollte des speziellen Gründers oder Gönners gedacht werden, beim dritten handelte es sich möglicherweise um ein neues Denkmal am bekannten Platz, obwohl man sich des Verdachtes der fiktiven Inanspruchnahme des Bernharius als illustren Toten nicht erwehren kann. Zwei große Fragenkomplexe sind damit angesprochen: Denkmäler rufen den Gründer oder besonderen Gönner einer Institution in Erinnerung; außer dem Prestige besonders alter oder ehrwürdiger Herkunft ließen sich dadurch Argumentationshilfen für die Untermauerung des eigenen, als besonders würdig angesehenen Status gewinnen.491) Nicht nur die Gründungslegende oder ihre monumentalen Relikte konnten einem Nachweis dienen; ersatzweise ließen sich zur Beförderung und Hebung des Alters und damit des Ansehens und der herausgehobenen Rechtsposition illustre Gönner eines Konventes anführen, insbesondere wenn man auf ihre Grablege zurückgreifen konnte. Hinsichtlich inschriftlicher Denkmäler ergaben sich daraus zwei Arten von Denkmälern, erstens explizite Nennungen und gegebenenfalls Abbildungen der Gründer, wie oben im Falle der Kaiser Ludwig und Otto, zweitens fiktive Grabmäler ehrfurchtgebietender Persönlichkeiten, deren Begräbnis aber nicht anderweitig und unabhängig nachgewiesen werden kann. Zur ersten Gruppe zählt eine Inschrift unbekannter Zeitstellung auf einer vergoldeten Krone am Eingang der Kastorkirche in Koblenz, die ebenfalls Ludwig den Frommen als Gründer feierte; zusammen mit dem Bauherrn Erzbischof Hetti von Trier wurde er als „fundator” auch im alten Memorienbuch bedacht.492) Deutlich werden können die Gründe für ein solches Verhalten am Beispiel des Klosters Neustadt (Lkrs. Lohr a.M.), das seine karolingische Gründung als Reichsabtei durch Abbildungen auf Chorschrankenplatten unterstrich, um 1150 durch eine Figur des hl. Martin als fränkischem Reichsheiligen und um 1400 durch die Herrscherfigur Karls d. Gr., deren Umschrift ihn ausdrücklich als fundator hui(us) monastery nennt. Die Denkmäler sollten den seit dem 12. Jahrhundert auch mit gefälschten Privilegien geführten Kampf um die Unabhängigkeit des Klosters vom Hochstift Würzburg unterstützen.493)

Viele Fälschungen und Fiktionen stehen im Zusammenhang mit Maßnahmen kirchlicher Institutionen, die damit ihre besondere Rechtsstellung zu behaupten, zurückzuerlangen oder zu erwerben suchten. Gelegentlich werden dabei literarische Schöpfungen durch dingliche Zeugnisse untermauert wie etwa bei den Regensburger Dionysius-Fälschungen.494) oder bei der Bleitafel zum Fund der Märtyrergebeine von St. Paulinus (zu 1072) in Trier.495) Es kann auch vorkommen, daß dingliche Zeugnisse wie in den Wormser Klöstern Mariamünster und Andreasberg isoliert überliefert sind und wie im zweiten Fall dann kaum einer schlüssigen oder gar beweisbaren Interpretation zugeführt werden können, weil auch ihre eigene Textaussage dazu nicht ausreicht. In solchen Fällen ist man auf Vergleiche mit anderen eben besser dokumentierten Situationen angewiesen. Demnach dürfte auch die Denkmalgruppe des Dreijungfrauensteines (Nr. 222f.) das dingliche Substrat einer breiter angelegten Fiktion besonderen Alters und damit besonderer Ehrwürdigkeit des Andreasbergklosters gewesen sein. Blieb man beim Mariamünsterkloster und beim Martinsstift noch im Bereich des Glaubwürdigen, so verlegt die Scheingrablege des Bergklosters dessen Anfänge in eine nebulöse Vergangenheit des ausgehenden Römerreiches,496) über deren Bewahrung es keine weitere Auskunft gibt und — besieht man sich die Wormser Überlieferungslage recht — auch keine gegeben haben kann. Die beiden Denkmäler scheinen also unmittelbarer zur Aufrichtung einer fiktiven Tradition zu gehören als die Inschriften für Lud-[Druckseite CVII]-wig den Frommen (Nr. 65) und Otto III. (Nr. 67). Im übrigen müßte man bei der Komplexität des Sachverhaltes und der zeitlichen Ferne der Bezugspersonen einen literarischen Niederschlag vermuten, der dann als verloren zu gelten hat. Dieser Tatbestand reichlich unzusammenhängender Überlieferungen verhindert eine verläßliche Beurteilung der Wormser Denkmäler hinsichtlich ihrer inhaltlichen Echtheit, wenn man schon von ihrer zeitlichen Unechtheit auszugehen hat. So läßt sich auch kaum die Frage entscheiden, in welchem Maße die erwähnten Denkmäler zu Dokumentationszwecken herangezogen wurden; eine fehlende Archaisierung etwa beim Dreijungfrauenstein kann nicht zwangsläufig so verstanden werden, daß das Denkmal nicht zum Nachweis einer bestimmten Sachlage herangezogen und zu eben diesem Zweck hergestellt wurde.

Außer zur Fixierung von wirklichen oder vorgeblichen Sachverhalten eigneten sich Inschriften hervorragend zur expliziten Mitteilung programmatischer Aussagen, weil sie sich mit entsprechenden Objekten verbinden ließen. Vor der Verbreitung des Buchdruckes sprachen sie ständig einen sonst kaum erreichbaren Adressatenkreis an. Meinungsäußerungen grundsätzlicher Art und persönliche, bekennerhafte Aussagen konnte man unauffällig etwa innerhalb von Grabinschriften unterbringen; darunter fällt in Worms vor allem das Bekenntnis zu einer Konfession (u.a. Nr. 453). Andererseits eigneten sich Bauwerke allgemein und insbesondere Fassaden oder Portale zur Anbringung von Inschriften mit programmatischem Charakter; geschehen konnte das auffällig und in bewußter Konkurrenz bei den einander gegenüberliegenden Bauten des Bischofshofes (Nr. 603) und der städtischen Rathauskomplexes (Nr. 333, 518), an denen mittels Inschriften und Bilderschmuck die dem jeweiligen Inhaber wichtigen Werte, nämlich Glaubenswahrheiten und Reichsfreiheit, in komplizierten Anspielungen verkörpert wurden. Die Verbundenheit mit dem Reichsoberhaupt konnte die Bürgerschaft durch die Widmung an König Heinrich IV. (Nr. 334) an einem Stadttor zum Ausdruck bringen lassen, während die Kleriker am Martinsstift Lebensweisheit (Nr. 32) und Rätselhaftes (Nr. 359) verkündeten. Kämpferisch, geradezu provozierend wirkt demgegenüber die Losung von vier Straßburger Klerikern (Nr. 530), die 1586 in Worms ihren neuen Glauben zu verteidigen suchten. Als Demonstration der städtisch-protestantischen Verfügungsgewalt über die Magnuskirche und Glaubensbekenntnis gleichermaßen ist die Sprüchesammlung zu verstehen, die unter dem Pfarrer Andreas Wilck 1614 dort angebracht worden war (Nr. 631-633). Bedauerlicherweise sind alle derartigen Inschriften verloren, weil sie oft gemalt waren und mit dem Bilderschmuck und der Bausubstanz 1689 verloren gingen; einige davon, wie etwa die Sprüche an der Stiftskirche St. Cyriakus in Neuhausen (Nr. 282-285) oder die angebliche Inschrift zum Auszug des Klerus (Nr. 342) sind reichlich unsicher überliefert. Die Polarisierung zwischen bischöflichem Stadtherrn und Klerus einerseits und nach Emanzipation strebender Gemeinde andererseits wurde durch die konfessionelle Spaltung teilweise noch verschärft, verlagerte sich auch ein wenig in jenen Bereich; jedenfalls schuf sie ein für die Herstellung programmatischer Inschriften günstiges Umfeld.

Zitationshinweis:

DI 29, Worms, Einleitung, 7. Miscellanea – Besonderheiten des Wormser Inschriftenbestandes (Rüdiger Fuchs), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di029mz02e005.

  1. Schon Falk, Heiliges Mainz 315 und ebenso Kdm. Worms 183 hielten Monumentalbuchstaben, A bis E, für Grabkennzeichnungen, die mit einem Totenbuch zu entschlüsseln wären; eine Sandsteinplatte mit dem Buchstaben D deckte angeblich das Grab Bischof Konrads IV. in der Ostchorkrypta, vgl. Haupt, Gräber im Dom 355f. »
  2. Liber animarum S. Martini fol. 5. »
  3. Ebd. fol. 8v»
  4. Ruep, Extractus anniversariorum; Seite [1] mit Überschrift eigentlich Seite [4] gemäß chronologischer Reihenfolge. »
  5. Etwa ebd. [1] zu FQ Margarethe von Hirschberg ⚭ Dieter Kämmerer von Worms mit Angaben zu Zeitpunkt und Art der Messen. »
  6. Liber animarum S. Martini fol. 80 zu den beiden Dekanen mit Namen Peter Hase: „in visitatione sepulchri praesentes habebunt x solidi hall.”; auch Salbuch Domstift 10; v. Busch/Glasschröder, Chorregel. »
  7. Vgl. u.a. Angenendt, Theologie und Liturgie; Kroos, Grabbräuche. »
  8. Übrigens sind nicht alle bei Ruep aufgeführten Personen anhand der rudimentären Angaben zu identifizieren. »
  9. Daraus ist sogar abzuleiten, daß die nur grob ins 14.Jh. datierten verlorenen Platten Nr. 192-194 vom Ende des 13. bis Anfang des 14.Jh.s stammten. »
  10. DI IV (Wimpfen) Nr. 17, 35. »
  11. Die Grabdenkmale im Kloster Bebenhausen, bearb. von H.G. Brand, H. Krins, S. Schiek (Beiträge zur Tübinger Geschichte 2) Stuttgart 1989, Nr. 11, 22. »
  12. Autopsie. »
  13. Müller, Urkundeninschriften 101f. Nr. 49. »
  14. Inschriftlich fixierter Todestag und Anniversar stimmen überein bei Nr. 61, 75, 86(?), 124, 138, 144, 147, 155(?), 169, 215, 232, 233, 267, 270, 290(?), 323, 364, 451, 457, 472; wohl nur verlesen von Würdtwein bei Nr. 128, 132. Sehr geringe Abweichungen bis zu drei Tagen bei Nr. 53, 54, 90, 101, 104, 156, 168, 212, 249(?), 275, 319, 399, 455, bis 30 Tage bei Nr. 78, 152(?), 159, 167, 231, 245, 256, 257, 275, 295, 376, 399. Erhebliche Abweichungen durch Zusammenfassung mit Ehegatten, Stiftung bei Lebzeiten oder Begräbnis bei einer anderen Kirche sind belegt bei Nr. 58, 228, 231, 277»
  15. Die Disibodenberger Grabplatte des am 24. Dezember 1389 verstorbenen Wolf Brendel von Osthofen, vgl. künftig DI Bad Kreuznach, enthält die Mitteilung qui periit in aquis iuxta sobinheym, er ertrank also im winterlichen Hochwasser der Nahe bei Sobernheim. 1345 ertrank ein Johannes, Sohn des Andreas von Magdeburg, in Dornburg, DI IX (Landkreis Naumburg) Nr. 353. »
  16. DI I (Main- und Taubergrund) Nr. 109. »
  17. Vgl. Stüber, Commendatio animae; R. Mohr, Der unverhoffte Tod (Marburger Personalschriften-Forschungen 5) Marburg 1982 u. P.G. Schmidt, Mortes non vulgares — Ungewöhnliche Todesarten und die „Historia Karoli Magni” des Pseudo-Turpin, in: Sterben und Tod im Mittelalter (Leichenpredigten als Quelle historischer Wissenschaften 3, hg. von R. Lenz) Marburg 1984, 3-16. »
  18. Eine Untersuchung zur Mitteilung von tödlichen Krankheiten auf Grabdenkmälern bei G. Woska, Medizingeschichte und Epigraphik: Heidelberger Inschriften von 1500 bis 1650. Med. Diss. masch. München 1978. »
  19. Zorn-Wilck (M) 756. »
  20. Vgl. zum Minhag-Buch des Juspa Schammes oben Anm. 39. »
  21. Vgl. DI I (Main- und Taubergrund) Nr. 109, 266/369, 337, 346. »
  22. DI XXVIII (Hameln) Nr. 70, 71, 74, 96, 98»
  23. DI XXIII (Oppenheim) Nr. 227. »
  24. In Worms Nr. 451, 476, 492, 551, 595, 608(?), 621, 626, 737»
  25. Künftig DI Bad Kreuznach. »
  26. H. Hahn, Die Grabsteine des Klosters Werschweiler, in: Vierteljahresschrift für Wappen-, Siegel- und Familienkunde 28 (1900) 48. »
  27. R. Fuchs, Die Deutschen Inschriften der Stadt Oppenheim. Vorbemerkungen zu einem Nachtrag, in Vorbereitung, zu DI XXIII (Oppenheim) Nr. 73. »
  28. Fuchs, Helwich 95, Abb. 13. »
  29. DI XV (Rothenburg) Nr. 21 zu Todesfällen 1276, 1298, 1330 u. 1343. »
  30. Fuchs, wie oben Anm. 463, in Vorbereitung. »
  31. Vgl. Neumüllers-Klauser, Schrift und Sprache Abb. 30f. zu nicht vorgezeichneten Majuskeln in der Herstellungsphase und Verhandlung des Hauptmeisters mit den Auftraggebern. »
  32. Vgl. künftig DI Bad Kreuznach. »
  33. Es gibt keine ausreichenden Vergleichsmöglichkeiten für eine Entscheidung nach paläographischen Indizien. »
  34. Vgl. oben Kap. 5.2. »
  35. Vgl. E.J. Nikitsch, Zur Sepulchralkultur mittelrheinischer Zisterzienserklöster, in: Epigraphik 1988, im Druck; darin auch Vergleich zu Eberbach, wo die einflußreichen Grafen von Katzenelnbogen quasi in die Rolle der Gründerfamilie geschlüpft waren und dadurch schon früh auch die Schaffung figürlicher Denkmäler durchsetzen konnten. »
  36. DI II (Mainz) Nr. 10. »
  37. DI Bergstraße, in Bearbeitung durch S. Scholz; ältere Beschreibungen und Zitate unzureichend. »
  38. Vgl. auch Nr. 631-633 zu einem lutherischen Programm; Nr. 611 zu einer inschriftlich fixierten Umwandlung eines Denkmales; Nr. 713 zu Wahl des Grabplatzes. »
  39. Zur neuesten Stammfolge bei Bollinger, Familien konnte leider nicht mehr Stellung bezogen werden. »
  40. C.J.H. Villinger, Die Kämmerer von Worms genannt von Dalberg. Ein Streifzug durch ihre Geschichte, in: Herrnsheim 771-1971, hg. von O. Bardong. Worms 1971, 116; belegt ist die bevorzugte Behandlung beim ersten kaiserlichen Ritterschlag zwischen 1494 (Privileg Maximilians I.) und 1790. »
  41. DI XXIII (Oppenheim) Nr. 37, 38, 43, 54; nicht bei Nr. 50f. »
  42. Ebd. Nr. 103f. bei allen Belegen bis 164; Worms Nr. 383, 414, 435, 442, 443, 456, 461, 464, 473, 477, 511, 521, 536, 541, 545, 551, 552, 558, 614, 655, 664, Herr von D. 683, 684»
  43. Vgl. die Titel bei Nr. 65 Anm. 8: R. Neumüllers-Klauser zu Maulbronn, E. Schubert zu Reinhardsbrunn, DI VI (Naumburg, Dom) Nr. 10 zu Naumburger Stifterfiguren. »
  44. DI XXII (Enzkreis) Nr. 58»
  45. DI IX (Landkreis Naumburg) Nr. 377. »
  46. R. Neumüllers-Klauser, Inschriften als Quelle zur Geschichte des Klosters, in: Kloster Maulbronn 1178- 1978. Maulbronn 1978, 49. »
  47. Ebd. u. DI XII (Heidelberg) Nr. 9. »
  48. M.J. Hofmann, Trorbachische Ehren = Säul: oder Geschichtliche Beschreibung Förderst der Fürstl. Spanheymischen Ober = Amts = Statt Trorbach an der Mosel. Theils auch anderer Ohrt in der selben Gegend, sonderlich des dahin verbürgten Haupt = Fleckens Traben. Stuttgart 1669, 125ff., 184ff. »
  49. Helwich, Syntagma 21. »
  50. Vgl. oben zum Dalbergnamen. »
  51. Als solche kann auch nicht der bei Zorn, Wormatiensia fol. 69 genannte recht ominöse Umhang angesprochen werden, auf dem unter anderem für Bischof Adelbert, Nr. 17, Abstammung von den Herzögen von Sachsen reklamiert wird. »
  52. In diesem Falle müßte man ihm eine sehr geschickte Vorgehensweise unterstellen, die die Glaubwürdigkeit durch die Präsentation eines Fragmentes erhöht. Aus den Zornschen Materialien, Zorn, Chronik bei Arnold 46 u. ders., Wormatiensia fol. 68v, weiß man von einer möglichen Verbindung der angeblichen Grabschrift zu Stiftsunterlagen, gegebenenfalls zum Vermerk der Schenkung im nicht mehr identifizierbaren Seelbuch, obwohl die Angaben nicht über jeden Zweifel erhaben sind. »
  53. Die Behauptung bei H. Fuhrmann, “Mundus vult decipi”. Über den Wunsch des Menschen, betrogen zu werden, in: HZ 241 (1985) S. 531, daß es kaum ein altes abendländisches Bistum gegeben habe, das nicht mit einer Gründungsfiktion begänne oder frei von Fälschungen wäre, mag man vorsichtig dahingehend ausdehnen, daß viele kirchliche Institutionen im Bedarfsfalle die Grundlegung von Rechtspositionen in ihrer Gründungsgeschichte zu fixieren suchten. »
  54. Die Kunstdenkmäler der Stadt Koblenz I. Die kirchlichen Denkmäler der Stadt Koblenz, im Auftrage des Provinzialverbandes der Rheinprovinz bearb., von F. Michel (Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz 20,1) Düsseldorf 1937, 80 — Inschrift nach Ch. Brower/J. Masen, Metropolis ecclesiae Trevericae ... I, ed. Ch. de Stramberg. Koblenz 1855, 232. »
  55. Kilian. Mönch aus Irland — aller Franken Patron 689-1989. Katalog der Sonder-Ausstellung zur 1300-Jahr-Feier des Kiliansmartyriums 1. Juli 1989 — 1. Oktober 1989. Würzburg 1989, 236f. Nr. 226. Siehe auch E. Boshoff, Gefälschte “Stiftsbriefe” des 11./12. Jahrhunderts aus bayerisch-österreichischen Klöstern, in: Fälschungen im Mittelalter I 519-550. »
  56. Vgl. F. Fuchs, Die Regensburger Dionysius-Steine von 1049, Vortrag bei der Fachtagung für mittelalterliche und neuzeitliche Epigraphik in Esslingen am 16. Juni 1990, in Vorbereitung. »
  57. Ehrentraut, Bleierne Inschrifttafeln 212f. »
  58. Diesbezüglich wäre auch eine Verbindung zur Andernacher Valentinians-Verehrung zu suchen, vgl. Ehrentraut, Bleierne Inschrifttafeln 210f. »