Die Inschriften der Stadt Worms

Vorwort

Im Sommer 1982 wurde der Bearbeiter mit der Sammlung und Bearbeitung der Inschriften der Stadt Worms und des Landkreises Alzey-Worms betraut. Die Vielzahl der gefundenen Inschriften erzwang schon bald eine Beschränkung der Bearbeitung auf das Gebiet der heutigen kreisfreien Stadt Worms einschließlich ihrer Vororte. Die Sammlung und editorische Verarbeitung fand im Sommer 1989 ihren Abschluß, nachdem Neufunde von Fragmenten und Abschriften die Zahl der Inschriftennummern immer wieder anwachsen ließen. Nachträge konnten nur noch beschränkt aufgenommen werden.

An dieser Stelle möge allen Förderern der Arbeit gebührender Dank abgestattet sein, seien sie hier oder an entsprechender Stelle im Katalog namentlich genannt. Bei komplizierten Aufnahmen und fotografischen Arbeiten liehen die Mitarbeiter der Mainzer Inschriftenarbeitsstelle ihre Unterstützung. Dankbar entgegengenommene Hilfe bei den vielfältigen Ermittlungen und Untersuchungen der Inventarisierungsarbeit gewährten die Pfarrer und ihre Mitarbeiter, die Hüter von Kirchen und profanen Gebäuden, die Bürgermeister und Ortsvorsteher, die Mitarbeiter des Museums der Stadt Worms und des Stadtarchives Worms, Mitglieder des Altertumsvereines und der Historischen Vereine des Stadtgebietes. Ferner gilt Dank dem Landesamt für Denkmalpflege in Rheinland-Pfalz, dem Badischen Landesmuseum und dem Generallandesarchiv in Karlsruhe, den Stadtarchiven und Stadtbibliotheken in Frankfurt und Mainz, dem Dom- und Diözesanarchiv Mainz, dem Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden und dem Hessischen Staatsarchiv Darmstadt; in zweckdienlichster Weise haben sie Fotobestände, Akten und Handschriften zur Benutzung überlassen. In gleicher Weise sei den Hütern der von Worms nach außerhalb gebrachten Inschriftenobjekte und Archivalien, den Pfarrern und Küstern in Aschaffenburg, Bad Dürkheim, Ernstkirchen, Großkarlbach und Großostheim, dem Dom- und Diözesanmuseum Mainz, dem Historischen Museum der Pfalz in Speyer, dem Augustinermuseum Freiburg, der Bayerischen Staatsbibliothek München, dem Bayerischen Staatsarchiv Würzburg, der Arbeitsstelle für Textilrestaurierung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege in Bamberg gedankt. Von den vielen in und bei Worms ansässigen Personen, die den vorliegenden Inschriftenband mit Rat und Tat gefördert haben, seien hier namentlich erwähnt Frau Dr. Mathilde Grünewald (Museum der Stadt Worms), Herr Dr. Helmut Hartmann (Bechtheim), Herr Dr. Walter Hotz (Altertumsverein Worms), Frau Michaela Küper (Domarchiv Worms), Herr Fritz Reuter (Stadtarchiv Worms), Herr Joachim Schalk (Worms-Horchheim), Herr Eugen Schüler (Worms-Leiselheim), Frau Dr. Irene Spille (Worms-Pfeddersheim). Wertvolle Hinweise zu einzelnen Denkmälern gaben Herr Prof. Dr. Friedrich Karl Azzola (Trebur), Herr Prof. Dr.Dr. Otto Böcher (Mainz), Frau Dr. Walburg Boppert (RGZM), Frau Dr. Hannelore Herrmann (Schloß Seehof bei Bamberg), Herr Dr. T. Kwasman (Hochschule für jüdische Studien Heidelberg), Herr Manfred Maier (Stadtarchiv Worms) und Herr Prof. Dr. Fidel Rädle (Göttingen). Durch Diskussion und Rat in epigraphischen, historischen und philologischen Fragen halfen zahlreiche Kollegen der benachbarten Arbeitsstellen der Akademie, namentlich Drr. Ecker, Hehl, Heinig, Monsees, Nikitsch, Rübsamen, Scholz und Zernecke; Herr Prof. Dr. Otto Zwierlein, Philologisches Seminar der Universität Bonn, prüfte einige Übersetzungen und enträtselte einige meist verstümmelt überlieferte Texte. Besonderer Dank für Mühe, geduldige Anleitung und stete Förderung im Gespräch gebührt der Mentorin, Frau Dr. Renate Neumüllers-Klauser von der Inschriftenkommission der Heidelberger Akademie, die an letzter Stelle, doch gewiß nicht an niedriger genannt ist, wie eben der Schlußstein den Bogen zusammenhaltend. Verbliebene Irrtümer und Lücken liegen jedoch allein in der Verantwortung des Bearbeiters.

Mainz, im Dezember 1989.

Rüdiger Fuchs

1. Vorbemerkungen und Benutzungshinweise

Der vorliegende Band enthält die Inschriften im Gebiet der heutigen kreisfreien Stadt Worms von nachrömischer Zeit bis zum Zerstörungsjahr 1689. Die angestrebte vollständige Erfassung bezieht auch Inschriftenträger aus öffentlichen und privaten Sammlungen sowie an entfernt liegenden Orten ein, soweit ihre Herkunft aus, Entstehung in Worms oder ihre Herstellung für eine Person oder Institution in Worms mit einiger Sicherheit nachgewiesen werden konnte. Neben den heute noch erhaltenen sind auch alle erreichbaren abschriftlich und nur noch fotografisch überlieferten Inschriften aufgenommen.

Die Reihenfolge der Inschriften im Katalog ist chronologisch; ihre Aufnahme, Bearbeitung und Edition folgt den für das Inschriften-Unternehmen in Deutschland erarbeiteten Grundsätzen mit einigen im weiteren zu begründenden Ausnahmen. Wie bisher wurden Runen, Hauszeichen, Steinmetz- und sonstige Meisterzeichen, Goldschmiede- und Beschauzeichen, Monogramme und Einzelbuchstaben ausgeschlossen, sofern sie nicht in Verbindung mit einer Inschrift auftreten oder als Erbauungs- und Herstellungsdaten oder aus vergleichbaren Gründen besonders wichtig erschienen. Isolierte Jahreszahlen wurden gegebenenfalls nach sakralen und profanen Standorten getrennt sinnvoll zusammengefaßt und unter der frühesten Jahreszahl eingeordnet. Ausgeschlossen bleiben Inschriftenträger, deren Existenz, gegebenenfalls Zeitstellung und Inhalt, jedoch ohne die Mitteilung eines tragfähigen Inschriftenzitates bekannt ist. An geeigneten Stellen sind Hinweise darauf in Anmerkungen aufgenommen worden; außerdem gibt Kapitel 9. der Einleitung nähere Auskunft über nicht aufgenommene Inschriften. Wie schon für Oppenheim wurde die dem Bearbeiter anheimgestellte Festlegung der Zeitgrenze sogar über 1650 hinaus auf 1689 verschoben; das Jahr der Stadtzerstörung bietet sich als stadtgeschichtliche, kunsthistorische, denkmalkundliche und demographische Zäsur an. Eine Beschränkung auf 1550 oder 1600 hätte das Corpus der Beobachtung des Einflusses konfessioneller Polarität auf die Inschriftenproduktion beraubt und in der Gewichtung des Bestandes einseitig die geistliche Provenienz von Inschriften betont. Die zusätzliche Ausdehnung soll die Auswirkungen des Dreißigjährigen Krieges auf Produktion und Qualität von Inschriften verdeutlichen helfen und die Wiederaufnahme einer Tradition gelehrter Grabdichtung belegen. Die Zerstörung der Stadt vor 300 Jahren wirkte so nachhaltig, daß im letzten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts in keiner Weise selbst die geringe Dichte etwa von Grabinschriften der beiden ebenfalls mit großen Mühen, Lasten und Kriegseinwirkungen beschwerten Dekaden davor erreicht wurde.

In der Kopfzeile einer Katalognummer steht links die fortlaufend gezählte Nummer der Inschrift, bei verlorenen ergänzt um ein Sterbekreuz. Die Mitte jener Zeile nimmt die Standortangabe ein, die aus gegebenem Anlaß mit einer Herkunftsangabe versehen ist; so mußten die über 150 Nummern, die aus dem Stadtmuseum stammen, sowohl von den Beständen des Andreasstiftes getrennt als auch ihrem ursprünglichen Standort zugeordnet werden. Um nicht in der wechselvollen Geschichte einiger Institutionen aufgeblähte und leicht irreführende Bezeichnungen suchen zu müssen, wurden den Standorten in der alten Stadt Worms griffige Bezeichnungen beigegeben; so meint „Paulusstift” den Bereich der alten Burchardschen Gründung bis zur Säkularisierung, das “Paulusmuseum” hingegen beherbergte bis 1928 am selben Ort Objekte aus dem Stadtgebiet, heute befindet sich in den Gebäuden ein Dominikanerkloster, das nicht mit dem im 16. Jahrhundert nach einer Zerstörung simultan genutzten alten Dominikanerkloster verwechselt werden darf. Die Datierung am rechten Rand ist in der Regel dem Inschrifttext entnommen; bei genau auf den Tag datierten Inschriften wird dabei stillschweigend vorausgesetzt, daß sie zum angegebenen Zeitpunkt oder wenigstens kurz darauf entstanden, falls keine dem widersprechenden Indizien bekannt sind. Bei etwa einem halben Dutzend meist lutherischer Denkmäler sind vom Todesdatum bis zu fünf Jahren entfernt liegende Herstellungsjahre hinzugesetzt. Bei großen, künstlerisch aufwendigen Epitaphien ist zur Genüge bekannt, daß sich ihre Fertigstellung ebenfalls über Jahre hinziehen konnte; nicht in allen Fällen wird dieser Sachverhalt bei ihnen und schon gar nicht bei schlichteren Denkmälern durch eine Inschrift mitgeteilt. In der Regel ist es aber nicht möglich, ohne archivalische Zusatzinformationen den zeitlichen Abstand zwischen Todesfall und [Druckseite X] Denkmalherstellung auch nur ungefähr abzuschätzen.1) Für die zahlreichen Doppelgrabmäler und mehrfach verwendeten Inschriftenträger ist jeweils das Jahr der mutmaßlichen Erstbearbeitung des Objektes angegeben. In Klammern sind wichtige in der Inschrift erwähnte Jahreszahlen dem Entstehungsjahr hinzugesetzt, ebenso die Jahreszahlen von erst später vervollständigten Inschriften. Anders als bisher ergab sich beim Wormser Inschriftenbestand die Notwendigkeit, die Zweckmäßigkeit einer Trennung von Inschriften, die sich auf einem einzigen Träger befinden, zu erwägen. War ein Denkmal von vornherein für mehrere Personen einer Familie oder Gruppe konzipiert, verbot sich ein solches Vorgehen von selbst. Bei ebenso zahlreichen wiederverwendeten Umschriftplatten erfolgte jedoch eine Unterscheidung nach bewußter und zufälliger Wiederverwendung; zielgerichtet denselben Stein benutzte man etwa für die Grablege dreier Karlebecher im Andreasstift (vgl. Nr. 161); gegebenenfalls faßte man sogar zwei Sterbenachrichten (vgl. Nr. 84) in einer einzigen Inschrift zusammen — in beiden Fällen wurden alle Texte unter einer Nummer ediert. Die letzterwähnte Platte wurde aber 1495 (vgl. Nr. 340) nochmals benutzt; die Auswahl des Trägers war in diesem Falle allein bestimmt durch die zufällige Verfügbarkeit eines Steines. Noch prägnanter trifft diese Sachlage auf rückseitige Wiederverwendungen zu, die nur bei zwei Steinen sicher nachweisbar sind (vgl. Nr. 93, 503), jedoch für den Bestand des lutherischen Friedhofes häufiger vermutet werden müssen. Für knapp 20 Wiederverwendungen dieser zweiten Art wurden eigene Nummern und somit chronologisch richtig eingeordnete Plätze im Katalog der Inschriften vergeben. Ein vergleichsweise hoher Anteil, nämlich knapp ein Viertel aller Inschriften, verfügt über keine eigene oder keine verläßliche Datumsangabe, die auch in der unmittelbaren Nähe der Entstehungszeit liegt; sie wurden an das Ende des jeweils ermittelten Zeitraumes plaziert, die Inschriften aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts also nach 1349; Inschriften vom Anfang eines Jahrhunderts stehen nach jenen der vorangehenden Jahrhundertwende. In einigen Fällen fraglicher Datierungen wurden den Jahreszahlen Fragezeichen beigegeben, die teils von älteren Angaben abweichenden Ergebnisse regelmäßig im Kommentar erläutert; ein Überblick dazu findet sich in Kap. 8. der Einleitung.

Der der Kopfzeile folgende Absatz ist der Benennung von Gattung und Inschriftenträger sowie seiner Beschreibung vorbehalten; da aus der Bezeichnung des Trägers hervorgeht, ob es sich um eine Grabinschrift handelt, ist diese nicht gesondert ausgewiesen. An die Angaben zum von der Inschrift betroffenen Personenkreis schließen sich Informationen zum genauen Standort bzw. zur Herkunft des Objektes, eine geraffte Beschreibung, Informationen zur Anbringung der Inschrift, ihrem Material und Erhaltungszustand an. Außer bei Wappenblasonierungen erfolgen Beschreibungen vom Blickpunkt des Betrachters aus. Beschlossen wird dieser Abschnitt gegebenenfalls vom Textnachweis, von Maßangaben und der Schriftbezeichnung. Wenn nicht anders angegeben handelt es sich jeweils um die äußersten Maße des Objektes; für Buchstabengrößen wurden N, n oder äquivalente Teile anderer Buchstaben gemessen, bei schwankender Höhe jeweils kleinste und größte Ausdehnung angegeben. Zeitliche Ausdehnung und Dichte des Wormser Inschriftenbestandes erfordern eine umfangreiche und komplizierte Nomenklatur der Schriftbezeichnungen, die im weiteren noch erklärt und beschrieben werden: Frühchristliche Schrift, Angelsächsische Schrift, Karolingische Kapitalis(?), Romanische Majuskel, Gotische Majuskel, Frühhumanistische Kapitalis, Kapitalis (für verschiedene Ausprägungen der Renaissancekapitalis), Gotische Minuskel, Fraktur, Humanistische Minuskel; Sonderformen sind in den Kommentaren und unten in Kapitel 5. näher beschrieben. Aus Beschreibungen, Nachempfindungen oder Nachzeichnungen bekannte oder erschließbare Schriftformen wurden im Register durch ein (Ü) gekennzeichnet zusätzlich ausgewiesen.

Zur besseren Übersicht wurden die Inschriftentexte beidseitig eingerückt; statt kostenträchtigem zeilenweisem Absetzen markieren Schrägstriche die Zeilenenden, bei Umschriftplatten die Ecken; Doppelstriche zeigen Übergang auf ein anderes Inschriftfeld oder Störung der Zeile durch trägerimmanente Darstellungen an. Lediglich metrische oder gereimte Inschriften wurden demgegenüber in der Regel nach Vers oder Reim abgesetzt. Abkürzungen original oder fotografisch erhaltener Inschriften wurden aufgelöst und entsprechend dem Klammersystem des Unternehmens in runde Klammern gesetzt; bei nur abschriftlich bekannten Inschriftentexten sind Abkürzungen in der Regel nur dann gekennzeichnet, wenn dem Gewährsmann eine texttreue Übernahme zugetraut werden kann. Von überschriebenen Buchstaben wurden nur Fallendungen von Anno und von Ordinalzahlen sowie [Druckseite XI] Umlautkennungen ebenfalls hochgesetzt, andere im fortlaufenden Druckbild gehalten und per Anmerkung gekennzeichnet. Ergänzungen verlorener oder nicht mehr zuverlässig lesbarer Textteile sind in eckige Klammern gesetzt, für nicht rekonstruierbare Passagen stehen Punkte auf der Zeile; Lesungen von Fotos wurden wie solche von Originalen gehandhabt und daher nicht in eckige Klammern gesetzt. Bei der Herstellung der Inschrift absichtlich freigelassene Stellen, etwa zum Nachtrag von Sterbedaten, sind mit Punkten oder gegebenenfalls ihrem nachgefügten Text in spitzen Klammern kenntlich gemacht. Abweichungen davon sind im jeweiligen Fall besonders erläutert. Werden mehrere nicht gleichzeitig entstandene Texte durch A, B, C usw. in einer Nummer zusammengefaßt, so geht ihre Entstehungszeit aus den expliziten Daten oder dem Kommentar hervor. Außer bei formelhaften, häufig wiederkehrenden Inschriftformularen schließt sich eine Übersetzung fremdsprachiger Texte an.

Der Kommentar beginnt mit der gegebenenfalls notwendigen Auflösung der Tagesdatierung, die in Wormser Inschriften bis 1405 ausschließlich nach dem römischen oder dem mittelalterlichen Festkalender berechnet wurde. Die nachfolgende Identifizierung oder Beschreibung der Wappen nennt falls vorhanden zuerst das Mittel- oder Allianzwappen, anschließend die Wappen der linken, also meistens der Vaterseite, dann die der rechten Seite, um die Abstammungslinien durchsichtiger zu machen, gegebenenfalls bei großen Ahnenproben in Spaltendruck. Den Hauptteil des Kommentars bilden die Informationen zum Aussehen und zur Datierung der Inschrift(en), zu den genannten Personen und besonderen Betreffen. Überlieferungslage und Komplexität der Texte machten Hilfen für die quellenkundliche Einordnung und Interpretationsansätze erforderlich, ohne daß in allen Fällen erschöpfende Deutungen gegeben werden können. Besonderheiten sprachlicher und metrischer Formen finden ebenso Berücksichtigung wie die Suche nach Textvorlagen und Werkstattzusammenhängen.

Ein kritischer Apparat nimmt in Buchstabenanmerkungen Stellung zu gravierenden abweichenden Lesungen, fraglichen oder ergänzten Stellen, Eigentümlichkeiten der Gestaltung oder Plazierung von Inschriften am Träger. Ziffernanmerkungen belegen die erwähnten Hilfen und Aussagen des Bearbeiters. Die abschließenden Zitatnachweise in chronologischer Reihenfolge nennen vollständige Wiedergaben, wichtige Erwähnungen und Abbildungen von Texten; Vollständigkeit konnte hier nur ausnahmsweise erreicht werden.

Die Mannigfaltigkeit des Wormser Inschriftenbestandes erschließen inhaltlich unterschiedene Register am Ende des Bandes; ihre Verweise beziehen sich jeweils auf die Nummern der Inschriften. Aktuelle und ehemalige Aufstellungsorte von Inschriftenträgern erschließt das Register „Standorte” (01). Im Orts- und Personenregister (02) wurden alle in den Inschriften vorkommenden Personen und Orte, in einigen begründeten Ausnahmen auch erschlossene aufgenommen; wegen ihres überwiegenden Personenbetreffs sind aufgelöste und unbekannte Initialen und Monogramme sowie „Künstler und Meister” (02a) angehängt. Unter Taufnamen finden sich nur Personen der Frühzeit und solche mit individuellen Herkunftsnamen, die nicht gleichzeitig schon Familien- oder Burgnamen sind. Verheiratete Frauen sind, wenn bekannt auch unter ihrem Geburtsnamen zu finden. Das Wappenregister (03) verzeichnet alle Wappennamen in vereinheitlichter Schreibung, die auch in der Edition angewendet wurde, falls nicht Beischriften als quasi-autorisierte Namen dort Texttreue verlangten. Bevor das viergeteilte Dalberg-Wappen des 17. Jahrhunderts erscheint, sind mit dem inschriftlichen Namen Dalberg gelegentlich auch Wappenbilder der Kämmerer von Worms gen. von Dalberg bezeichnet; im Register sind sie selbstverständlich unter ihrem richtigen Namen eingeordnet. Nicht gedeutete und fragliche Wappen sind anschließend an das Register mit Kurzbeschreibungen angehängt. Weitere Register betreffen Angaben zu Personen, nämlich „Epitheta und Berufe - Stände - Titel - Verwandtschaften“ (04), sprachliche Besonderheiten in „Initien” (05) und „Formeln und sprachliche Wendungen, Glossar” (06). Zum Inhalt der Inschriften und Textrezeption führen die Register „Texttypen, Inschriftengattungen” (07) und „Bibelzitate, Liturgische Texte, Schriftstellerzitate” (07a). Über die äußere Form geben Auskunft „Inschriftenträger” (08), „Schriftarten” (09). Ein „Sachregister” (10) fordert den Benutzer auf, ihn interessierende Besonderheiten des Bestandes zu entdecken; er mag dort nach Phänomenen einzelner Inschriften wie auch des Corpus Ausschau halten und sich informieren, welche Inschriften in einem ganz bestimmten Kontext aussagefähig sein können. Er findet dort die Grabinschriften mit Altersangaben des Verstorbenen, Anrede des Lesers, Grabmarkierungen und Monumentalbuchstaben, lutherische Grabmäler und Psalmenzählung, Beschau- und Steinmetzzeichen, Angaben zu Fehler- und Formularbesonderheiten, zu Trägern mit konfessionellen Aussagen, Datum- und Kalenderproblemen, zu Meister- und Werkstattidentität, Schrift- und Sprachbesonderheiten. Größere Komplexe bilden darin „Datierungsbesonderheiten, Material, Schriftherstellung und Verse/Reime” sowie gesondert „Heilige, biblische und legendarische / mythologische / vormittelalterliche Personen in Nennungen und Darstellungen. Allegorie, Ikonographie, Mythologie und Symbolik” (10a).

Bedingt durch die langwierige Manuskript- und Editionsherstellung konnte nicht die gesamte seit Anfang 1989 erschienene und erreichbare Literatur zu im Inschriftenband angesprochenen Problemen [Druckseite XII] konsequent eingearbeitet werden; während das für F. Reuters Edition der Hammanschen Zeichnungen noch weitgehend möglich war, müßte man sich zur jüngst von J. Bollinger über die Familie der Kämmerer von Worms gen. von Dalberg vorgelegten Untersuchung in einem anderen Rahmen äußern; abweichende Ergebnisse konnten hier ebensowenig in ausreichendem Maße berücksichtigt werden wie die der in Kürze zu erwartenden Neubearbeitung der Series episcoporum. Ebenfalls aus Kostengründen wurde die Neuordnung der Handschriften des Hess. Staatsarchivs Darmstadt, Abt. C 1, nur im Literaturverzeichnis angegeben.

Zitationshinweis:

DI 29, Worms, Einleitung, 1. Vorbemerkungen und Benutzungshinweise (Rüdiger Fuchs), in: inschriften.net,  urn:nbn:de:0238-di029mz02e005.

  1. An einer Begebenheit bei der Inschriftenaufnahme Georg Helwichs in Nieder-Saulheim/Lkrs. Alzey-Worms sei das Problem illustriert: Helwich schrieb dort nach eigener Angabe am 27. Oktober 1612 Inschriften ab; nur aus einer anderen Quelle, ggf. mündlich vom Pfarrer, kann er erfahren haben, was zu folgender Mitteilung führte: „In choro sepulta recens fuit Maria Elysabetha Knebelin à Katzenelnbogen, quae obiit 1612 in Septembri coniux Sifridi à Dienheim.” Gut einen Monat nach dem Todesfall sah Helwich noch keine Inschrift, die er wie üblich wenigstens dem Formular angelehnt zitiert hätte. Beleg Helwich, Syntagma 91. »