Inschriftenkatalog: Stadt Wiesbaden

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 51: Wiesbaden (2000)

Nr. 55† Wiesbaden, ehem. Mauritiuskirche 1524

Beschreibung

Grabplatte Philipps von Langeln. 1614 kopial überliefert, vier Wappen mitgeteilt, sonstige Gestaltung unbekannt, die Überlieferung möglicherweise stark fragmentarisch. Seine Grabstätte befand sich in der Familiengruft in der Südmauer nahe der Kanzel.1)

Nach Helwich.

  1. 1524 ist gestorben der ehrnuest Philips von Langeln, Ambtman zu Wißbaden, vf sant Sebastians Tag, der Seelen Gott gnedig sein Amen.

Datum: 20. Januar 1524.

Wappen:
Langeln; Hohenstein, Ulner von Dieburg2), Forstmeister von Gelnhausen3).

Kommentar

Die Inschrift ist nach demselben Formular wie die von Philipps Vater Johann I. von Langeln (Nr. 51) gestaltet; sie beginnt mit der bloßen Jahreszahl, der Todestag ist nachgestellt.

Philipp war der älteste Sohn des Johann genannt „der Sachs“ († 1512) und der Agnes von Groroth.4) Humbracht zufolge war Philipp zweimal verheiratet, in erster Ehe mit Margarethe, Tochter Johanns von Hohenstein und der Anna Ulner von Dieburg, und in zweiter Ehe mit einer von Gierstein, das ist Geroldstein. Drei der vier von Helwich mitgeteilten Wappen passen in die Ahnenprobe der Margarethe von Hohenstein.5) Eine hypothetische Rekonstruktion der Grabplatte könnte folgendermaßen aussehen: Helwich sah nur die Inschrift Philipps und sein Vaterwappen sowie Teile der Ahnenprobe seiner Ehefrau Margarethe, die er aber nicht als solche erkannte und eine Umgruppierung vornahm. Bei der üblichen Verteilung von Text in Umschrift und acht Wappen in zwei Spalten hätte Helwich nur die rechte obere Hälfte der Grabplatte gesehen.

Die Familien von Langeln und von Groroth teilten sich bis 1510 den Besitz des umfangreichen sogenannten Langelnschen Hofes oder Kartäusergutes, des späteren Koppensteiner Hofes, der an der Südseite des heutigen Rathauses lag.6) Seit dem Ausgang des 15. Jahrhunderts hatte die Familie dieses Hofgut in Besitz. 1512 erscheint Philipp von Langeln als alleiniger Besitzer. Er bewohnte den Hof und bewirtschaftete auch einen Teil der Liegenschaften selbst. Philipp, der ohne Erben blieb,7) war seit 1518 Wiesbadener Amtmann.8)

Anmerkungen

  1. Helwich 142: „Epitaphia a dextris iuxta cancellam“, nachfolgend mehrere Grabinschriften der Familie.
  2. Helwich korrigiert mit „dieß soll Grarodt sein“ die Wappenzeichnung, in der eine dreitürmige Burg dargestellt ist, wie sie das Wappen der Ulner von Dieburg zeigt. Helwich plaziert dieses Wappen unter das von Langeln, das er mit „ipsius“ überschrieb; darunter erwartete er das Wappen aus der Verbindung Langeln-Groroth, vgl. Anm. 4.
  3. Das abgebildete und so benannte Wappen Forstmeister (von Gelnhausen) stellt Helwich unter Hohenstein, das er „uxoris“ bezeichnet, und korrigiert: „dieß soll Vlner von Diepurg sein“, weil er die Eheverbindung Hohenstein-Ulner kannte. Forstmeister stammt aber aus der Großmuttergeneration, vgl. Anm. 5.
  4. Vgl. Humbracht Taf. 165.
  5. Vgl. ebd. Taf. 282 zum Wappen Forstmeister als Mutter Johanns von Hohenstein, des Vaters der Ehefrau Margarethe.
  6. Vgl. hierzu Renkhoff, Wiesbaden im Mittelalter 210; Bleymehl-Eiler, Stadt 1224f.
  7. Eine Klarenthaler Nonne Margarethe von Langeln († 1502) sah Renkhoff 209 als Tochter Philipps an.
  8. Bestallung 1518 Februar 23 vgl. Herrschaft Wiesbaden 90.

Nachweise

  1. Helwich, Syntagma 144.
  2. Roth, Geschichte Wiesbaden 279 (nach Helwich).

Zitierhinweis:
DI 51, Wiesbaden, Nr. 55† (Yvonne Monsees), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di051mz05k0005500.