Inschriftenkatalog: Stadt Wiesbaden

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 51: Wiesbaden (2000)

Nr. 57† Wiesbaden, ehem. Mauritiuskirche 1.V.16.Jh.?

Beschreibung

Grabplatte Wilhelms d.Ä. oder d.J. Judde von Eltville. 1614 kopial überliefert, zwei Wappen mitgeteilt.

Nach Helwich.

  1. Anno domini Mo . Vc [...]a) starb der ernfest Wilhelm Iude von Eltuel Ambtman zu Wißbaden, dem Gott genedig sey Amen.

Wappen:
Judde von Eltville1); unbekannt2).

Kommentar

Da die Grabinschrift im Sterbedatum verstümmelt ist, kann es sich sowohl um den Vater als auch um seinen gleichnamigen Sohn gehandelt haben, zumal beide die Wiesbadener Amtmannsstelle innehatten und die Inschrift keinen näheren Anhaltspunkt für eine Identifizierung bietet. Allenfalls die Schreibweise des Datums mit hochgestelltem Hundertermultiplikator weist in den Jahrhundertanfang:3) Sie ist zu 1501 für die ältere Grabinschrift des Johannes Heimershausen überliefert (vgl. Nr. 43).

Es war dem älteren Wilhelm Judde 1491 gelungen, mit seiner Amtmannsstelle das Schultheißenamt als Erblehen zu vereinigen.4) Die Schultheißen5) übten als nassauische Beamte im Namen des Grafen dessen stadtherrliche Rechte aus und führten den Vorsitz im Schöffenkolleg. Mit diesem bildeten sie die einzige städtische Behörde, der sowohl die Verwaltung als auch die Justiz oblag.

Wilhelm d.Ä. war seit 1500 Grundeigentümer des Badhauses „Rose“, das am sog. Rindsfußplatz, dem späteren Kranzplatz, lag.6) 1503 ist er auch als nassauischer Lehnsträger für das Gasthaus „Zum Rebstock“ belegt,7) 1504 lieh er gemeinsam mit Anton (Thonges) von Limbach (Nr. 54) der Stadt 300 Goldgulden für den Kirchenbau.8) 1508 nahm Wilhelm an Gesprächen über den Neubau des Kirchturms der Mauritiuskirche teil.9) Im September 1511 verlieh Graf Philipp II. von Nassau dem Wilhelm Judde in Anerkennung treuer Dienste zwei Morgen in der Schiersteiner Hecke.10) Hierbei könnte es sich schon um den jüngeren Wilhelm gehandelt haben, der 1512 den Grafen im Märkerding vertrat und spätestens 1513 auch als Amtmann belegt ist.11) Am 23. Februar 1518 wurde Philipp von Langeln (Nr. 55) zum Wiesbadener Amtmann bestellt.12) Bezieht sich die Grabinschrift auf Wilhelm d.Ä., müßte sein Tod zwischen 1508 und 1511/12 anzusetzen sein; für den Tod Wilhelms d.J. wurden die Jahre 1517 und 1525 genannt.13)

Textkritischer Apparat

  1. Helwich zeigt Textverlust an.

Anmerkungen

  1. In Gold fünf rote Wecken balkenweise.
  2. Wappenbild nicht mitgeteilt.
  3. Vgl. Einleitung Kap. 4.
  4. Renkhoff, Wiesbaden im Mittelalter 144 und 222; vgl. auch Bleymehl-Eiler, Stadt 313ff. zum Oberschultheiß, 363ff. zum Unterschultheiß.
  5. Renkhoff ebd. 140, auch zum Folgenden.
  6. Ebd. 244.
  7. Ebd. 268.
  8. Roth 239.
  9. Renkhoff, Wiesbaden im Mittelalter 174f.
  10. Vgl. HHStAW 137/237 zu 1511 September 17, vgl. Herrschaft 84 Nr. 237.
  11. Herrschaft Wiesbaden 84 Nr. 238, 85 Nr. 242; Renkhoff, Wiesbaden im Mittelalter 359 setzte die Nachfolge im Erbschultheißenamt 1512 an.
  12. Herrschaft Wiesbaden 90 Nr. 263.
  13. Renkhoff 178 und 222f.

Nachweise

  1. Helwich, Syntagma 142.
  2. Roth, Geschichte Wiesbaden 278 (nach Helwich).

Zitierhinweis:
DI 51, Wiesbaden, Nr. 57† (Yvonne Monsees), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di051mz05k0005706.