Die Inschriften der Stadt Wiesbaden: Einleitung

1. VORWORT, VORBEMERKUNGEN UND BENUTZUNGSHINWEISE

1.1. Vorwort

Der vorliegende Band enthält die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften der Stadt Wiesbaden bis zum Jahre 1700. Der ursprüngliche Plan einer Edition der Inschriften der Stadt zusammen mit denjenigen der angrenzenden Landkreise Main-Taunus und Hoch-Taunus wurde im Sommer 1998 zugunsten einer eigenständigen Publikation des überschaubaren Wiesbadener Materials geändert.

Der Band ist trotz seines geringen Umfangs auch ein Produkt vielfältiger Hilfestellungen und Unterstützungen. Es ist mir eine angenehme Pflicht, Dank zu sagen allen Institutionen und Privatpersonen, die zum Gelingen des Buches beitrugen, den Zugang zu Inschriftenstandorten ermöglichten, Material bereitstellten und Hilfe zuteil werden ließen. Mein herzlicher Dank gilt vor allem Herrn Dr. Günter Kleineberg, Sammlung Nassauischer Altertümer des Wiesbadener Museums, der gerne die Magazine öffnete und Rat und Anregungen gab, Herrn Dr. Hartmut Heinemann vom Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hessischen Landesbibliothek für die zuvorkommende und gerne gewährte Hilfe. Frau Dr. Martina Bleymehl-Eiler, Institut für Geschichtliche Landeskunde an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz, verdanke ich vielfachen wertvollen Rat. Sie stellte mir dankenswerterweise ihr umfangreiches, noch ungedrucktes Dissertationsmanuskript zur Wiesbadener Verfassungsgeschichte des 17. Jahrhunderts zur Verfügung und half mit etlichen personengeschichtlichen Hinweisen. Herrn Dr. Hellmuth Gensicke, Wiesbaden, danke ich für manchen Hinweis zur Geschichte der Wiesbadener Pfarrer. Einem fruchtbaren Informationsaustausch mit Herrn Prof. Dr. Wolfgang Haubrichs, Universität des Saarlandes, ist die gentile Zuordnung des frühchristlichen Namenmaterials zu verdanken.

Innerhalb der Mainzer Arbeitsstelle der Akademie der Wissenschaften und der Literatur ist Dank an Fachkollegen und weitere Mitarbeiter zu sagen. Frau Gepa Spitzner oblag das akribische Korrekturlesen des Gesamtmanuskriptes. Dem Fotografen der Arbeitsstelle, Herrn Thomas G. Tempel, sind die fotografische Aufnahme der Denkmäler, die digitale Bildbearbeitung, die Erstellung der Abbildungs-Layouts sowie die Umschlaggestaltung zu verdanken. Die Übersetzung längerer lateinischer Texte lag in der Hand von Herrn Dr. Sebastian Scholz, der auch die übrigen Textübersetzungen überprüfte. Herrn Dr. Eberhard J. Nikitsch, der das erste sorgsame Korrekturlesen des Manuskriptes übernahm, sind wertvolle stilkritische Hinweise zu verdanken. An hervorgehobener Stelle sei die Leistung von Herrn Dr. Rüdiger Fuchs gewürdigt, der das Manuskript einer akribisch prüfenden und mehr als helfenden Durchsicht unterzog, die Einfluß auf nahezu alle Katalogkommentare nahm. Seine Mitarbeit konzentrierte sich auf die Überprüfung und Ergänzung von Lesungen, Datierungen, epigraphische Spezialfragen und die Lösung vornehmlich historischer Probleme.

Herrn Prof. Dr. h.c. mult. Dr. Dr. Harald Zimmermann, Tübingen, gebührt als Vorsitzendem der Mainzer Inschriftenkommission abschließender Dank, vor allem für seinen Einsatz für die Belange der Arbeitsstelle und sein stets wohlwollendes Interesse an ihrer Arbeit.

Mainz, im August 2000

Yvonne Monsees

1.2. Vorbemerkungen und Benutzungshinweise

Der vorliegende Band enthält die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften der Stadt Wiesbaden in ihren modernen Verwaltungsgrenzen einschließlich der eingemeindeten Vororte, zu denen auch Mainz-Amöneburg, Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim gehören. Die bisher für das Inschriften-Unternehmen allgemein vorgegebene untere Zeitgrenze 1650 wurde bis 1700 erweitert, um Veränderungen und Akzente im Wiesbadener Inschriftenbestand zu dokumentieren, namentlich eine Verspätung von Phänomenen. Erst nach der Mitte des 17. Jahrhunderts nimmt die Zahl der erhaltenen Inschriften stark zu. Auch setzt die Ablösung aristokratisch geprägter Grablegen durch bürgerliche verstärkt erst nach dem Dreißigjährigen Krieg ein. Die Pfarrgeistlichkeit tritt ebenfalls erst in der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts vermehrt als Auftraggeber von Inschriften in Erscheinung. Durch die Erweiterung der Zeitgrenze soll dem Benutzer dieses weitergefaßte Spektrum neuzeitlicher Inschriften zugänglich gemacht werden.

Die Bearbeitung der Inschriften folgt den Richtlinien des interakademischen Inschriften-Unternehmens der Deutschen Akademien. Aufgenommen wurden alle greifbaren erhaltenen, der Bearbeiterin zugänglichen Inschriften mit ihren Trägern, die sich in kirchlichem oder privatem Besitz oder in öffentlichen Sammlungen befinden, sofern ihre Herkunft aus dem Bearbeitungsgebiet bzw. ihre Anfertigung für Orte und Personen innerhalb dieses feststellbar waren. Inschriften, die heute verloren und in Abschriften, Nachzeichnungen, Drucken oder auf Fotos überliefert sind, wurden ebenfalls in den Band aufgenommen und als verlorene Inschriften gekennzeichnet. Ausgeschlossen blieben Inschriftenträger, deren Zugehörigkeit zum Bearbeitungsgebiet unklar bzw. nicht feststellbar war oder die erst in jüngerer Vergangenheit dahin gelangten. Nicht aufgenommen wurden Inschriften des jüdischen Kulturkreises. Reproduzierbare Inschriften, etwa auf Münzen und Siegeln, wurden nicht aufgenommen, zumal diese von Spezialdisziplinen aufgearbeitet werden, auch nicht solche auf Ton- und Ofenplatten. Bei Fragmenten von weniger als drei Buchstaben und Runen unterblieb die Aufnahme; der Kreuztitulus inri wurde nur in Zusammenhang mit Jahreszahlen o.ä., Steinmetz-, Meister-, Goldschmiede- und Beschauzeichen nur in Zusammenhang mit einer Inschrift aufgenommen und im Anhang in einer eigenen Tafel abgebildet. Alle bekannten Bau- und Jahreszahlen an verschiedenen Standorten wurden in einer Sammelnummer (Nr. 130) vereinigt und außerhalb der chronologischen Ordnung an den Katalog angefügt. Bei Flur-, Grenz- und Gemarkungssteinen wurden nur die auffindbaren und in der zugänglichen Literatur besprochenen Objekte verzeichnet; ungedrucktes Archiv-Material in Form von Grenzbegehungs- und Absteinungsprotokollen blieb unberücksichtigt.

Der Katalog ist chronologisch aufgebaut; folgendes Schema liegt den einzelnen Katalognummern zugrunde:

Die Kopfzeile jeder Inschrift zeigt in der Mitte den letztbekannten Standort in seiner heutigen Schreibweise und Bezeichnung; wenn die Herkunft des Inschriftenträgers von einem anderen Standort bekannt ist, wird dieser in Klammern hinzugefügt. Da zum Stadtgebiet Wiesbadens etliche Vororte gehören, wird der jeweilige Name des Ortsteils angegeben. Ehemalige Klöster werden mit ihrem gängigen Namen bezeichnet.

1 Links in der Kopfzeile steht die fortlaufend gezählte Katalognummer.
Ein Kreuz neben der laufenden Nummer kennzeichnet die nichtoriginal überlieferten Inschriften.
(†) Das Kreuz steht in Klammern, wenn sich innerhalb einer Nummer erhaltene und nichterhaltene Inschriften befinden oder wenn Inschriftentexte auf alten oder kopierten Trägern modern ausgeführt sind.
1400 Rechts in der Kopfzeile steht die Datierung; es handelt sich in der Regel um das in der Inschrift mitgeteilte oder sonst ermittelte Entstehungsjahr der Inschrift. Bei Grabinschriften [Druckseite XII] wird in der Regel von einer Entstehung kurz nach dem Todesfall ausgegangen, weshalb alle Grabmäler üblicherweise unter dem inschriftlich angegebenen Todesdatum eingeordnet sind, falls nicht konkrete Informationen zur Herstellungszeit vorliegen. Entstanden Inschriften eines Trägers zu unterschiedlichen Zeiten, so werden die Entstehungsjahre in chronologischer Reihenfolge und durch Kommata getrennt angegeben. Bei undatierten Inschriften erfolgt die Bestimmung durch paläographische, stilistische oder andere Kriterien. Diese Inschriften werden am Ende des in Frage kommenden Zeitraums eingeordnet.
1400? Unsichere Datierungen sind mit Fragezeichen versehen.

Der auf die Kopfzeile folgende Absatz beginnt im Regelfall mit der Benennung von Inschriftenart und Inschriftenträger. Es folgen Informationen zum Standort des Trägers und Versetzungen, zu Ikonographie, Gestaltung und Material, zur Anbringung der Inschriften am Träger und zu ihrer Ausführung sowie zum Erhaltungszustand. Die möglichst genauen Beschreibungen gehen stets vom Blickpunkt des Betrachters aus, außer bei Blasonierungen. Verwendete Worttrenner werden beschrieben. Bei nichtoriginal überlieferten Inschriften wird die Textvorlage genannt. Am Schluß des Abschnitts folgen die ermittelten Maße (in cm) des Inschriftenträgers und der Buchstaben (wenn möglich am N/n gemessen) und die genaue Schriftbezeichnung. Am Rand steht bei abgebildeten Inschriften die zugehörige Nummer des Tafelteils.

Bei der Wiedergabe der Inschrifttexte werden folgende Zeichen verwendet:

A, B, C Großbuchstaben kennzeichnen mehrere Inschriften auf einem Träger.
/ Kennzeichnung des realen Zeilenendes auf einem Träger bzw. der Ecken bei Umschriften. Metrische Inschriften sind versweise angeordnet.
// Kennzeichnung des Übergangs in ein anderes Inschriftfeld.
= Worttrennstriche an Zeilenenden und –anfängen originaler Inschriften sind durch Doppelstriche wiedergegeben.
( ) Kennzeichen für die Auflösung von Abkürzungen ohne Wiedergabe der Kürzungszeichen. Bei nur abschriftlich überlieferten Texten wird keine Markierung vorgenommen, es sei denn, daß dem Gewährsmann eine originalgetreue Wiedergabe des Inschrifttextes zugetraut wird.
[ ] Kennzeichnung von Textverlusten, nicht mehr sicher lesbaren Stellen, Konjekturen des Bearbeiters und Ergänzungen aus nichtoriginaler Überlieferung.
[....] Kennzeichnung von nicht mehr ergänzbaren Textverlusten durch Punkte auf der Zeile.
[. . .] Ist die Länge einer Fehlstelle ungewiß, werden nur drei durch Spatien getrennte Punkte gesetzt.
⟨. . .⟩ Kennzeichnung bei der Herstellung der Inschrift absichtlich freigelassener Stellen – etwa für später nachzutragende Sterbedaten. Die spitzen Klammern können Punkte oder den jeweiligen Nachtrag enthalten.
NE Kennzeichnung von Nexus litterarum und Ligaturen durch kleine unter die Buchstaben gesetzte Bögen. Andere Buchstabenverbindungen werden nicht kenntlich gemacht, sondern im Kommentar beschrieben.

Bei erhaltenen Inschriften wird der erkennbare Buchstabenbestand wiedergegeben. Nichtoriginale Texte werden nur dann buchstabengetreu ediert, wenn die texttreue Wiedergabe durch den Gewährsmann gesichert ist. Andernfalls werden lateinische Texte normalisiert und die Eigennamen groß geschrieben. Deutsche Texte folgen der Vorlage, eine Normalisierung erfolgt nur bei Groß- und Kleinschreibung.

Dem Inschrifttext folgen gegebenenfalls eine Übersetzung, die Auflösung des Datums, die Angabe der Reimform oder des Versmaßes sowie die Nennung der am Träger befindlichen Wappen. Um die Abstammungslinien deutlicher zu machen, wird bei der Wiedergabe der Wappen folgendermaßen verfahren: An erster Stelle wird das Stamm- bzw. Allianzwappen genannt, danach folgen jeweils durch einen Strichpunkt getrennt die Wappen der linken, dann die der rechten Seite. In der Literatur nicht nachweisbare, nicht identifizierte sowie zusammengesetzte Wappen werden beim ersten Vorkommen in den Anmerkungen blasoniert.

Der Kommentarteil enthält den paläographischen Befund, text- und gattungskritische Erläuterungen sowie Hinweise zur Biografie der genannten Personen, zum historischen Hintergrund und [Druckseite XIII] gegebenenfalls zur kunsthistorischen Einordnung des Trägers. Die Schriftbeschreibungen folgen den Angaben der „Terminologie zur Schriftbeschreibung“1).

Der Anmerkungsapparat ist in Buchstaben- und Ziffernanmerkungen unterteilt; die Buchstabenanmerkungen enthalten textkritische Angaben wie etwa Textvarianten in der Parallelüberlieferung, orthografische Besonderheiten und Bemerkungen zu Formen im Text vorkommender Zeichen. Die Ziffernanmerkungen umfassen Zitat- und Literaturbelege sowie ergänzende Erläuterungen zum Kommentar.

Das Literaturverzeichnis am Ende der Katalognummern enthält die chronologisch geordneten, erreichbaren Nachweise der Inschrift; hier werden auch gegebenenfalls zeichnerische und fotografische Wiedergaben des Textes berücksichtigt.

Am Ende des Katalogteils bietet das Literaturverzeichnis die benutzte Literatur; ein zehnteiliges Register erschließt dem Benutzer die edierten Texte und ihre Träger nach unterschiedlichsten Gesichtspunkten mit Verweisen auf die jeweilige Katalognummer.

Der Abbildungsteil enthält außer erhaltenen Inschriftenträgern auch solche in Nachzeichnungen. Den Abschluß bilden die Tafel der Steinmetz- und Meisterzeichen sowie Marken und die Übersichtskarten des Bearbeitungsgebietes.

2. HISTORISCHER ÜBERBLICK

Wiesbadens geographische Lage im Westen des Main-Taunus-Vorlandes,2) im Becken am Fuße des Taunuskammes, der mit seiner Höhe von 450 bis 800 m eine früh erkannte strategische Bedeutung für die Überwachung des Hinterlandes erlangte,3) die klimatischen Vorzüge der Beckenlage, das Vorhandensein heißer Thermalquellen und die Nähe zum Rhein als wichtige Verkehrsader boten geeignete Grundlagen für eine frühe Besiedlung.4) Funde der älteren und jüngeren Steinzeit sind ebenso wie hallstattzeitliche Besiedlungsspuren, keltische und germanische Gräber über den Stadtbereich verstreut.5) Die eigentliche Bedeutung Wiesbadens beginnt in römischer Zeit.6) Die römische, nicht ummauerte Stadt,7) die „Aquae Mattiacae“,8) die sich im Gebiet zwischen der heutigen Friedrichstraße im Süden bis zum Kranzplatz im Norden und von der Schwalbacher Straße im Westen bis zur Mühlgasse im Osten erstreckte, blieb nach dem Fall des Limes im Jahre 259/60 und dem damit verbundenen Rückzug der Römer von einem Einwohnerrest besiedelt. Seit 369/70 erlangte Wiesbaden unter Kaiser Valentinian I. (364-375) mit der stärkeren Befestigung der Rheinlinie und dem Ausbau als Mainzer Brückenkopf neue Bedeutung; letztes römerzeitliches Bauwerk war die 1524 erstmals mit dem Namen „Heidnische Mauer“ bezeichnete Mauer als Teil eines geplanten, aber unvollendeten Befestigungsbaus des 4. Jahrhunderts.9) Die „Heidenmauer“, der zwei Rundtürme, der 1503 erstmals so genannte „Teschenturm“ und der am „Römertor“ gelegene zweite sogenannte „Heidenturm“, angefügt waren,10) spielte in der strukturellen Entwicklung Wiesbadens eine entscheidende Rolle. Sie wurde vom 14. bis zum 16. Jahrhundert als „Hohe Mauer“ bezeichnet und noch 1697 von Winkelmann als besondere Wiesbadener Sehenswürdigkeit erwähnt.11) Das römische Wiesbaden wird [Druckseite XIV] letztmals 371 bei Ammianus Marcellinus genannt.12) Älteste Zeugnisse des Christentums reichen in Wiesbaden ins 4./5. Jahrhundert zurück.13) Die romanisierte Bevölkerung hielt durchweg an den christlich geprägten Bestattungstraditionen fest.14) Die mehrheitlich im 19. Jahrhundert aufgefundenen15) frühchristlichen Grabsteine (Nrr. 2-8) gehören wohl dem 5.–6. Jahrhundert an.

Das Gebiet um Wiesbaden wurde nach seiner Eroberung fränkisches Königsgut.16) Darauf läßt auch die Existenz des in der Zeit kurz nach 771 gebildeten karolingischen Königssondergaus17) schließen, ein vom Wiesbadener Königshof18) („castrum“) aus verwalteter königlicher Grundbesitz mit dem Reichsforst auf der (Taunus-)Höhe. Dieser Gau ist urkundlich seit 819 als einheitlicher Bezirk belegt19) und bildete durch den Ausbau zum königlichen fiskalischen Bezirk ein Gegengewicht zum expandierenden Erzbistum Mainz. Dieses hatte vornehmlich unter Erzbischof Lul (754-786) an Einfluß gewonnen und entwickelte sich zu einem politischen Machtfaktor. Bestandteile dieser Mainzer Machtausdehnung waren die um 785 erfolgte erzbischöfliche Gründung des Benediktinerklosters Bleidenstadt im Taunus20) mit der Translatio der Reliquien des hl. Ferrutius aus Kastel und die um 812 als Mainzer Eigenkirche erwähnte Kirche in Kemel.

Die früheste mittelalterliche Nachricht über Wiesbaden entstammt dem 830 verfaßten Bericht Einhards, der sich auf die Jahre 828 und 829 bezieht.21) Der hierin enthaltene Name „Wisibada“ wurde auf vielfältige Weise gedeutet.22) Es ist von der römischen Bezeichnung „Aquae Mattiacorum“ auszugehen; im Stammesnamen der Mattiaker soll sich das germanische Wort „matha“ (Mahdland) verbergen, das in fränkischer Zeit durch das gleichbedeutende althochdeutsche Wort „wisa“ (Mehrzahl „wisi“) ersetzt und zum Ortsnamen „Wisinabad“ oder „Wisibada“ verändert worden sein soll.23) Die von dem Stamm der Usipeter verballhornt abgeleitete Namenbildung „Wisipeter“ findet sich mitunter in der älteren Literatur24) und in inschriftlicher Umsetzung von 1609/10 am Alten Rathaus (Nr. 91). Zwei weitere Nennungen Wiesbadens stammen noch aus dem 10. Jahrhundert.25)

Aus dem geschlossenen Reichsbesitz des Königssondergaus entstanden zwei eigene Hochgerichtsbezirke, die als Reichslehen hälftig an die Grafen von Nassau und die Herren von Eppstein gingen. Die Konkurrenzsituation zwischen beiden Häusern verschärfte sich durch die Belehnung der Eppsteiner mit dem sogenannten Mechthildshäuser Gericht26) als Sitz des Grafschaftsgerichts. Die Feindschaft zwischen Eppstein und Nassau bestand während des gesamten Mittelalters,27) zumal die Eppsteiner ihre Hochgerichtsrechte zu einer Landesherrschaft ausbauten. Etliche Orte, auch in unmittelbarer Nachbarschaft Wiesbadens, gehörten dazu: Kostheim, das im ausgehenden 15. Jahrhundert an Mainz gelangte, und die Dörfer Igstadt, Breckenheim, Delkenheim, Medenbach und Nordenstadt.28) Dieses sogenannte „Ländchen“ gehörte seit 1492 durch den Verkauf der halben Herrschaft Eppstein an die Landgrafen von Hessen über drei Jahrhunderte hinweg zur Landgrafschaft, seit 1624 zu Hessen-Darmstadt [Druckseite XV] , danach seit 1803 zu Nassau. Die Belehnung des Grafenhauses Nassau mit dem königlichen Hof Wiesbaden dürfte noch im 12. Jahrhundert erfolgt sein, die Stadt blieb aber zunächst noch in Reichsbesitz,29) denn 1241 wird die Stadt in den Reichssteuermatrikeln aufgezählt und 1242 als kaiserliche Stadt bezeichnet.30) Als solche wurde sie 1242 im Rahmen der staufischen Herrschaftskrise im Reich durch die mainzische Partei zerstört.31) Die Belehnung Graf Adolfs von Nassau mit der Reichsstadt Wiesbaden durch Rudolf von Habsburg dürfte 1277/78 erfolgt sein, um die Position des Reiches gegenüber Mainz durch die Förderung eines Getreuen zu stärken.32) Die enge Bindung der Stadt an das Haus Nassau blieb bis in die Neuzeit bestehen. 1348 erhielten die Grafenbrüder Adolf und Johann von Nassau von Kaiser Karl IV. die feierliche Bestätigung ihres Besitzes von Stadt und Herrschaft Wiesbaden. Durch finanzielle Bedrängnis sahen sich die Nassauer jedoch gegen Ende des 14. Jahrhunderts mehrfach zur Verpfändung der Stadt bzw. Teile der Herrschaft genötigt.33) 1355 teilte sich der walramische Zweig des Grafenhauses in zwei Teile, Nassau-Weilburg und Nassau-Wiesbaden-Idstein; Wiesbaden gehörte zu letzterer Linie. Diese teilte sich 1480 auf die Grafenbrüder Philipp I., der Idstein erhielt, und Adolf III. (Nrr. 47, 48), mit dem Wiesbaden kurzzeitig Residenz eines selbständigen Landesteiles wurde.34)

Im Jahre 1393 verbriefte Graf Walram der Stadt ihre eigenen Rechte und verpflichtete die Bürger zugleich zur Bewachung der Stadtbefestigung. Der mittelalterliche Stadtkern bestand aus dem engeren Burgbezirk zu Füßen der Heidenmauer mit den Häusern der Dienstleute des Burgherren und dem sogenannten „Flecken“, in dem die Kirche und einige Adelshöfe lagen.35) Die Burg und der sie umgebende Teil der Stadt waren von einer Befestigung umschlossen, die vom Schnittpunkt der „Heidenmauer“ mit der heutigen Grabenstraße (Burggraben), über deren Einmündung in die Marktstraße beim „Oberen Tor“ (später Uhrturm) bis zum „Unteren oder Niederen Tor“ an der Einmündung der heutigen Mauergasse in die Marktstraße, von dort hinter dem heutigen Rathaus vorbei zurück zur Heidenmauer verlief.36) Um die Mauritiuskirche herum dehnte sich der älteste Siedlungskomplex, der sogenannte „Flecken“, aus. Hier trafen die aus Mainz, Mosbach-Biebrich, aus dem Rheingau und von den Taunushöhen führenden Wege zusammen; eine Ummauerung des nur mit Wall und Graben geschützten „Fleckens“ erfolgte aber erst zu Beginn des 16. Jahrhunderts, vielleicht ab 1508.37) Diese neue, auf den Bereich des „Fleckens“ als eigentlicher „Wohnstadt“ beschränkt gebliebene Mauer folgte den Weihern; ihren Verlauf zeigen noch die Häuser in der heutigen Mauergasse. Nach Norden stieß sie an die Heidenmauer an.38) Feste Tore waren in diese Mauer eingefügt; der ehemals am „Stumpfen Tor“ oberhalb des Uhrturms angebrachte Wappenstein von 1592 ist im Museum aufbewahrt (Nr. 130). Ein dritter, unbefestigter Stadtteil, der schon durch die römischen Bäder bekannte Bäder- und Quellenbezirk, der sogenannte „Baden“ oder das „Sauerland“,39) war durch die Heidenmauer von Burg und Flecken getrennt. Besiedlungsspuren finden sich dort im 13. Jahrhundert, vor allem mit der 1215/20 bezeugten Marienkapelle „auf dem Sande“40).

Auswärtiger Grundbesitz, vornehmlich geistlicher Institute, ist seit dem 11. Jahrhundert nachzuweisen.41) Um die Mitte des 13. Jahrhunderts sind drei weitere Höfe bzw. Besitzlagen von Mainzer Stiften belegt.42) An der heutigen Kirchgasse, die nach ihrer Lage zur Mauritiuskirche hin benannt wurde, [Druckseite XVI] lagen die ältesten Hofanlagen43) der Stadt. Der Adelsbesitz in der Stadt erwuchs meist aus Belehnungen der Nassauer Grafen an ihre Burgmannen.44) Einigen Familien, wie etwa den von Langeln, den von Groroth aus Frauenstein und den Hut von Sonnenberg, gehörten die größeren Hofanlagen.45) Auch auswärtige Adelsfamilien wie die von Biegen, die 1319 als Burgmannen einen Teil der Burg Frauenstein besaßen, oder die von Hofheim, die von Rheinberg, die Schelm von Bergen, die von Laurenburg, die von Idstein-Sonnenberg, die von Hohenstein, die Waldeck von Lorch oder die Brendel von Homburg waren durchweg seit dem 14. Jahrhundert Mitmärker und Anlieger in Wiesbaden.46) Nach der Mitte des 15. Jahrhunderts wurden auch ostdeutsche Adelsfamilien in der Stadt ansässig.47) Seit dem Mittelalter entwickelte sich in der Stadt ein blühendes Gastgewerbe. Zu den bedeutendsten der seit dem 14. Jahrhundert nachweisbaren Gasthäuser gehörte das „Einhorn“ (Nr. 130) als herrschaftlich-nassauische Herberge.48) Das Gasthaus zu den „Heiligen Drei Königen“ wird in der Grabinschrift eines seiner Besitzer, des um 1520 verstorbenen Anton (Thonges) von Limbach (Nr. 51), genannt.

Der Wiesbadener Badebetrieb an den warmen Quellen ist bereits um 1232 nachzuweisen.49) Die Wiesbadener Bäder fanden im späten 15. Jahrhundert vermehrt Eingang in die Badeliteratur50); 1617 erschien mit dem Werk „Thermarum Wisbadensium descriptio“ des Idsteiner Hofmedikus Philipp Weber51) die erste wissenschaftliche Abhandlung über die heißen Quellen und die Wiesbadener Geschichte. Mit der Badeliteratur über Wiesbaden verbreitete sich die Kenntnis ihrer heilenden Quellen, womit eine Zunahme der Badegäste und ein wirtschaftlicher Aufschwung verbunden waren. Nach der Freigabe der Bürgeraufnahme im Jahre 1566 sind noch stärkere Zuwanderungszahlen feststellbar. Aufgrund der knapper werdenden Kapazität des alten Friedhofes an der Mauritiuskirche wurde im ausgehenden 16. Jahrhundert die Neuanlage eines südlich der alten Heidenmauer gelegenen Totenhofes52) erforderlich, des „Bürgerfriedhofs an der Heidenmauer“53).

Wichtig für die Verwaltungsgeschichte der Stadt war die um 1400 erstmals urkundlich greifbare sogenannte „Hütte“ (Schießhütte) nahe beim Gasthaus „Zum Einhorn“. Sie diente im 16. Jahrhundert als Tagungsort des Wiesbadener Gerichts und war damit die Vorläuferin des Rathauses von 1609/10 (Nr. 91).54) Die älteste Nachricht über die Zusammensetzung des Gerichts in Wiesbaden stammt von 1280, als ein Schultheiß als vom nassauischen Grafen auf Lebenszeit eingesetzter Vorsitzender des Gerichts und die Schöffen genannt werden.55) Das Weistum von 1370 nennt den nassauischen Amtmann als Vorsitzenden des landesherrlichen Gerichts56); diesen löste gegen Mitte des 15. Jahrhunderts der Oberschultheiß57) ab. Seither versah der Amtmann allein militärische und Verwaltungsaufgaben.58) Die nassauischen Amtmänner und die Schultheißen gehörten als Repräsentanten des Landesherrn zur wohlhabenden städtischen Oberschicht, ebenso entstammten die Schöffen angesehenen Familien. Ihre bevorzugte Grabstätte war die Mauritiuskirche.59) Das bürgerliche Vertretungsorgan war seit dem [Druckseite XVII] 14. Jahrhundert der Bürgermeister („Gemeine Vorsteher“), dem Rat bzw. Geschworene zur Seite standen.60) Das älteste Stadtsiegel61) ist seit 1305 belegt und trägt den gräflich-nassauischen Löwen mit Schindeln als Siegelbild. Das 1513/22 entstandene Gerichtssiegel zeigt dann neben dem Grafenwappen drei Lilien in der Stellung 2:1 in der Umschrift.62) Diese Kombination findet sich auch auf einer der elf Holztafeln des alten Rathauses von 1609/10 (Nr. 91). Die drei Lilien allein als städtisches Wappenzeichen ohne nassauischen Löwenschild trägt der erwähnte Wappenstein (Nr. 130) vom Stumpfen Tor.

Die Einführung der Reformation63) in Wiesbaden wurde durch die altkirchliche Einstellung des Landesherrn Graf Philipp des Altherrn verzögert, der der neuen Lehre anders als die benachbarten Landesherren64), etwa Graf Philipp II. von Nassau-Weilburg oder Philipp der Großmütige von Hessen als Führer des politischen Protestantismus65), erst spät Eingang in seinen Herrschaftsbereich gewährte. 1543 wurden der erste evangelische Pfarrer der Mauritiuskirche und der neue Schullehrer ernannt.66) In der Folgezeit griff die Reformation Raum; 1550 waren nur noch die Pfarreien in Frauenstein, Schierstein und Biebrich-Mosbach katholisch, während die Einwohner Wiesbadens, Bierstadts, Dotzheims, Erbenheims und Kloppenheims der lutherischen Konfession angehörten. Der Teilungsvertrag von 1554, wonach Wiesbaden beim Tode des Altherrn an Graf Philipp und Idstein an Graf Adolf gehen sollten, kam durch den Tod Graf Adolfs im Jahre 1556 nicht mehr zur Ausführung; 1564 gelangte Idstein an den dritten Bruder, Graf Balthasar67), der 1566 nach Philipps Tod auch Herr in Wiesbaden wurde. Die Nassau-Idsteiner Linie starb bereits 1605 im Mannesstamm aus; die Nachfolge trat die Linie Nassau-Saarbrücken-Weilburg an. An der konfessionellen Zuordnung der einzelnen Stadtteile änderte sich dadurch nichts mehr.

Im 16. Jahrhundert waren Teile des mittelalterlichen Stadtkerns Opfer mehrerer Feuersbrünste geworden.68) Noch zu Ausgang des Jahrhunderts ließ Graf Johann Ludwig I., der Sohn des 1568 verstorbenen Grafen Balthasar, mit der Behebung der Schäden und dem Ausbau des Neuen Schlosses zu einem massiven Renaissancebau beginnen. In dieser Zeit bemühten sich die Wiesbadener Bürger auch um die gräfliche Unterstützung zur Errichtung eines neuen Rathauses als Nachfolgebau der genannten „(Schieß-)Hütte“ und baten um die Überlassung eines geeigneten Bauplatzes. 1608 schenkte ihnen der neue Landesherr Graf Ludwig II. von Nassau-Saarbrücken-Weilburg ein freies Grundstück am Marktplatz, den sogenannten Hattsteinischen Platz. Der Neubau wurde 1609/10 vollendet, die gräfliche Schenkung wird in einer der Inschrifttafeln lobend hervorgehoben (Nr. 91).

Im Dreißigjährigen Krieg war Wiesbaden von Kampfhandlungen unmittelbar nur bei den Eroberungen von Mainz durch die Schweden 1631 und die Franzosen 1644 betroffen, allerdings durch den ganzen Krieg hindurch von Einquartierungen stark belastet.69) Die Verarmung der Stadt und ihrer Umgebung äußert sich auch im fast völligen Zusammenbruch der Inschriftenproduktion nach 1624 (Nr. 99); danach folgen bis 1649 ein Sarg (Nr. 101) und eine Grabplatte (Nr. 102). Diese spärliche Überlieferung ist eine Folge des Bevölkerungsrückgangs70) und des wirtschaftlichen Niedergangs. Für Verluste wird man auch die schweren Plünderungen nach 1644 verantwortlich machen müssen, als die Mauritiuskirche ausgeraubt wurde und ihre Glocken und Orgel verlor.71) Für die Zeit der Franzosenkriege [Druckseite XVIII] von 1689, die die Stadt durch Kontributionen und Einquartierungen in Bedrängnis brachten, verzeichnet das Wiesbadener Kirchenbuch eine größere Anzahl fremder Offiziere und Soldaten,72) von denen einige auch in Wiesbaden starben (vgl. Nrr. 115, 116). Die beiden Taufbücher sind aber nicht so konsequent geführt, daß man daraus jahrweise verläßliche Rückschlüsse auf die Bevölkerungsentwicklung ziehen könnte.

Unmittelbar im Anschluß an die Kriegswirren plante der junge Fürst Georg August von Nassau 1690 den Wiederaufbau zerstörter Häuser und Hofreiten in Wiesbaden, 1695/6 die Erneuerung des Schlosses und der Stadtmauer sowie die schrittweise Trockenlegung des natürlichen Wasserschutzes der Weiher. Auch die Mauritiuskirche wurde umgebaut.73) Pläne zur Erbauung eines Lustschlosses am Rheinufer in Biebrich entstanden Anfang des 18. Jahrhunderts. 1744 stieg Wiesbaden zur Hauptstadt des Teilfürstentums Nassau-Usingen auf.74) Die territorialen Veränderungen nach 1803 und die dynastische Entwicklung der Napoleonzeit führten 1806 zur Bildung des Herzogtums Nassau aus den rechtsrheinischen Besitzungen und Entschädigungen.75) Regierungssitz war Wiesbaden,76) die Residenz Schloß Biebrich. Vom herzoglichen Hof77) profitierte Wiesbaden als nassauische Residenz- und Landeshauptstadt78) bis 1866 in hohem Maße. Zahlreiche Prunkbauten entstanden in dieser Zeit79) – etwa das 1835 errichtete Stadtschloß (heute Sitz des Hessischen Landtags), die 1844-49 von Philipp Hoffmann erbaute Katholische Bonifatiuskirche80) und die 1852-62 in neogotischem Stil errichtete Marktkirche. Um die verwinkelte Altstadt herum gruppierten sich größere Villenviertel; Ringstraßen mit großzügiger Bebauung wurden angelegt. Dieser private, mit herzoglicher, nach 1866 preußischer Unterstützung geförderte „Bauboom“ zog jedoch die weitgehende Zerstörung der mittelalterlichen Bebauung Wiesbadens nach sich. Bis zur Jahrhundertwende und darüber hinaus nahm die städtebauliche Entfaltung mit systematischer Bebauung von Freiflächen zu. Wiesbaden entwickelte sich bis zum Ersten Weltkrieg zu einer angesehenen preußischen Kur-, Luxus- und Vergnügungsbadestadt.81) Die Zerstörungen des Zweiten Weltkrieges blieben vergleichsweise moderat; die Nachkriegszeit brachte jedoch störende Einbrüche in die historischen Baustrukturen. Seit 1945 ist Wiesbaden Hauptstadt des Landes Hessen.

Keiner der heute im Wiesbadener Innenstadtbereich vorhandenen Kirchenbauten ist älter als 150 Jahre.82) Für die nach 1900 ausgedehnte Bebauung der Gebiete jenseits der großen Ringstraßen, das heutige „Westend“ und das „Rheingau- und Dichterviertel“, baute man neue Gotteshäuser;83) nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden in den modernen Wohnvierteln84) weitere Kirchenbauten. Sie besitzen so gut wie keine Inschriftenträger aus dem Bearbeitungszeitraum; die einzige Ausnahme stellt die 1968 eingeweihte Kath. Pfarrkirche St. Mauritius85) dar, die als Patroziniumsnachfolgerin der alten, 1850 durch Brand zerstörten Mauritiuskirche heute einige Reste von deren Ausstattung verwahrt. Die älteste, 922 erstmals belegte und wohl in der 2. Hälfte des 11. Jahrhunderts errichtete heutige Ev. Pfarrkirche in Wiesbaden-Bierstadt86) besitzt zwar alte Ausstattungsreste, jedoch keine Inschriftenträger. Durch die Eingemeindung der ehemals zum Main-Taunus-Kreis gehörigen Orte Auringen, Breckenheim, Delkenheim, Medenbach und Nordenstadt im Jahre 1977 kamen teilweise ältere Pfarrkirchen zum engeren Wiesbadener Bestand hinzu. In den nach dem Zweiten Weltkrieg 1945 willkürlich von Mainz abgetrennten und zu Wiesbaden geschlagenen Stadtteilen [Druckseite XIX] Amöneburg, Kastel und Kostheim87) verwahrt allein Kastel in seiner Kath. Pfarrkirche St. Georg mit der Rechtsinschrift von 1498 (Nr. 39) noch mittelalterliches Inschriftenmaterial.

Mauritiuskirche

Das Mauritiuspatrozinium ist in Wiesbaden urkundlich erst 1248 bezeugt,88) doch dürfte es älter sein.89) Durch Ausgrabungen ist ein karolingischer Kirchenbau bestätigt; vielleicht war dieser bereits dem Soldatenheiligen Mauritius geweiht, womit man die älteste Mauritiuskirche des Mittelrheingebietes vor sich hätte.90) Sie dürfte wohl während des 10. Jahrhunderts einem Neubau gewichen sein,91) bei dem es sich nach Kutsch um eine dreischiffige, querschifflose Basilika mit halbrunder Apsis handelte.92) Die Weihe dieses zweiten Baues könnte beim Besuch Kaiser Ottos I. in Wiesbaden im April 96593), möglicherweise am 16. April94), vollzogen worden sein. Wohl im frühen 14. Jahrhundert wurde dieser Bau gotisch verändert. 1215 schenkten die Grafen von Nassau dem Deutschen Orden die Patronatsrechte der Mauritiuskirche; er übte das Kollaturrecht später gemeinsam mit dem Zisterzienserinnenkloster Tiefenthal alternierend aus; diese Pfarrbesetzung durch beide Institute fand jedoch 1465 ihr Ende, als Graf Johann II. von Nassau eine Übertragung an die Kugelherren plante, die aber nicht zustandekam.95) Das Grafenhaus Nassau übernahm stattdessen den Anteil der Patronatsrechte des Deutschen Ordens, 1507 dann noch den Tiefenthaler Anteil. Ein geplanter spätgotischer Kirchenneubau wurde durch Geldmangel nicht realisiert. Unter Beibehaltung des romanischen Schiffs baute man lediglich den Chor weiträumig um.96) Der Grundstein von 1488 hat sich erhalten (Nr. 38). Dieser Umbau war im Mai 1504 so weit fertiggestellt, daß Margaretha von Hanau-Lichtenberg (Nrr. 44, 45), Gattin des Grafen Adolf III. von Nassau, dort beigesetzt werden konnte. Der 1509 begonnene Turm wurde von Meister Jakob von Ettlingen († 1534) ausgeführt. Der Tod des Grafen Adolf im Juni 1511 (Nrr. 47, 48) unterbrach die Bauarbeiten; erst 1521 oder 1522 wurde die Kirchweihe vollzogen.97) Der Turm erlitt im großen Stadtbrand von 1547 starke Schäden; zu den Verlusten zählten auch die drei Turmglocken.98) 1548/49 schlug man das beschädigte Dach neu auf und ließ ein neues Dreiergeläute von Pallas von Bingen gießen; Inschriften sind nicht überliefert.99) Die neue, aufwendig gestaltete Kanzel datierte von 1592 (Nr. 83). Von der mittelalterlichen Ausstattung der Mauritiuskirche sind zwei Inschriftenträger erhalten geblieben: der besagte Grundstein von 1488 und ein ehemals wohl vom Friedhof stammendes Sühnekreuz aus dem Jahre 1382 (Nr. 23). Aus der Mauritiuskirche, in deren Chor die Grafensöhne Philipp III. der Jungherr (Nrr. 71, 72), Adolf und wohl auch Balthasar 1556 prächtige Glasfenster (Nr. 65) mit den Wappen ihrer Ahnen und ihrer Ehefrauen hatten einsetzen lassen, wurden um die Mitte des 16. Jahrhunderts alle Meßgewänder – etwa 10 sind 1566 bekannt100) – entfernt und gemeinsam mit denen aus Kloster Klarenthal verwahrt. Ihr Verbleib ist unbekannt. Die Kirchengerätschaften wurden 1579 verkauft.101) Nach der Aufhebung [Druckseite XX] Klarenthals gelangten neben der erwähnten Grabanlage des Grafen Adolf III. und seiner Gemahlin Margarethe weitere Nassauer Grabdenkmäler hierher: Der inschriftlose Stein der Königin Imagina, das beschriftete Grabmal Graf Philipps I. (Nr. 30), die Doppelgrabmale für Graf Gerlach I. und seine Ehefrau Agnes von Hessen (Nr. 21) sowie für deren Sohn Adolf I. und seine Ehefrau Margarethe Burggräfin von Nürnberg (Nr. 22) fanden Aufstellung in der Mauritiuskirche. Sie diente zudem über längere Zeit hinweg als Begräbnisstätte für Adlige (vgl. Nrr. 42, 44, 45, 47, 48, 55, 58, 60, 61, 64, 66-68, 71, 72, 76, 77, 79, 81, 88, 101), Geistliche (Nrr. 43, 53) sowie Bürger und Amtsträger (Nrr. 54, 57, 64, 66, 67, 81, 87, 89, 94, 97, 98, 107, 116, Friedhof Nrr. 98, 99, 110, 128). Mehrheitlich überdauerten diese Grabmäler die Umbauarbeiten nach 1702, als Chor und Turm stehenblieben, das Langhaus aber teilweise abgebrochen und das Querschiff ganz niedergelegt wurde.102) Die Glasmalereien von 1556 in den Chorfenstern (Nr. 65) mit den Ahnen des Brüderpaares Philipp II. des Altherrn und Adolfs von Nassau blieben wohl bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts erhalten. 1850 war das Ende der Kirche besiegelt: Durch Unachtsamkeit bei Lötarbeiten kam es am 27. Juli 1850 zu einem Brand, dem das Kirchengebäude und wesentliche Teile der Inneneinrichtung zum Opfer fielen.103) Nur wenige Reststücke konnten gerettet und der Sammlung Nassauischer Altertümer des Museums überstellt werden. 1853 wurde dann mit dem Bau der Marktkirche begonnen, die die Nachfolge der alten Mauritiuskirche antrat und 1862 geweiht wurde.

Von weiteren Grabmälern, die sich ursprünglich auf dem die Mauritiuskirche umgebenden Friedhof befanden, der auch von dem nach Wiesbaden gepfarrten Teil der Gemeinde Sonnenberg benutzt wurde, ist nichts Näheres bekannt.104) Die 1330 von der Witwe des Dietrich Hut von Sonnenberg dotierte Totenkapelle St. Michael auf dem Mauritiusfriedhof hatte in ihrem Untergeschoß ein Beinhaus, das 1594 eine Spruchinschrift trug, die auf die Vergänglichkeit des Seins anspielte (Nr. 84). Das Beinhaus wurde noch 1563 instandgehalten, während die Kapelle bereits 1546 verkauft worden war.105) Der Friedhof wurde bis 1573 belegt.106) Der im ausgehenden 16. Jahrhundert neu angelegte sogenannte „Bürgerfriedhof an der Heidenmauer“ blieb bis 1832 in Benutzung; 1865 wurde infolge der Verwahrlosung der Grabstätten beschlossen, die Heidenmauer an dieser Stelle niederzulegen und im Friedhofsbereich eine Grünanlage einzurichten. Anfang 1900 ging der größte Teil des Friedhofsgeländes beim Bau der Coulinstraße unter, die Gräber wurden nach dem „Alten Friedhof an der Platter Chaussee“ verlagert.107) Nach dem 2. Weltkrieg wurden alle noch an der Heidenmauer befindlichen Grabmäler entfernt.

Die Sammlung Nassauischer Altertümer (SNA) im Museum Wiesbaden

1812 wurde in Wiesbaden unter Federführung von Hofkammerrat Christian Friedrich Habel († 1814) und dessen Sohn, dem späteren Archivar Friedrich Gustav Habel († 1867)108), eine Gesellschaft der Nassauischen Altertumskunde zur Erforschung von Geschichte und Geographie der nassauischen Lande gegründet.109) In der Satzung des Vereins, der sich am 5. Dezember 1821 als „Verein für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung“ konstituierte, war die Sicherung und Bewahrung von Fundstücken und Denkmälern mit der Zielsetzung eines eigenen Museums für die Region des ehemaligen Herzogtums Nassau festgeschrieben. 1822 konnte der Verein schließlich in dem 1812 von Christian Zais erbauten Erbprinzenpalais an der Wilhelmstraße, dem heutigen Sitz der Industrie- und Handelskammer, das „Museum Nassauischer Altertümer“ gründen; die feierliche Eröffnung fand am 1. April 1825 statt. Den Grundstock für das Museum bildete die Naturalien-, Bilder- und Altertumssammlung des Geheimrates Johann Isaak von Gerning († 1837)110) in Frankfurt, die er 1823/24 dem Museum als Schenkung überlassen hatte. Das neue Museum sollte aus drei Abteilungen [Druckseite XXI] bestehen: einer Naturaliensammlung, einer Bildergalerie und den Nassauischen Altertümern.111) Fundstücke, die bei den auf Vereinsinitiative hin durchgeführten Ausgrabungen entdeckt wurden, gelangten in die SNA, durch Zukäufe und Schenkungen erweiterten sich die Bestände. Der Verein betätigte sich auch bei der Erhaltung von Baudenkmälern in beratender und beaufsichtigender Funktion: So gelang es beispielsweise, Teile der nach dem Brand von 1850 untergegangenen Ausstattung der Mauritiuskirche für das Museum zu sichern. 1885 und 1902 wurde die institutionelle Trennung von Verein und Museum vollzogen. 1973 ging die SNA aus dem Besitz der Stadt Wiesbaden in den des Landes Hessen über. In ihren Schausammlungen112) befinden sich die frühchristlichen Grabsteine (Nrr. 2-8) und einzelne Grabmäler aus dem Bereich der Mauritiuskirche (Nrr. 48, 72, 87, 94, 97, 98, 99, 101, 110, 116, 129).

Biebrich mit Evangelischer Hauptkirche

Wiesbadens größter Stadtbezirk wurde 874 als königliche „villa Biburg“ urkundlich erwähnt, eine Schiffsanlegestelle mit Rheinfähre113) und ein Dorf sind um diese Zeit bereits existent gewesen.114) Aus dem Namen ist sogar auf eine vorgeschichtliche oder römische Befestigung zu schließen.115) 991 schenkte König Otto III. sein Gut und alle zugehörigen Ländereien zu „Biburc“ und „Moskebach“ im Königssondergau dem Benediktinerkloster Selz im Elsaß. Zum Selzer Klosterhof gehörte eine Adelheidskapelle,116) die 1589 abgebrochen wurde. Erzbischof Eberhard von Trier (1047-66) übertrug zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt die Mosbacher Kirche dem Stift St. Simeon in Trier.117) Die sicher 1085 belegte Mosbacher Kirche war mit hoher Wahrscheinlichkeit dem hl. Petrus geweiht.118) 1275 übertrug das Kloster Selz seinen Besitz an das Rheingauer Zisterzienserkloster Eberbach, das noch den sogenannten Armenruhhof119) erworben hatte. Dieser Klosterbesitz wurde 1296 von König Adolf von Nassau als Grundstock für die Ausstattung seines neugegründeten Klarissenklosters Klarenthal angekauft, das Grundherr in Mosbach und Biebrich bis zu seiner Aufhebung im Jahre 1559 blieb. Danach gingen diese Rechte auf die Kellerei des Grafenhauses in Klarenthal über.120) Seit 1398 sorgte das Stiftskapitel von St. Simeon zu Trier bis zum Verkauf der Pfarrgüter und des Zehnten an die Abtei Eberbach im Jahre 1472 für die Pfarrbesetzung. Die Eberbacher behielten die Liegenschaften und das ihnen übertragene Patronatsrecht bis zur Aufhebung der Abtei 1803. Die Einsetzung des Pfarrgeistlichen in Biebrich verblieb trotz der 1560 in Biebrich-Mosbach eingeführten Reformation121) bei der Abtei.122) Zum Patronat gehörte auch die Baupflicht des Patronatsherrn für den Chor der Kirche und das Pfarrhaus; dieses ließ der Eberbacher Abt Alberich Kraus 1696 neu errichten (Nr. 121). Die Ev. Hauptkirche123), die aus spätgotischer Zeit noch den Westturm mit vier Wichhäuschen und hohem Spitzhelm besitzt, wurde ab 1712 von dem fürstlich-nassauischen Werkmeister Johann Jakob Bager124) zu einem barocken Saalbau umgebaut. An beweglichem Inventar ist bis auf den Taufstein von 1649 (Nr. 103) und wohl die Hostienbüchse von 1678 (Nr. 112) nichts mehr aus dem Bearbeitungszeitraum erhalten, auch die beiden Glocken, gegossen 1678 von Kaspar Roth125) und 1697 Johann Schneidewind aus Frankfurt (Nr. 124), sind untergegangen. Die Kirche diente im ausgehenden 17. Jahrhundert Soldaten und Offizieren, die bei der Belagerung von Mainz 1689 gefallen [Druckseite XXII] waren, zwar als Bestattungsort126), doch ist über ihre Grabmäler nichts Näheres bekannt. Heute befinden sich an den inneren Langhauswänden Denkmäler des 18. Jahrhunderts; von den fünf ehemals an der südlichen Außenwand angebrachten, heute in die Turmhalle überführten Epitaphien gehören nur zwei in den Bearbeitungszeitraum: In beiden Fällen handelt es sich um in ihrer Gestaltung sehr ähnliche Denkmäler für Mosbacher Pfarrer und deren Ehefrauen (Nrr. 119, 126). Der ehemals die Kirche umgebende „Alte Friedhof“ wurde am 22. Mai 1801 endgültig geschlossen.127) Biebrich wurde gemeinsam mit Schierstein und Sonnenberg am 1. Oktober 1926 nach Wiesbaden eingemeindet.128) Im Ortsbild finden sich nur wenige Inschriftenträger: so die Hausinschrift von 1581 in der Didierstraße (Nr. 75) und die Bauinschrift (Nr. 121) am erwähnten ehemaligen Ev. Pfarrhaus.

Breckenheim mit Evangelischer Pfarrkirche

Breckenheim gehört zu den schon früh besiedelten Dörfern im Osten Wiesbadens. Im 6. Jahrhundert siedelten Franken entlang dem Klingenbach; ein Erstbeleg für Breckenheim liegt aus der Zeit Ottos I. von 950 vor; die Kapelle mit einem Nikolausaltar wird erst 1251 erwähnt. 1310 erfolgte die Errichtung der Pfarrei; die Kirche war sendpflichtig nach der Mutterkirche in Wallau.129) Der Turm ist der älteste, noch romanische Bauteil der Kirche; die barocke Saalkirche mit ihren hölzernen, bemalten Emporen stammt aus den Jahren 1720-24.130) Als erster Pfarrer ist zu 1469 ein Johannes Textor bekannt, der wohl 1513 starb; seine Grabplatte aus rotem Sandstein (Nr. 52) wurde 1992 bei Kanalarbeiten außerhalb des Kirchengebäudes wiederentdeckt und ist heute an der Wand unter der Emporentreppe aufgerichtet. Ein weiteres Ausstattungsstück der Vorgängerkirche ist das Epitaph des Breckenheimer Schöffen Johann Wilhelm Keim von 1668 (Nr. 109).

Im Ortsbild selbst sind zwar einige Fachwerkhäuser erhalten geblieben, doch keine aus dem Bearbeitungszeitraum.

Erbenheim mit Evangelischer Pauluskirche

Urkundlich wird das Dorf Erbenheim erstmals zum Jahre 927 erwähnt; eine eigene Pfarrei, für die das Kloster Klarenthal seit 1313 das Patronatsrecht131) innehatte, läßt sich auf das Hochmittelalter zurückführen.132) Bis 1417 bestanden zwei Dörfer, Nieder- und Obererbenheim, letzteres wurde damals vollständig zerstört. 1423 verhalf Graf Adolf II. von Nassau Niedererbenheim zum Stadtrecht. Die „zwischen den Dörfern“ gelegene Kapelle lag auf freiem Feld; eine neue Kirche wurde dann zu nicht näher bestimmbarem Zeitpunkt innerhalb der Ortsbefestigung errichtet. Die heutige Kirche133) entstammt im Kern wohl dem 14. Jahrhundert und zeigt einen wehrhaft wirkenden Chorturm mit hohem Pyramidendach. Die einschiffige Halle wurde 1729-31 baulich umgestaltet. An Grabplatten und Epitaphien bewahrt die Pauluskirche heute das Epitaph des Pfarrers Peter Habel aus Rödelheim, der wohl um oder kurz nach 1500 verstarb (Nr. 41), und die Marmorgrabplatte des 1689 an den Folgen der Ruhr verstorbenen Offiziers Hermann Spiegel zum Diesenberg (Nr. 115); an der südlichen Außenwand sind drei Grabplatten aus rotem Sandstein angebracht, von denen die des Samuel Karcher von 1692 (Nr. 118) in den Bearbeitungszeitraum gehört. Von den bei Dehio noch 1982 erwähnten Bildnisgrabplatten des Bernhard von Wallbrunn und seiner Ehefrau († 1533, 1536) fehlt heute jede Spur.

Im Ort sind einige Fachwerkhäuser erhalten, die teilweise mit Jahreszahlen bezeichnet sind (Nr. 130).134)

Frauenstein mit Katholischer Pfarrkirche St. Georg und Katharina

Im Laufe des 13. Jahrhunderts begegnen mehrere Angehörige einer Adelsfamilie von Frauenstein135) im Zusammenhang mit der vermutlich um 1200 errichteten Burg136) und den Gutshöfen und Liegenschaften in Schierstein. Nach 1300 erwarb das Mainzer Erzstift Teile der Burg und nach und nach auch das Dorf. Als Gegenmaßnahme der benachbarten Grafen von Nassau wurden die Wehrhöfe Armada, Nürnberg, Rosenköppel und Sommerberg137) rund um Frauenstein errichtet. Der Hof Armada138) war seit dem 14. Jahrhundert im Besitz der Ritter von Lindau, die zugleich nassauische Vasallen und Mainzer Lehnsträger waren.139) Siegfried von Lindau, der 1340 die Hofkapelle St. Katharina140) und Seelenmessen gestiftet hatte, verstarb 1359 und fand sein Begräbnis in Klarenthal (Nr. 18). Ein späterer Siegfried von Lindau stiftete ein (verlorenes) Glasgemälde (Nr. 29) in der Frauensteiner Pfarrkirche. Nach der Zerstörung der Katharinenkapelle im Dreißigjährigen Krieg gelangten ihr Patrozinium, der Altar und seine Pfründe an die Pfarrkirche St. Georg, die auf diese Weise einen zweiten Namenspatron erhielt. Auf dem Hof Nürnberg141) waren mehrfach adlige Wiesbadener Amtleute ansässig: So wohnte Johann Friedrich von Stockheim, der 1595-1611 Amtmann in Wiesbaden war, auf dem Hof. Das Dorf gehörte wohl bis zum ausgehenden 14. Jahrhundert zur Muttergemeinde Schierstein; auch kirchlich war Frauenstein Teil des Schiersteiner Pfarrsprengels. Die Lösung aus dem Schiersteiner Parochialverband erfolgte mit der Einführung der Reformation in Schierstein 1543.142) 1544 entstand die selbständige katholische Pfarrei Frauenstein, deren Pfarrzehnt an das Stift Bleidenstadt ging.143) Katholisch gebliebene Familienmitglieder von Lindau und von Stockheim ließen ihre Verstorbenen dort bestatten: 1590 und 1596 wurden die verstorbenen Söhne des Otto Eckard von Lindau (Nr. 86) und 1596 das Söhnchen Ott-Dietrich (Nr. 85) des genannten Amtmannes Johann Friedrich von Stockheim im Chor der Kirche begraben. Der 1654 von einem Frauensteiner Ehepaar gestiftete Taufstein (Nr. 106) ist das einzige erhaltene Ausstattungsstück aus dem Bearbeitungszeitraum.144). 1954 wurde an das gotische Bauwerk eine Gemeindekirche angebaut und ein neuer Glockenturm errichtet.145)

Frauenstein besitzt noch eine Anzahl älterer Höfe und Fachwerkbauten (vgl. Nr. 130). Wohl der imposanteste, heute als Weinkellerei benutzte Hof ist der unterhalb des Ortes nach Süden hin gelegene Hof der Herren von Groroth,146) deren Erbbegräbnis sich in der Schiersteiner Kirche befand.

Das ehemalige Klarissenkloster Klarenthal

Gründer des im einst „Bruderrode“ genannten oberen Wellritztal gelegenen Klarissenklosters war der am 5. Mai 1292 als Nachfolger Rudolfs von Habsburg gewählte deutsche König Adolf von Nassau.147) Der Grundstein wurde am 29. September 1296 vom königlichen Vogt Ludwig von Sonnenberg gelegt.148) Die Stiftung des Klosters erfolgte auf Bitten und mit Zustimmung von Adolfs Gemahlin Imagina von Isenburg-Limburg149). Die Klostergründung wurde dem Franziskanerorden der hl. Klara [Druckseite XXIV] überstellt, zu dem die Familie schon intensive Verbindungen hatte: Die Königsmutter Adelheid von Katzenelnbogen lag im Mainzer Reichklara-Kloster begraben;150) die Königstochter Adelheid und die Schwester des Königs, Richardis, gehörten diesem Orden bereits an; sie waren Nonnen in Reichklara, das quasi zum Mutterkloster für die Neugründung wurde. Die wirtschaftliche Basis des neuen Klosters wurde durch die in der Urkunde festgesetzte Schenkung des Grund und Bodens sowie durch die Übertragung zweier Biebricher Höfe, des erwähnten Adelheids- und des ehemaligen Eberbacher Armenruh-Hofes, gesichert. Von Graf Gerlach I. von Nassau (Nr. 21) erhielt das Kloster 1313 das Patronatsrecht über die Kirche in Erbenheim, 1324 von Pfalzgraf Adolf die Pfarrei in Weisel mit der Filialkirche in Kaub in Erinnerung an die Klostergründer, die Großeltern des Pfalzgrafen. Im Jahre 1355 erhielt Klarenthal mit der Übertragung der Pfarrei in Rheinböllen das dritte Patronatsrecht; auch in diesem Fall standen verwandtschaftliche Bindungen an das Haus Nassau als Motive der Übertragung im Vordergrund, denn der Stifter war Pfalzgraf Ruprecht I., ein Sohn der Mathilde von Nassau (Nr. 10), der die Schenkung zum Seelgedächtnis seiner Eltern bestimmte.151)

Nachrichten zur Baugeschichte Klarenthals fehlen; aus dem Seelbuch des Klosters sind allein die Namen von drei maßgeblich am Bau beteiligten Männern zu erfahren.152) Die Arbeiten waren beim Tod König Adolfs, der am 2. Juli 1298 in der Schlacht bei Göllheim gefallen war, in vollem Gange; durch diesen Todesfall verzögerte sich die Fertigstellung. Die Einweihung erfolgte vielleicht im Jahre 1304153), sicher belegt ist sie erst für 1321, da Klarenthal bei der Wiesbadener Belagerung Ludwigs des Bayern im Jahre 1318 in Mitleidenschaft gezogen worden war.154) Erste Äbtissin war die erwähnte Richardis (Nr. 9), nach ihrem Tod im Jahre 1311 folgte ihr Adelheid im Amt (Nr. 14). Von den Sepulturen der Klostervorsteherinnen sind sechs durch Grabplatten dokumentiert. Die Klarenthaler Kirche diente während des 14. Jahrhunderts als Begräbnisstätte155) für die Fundatorenfamilie; im 15. Jahrhundert suchten die Angehörigen der Wiesbadener Linie ihre Grablegen in Idstein156) und in der Wiesbadener Hauptpfarrkirche St. Mauritius. Bis zum Ende der Klosterzeit sind darüberhinaus elf Bestattungsnachrichten auswärtiger Adliger in Klarenthal nachgewiesen (Nrr. 11, 12, 13, 15, 17, 18, 26. 28, 31, 32, 90). Durch archivalische Angaben und Grabungsbefunde157) lassen sich die Lage und die Anordnung der untergegangenen Klostergebäude erschließen. Aus zwei wohl 1632 angefertigten Abbildungen des Malers Heinrich Dors,158) dem als Wandmalerei ausgeführten Stifterbild (Nr. 20) und einer Stifterscheibe, die König Adolf mit Kirchenmodell159) zeigte, geht das Aussehen der Kirche hervor. Die vermutlich einschiffige, querschifflose Kirche160) besaß im Westen eine Nonnenempore („Jungfrauenchor“)161). An der Westwand mit drei Fenstern und Maueröffnungen im Giebel lokalisierte Dors weitere Glas- und Wandmalereien (Nr. 19). Im Osten besaß die Kirche einen dreiseitig geschlossenen Chor, den sogenannten „Niederchor“ mit dem Hochaltar, der der hl. Dreifaltigkeit geweiht war. Dort befanden sich die meisten Grablegen.

Der seit Beginn des 15. Jahrhunderts unter den Äbtissinnen Paze von Lindau († 1422?) und Agnes von Hanau (Nr. 33) erreichte Wohlstand zeitigte verschiedene Baumaßnahmen vor allem im Kreuzgang und an der Kirche; aber bereits gegen Jahrhundertende setzte der Niedergang Klarenthals ein.162) Im Schmalkaldischen Krieg wurde das Kloster 1546 zum ersten Mal Opfer von Plünderungen163); [Druckseite XXV] weitere erlitt es 1552 unter Markgraf Albrecht Alcibiades von Brandenburg, so daß die Klosterfrauen in Wiesbaden Schutz suchen mußten. Die letzte Äbtissin Anna Brendel von Homburg (Nr. 63) und mit ihr weitere fünf Nonnen erlagen in den beiden darauffolgenden Jahren der Pest.164) Graf Philipp II. der Altherr von Nassau übernahm nun die Verwaltung des verwaisten Klosters, zu der er zunächst den Wiesbadener Amtmann bestimmte, und ließ 1554 das Archiv nach Wiesbaden überführen.165) Sein Sohn, Graf Philipp III. der Jungherr, ließ vier Jahre später alle „ornata und Kirchenkleinodien“ aus dem Kloster nach Wiesbaden bzw. in das damals noch existierende Benediktinerinnenkloster Walsdorf bei Idstein überführen, wo seine Schwestern Margaretha166) bis 1596 Äbtissin und Anna bis 1595 Priorin waren. Im Januar 1559 wurde die letzte Klarenthaler Nonne entlassen und das Kloster geschlossen. Für die im Klostergut verbliebenen Gesindeleute versah der jeweilige Pfarrer von Wiesbaden die Seelsorge, die Klostergüter wurden von einem Keller verwaltet. Die Räume wurden zur Aufnahme von Kranken und Obdachlosen umgestaltet. Graf Ludwig II. von Nassau-Saarbrücken, seit 1602 neuer Landesherr, beschloß die Errichtung eines Landeshospitals in Klarenthal, das am 21. Dezember 1607 eröffnet wurde.167) Während des Dreißigjährigen Krieges übernahmen nach dem Restitutionsedikt von 1629 die Mainzer Jesuiten Klarenthal,168) das sie bis etwa 1648 innehatten; aus dieser Zeit dürfte der heute in der Kapelle aufgestellte Taufstein (Nr. 104) stammen. Nachdem der exilierte lutherische Graf Johann von Nassau in seine Lande zurückgekehrt war, gelangte Klarenthal wieder an Nassau. Nach 1650 wurden die nassauischen Epitaphien nach Wiesbaden in die Mauritiuskirche überführt, wo sie jedoch mehrheitlich beim großen Brand von 1850 untergingen. In den leer stehenden Gebäuden bestanden zwischen 1706-1840 eine Spiegelglasfabrik169) und eine Papiermühle170). 1730 errichtete man für die Einwohner des kleinen Dörfchens auf den Fundamenten des niedergelegten Kreuzgangs die noch heute dem Gottesdienst dienende Kapelle; die alte Kirche wurde wohl 1756 abgerissen. Als letztes intaktes Klostergebäude fiel erst 1940 das 1623 errichtete sogenannte „Äbtissinhaus“171) der Spitzhacke zum Opfer. Die Besiedlung des Umfeldes des ehemaligen Klosters erfolgte im Laufe des 19. Jahrhunderts, die neue Wohnsiedlung (Neu-)Klarenthal entstand nach 1966.172)

Mainz-Kastel mit Katholischer Pfarrkirche St. Georg

In der Römerzeit war Kastel ein bedeutsamer Brückenkopf des Mainzer Legionslagers, und hier liegen auch die Wurzeln der frühesten Christengemeinden im Raum Wiesbaden.173) Der Legende nach soll hier der Soldaten-Märtyrer Ferrutius gestorben sein. Über seinem Grab wurde die nach ihm benannte Kapelle möglicherweise schon im 4. Jahrhundert errichtet;174) die Gebeine wurden später im Benediktinerkloster Bleidenstadt175) aufbewahrt. Unweit der Kasteler Ferrutiuskapelle befand sich außerhalb des Ortes ein weiterer kleiner Kirchenbau, der offenbar dem hl. Georg geweiht war;176) auf ihn wurden die Verse des Venantius Fortunatus (Nr. 1) aus der Mitte des 6. Jahrhunderts bezogen. Kastel gehörte im Mittelalter zum Archidiakonat des Propstes von St. Peter in Mainz und bildete einen eigenen Dekanat;177) eine Pfarrei ist erst 1147 belegt.178) In die etwa seit 1450 innerhalb der Ortsbefestigung stehende, 1587 erneut konsekrierte179) Kapelle „Mariae Himmelfahrt“ wurden aus der Georgskirche die steinerne Rechtsurkunde von 1498 (Nr. 39) und ein jüngerer Taufstein [Druckseite XXVI] übertragen. Ebenso ging deren Patronat auf die Kapelle über. Diese (neue) St. Georgskirche wurde nach der Zerstörung Kastels als barocke Hallenkirche ab 1690/96 wiederaufgebaut, aber erst 1746 geweiht.180) Durch einen Bombenangriff am 8. September 1944 fiel die Kirche in Schutt und Asche. Die 1945 begonnenen Auf- und Ausbauarbeiten zogen sich bis 1977 hin. An der südlichen Außenwand befindet sich heute das sogenannte Pestkruzifix mit der Jahreszahl 1680 (Nr. 130).

Schierstein mit Evangelischer Christophoruskirche

Das hohe Alter des Ortes wird durch heidnisch-römische Zeugnisse sowie fränkische Reihengräberfunde bestätigt.181) Im 9. Jahrhundert dürfte bereits eine Kirche bestanden haben; zumindest weist die Schenkungsnachricht Kaiser Ludwigs d. Deutschen darauf hin, der dem Kloster Bleidenstadt den Zehnten der Schiersteiner Kirche schenkte. Die Pfarrkollatur mit der Baupflicht an Kirche und Pfarrhaus wurde 1295 von Erzbischof Gerhard von Mainz dem Kloster Bleidenstadt übertragen. Die der Gottesmutter geweihte182) Kirche gehörte zum Archidiakonat des Mainzer Petersstiftes.183) Sie stand unmittelbar neben dem Zehnthof am westlichen Ortsrand,184) also nicht am Platz der heutigen Pfarrkirche. Der Schiersteiner Pfarrsprengel umfaßte im Mittelalter die Gemeinde Frauenstein und einige Höfe der Umgebung. Evangelisch gewordene Mitglieder der Frauensteiner Familie von Groroth wurden in der Marienkirche bestattet. Gleiches gilt für die evangelische Familie der Langwerth von Simmern, die im katholischen Rheingau in Eltville ansässig war: Seit 1644 nahm sie ihr Erbbegräbnis gleichfalls in der Marienkirche.185) Die in Schierstein ansässigen Katholiken hingegen besuchten bis 1819 den Gottesdienst in (Nieder-)Walluf im Rheingau, danach wurden sie der katholischen Pfarrgemeinde in Wiesbaden zugeteilt. Nach einem Teileinsturz im Jahre 1732 wurde die alte Kirche 1752 endgültig niedergelegt. Der an anderer Stelle errichtete Neubau war 1754 vollendet.186) Aus der alten Kirche übernahm man die beiden Glocken aus der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts (Nrr. 16, 24) und den 1690 datierten Kelch des Frankfurter Ehepaares Rasor (Nr. 117). Den heutigen Namen Christophoruskirche erhielt die Schiersteiner Marienkirche übrigens erst 1966 anläßlich der Abtrennung von der Auferstehungsgemeinde.187)

3. DIE QUELLEN DER NICHT-ORIGINALEN ÜBERLIEFERUNG

Von den insgesamt hier edierten 130 Einzelinschriften der Stadt Wiesbaden und ihrer Vororte sind 55 Inschriftenträger erhalten, der größere Teil wird nach kopialer Überlieferung ediert. Es gibt mehrere Ursachen für die geringe Inschriftendichte: Das einzige Kloster Klarenthal war größtenteils der Sepultur von Mitgliedern des Hauses Nassau vorbehalten und wurde bereits um die Mitte des 16. Jahrhunderts aufgelöst. Die Mauritiuskirche war die einzige größere Stadtkirche, die als Grablege und damit als Inschriftenstandort in Frage kam; sie erlitt Schäden im Stadtbrand von 1547, wurde umgebaut und ging im großen Brand von 1850 zugrunde, aus dem nur Weniges gerettet werden konnte. Die beiden Friedhöfe, der an der Mauritiuskirche und der „Bürgerfriedhof an der Heidenmauer“,188) wurden zerstört bzw. überbaut, bevor sie dokumentiert werden konnten. Die alte Stadt war selbst nie Sitz von Klöstern oder Stiften, die durch Grablegen und Ausstattungen gewöhnlich eine große Zahl von Inschriften aufweisen. Das gilt auch für alle Vororte, in denen nur wenige und [Druckseite XXVII] dann meist jüngere Inschriften erhalten geblieben sind. Durch Kriegseinwirkungen, Brände, Befestigungen und nicht zuletzt durch die Zerstörungen seit der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts im Zuge der rasanten städtebaulichen Entwicklung189) wurden historische Zeugnisse und Denkmäler unwiederbringlich zerstört, ohne daß sie durch Abschriften in größerem Maße dokumentiert worden wären. Fremde Inschriftensammler wie Helwich und Dors interessierten sich nur für die von ihren Fragestellungen bzw. Aufträgen betroffenen Teilcorpora; eine stadteigene Inschriftenüberlieferung, die sich einer geschlossenen Dokumentation gewidmet hätte, kam nur ansatzweise, und dann im wesentlichen auf römische Relikte bezogen, zustande. Daher bietet die Edition ein sehr unvollständiges Bild des ursprünglichen Bestandes, dessen Lücken weder im Umfang noch in ihrer zeitlichen und inhaltlichen Verteilung abzuschätzen sind. Nicht auszuschließen ist die Überlegung, daß in der Wiesbadener Hauptkirche, der 1543 lutherisch reformierten Mauritiuskirche, der Beginn der bürgerlichen Grablege erst verspätet einsetzte, weil das bis 1566 hier bestattende Grafenhaus und seine Amtsträger die Kirche für andere blockierten und der chronisch überbelegte Friedhof für die Aufnahme von Inschriftendenkmälern, also Grabsteinen, wenig geeignet war.

Immerhin liegen zwei gleichzeitig entstandene umfangreiche Inschriftensammlungen vor, in denen Teile des Wiesbadener Materials enthalten sind. Die ältere Quelle stellt die Sammlung „Syntagma monumentorum et epitaphiorum“ aus der Feder des Vikars an St. Alban und am Dom zu Mainz, Georg Helwich (1588-1632), dar. Die Reinschrift, in den zwanziger Jahren des 17. Jahrhunderts entstanden,190) beruht auf der Autopsie des Autors, der 68 Orte im Mainzer Erzstift bereiste und insgesamt knapp 1100 mehrheitlich aus dem Bereich des Totengedächtniswesens stammende Inschriften überlieferte.191) Helwich war von seinem Interesse an den geistlichen Institutionen des Mainzer Erzbistums und dessen Personengeschichte geleitet, weshalb er auf die Überlieferung nicht zu diesem Kreis gehörender Inschriften zumeist verzichtete. Er besuchte Wiesbaden am 15. und 16. Mai 1614192) und verzeichnete 23 Inschriften aus der Mauritiuskirche, den Text ihres Grundsteins von 1488 (Nr. 38) sowie die Mahninschrift am Beinhaus (Nr. 84); den Text der 1592 gestifteten Kanzel (Nr. 83) hingegen überlieferte er nicht. Am 15. Mai schrieb er in Klarenthal193) 20 Inschriften ab und verzeichnete zusätzlich die beiden Wandmalereien im Kircheninnern (Nrr. 20, 25). Am 17. November 1614 hielt er sich in Schierstein auf,194) wo er neun Inschriften auf Grabdenkmälern und Totenschilden abschrieb, und am 23. Januar 1615 nahm er in Erbenheim195) zwei Epitaphien derer von Wallbrunn (Nrr. 59, 73) auf; das noch erhaltene Epitaph des Pfarrers Habel (Nr. 41) hingegen erwähnte Helwich nicht. Sein Besuch in dem zu seiner Zeit zum Rheingau zählenden Ort Frauenstein datierte vom 21. Oktober 1615196) und erbrachte die Überlieferung zweier Epitaphien (Nrr. 85, 86) und eines Glasfensters (Nr. 29). Unter den von Helwich kopial zusammengetragenen 60 Wiesbadener Inschriften sind heute nur noch der erwähnte Grundstein von 1488 und die Klarenthaler Grabplatte der Äbtissin Anna Brendel von Homburg (Nr. 63) erhalten. Die Übertragungsgenauigkeit Helwichs läßt sich also für Wiesbaden kaum durch Vergleiche mit erhaltenem Material bestimmen, wie dies etwa im benachbarten Rheingau, vor allem bei der Abtei Eberbach, der Fall ist.197) Die dort gemachten Erfahrungen lassen sich aber mit großer Wahrscheinlichkeit auch auf das Wiesbadener Material übertragen. So ist Helwich insgesamt eine hohe Zuverlässigkeit bei der Wiedergabe der Textinhalte und bei den Nachzeichnungen der Wappen, nicht des Wortlautes, zu unterstellen. Freilich sind Fehler nicht auszuschließen; so konnte er fallweise einzelne Wappen nicht genau erkennen oder verwechselte sie mit ihm bekannten Wappenbildern (u.a. Nrr. 31, 33), in die Textwiedergaben schlichen sich mitunter Verschreibungen bzw. Lese- oder Übertragungsfehler ein (u.a. Nrr. 10, 34).

Zur Beschreibung von Helwichs Ordnung der Inschriften sei sein Rundgang durch die Klarenthaler Klosterkirche198) herangezogen. Er begann mit dem Stifterbild (Nr. 20) im Chor der Kirche. Helwich erwähnte das Stifterpaar König Adolf und Imagina und schloß die Namenbeischriften der [Druckseite XXVIII] im Bild ebenfalls sichtbaren Familienangehörigen an. Sodann notierte er die im Chor der Klosterkirche befindlichen Grabinschriften, indem er von einem Grab zum nächstliegenden schritt. Die von ihm verwendeten unterschiedlichen Lageangaben „a dextris“ bzw. „a sinistris“ lassen sich aufgrund der von ihm auch andernorts gewählten Blickrichtung vom Langhaus zum Hochaltar als Süd- bzw. Nordseite der Kirche erschließen. Helwich vermerkte die Lage des Grabes des 1370 verstorbenen Grafen Adolf (Nr. 22) mit „ante maius altare a dextris“ und fügte hinzu „in monumento elevato“. Aus diesen beiden Angaben vermag man die Lage des Grabmals zu rekonstruieren. Das erhöhte Grabmonument, eine Tumba, befand sich auf der rechten Seite, also der Südseite des Chores. Über dieser Tumba war ein Kreuzigungsbild mit den engsten Familienangehörigen des Verstorbenen und ihren Namenbeischriften zu sehen, die Helwich in geordneter und numerierter Reihenfolge wiedergab: Auf der Seite des Grafen notierte er die Söhne, auf der Seite der Gräfin die Töchter – den beiden letzten Figuren jeder Reihe konnte der Gewährsmann keinen Namen zuordnen und deutete Textverlust durch „N“ und Punkte an.199) Zu dem Epitaph des 1429 verstorbenen Grafen Philipp von Nassau-Saarbrücken (Nr. 30) vermerkte Helwich, daß es an der Wand aufgerichtet war („ad murum elevato“), während er die Tumba der 1328 verstorbenen Gräfin Mathilde von Nassau (Nr. 10) als „monumentum elevatum“ bezeichnete. Als Pendant zur Tumba des Grafen Adolf I. befand sich die Grabmalsanlage für dessen Eltern (Nr. 21) in einer Nische an der nördlichen Chorseite vor dem Hochaltar („in sinistris [chori] ante altare maius in monumento elevato“)200). Von den Tumben und Epitaphien unterschied Helwich die mit Umschriften versehenen Grabplatten, die er mit der Bezeichnung „inscriptio tumuli“ als solche erkennbar werden ließ.201) Am Ende seines Rundganges durch die Kirche verzeichnete Helwich die Grabinschrift der Äbtissin Adelheid von Nassau (Nr. 14) im sogenannten „Jungfrauenchor“ („in choro virginum“). Danach schloß er die Grabmäler der Äbtissinnen im Kreuzgang an; am Ende seiner Aufzeichnungen steht die Grabinschrift des 1359 verstorbenen Siegfried von Lindau (Nr. 18) in dessen außerhalb der Kirche gelegenen Kapelle. Auch bei seinem Rundgang durch die Mauritiuskirche folgte Helwich seinem gewohnten Schema. Helwich unterschied die einzelnen Inschriftenträger voneinander, indem er bei Grabplatten und Epitaphien den Zusatz „inscriptio tumuli“ oder „epitaphium“ verwendete. Bei den in der Kirche vorhandenen Totenschilden fügte er die beschreibende Formulierung „in insignibus rotundis“ oder die kürzere Version „in signibus“ bzw. „insignia“ der Textabschrift hinzu.

Die zweite wesentliche Grundlage für das Wiesbadener Inschriftenmaterial stellt die Auftragsarbeit des seit 1629 in nassauischen Diensten stehenden Altweilnauer Malers Heinrich Dors202) von 1632 dar. Seine „Genealogia oder Stammregister der durchläuchtigsten hoch- und wohlgeborenen Fürsten, Grafen und Herren des uhralten hochlöblichen Hauses Nassau samt etlichen konterfeilichen Epitaphien“ enthält Abzeichnungen von Denkmälern des Grafenhauses in verschiedenen Kirchen wie denen von Eberbach, Idstein, Klarenthal, Saarbrücken, Wiesbaden und Weilburg. Die Initiative für dieses Sammelwerk dürfte von Graf Wilhelm Ludwig von Nassau-Saarbrücken (1627-40) ausgegangen sein, dem an der Herstellung einer umfassenden Familiengenealogie mit offenbar auf Autopsie beruhenden, dokumentierenden Epitaphienbildern gelegen war.203) Durch die Wirren des Dreißigjährigen Krieges kamen die Arbeiten an dem Epitaphienbuch nicht recht voran und konnten nicht in allen projektierten Schritten fertiggestellt werden. Das Epitaphienbuch „Genealogia“ enthält 214 Blätter, wovon nur knapp die Hälfte, etwa 100 Blätter, beschrieben und mit Zeichnungen versehen sind.204) 68 nassauische Grabdenkmäler wurden erfaßt, dazu sechs Glas- und drei Wandmalereien. Die Dorssche Sammlung bietet Material in mindestens drei Stufen der Fertigstellung, ohne daß diese für ein Objekt alle vorhanden wären: Einige Aufnahmen befinden sich im Stadium der Skizze, die meisten in Reinzeichnungen, von den zwölf auf Pergament ausgeführten Endfassungen205) haben sich bisher nur vier in den Genealogienbüchern des Hofadministrators Johann Andreae nachweisen lassen. [Druckseite XXIX] Drei Pergamente zeigen Weilburger Denkmäler, das vierte das Klarenthaler Nischenbild mit der Tumba des Grafen Adolf und seiner Gemahlin (Nrr. 22, 25), zweifellos die Endfassung für das geplante Dorssche Genealogienbuch. Aus der näheren Untersuchung dieser vier Pergamentstücke206) ergibt sich die Absicht des Malers, keine einfache Epitaphiensammlung, sondern ein großangelegtes, aufwendiges Genealogienbuch in künstlerisch ansprechender Form zusammenstellen zu wollen. Zum eigentlichen Epitaphienbuch wurde Dors’ Sammlung nur aufgrund der Tatsache, daß er die Arbeit nicht (mehr) vollenden konnte.

Instruktiv für Dors’ Arbeitsweise und die Betrachtung des Epitaphienbuches sind beispielsweise die Skizzen, die er unter dem Titel „Zu Wißbaden in den Chorfenstern“ von zwei Fenstern der 1556 datierten Chorverglasung der Mauritiuskirche anfertigte (Nr. 65).207) Der Maler zeichnete vom Original zunächst nur die Wappenbilder ab, vermerkte deren Tingierung, fallweise die dazugehörige Helmzier und die Anordnung im Fenster, zu deren Kennzeichnung er die einzelnen Wappen mit Großbuchstaben in alphabetischer Reihenfolge versah. In einer erhaltenen Zeichnung setzte er diese Einzelbeschreibungen und Wappenbilder zu Gesamtansichten der Fenster zusammen: Das zweibahnige Nordfenster enthielt Ahnenwappen und Engel als Wappenhalter; das dreibahnige Mittelfenster zeigt König Adolf mit flankierenden Löwen als Standartenhalter, zwei Erzbischofsfiguren und Engeln als Wappenhalter. In seinen Vorstudien hatte er zwar noch die Wappen des ehemaligen Südfensters notiert, dessen zeichnerische Ausführung aber aus unbekannten Gründen unterlassen. In die Zeichnungen der Wandgemälde und Glasfenster fügte Dors Farbbezeichnungen ein. Dabei ist nicht zweifelsfrei zu entscheiden, ob er hier die ursprüngliche Farbigkeit des Originals wiedergab oder ob es sich um von ihm eher willkürlich oder von Zeitgeschmack bestimmte Farbangaben für die geplante Reproduktion auf Pergament handelte. Möglicherweise waren auch andersfarbige Flickstücke darunter. Auffällig ist nämlich, daß er bei den teilweise durch Einzelbuchstaben bezeichneten Farben der Klarenthaler Stifterscheiben wohl die Farbe Grün aussparte und im Einzelfall, etwa bei den Glasscheiben des Grafen Gerlach I. und der jung verstorbenen Söhne Walram und Adolf (Nr. 19), die in der Malerei mögliche, in der Glasmalerei jedoch wenig vorstellbare Kombination von roten Gewändern vor karminroten Hintergründen wählte.208)

Bei genauer Analyse der Zeichnungen des Epitaphienbuches und der daraus möglicherweise ablesbaren Übertragungsgenauigkeit ist zu beachten, daß die verschiedenen Qualitätsstufen der Zeichnungen offenbar dem Fortgang der Arbeiten an Dors’ geplantem großen Genealogienbuch entsprachen. Beispielsweise wirken die Zeichnungen der Klarenthaler Stifterscheiben (Nr. 19) umrißhaft und in der Abbildung der Figuren schematisch, allein die beigefügte gotische Majuskel ist detailreich charakterisiert. Diese Skizzen ebenso wie das oben erwähnte Stifterbild wurden in der Forschung jedoch als offenbar zuverlässige Wiedergaben des ehemaligen Zustandes interpretiert und sogar zur Grundlage von Datierungen gemacht,209) obwohl die Zeichnungen aufgrund ihrer Skizzenhaftigkeit nur mit großer Vorsicht zu Datierungszwecken herangezogen werden dürfen. Die von Dors bei einzelnen Grabmälern hingegen sorgfältig gezeichneten Grabfiguren, insbesondere deren Kostümdetails wie auch die der Architektur, die von ihm angegebene Proportion und Verteilung des Textes auf der Umschriftplatte und seine durchweg akzentuierte Schriftwiedergabe verlassen den Status der Vorstudien und stellen eine fortgeschrittene Arbeitsstufe, bei einzelnen Umschriftplatten offenbar sogar eine Endfassung dar. Bei den Klarenthaler Tumbenanlagen versuchte Dors die plastischen Akzente der reliefierten Deckplatten mit den Grabbildern der Verstorbenen durch Schattierungen hervorzuheben, während er bei Ritzzeichnungen auf solche Schattenzonen verzichtete.

Die Dorssche Schriftbehandlung weist ebenfalls Unterschiede auf: Bei seinen Vorzeichnungen und Skizzen verzichtete er grundsätzlich auf eine dem Original entsprechende Schriftwiedergabe und notierte die Texte in Kurrentschrift; in Zeichnungen, besonders von Grabplatten, aber auch von einigen Glasfenstern, bemühte sich Dors um eine Imitation zeitgenössischer Formen, ohne jedoch in allen Einzelheiten deren Formensprache zu treffen.210) Stereotype Formeln wie den mittelalterlichen Fürbittext „cuius anima requiescat in pace“ mit seinen Varianten pflegte er ebenso abzukürzen wie [Druckseite XXX] sein Vorgänger Helwich. In der Frage nach der Authentizität der Zeichnungen bleibt jedoch stets zu berücksichtigen, inwieweit Dors tatsächlich stilgetreu abzeichnete oder dem Zeitgeschmack bzw. seiner eigenen Rückschau entsprechende korrigierende Überarbeitungen vornahm; insgesamt dürfte der Grad des dem Kopisten eigenen Stilempfindens und Mittelalterverständnisses gerade bei der Schriftwiedergabe zu berücksichtigen sein. Die Untersuchung der Übertragungsgenauigkeit eines Gewährsmannes kann also nur im Vergleich der Zeichnung mit einem vorhandenen Original überprüft werden. Das Wiesbadener Material ist für solche Vergleiche aufgrund der hohen Verlustrate kaum geeignet. Als eines der wenigen Beispiele kann das Epitaph des 1566 verstorbenen Grafen Philipp III. von Nassau (Nr. 72) herangezogen werden. Dors fertigte davon eine schwarze Federzeichnung mit erkennbarer Bleistiftvorzeichnung an. Er überlieferte das Denkmal mit heute verlorenen Architekturdetails und Wappen. Die Grabinschrift im Sockel des Epitaphs ist gleichfalls beschädigt. Dors überlieferte die Inschrift zwar grundsätzlich richtig in Kapitalis, wich aber in der Zeileneinteilung, der Schreibweise und der Buchstabenbildung vom Original ab. So gab Dors z. B. eine Reihe von Nexus litterarum wieder, die der Originalinschrift fehlen. Der Blick in das benachbarte Idstein zeigt etwa beim Fragment des Epitaphs für Graf Johann Ludwig I. von Nassau-Wiesbaden-Idstein und seine Ehefrau Maria,211) daß Dors zwar wiederum bei der Wiedergabe von Architekturdetails, Figuren und Wappen große Sorgfalt walten ließ. Bei der Inschrift wich er aber auch in diesem Fall vom Original ab: Die Kapitalis der ausgeführten Grabinschrift deutete er bei der Textwiedergabe von Marias Inschrift nur in den ersten vier Zeilen an und gab den Rest des Grabtextes schreibschriftlich unter Beibehaltung der originalen Zeilenumbrüche wieder. Vermutlich dienten die ersten Kapitaliszeilen nur als Hinweis auf die tatsächliche Ausführung der Gesamtinschrift am Original. Ein weiteres Wiesbadener Beispiel sei angefügt: Dors hielt das Epitaph des 1511 verstorbenen Grafen Adolf III. von Nassau-Wiesbaden-Idstein (Nr. 48) in einer Tuschfederzeichnung fest; das Denkmal wurde ein Opfer des Kirchenbrandes von 1850. Nur ein kleiner Rest der Schrifttafel gelangte ins Museum, SNA. Es ist davon auszugehen, daß Dors den Aufbau und die Komposition des Epitaphs originalgetreu wiedergab. Die Sorgfalt, die Dors hierbei walten ließ, gilt jedoch wiederum nicht für den Inschrifttext, den Dors auch dieses Mal in Schreibschrift umsetzte. Das Original weist aber eine sorgfältig gehauene Kapitalis auf. Offenbar verhinderte auch hier die Länge des Textes die Wiedergabe der Schriftform. Immerhin zeigt der Vergleich des Fragmentes mit der Zeichnung erneut die weitgehende Zeilentreue der Dorsschen Textabschrift. Insgesamt ist Dors hinsichtlich der Positionierung der Inschrift auf dem jeweiligen Träger eine am Original orientierte, hohe Genauigkeit zu unterstellen.

Jeder Zeichnung im Epitaphienbuch sind eine Ortsangabe und ein genealogischer Hinweis auf den Verstorbenen vorgeschaltet. Anhand der Ortsangabe läßt sich feststellen, daß Dors’ Blickrichtung jeweils vom Hochaltar zum Kirchenschiff ging, also genau umgekehrt wie die von Helwich. So erklären sich die abweichenden Angaben von rechts und links bei den beiden Gewährsmännern: Meinte Helwich mit „a sinistris“ die Nordseite der Kirche, so ist bei Dors mit „links“ die Südseite gemeint, während er die Nordseite mit „rechte Seite“ bezeichnete. Dors hielt bei der Wiedergabe der Denkmäler und deren Anordnung in seinem Epitaphienbuch offenbar keine topographische, sondern eine genealogisch-chronologische Ordnung ein,212) wozu er mehrere Nummern- und Buchstabensysteme verwendete: So trägt die Grabplatte für die 1288 in Mainz verstorbene und dort in Reichklara beigesetzte Gemahlin des Stammvaters Walram II., Adelheid, den Buchstaben A, die Grabplatte ihrer Tochter Richardis, der ersten Klostervorsteherin Klarenthals (Nr. 9), ein B, die in Klarenthal beigesetzte Königin Imagina, von der keine Inschrift überliefert ist, ein C, Adelheid von Nassau (Nr. 14), 1338 als zweite Klarenthaler Äbtissin gestorben, ein D und so fort. Der vergleichende Blick auf die von Dors mit 923 Wappen und entsprechender Numerierung versehene Stammtafel der nassauischen Linien213) zeigt, daß der Maler in seinem Epitaphienbuch genau den beiden walramischen Hauptlinien, Nassau-Wiesbaden-Idstein und Nassau-Saarbrücken-Weilburg, folgte. [Druckseite XXXI]

Johann Andreae214) war 1596 von Graf Wilhelm Ludwig mit der Ordnung des Archivs und der Sammlung aller verfügbaren genealogischen Akten, Stammtafeln, Anniversarien und Verträge beauftragt worden; für diese Aufgabe erhielt er auch eine Mappe mit Zeichnungen von Heinrich Dors.215) In Andreaes 2. Genealogienbuch sind einzelne Klarenthaler Inschriften in grob schematischen Zeichnungen mit schreibschriftlich eingetragenen Inschriften wiedergegeben. Der unbekannte Zeichner notierte unter der Überschrift „Epitaphia so im Closter Clarenthal vorhanden“216) an erster Stelle die Inschrift des Stifterbildes (Nr. 20), das er in extremer Verkürzung darbot: Er zeichnete unter den Text der Spruchinschrift ein vereinfachtes Kirchenmodell, begleitet von zwei kleinen Händen, denen er die Namen „Imagina Regina“ und „Adolfus comes de Nassau“ beifügte. Unter den Namen der Königin setzte er die Namen der drei Töchter Adelheid, Imagina und Mechthild und den des Sohnes Walram, darunter die Namen der beiden jung verstorbenen Grafensöhne Walram und Adolf (Nr. 19). Auf der Seite König Adolfs ließ der Gewährsmann dann die Namen der vier Söhne Heinrich, Rupert, Gerlach und Adolf folgen. Jede weiterführende Beschreibung des Wandgemäldes fehlt. Bei Grabplatten und Epitaphien fügte er in schlichte Rechtecke schreibschriftliche Inschriftenabschriften, darunter die bei Dors fehlende Grabplatte der Greda Hut von Sonnenberg (Nr. 26). Offenbar handelte es sich bei den Zeichnungen um aus Autopsie gewonnene und zusammengefaßte Informationen, also um eine Art Gedächtnisstütze für die bildliche Wiedergabe der Inschriftenträger.

Außer offenbar direkten Kopien aus Dors enthalten Andreaes Genealogienbücher weitere Zeichnungen sowie Notizen und Berichte. Dabei kann fallweise eine Unterscheidung zwischen den eigenständigen Arbeiten von Dors und Andreae schwierig sein, denn es gibt darin auch Zeichnungen zu Denkmälern, die in der Dorsschen „Genealogia“ in leicht abgewandelter Form enthalten sind. Bei der Beschäftigung mit dem Dorsschen Epitaphienbuch sind demnach Andreaes Genealogienbücher stets mit zu berücksichtigen. Bei einzelnen Denkmälern lassen sich die Arbeiten von Dors und Andreae recht gut unterscheiden, so etwa bei den Klarenthaler Tumbenanlagen für Graf Gerlach von Nassau und seine Gemahlin Agnes von Hessen (Nr. 21) sowie für deren Sohn Adolf und dessen Ehefrau Margarethe (Nr. 22). Die beiden Blätter217) zeigen nicht nur eine unterschiedliche Positionierung der Grabfiguren des liegenden Paares, sondern differieren auch in der Anordnung und Wiedergabe der Grabinschriften sowie in etlichen weiteren Details. Die Buchstaben bei Dors suggerieren immerhin eine Minuskel mit zeitüblichen Kürzungen und Worttrennern,218) während Andreaes Schriftwiedergabe mit dem Original nicht übereingestimmt haben dürfte. Vergleichbares ist von der Grabmalsanlage für Gerlachs Sohn Adolf von Nassau (Nr. 22) zu sagen. Auch in diesem Fall geben beide Blätter unterschiedliche Positionen der Grabfiguren und der Inschriften an. Dors gab die Tumbendeckplatte ebenfalls in Aufsicht wieder,219) der Graf lag außen, zum Kirchenschiff hin, die Gräfin an der Wand – bei Andreae ist dies genau umgekehrt. Dort tragen die freistehenden Seiten des Sarkophags Blendarkaden, Andreae lokalisierte zudem die Grabinschrift des Grafen auf der Seite seiner Gattin. Bei Dors lief die Grabinschrift hingegen auf Seiten des Grafen zweiseitig um, beginnend zu Füßen der Grabfigur. Auf der abgeschrägten Langseite der Deckplatte fügte er einen Text (als Nachtrag?) hinzu. Der Unterbau ist nicht wiedergegeben.

Das Epitaphienbuch des Heinrich Dors war zu Beginn des 18. Jahrhunderts in Fremdbesitz gelangt.220) 1728 fielen die linksrheinischen Teile der nassau-walramischen Lande Idstein und damit auch alle Archivalien, die im Schloß Idstein untergebracht waren, an das Haus Nassau-Usingen. Die Regentin Gräfin Charlotte Amalie von Nassau-Usingen beauftragte 1729 Johann Georg Hagelgans221) (1687-1762), Theologe, Diplomat und Schriftsteller aus Lauterbach, mit der Sichtung und Ordnung dieser verstreuten Archivalien. Ziel der Fürstin war die Schaffung eines zentralen Hauptarchivs in Idstein [Druckseite XXXII] für die vereinigten Linien Idstein, Saarbrücken, Usingen und Ottweiler. Bei dem Aufbau des Idsteiner Archivs bemühte sich Hagelgans nicht nur um die Zusammenführung der Andreaeschen Zeichnungen und Genealogienbücher, sondern erlangte auch die Rückgabe des Dorsschen Epitaphienbuches. Seine 1753 erschienene „Nassauische Geschlechtstafel“ profitierte deutlich von Dors’ Arbeiten. Hagelgans ist auch die erste gedruckte Wiedergabe des Klarenthaler Stifterbildes König Adolfs zu verdanken, die der Mainzer Kupferstecher Friedrich Anton Krebs222) zum Druck vorbereitet hatte.

Nach Hagelgans’ Tod 1762 wurde sein langjähriger Sekretär Ferdinand von St. George Nachfolger als Idsteiner Archivar. Er fertigte 1768 eine komplette Kopie des Dorsschen Epitaphienbuchs an. Diese Kopie befindet sich heute in der Hessischen Landesbibliothek in Wiesbaden. Der Kopist führte zwar keine korrigierende Überprüfung oder Ergänzung der Dorsschen Zeichnungen an erhaltenen Originalen durch, fügte aber der Kopie einzelne spätere Grabmäler, vor allem aus der Idsteiner Unionskirche, hinzu.

Bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts fehlt eine historische Würdigung der Stadtgeschichte mit Ausnahme der 1617 erschienenen Monographie des Idsteiner Hofarztes Philipp Weber223) (um 1570–um 1634) mit dem Titel „Thermarum Wisbadensium Discriptio“. In diesem Werk befaßte sich der Autor nicht nur mit den heißen Quellen, sondern auch am Rande mit den „Alterthümern“ Wiesbadens und versuchte sich in Deutungen des Stadtnamens. Webers Monographie stellte den Ausgangspunkt für die Beschäftigung mit der Geschichte der Stadt dar. Lange danach, erst 1736, legte Gottfried Anton Schenck224) (1698-1779) mit seinen „Memorabilia Urbis Wisbadenae oder Merkwürdigkeiten der Stadt Wiesbaden“ eine Stadtgeschichte vor. Sein Werk, das 1758 unter dem Titel „Geschicht-Beschreibung“ in einer erweiterten Fassung nochmals erschien, ist der Reiseliteratur dieser Zeit zuzurechnen, den sogenannten „Lexikographisch-topographischen Reisebeschreibungen“,225) deren Beliebtheit seit den 1730er Jahren zunahm. Schenck reihte Nachrichten über das römische Wiesbaden und andere historische Details an geographische und geologische Beschreibungen und verband damit außerdem eine Beschreibung des Stadtbildes mit herausragenden Gebäuden. Hinzu kommen Schilderungen von Kuriositäten, Naturereignissen, Kriegsgreueln, Wundern und Details aus dem städtischen Leben. Seine Schilderungen erwuchsen aus seiner genauen Lokalkenntnis, was sein Werk, das bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts die einzige Darstellung dieser Art für Wiesbaden blieb, zu einer für die Stadtgeschichte unerläßlichen Quelle macht. Seinem Fundbericht ist u.a. die Lokalisierung der Brunneninschrift von 1409 (Nr. 27) zu verdanken, außerdem die Kenntnis des sonst nicht abschriftlich überlieferten Epitaphs für den gelehrten, 1615 verstorbenen und in der Mauritiuskirche beigesetzten Buchdrucker Zacharias Palthenius (Nr. 94).

1861 veröffentlichte Johann Heinrich Karl Rossel226) (1815-1872), Sekretär des Vereins für Nassauische Altertumskunde und seit 1858 auch Sekretär am Wiesbadener Museum,227) seinen ersten historischen Beitrag zum Stadtwappen, dem die Beschreibung des historischen Rathauses von 1609/10 (Nr. 91) samt dessen Inschriften eingefügt ist. Rossels weitere archäologische und ortsgeschichtliche Veröffentlichungen enthalten zahlreiche Hinweise auf die Topographie der römischen und mittelalterlichen Stadt.

1877 erschien aus der Feder des Wiesbadener Gymnasiallehrers, Historikers und Altphilologen Friedrich Heinrich Otto228) (1826-1902) die „Geschichte der Stadt Wiesbaden“ mit einer übersichtsartig-knappen Schilderung des bisherigen Kenntnisstandes zur Stadtgeschichte. Inschriften überlieferte Otto nicht. Ihm sind vielmehr Ersteditionen zur Geschichte des Gerichtswesens229) zu verdanken sowie Erkenntnisse zur Geschichte des Klosters Klarenthal.230) Dabei stützte er sich im wesentlichen auf die Quellen aus Helwichs Feder und fügte die Ergebnisse eigener Archivstudien hinzu. [Druckseite XXXIII]

Ein Schüler Friedrich Ottos war Ferdinand Wilhelm Emil Roth231) (1853-1924), der in seine „Geschichte der Stadt Wiesbaden“ die für die Mauritiuskirche gültigen Passagen aus Helwichs „Syntagma“ übernahm und diese durch Mitteilungen zu einzelnen Personen ergänzte, die er anderen Archivalien, freilich ohne deren Kennzeichnung, entnommen hatte. Sein allgemein unkritischer und laienhafter Umgang mit historischen Quellen führte zu Lesefehlern und Fehlinterpretationen, so daß der Nutzwert seiner Wiesbadener Geschichtsschilderung extrem reduziert ist.232) Roth benutzte ferner nicht das Dorssche Epitaphienbuch im Original, sondern die Kopie von Ferdinand von St. George für seine 1891 veröffentlichte Edition.233)

Wissenschaftliche Publikationen über die Ausgrabungen des 19. und vornehmlich des 20. Jahrhunderts sind für Wiesbaden selten; planmäßige Untersuchungen der frühmittelalterlichen Denkmäler der Stadt wurden nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs durchgeführt, die ersten sorgfältigen wissenschaftlichen Ausgrabungen fanden sogar erst 1972 statt.234) In allen 45 Fundstellen235) im erweiterten Stadtbereich wurden keine innerhalb der hier eingehaltenen Zeitgrenzen entstandenen beschrifteten Denkmäler zutage gefördert, sondern allein römer- und völkerwanderungszeitliche Objekte.

4.1. Grabmal und Grabinschrift

Im Katalog entstammt mit 90 Inschriften der größte Teil der überlieferten Texte dem weitgefächerten Bereich des Totengedenkens. Auf die großen Lücken in der Inschriftenüberlieferung Wiesbadens wurde bereits hingewiesen,236) so daß die hier vorgetragenen Ergebnisse allenfalls skizzenhaft bestimmte Phänomene beleuchten können. So stößt jeder Versuch zu einer Gesamtschau und würdigenden Einordnung des Wiesbadener Inschriftenmaterials angesichts der unwägbaren Verlustraten immer wieder an seine Grenzen. Bei der Betrachtung der inschriftlichen Zeugnisse ist man in sehr hohem Maße auf die Abschriften und Abzeichnungen des 17. Jahrhunderts angewiesen, wenngleich gerade aus der kopialen Überlieferung Georg Helwichs kaum Hinweise auf die Gestaltung der Grabdenkmäler zu gewinnen sind. Aus seinen Aufzeichnungen lassen sich allenfalls Grabplatten, Totenschilde, Tumben und Epitaphien grob unterscheiden. Dors hingegen kommt mit seinen Zeichnungen ein hoher Grad an Abbildungsgenauigkeit der Denkmalsgestaltung zu, so daß seine Zeichnungen ein anschauliches Bild hierzu liefern können. Ein Überblick über Denkmalformen in Wiesbaden muß also auch die bildliche Überlieferung mit einbeziehen.

Der antike Brauch, den Toten durch eine Inschrift und ein Grabmal im Gedächtnis zu bewahren, wurde von der romanisierten Bevölkerung des Mosel- und Rheingebietes fortgesetzt. So nimmt es nicht wunder, daß die ersten christlichen Grabsteine und Grabinschriften an Orten zu finden sind, in denen die Kultur der Römer eine Überlebenschance hatte.237) Die ältesten inschriftlichen Zeugnisse der Totenmemoria im Wiesbadener Bereich stellen die frühchristlichen238) Grabsteine (Nrr. 2-8) im Museum dar.239) Es handelt sich um hochrechteckige, kleine Kalksteinblöcke, die entweder zur Abdeckung des Grabes dienten oder aufrecht den Grabplatz kennzeichneten. In der Regel weisen sie mehrzeilige Beschriftungen mit einfachen Grabbezeugungen auf, denen fast einheitlich Christogramme, Tauben und apokalyptische Buchstaben beigegeben sind. [Druckseite XXXIV]

Weitere Zeugnisse der Totenmemoria sind im Bearbeitungsgebiet bis ins beginnende 14. Jahrhundert nicht zu belegen. Die Gestaltung der Denkmäler hatte in der Zwischenzeit große Veränderungen erfahren: zeilenweise beschriebenen Platten seit nach-merowingischer Zeit folgten ab dem 11. Jahrhundert, seit dem 13. dann vielfach, figürliche Denkmäler für hervorgehobene Personen. Ab der Mitte des 13. Jahrhunderts setzt sich die rechteckige Umschriftplatte als Abdeckung der Gruft durch, deren freies Feld zunächst leer blieb, dann mit Wappen, später auch mit Figuren verschiedenster Ausführung gefüllt wurde. Die Formulare der Inschriften wandelten sich mit den Formen der Träger und reflektierten somit die Veränderungen in der auf die Totenmemoria bezogenen Liturgie.240) Die älteste Grabplatte241) des Bestandes (Nr. 9) war eine hochrechteckige Steinplatte mit Umschrift auf dem Rand zwischen Linien ohne Grabbild. Dieser Typus wurde in der Folgezeit beibehalten, erfuhr aber in der Gestaltung des Bildfeldes Abwandlungen; dabei reichte das Spektrum von Wappengrabplatten bis hin zu figürlichen Grabplatten ohne oder mit Wappen, gegebenenfalls ab dem Ende des ersten Drittels des 14. Jahrhunderts auch unter Beifügung von Architekturrahmen. Als Beispiel für eine frühe figürliche Grabplatte sei die inschriftlose für die Gemahlin König Adolfs, Imagina von Isenburg-Limburg († nach 1313), genannt. Dors fand sie im Kreuzgang und bemerkte dazu: „steht gantz aufrecht“242), Helwich hatte die Lage der Platte wenige Jahre zuvor noch innerhalb der Kirche angegeben. Sie war zu Helwichs Zeiten schon inschriftlos, möglicherweise war die Grabinschrift ursprünglich aufgemalt gewesen. Die Königin, zu deren Füßen ein Löwe kauerte, war als reliefierte Liegefigur mit bequastetem Kissen unter dem Kopf dargestellt; die Hände zum Gebet aneinandergelegt. Die älteste erhaltene figürliche Grabplatte des Bearbeitungsgebietes, die Doppelgrabplatte des Sibodo von Dotzheim (?) oder Wiesbaden und seiner Ehefrau wohl von 1330 (Nr. 11), zeigt im Feld die Darstellung des Ehepaares in Ritzzeichnung, zu dessen Häupten zwei Wappenschilde angebracht waren. Die Grabinschriften für beide Verstorbenen laufen auf dem Plattenrand zwischen Linien um; die des Mannes beginnt nach einem Kreuz links oben, die der Frau etwa in der Mitte der rechten Leiste. Diese in einer Leiste hintereinandergefügten Grabinschriften sind der Normalfall. Mit der gleichfalls erhaltenen und demselben Grundtyp zugehörigen Grabplatte der Elisabeth Herold und ihrer beiden Töchter von 1335 (Nr. 15) werden erstmals flachreliefierte Figuren der Verstorbenen unter eine reich gestaltete Kielbogenarkade gestellt. Seit der Platte der Äbtissin Adelheid (Nr. 14) zeigen die Denkmäler ihrer Nachfolgerinnen die stehende Grabfigur der Nonne, stets im Gebetsgestus; Zeichen der geistlichen Amtsgewalt fehlen.243) Darin entsprechen sie durchweg der Gestaltung zeitnaher figürlicher Grabplatten von Laien.244) Dieser Typus der hochrechteckigen Grabplatte wurde bis zum Ende des Untersuchungszeitraums verwendet. Bedingt durch die seit dem 16. Jahrhundert ausführlicher werdenden Grabinschriften läßt sich dann die Reduktion des schmückenden Beiwerks sowie der Figuren beobachten, sofern nicht andere Denkmalformen gewählt wurden. Spätere Grabplatten zeigen fallweise zur Umschrift hinzutretende oder diese ablösende mehrzeilige Beschriftungen im Feld, dazu allenfalls noch Wappen. Diese Veränderung reflektiert die schlichte Grabplatte des 1637 verstorbenen Kindes Philippa Elisabetha Dulbier (Nr. 102), an deren Grabinschrift aus Umschrift und zeilenweiser Inschrift im Feld ein vierzeiliges Bibelzitat angefügt ist. Da von diesen späten Inschriftenträgern keine am originalen Standort stehen, sind Unterscheidungen zwischen Grabplatten, Epitaphien und Grabsteinen von einem Friedhof nur sehr schwer vorzunehmen.

Gegenüber der Grabplatte stellt das Hochgrab, insbesondere in Form einer Tumba,245) eine höherwertige Realisierung der Memoria dar und blieb daher bevorzugten Personen vorbehalten. In Klarenthal erhielten nur die unmittelbaren Nachkommen der Fundatoren, nämlich Mathilde (Nr. 10) und Gerlach I. (Nr. 21) sowie dessen Sohn Adolf (Nr. 22), Tumbengräber. Nur die Beschriftung der ersten Tumba, eine im Uhrzeigersinn die Figur umlaufende Inschrift, die dann auf zwei Seiten fortgesetzt wird, erinnert noch an die Gestaltungsweise von Grabplatten. Die beiden anderen Tumben wiesen durch ihren Einbau in Nischen nur halbseitige Beschriftungen der Fasen auf. Alle drei Tumben [Druckseite XXXV] zeigten figürliche Darstellungen der Verstorbenen in Adoration. Die königliche Abkunft der Mathilde wird in der Inschrift thematisiert und durch die Krone im Grabbild unterstrichen, während die Ehefrauen der beiden Grafen sehr konventionell dargestellt sind. Die beiden Grafen tragen dem ständischen Selbstbewußtsein und dem Idealbild des Adels entsprechend Ritterrüstungen.246) Dieser Typus des gerüsteten Ritters wurde bis ins 17. Jahrhundert hinein bei Epitaphien weiterverwendet. Daß Gerlach I. in dem altmodisch wirkenden Waffenrock abgebildet ist, mag aus der Nachahmung des Grabmals Eberhards I. von Katzenelnbogen247) in Kloster Eberbach resultieren.

Im ersten Drittel des 15. Jahrhunderts läßt sich im Untersuchungsgebiet die Verwendung von Epitaphien feststellen. Diese Denkmalsform dient ebenso wie die Grabplatte der Erinnerung an den Verstorbenen, doch ist sie anders als jene nicht an den eigentlichen Begräbnisplatz gebunden.248) Frühe Exemplare sehen oft aus, als habe man eine Grab- oder Tumbendeckplatte aufrecht an die Wand gestellt. Die Leserichtung der Inschrift auf den Leisten kann variieren. Als „aufrecht uf der linken Handt“ beschrieb Heinrich Dors 1632 die Lage des Grabmals für den 1429 verstorbenen Grafen Philipp I. von Nassau-Saarbrücken (Nr. 30) in der Klosterkirche. Aus der Beschreibung Helwichs „in epitaphio ibidem ad murum erecto“ geht die Anbringung an der Wand eindeutig hervor. Die Loslösung des Epitaphs vom Grabplatz zeigen vielfach zusätzlich vorhandene Grabplatten wie hier im Falle Adolfs III. von Nassau-Wiesbaden-Idstein (Nrr. 47, 48) und seiner Ehefrau Margaretha von Hanau-Lichtenberg (Nrr. 44, 45) sowie Philipps III. (Nrr. 71, 72); dieses Phänomen war innerhalb der Familie auch in Idstein zu beobachten,249) für Ritteradlige etwa in Oppenheim250) und Worms-Herrnsheim251). Die Epitaphien für Adolf III. und Margaretha sind den Ewigen Anbetungen der Grafen von Hanau in Babenhausen252) nachgebildet; in ihrem Aufbau sind sie moderner, indem die Verstorbenen kniend in einem Architekturrahmen über einem Sockel mit Inschriftenfeld dargestellt sind. Diese beiden Typen, also stehende Figuren und kniende Adoranten, deren Grabinschriften in einem Inschriftenfeld stehen, werden in den folgenden Jahrhunderten hauptsächlich benutzt. Im Wiesbadener Bestand sind nur wenige bekannt geworden.

Das erste Epitaph mit der Darstellung eines Geistlichen läßt sich um 1500 nachweisen. Das Wanddenkmal des Erbenheimer Pfarrers Peter Habel (Nr. 41) zeigt ein geteiltes Feld. Im oberen Teil ist das flachreliefierte Abbild des verstorbenen Priesters im Ornat mit dem Kelch vor der Brust zu sehen, darunter die ehemals wohl sechszeilige Grabinschrift. Älterer Tradition entspricht noch die Anbringung einer auf dem Plattenrand umlaufenden Inschrift, in diesem Fall handelt es sich aber um ein Bibelzitat, das auf der oberen und rechten Randleiste zu Häupten der Figur eingehauen ist. So läßt sich das Epitaph Habels typologisch beispielsweise mit den kleineren Epitaphien des 1451 verstorbenen Kiedricher Geistlichen Hermann Kirchenmeister253) und des 1509 verstorbenen Neunkirchener Pfarrers Johannes Ruder254) vergleichen. Die Entwicklung der Epitaphienformen für die niedere Geistlichkeit verlief, wie auch aus anderen Beständen zu ersehen ist, nicht parallel zu jenen der hohen Geistlichkeit und des Adels, deren in Architekturrahmen eingebundene Standfiguren nicht vorkommen.255) Anregungen für Epitaphien der niederen Geistlichkeit wird man im Bereich der Gelehrtenbilder suchen müssen.256)

Im Bereich der adligen Grablegen entwickelt sich ein erweiterter Typ des Epitaphs im Sinne einer Anbetung, bei der die knienden Figuren einer Person oder einer Familie dem Kruzifix, selten anderen Szenarien, zugeordnet werden.257) Dieser Typ könnte aus dem geistlichen Bereich, Epitaphien wie auch Stifterbildern, angeregt worden sein, wenn man beobachten kann, daß etwa im denkmalreichen Rheingau das früheste erhaltene Denkmal dieser Art dem Eltviller Pfarrer Leonhard Mengois [Druckseite XXXVI] gewidmet war und das Wandtabernakel des Adolf von Breithardt die knienden Figuren seiner verstorbenen Verwandten zeigt.258) In die bürgerliche Memoria fand dieser Typ in stark reduzierter Form Eingang: Vielfach wurde die Architektur vereinfacht, statt des adligen Ehepaares dann regelmäßig das bürgerliche Elternpaar mit Kinderschar inklusive Wickelkindern abgebildet,259) was auch für die protestantische Pfarrerschaft gelten kann. Das Epitaph des Breckenheimer Unterschultheißen Johann Wilhelm Keim von 1668 (Nr. 109) greift diesen älteren Typus auf, wie er andernorts bereits seit dem 16. Jahrhundert in zahlreichen Varianten vorkommt.260) Gegen Ende des 17. Jahrhunderts tritt die bildliche Darstellung zugunsten größerer Textpartien zurück, wie etwa bei den Epitaphien der Biebricher Pfarrer Wittig (Nr. 119) und Weinrich (Nr. 126).

Schon vorher existieren Denkmäler, die auf bildliche Darstellungen und Zierwerk überhaupt zugunsten längerer Grabinschriften verzichten. Es handelt sich um fast quadratische oder hochrechteckige, schmucklose Steintafeln, die mit zeilenweise angeordnetem Text beschriftet sind (Nrr. 94, 97, 98, 102). Während bei dem Epitaph des Zacharias Palthenius (Nr. 94) eine ausführliche Grabinschrift Hinweise zu Ausbildung und Lebenslauf, zur Kinderzahl sowie zum Sterbeort gibt und ein Bibelzitat am Textende steht, bleibt die Inschrift für die Eheleute Johann Anton und Maria Scheffer und ihre Familie (Nr. 97) auf Namen, Geburts- und Sterbejahre der Kinder beschränkt. Beim Epitaph für Johann Daniel Knefel und dessen Kinder von 1623 (Nr. 98) werden die ausführlichen Geburts- und Sterbedaten der Kinder um ein Bibelzitat erweitert. Sehr ähnlich zu diesen Wiesbadener Denkmälern sind zeitnahe Epitaphien im Idsteiner Raum.261) Hier wie dort handelt es sich um Denkmäler von Familien lutherischer Konfession. Vor allem das schmale Epitaph des Landbereiters Hans Reichard von 1664 (Nr. 107), das in Form einer hochrechteckigen Steinplatte mit zwei Wappen im Giebel ausgebildet ist und eine 19zeilige Grabinschrift mit ausführlichem Totenlob trägt, könnte vom Typ her auch ein Grabstein von einem Friedhof sein.

Aus der nichtoriginalen Überlieferung sind auch Inschriften auf Totenschilden262) bekannt, und zwar sowohl zusätzlich zu einer Grabplatte für einen Verstorbenen (Nrr. 36f., 50f., 69f., 92f.) oder einem Epitaph (Nr. 66f.) als auch als einziges Memorialzeugnis (Nr. 46). Totenschilde wurden also nicht dazu verwendet, andernorts begrabenen Personen eine zusätzliche Memoria in einer Wiesbadener Kirche zu errichten.

Der Typ des Grabkreuzes ist im Bearbeitungsgebiet zweimal vertreten: Das ältere Exemplar von 1382 (Nr. 23) ist ein Sühnekreuz und zeigt die bildliche Darstellung des Mordopfers. Das schlichte Grabkreuz von 1587 (Nr. 80) ist nur mit einer zehnzeiligen deutschen Grabinschrift versehen.

Hinsichtlich Sprache und Formular kann nur der Bestand charakterisiert werden, Erkenntnisse zu Früh- oder Spätbelegen bzw. zu Paradigmenwechseln sind aus dem lückenhaften Material kaum zu gewinnen. Latein war die übliche Sprache der mittelalterlichen Grabinschriften. Die deutsche Sprache begegnet im sepulkralen Zusammenhang im Wiesbadener Bestand erstmals in der Grabinschrift der 1504 verstorbenen Margaretha von Hanau-Lichtenberg (Nrr. 44, 45), auf Glocken aber bereits in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts in Schierstein (Nr. 16) und 1456 in Wiesbaden-Igstadt (Nr. 35), 1488 in der Grundsteinlegungsinschrift der Mauritiuskirche (Nr. 38) und 1498 in der großen Rechtsinschrift in Mainz-Kastel (Nr. 39). Im Vergleich zu benachbarten Gebieten263) läßt sich die Verwendung der deutschen Sprache im Wiesbadener Bestand erst spät belegen. Im Laufe des 16. Jahrhunderts wurde Deutsch dann zur bevorzugten Sprache sowohl in Grabinschriften als auch in anderen Texttypen. Daß das Lateinische trotzdem nicht gänzlich aufgegeben wurde, zeigen die beiden Epitaphien für Graf Adolf III. von Nassau (Nr. 48) und Zacharias Palthenius (Nr. 94), in Wiesbaden die einzigen der Renaissance verpflichteten Grabinschriften, sowie die Schrifttafeln des Rathauses (Nr. 91) 1609/10. Im beginnenden Barock nehmen das kurze lateinisch abgefaßte Totenlob in der sonst deutschsprachigen Grabinschrift des Johann Benjamin Hennequin von 1689 (Nr. 116), die Grabinschrift des Pfarrers Samuel Karcher von 1692 (Nr. 118) und verschiedene Bauinschriften (Nrr. 120, 121, 125) gelehrte Diktion auf. Der Wiesbadener Bestand ist im Mittelalter von den lateinischen [Druckseite XXXVII] Grabinschriften des Klosters Klarenthal geprägt, danach von deutschsprachigen Texten des Adels und weniger Bürger, neben denen die wenigen Renaissance-Texte und einfach strukturierten lateinischen Texte weit zurücktreten.

Die Inschriften der frühchristlichen Grabsteine Wiesbadens sind nach einfachstem Muster abgefaßt und fügen an die Grabbezeugung durch HIC QVIESCIT (Nrr. 2-6, 8) oder HIC IACET (Nr. 7) den Namen und das Lebensalter an (Nr. 2, 4-8).264) Dieser Formularaufbau kehrt im 17. Jahrhundert wieder, ohne daß man aus den Formulierungen hie lieget begraben und ruhet der Leichnam (Nr. 102) oder hier ruhet in Gott (Nr. 115) eine direkte Verbindung ziehen sollte. Die Nennung des Grabplatzes in einer (fremden) Kirche bleibt auf das Epitaph des 1533 in Erbenheim verstorbenen und begrabenen Bernhard von Wallbrunn und seiner 1536 verstorbenen und in Mainz bestatteten Ehefrau beschränkt (Nr. 59).

Seit dem 13. Jahrhundert bewirkten Veränderungen in den Jenseitsvorstellungen, namentlich der Gedanke vom individuellen Gericht bei Thomas von Aquin und die Infernalisierung des Fegefeuers, eine gesteigerte Vorsorge für das Seelenheil in Form von Stiftungen. In der äußeren Gestaltung der Memoria machte sich diese Entwicklung in einer größeren Dichte und einer größeren sozialen Bandbreite der Denkmäler bemerkbar. Die hochrechteckige Gruftplatte, deren umlaufende Inschrift im wesentlichen nur die Vitaldaten enthielt, wurde schnell zum bevorzugten Denkmaltyp, da mit ihr das Auffinden des Grabes für die „visitatio sepulchri“ während der Totenliturgie erleichtert wurde. Durch die Zunahme von Pfarrkirchen und die Öffnung von Klöstern und Stiften für Begräbnisse stand zunächst genügend Raum für diese Form der Memoria zur Verfügung.265) An der Wende zum 14. Jahrhundert hatte sich die hochrechteckige Gruftplatte mit dem Anno domini-Formular durchgesetzt. Dieses vermerkt üblicherweise nach Jahr, Tag und Sterbeformel, gewöhnlich obiit, Namen und Stand des oder der Verstorbenen; daran schließt sich bald eine Fürbittformel für den Seelenfrieden an.266) Die Grabinschriften des Untersuchungsgebietes lassen die Verhältnisse vor dieser Entwicklung nicht erkennen. Nach der großen Lücke zwischen Frühmittelalter und Gründung des Klosters Klarenthal 1298 begegnet 1311 (Nr. 9) schon gleich dieses Formular und wird mehrheitlich mit Erweiterungen und in Umsetzung ins Deutsche bis nach 1600 beibehalten. Die Erweiterungen betreffen die Verstorbenen hinsichtlich ihrer Person, ihres Standes, ihrer Abstammung und Tätigkeiten und gegebenenfalls die Stifter. Dieses Formular bleibt dann nicht mehr auf Grabplatten beschränkt und wird in verschiedenster Weise umgestellt, ohne daß die Substanz des Textes merklich verändert wird: So bietet die Inschrift des Epitaphs für Graf Philipp III. von Nassau (Nr. 72) die traditionellen Teile nur in anderer Reihenfolge. Die Grabinschriften werden seit dem 16. Jahrhundert ausführlicher, bleiben aber vorerst formulartreu, indem sie nach dem Todesdatum und Namen des Verstorbenen allenfalls dessen Amt nennen, wie dies bei einigen Geistlichen (Nrr. 43, 53) oder Wiesbadener Amtmännern (Nrr. 46, 50, 55, 57, 66, 67, 83, 85, 92) der Fall ist. Zu den wenigen Ausnahmen zählen deutsche Grabgedichte von 1568 (Nr. 73) und 1664 (Nr. 107), Renaissancetexte mit dativischer Widmung an den Verstorbenen (Nrr. 48, 94), lateinische (Nr. 97) und deutsche (Nr. 102, 110, 115) Grabbezeugungen einfachster Art, Familiengräber (Nrr. 97, 98) und stark auf Lebenslauf bzw. cursus honorum zugeschnittene, aber schlicht formulierte Texte (Nrr. 99, 109, 119, 126). Abgesehen von den Anklängen an Bibel- und liturgische Texte beim Epitaph des Pfarrers Peter Habel (Nr. 41) werden die gerade im Protestantismus beliebten, an Grabinschriften angehängten Bibelzitate erst im 17. Jahrhundert greifbar (Nrr. 94, 98, 102 und öfter), also später als in den meisten anderen Beständen.

Mehrheitlich verwendete man als Sterbeformel in lateinischen Grabinschriften bis ins 17. Jahrhundert hinein obiit, in den deutschsprachigen starb, doch sind Varianten zu belegen: 1540 begegnet erstmals die Formulierung ist mit Tod verschieden (Nr. 60), später folgen Formulierungen wie mit Tod abgegangen (Nr. 69, 70), in Gott verschieden (Nr. 71, 72), selig aus dieser Welt abgeschieden (Nr. 101), einfach selig (in Gott) entschlafen (Nrr. 102, 115) oder gar in die ewige Freud genommen (Nr. 85). Mitteilungen über die Todesumstände sind im Bearbeitungsgebiet nur bei den längeren Texten ab dem späten 16. Jahrhundert nachzuweisen – mit einer Ausnahme: Auf einen gewaltsamen oder jähen Tod verweist [Druckseite XXXVIII] bereits die lateinisch abgefaßte Grabinschrift der Meckil (Nr. 23) von 1382, in der die Getötete selbst von ihrem gewaltsamen Ende berichtet (interfecta sum) und den Namen des Mörders nennt. Der grausam-unvorbereitete Tod in der Schlacht tritt in der Inschrift des Johann Benjamin Hennequin (Nr. 116) von 1689 entgegen, der beim Sturm auf Mainz mit einer Musquetenkugel durchs Hertz erschossen wurde. Über das Sterbeverhalten Georgs von Sternenfels (Nr. 77) berichtet dessen Inschrift von 1585 hingegen, daß er in wahrer Erkandnuß Gottes und christlichem Glauben auch groser Gedult verstarb. Während seines Kuraufenthaltes in Wiesbaden (hic in thermis defuncto) starb 1615 der Frankfurter Buchhändler Zacharias Palthenius (Nr. 94) im Alter von 45 Jahren. 1624 wird die Pest einmal als Todesursache genannt267) (Nr. 99); aus den kurz aufeinanderfolgenden Todesdaten mehrerer Kinder der Familien Scheffer (Nr. 97) und Knefel (Nr. 98) von 1622/23 ist eine Epidemie, der die Kinder zum Opfer fielen, hingegen nur zu erschließen. Hierin ergeben sich neben den stilistischen auch inhaltliche Verbindungen zu zeitnahen Idsteiner Grabtexten, aus deren Formular, nämlich der Reihung von Namen mit Todesdaten, die Auswirkung von Seuchen erkannt wurde.268) In seltenen Fällen werden die Autoren von Grabinschriften greifbar. In den Grabinschriften der jung verstorbenen Kinder des Wiesbadener Amtmannes Johann Friedrich von Stockheim von 1596 (Nr. 85), 1603 bzw. 1610 (Nr. 88) nannte sich der Vater als Verfasser, vermerkte die Geburtsstunde der Säuglinge, schilderte die Umstände ihrer Taufe und ihres Todes und schloß mit einer ausführlichen Fürbitte.

Den Namen der Verstorbenen wurden seit dem Frühmittelalter Standesbezeichnungen hinzugefügt, statt des lange üblichen und oft ausführlichen Totenlobes seit dem 14. Jahrhundert zunehmend auch Epitheta. So nennt die Grabinschrift der Klarenthaler Äbtissin Richardis (Nr. 9) diese zwar nur schlicht soror ohne Beifügung eines Epithetons, zugleich aber erinnert sie an die königliche Abkunft der Verstorbenen als germana regis. Auch ihre Nachfolgerin Äbtissin Adelheid (Nr. 14) wird allein mit ihrer Amtsbezeichnung und dem Zusatz regis filia versehen. Von dieser Formulierung abzugrenzen sind die Grabinschriften der späteren Äbtissinnen (Nrr. 33, 34, 49), die entsprechend ihrer edelfreien Herkunft als illustris domina abbatissa soror bezeichnet werden, während die letzte Äbtissin Anna Brendel von Homburg (Nr. 63) nur VENERANDA ET NOBILIS DOMINA SOROR ... ABBATISSA genannt wurde. Bei Adligen ist die Standesabkunft in den lateinischen Grabinschriften gekennzeichnet mit domicellus, dominus/a, ducissa, miles, mehrfach auch in Verbindung mit Epitheta wie illustris, illustrissimus/a, nobilis, nobilissimus/a, serenissimus/a; Geistliche sind honorandus oder honorabilis dominus, plebanus, pastor oder altarista. Das meist diesem Personenkreis vorbehaltene Epitheton venerabilis begegnet 1431 bei Gräfin Elisabeth von Hanau (Nr. 31), die dem Kloster Klarenthal eng verbunden war und deren Rückzug von der Welt wahrscheinlich mit diesem Epitheton dokumentiert werden sollte. Laien erhielten ihrem Namen beigefügte Berufsbezeichnungen (meyster, typographus, bibliopola) oder akademische Titel (doctor). Die deutschsprachigen Inschriften übernahmen die Struktur der lateinischen Grabinschriften und kennzeichneten Adlige mit Epitheta wie edel und ehrenfest, edel und fest, ehrenfest, gestreng, (hoch-)wohlgeboren und Frauen mit edel und tugendhaft, edel und tugendsam, edel, ehren- und tugendreich. Geistliche waren wohlerwürdig und gelehrt. Die Wahl des Epithetons war abhängig von der exakten ständischen Position der verstorbenen Person und änderte sich im Laufe der Zeit. Memorialzeugnisse für Bürgerliche setzen spät ein und zeigen wenigstens ansatzweise Steigerungen und Vermehrungen der Epitheta (Nrr. 80, 87, 89, 107, 109, 116), wie in Beständen mit höherer Inschriftendichte für Adlige und Bürgerliche schon zu beobachten war.269)

Datierungen folgen durchweg der Inkarnationszählung und den beiden Kalendern, nämlich zunächst dem Römischen, dann dem Festkalender erstmals um 1328 (Nr. 10). Einen besonderen Fall stellt das Denkmal der Elisabeth Herold und ihrer Kinder von 1335 (Nr. 13) dar, in welchem die Sterbedaten der Töchter vom Sterbejahr der Mutter aus berechnet werden. Die früheste moderne Tageszählung mit die mensis ist erst zu Beginn des 16. Jahrhunderts nachzuweisen (Nr. 42). Mehrfach stehen zwei Zählungsweisen nebeneinander; bei der Grabplatte der Anna Brendel (Nr. 63) wurden letztmalig Formelteile des Römischen Kalenders – jedoch mißverstanden – eingefügt.

4.2. Glocken

Wie bei Aussagen zu Memorialzeugnissen wird man auch für Glocken den stark fragmentierten Bestand des Bearbeitungsgebietes zu berücksichtigen haben. Für den Bereich der Stadt Wiesbaden und der ihr angeschlossenen Ortschaften sind nur sieben Glockeninschriften aus der Zeit bis 1700 überliefert, von denen zwei erhalten sind. Die beiden ältesten Glocken sind für die 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts nachzuweisen: Es handelt sich um zwei Exemplare in Schierstein, die offenbar beide von dem Gießer Johann von Mainz gegossen wurden. Die Evangelistenglocke ist verloren, ihre Inschrift beschränkte sich vermutlich allein auf die Namen der Evangelisten (Nr. 24). Die erhaltene, kleinste Glocke des ehemaligen, in der Nachkriegszeit wieder ergänzten Schiersteiner Dreiergeläutes ist schmucklos und trägt in deutscher Sprache nur den Namen des Gießers und den Herstellungsvermerk (Nr. 16). Mit diesem Gießer, Johann von Mainz, lassen sich auch einige Glocken im näheren Umkreis Wiesbadens verbinden, etwa im Rheingau die in Hallgarten, Rüdesheim und Eibingen270) sowie einige an anderen mittelrheinischen Orten. Die erste datierte Glocke befindet sich in der Ev. Kirche in Wiesbaden-Igstadt (Nr. 35). Sie trägt eine in deutschen Reimversen abgefaßte Inschrift, die sie als Werk eines auswärtigen Gießers, wohl des Straßburger Meisters Jost Vetter, ausweist, und das Gußjahr 1456. Die Inschrift folgt dabei einem auch anderswo nachgewiesenen stereotyp verwendeten Formular271) aus Namensansage (sunte anna heis ich), Meisternennung (jost vetter gos mich) und Gußjahr. Da weitere Glockeninschriften in Wiesbaden bis 1548 auch nicht abschriftlich überliefert sind, fehlen Beobachtungen zum Formular der spätgotischen Glocken und dem Übergang zur Renaissance. Diese Lücke in der Überlieferung ist sicherlich auch auf den Stadtbrand von 1547 zurückzuführen, dem die drei Glocken der Mauritiuskirche zum Opfer fielen.272) 1548/49 liegen Nachrichten über Glockenneugüsse für diese Kirche vor; die Inschriften der neuen Glocken sind unbekannt, allein aus anderen Quellen läßt sich als ihr Gießer Pallas von Bingen erschließen.273) Die auf 1548 datierte neue Wacht- und Feuerglocke des Uhrturms (Nr. 62) folgte dem Schema der spätgotischen Glocken, ergänzt um die Funktionsansage (ein auerglock heis ich, wisbaden din ich). Als Gießer wird Paul Fischer genannt, von dem u.a. auch Glocken in Oberwesel stammen.274) Nur mit dem Gießernamen bezeichnet wird die nächste Glocke, die sich für das Jahr 1651 in Medenbach nachweisen läßt (Nr. 105). Sie ist seit 1880 verloren. Ihr Gießer entstammte der Mainzer Gießerfamilie Klapperbach275). 1661 ist für Wiesbaden-Igstadt eine Glocke von Petrus Speck belegt,276) über Aussehen und Formular schweigen jedoch die Quellen. Dies gilt auch für die 1670 von dem Heidelberger Gießer Jakob Notemann für die Sonnenberger Gemeinde gegossene Glocke (Nr. 105) und für die 1678 von Kaspar Roth angefertigte Glocke in der Biebricher Hauptkirche.277) Dort befand sich auch die letzte Glocke (Nr. 124) des Bestandes, die 1697 von Johann Schneidewind in Frankfurt hergestellt worden war und offenbar im Ersten Weltkrieg abgeliefert und eingeschmolzen wurde. Ihre Inschrift weicht von dem oben skizzierten Schema kaum ab, ist aber durch den Zusatz DVRCH DAS FEVER FLOS ICH und SOLI DEO TRIVNI erweitert.

Die schlechte Überlieferungssituation erlaubt keine weiterführenden Aussagen über Schwerpunkte und Tätigkeiten der Glockengießer; anhand der dünnen Materialdecke läßt sich allenfalls allgemein feststellen, daß die Wiesbadener Glocken im 16. und 17. Jahrhundert durchweg von Gießern der näheren Umgebung, aus Mainz, Bingen, Frankfurt und Heidelberg, gegossen wurden; nur einmal wird mit Jost Vetter ein entfernterer auswärtiger Gießer greifbar.

4.3. Sonstige Inschriftenträger und Inschriftenarten

Die aus dem 14. Jahrhundert im Bearbeitungsgebiet belegten Wand- und Glasmalereien gehörten zur mittelalterlichen Ausstattung der Klarenthaler Klosterkirche. Das Stifterbild (Nr. 20) dokumentierte die Gründung des Klosters durch König Adolf von Nassau und seine Gemahlin Imagina und versinnbildlichte den Rechtsvorgang dieser Stiftung. Indem es die Fundatoren und Familienangehörigen darstellte, diente es deren kollektiver Memoria. Als Rest der ursprünglichen Verglasung haben die gleichfalls der Memoria dienenden Stifterscheiben zu gelten, die außer König Adolf die jung verstorbenen Königssöhne Adolf und Walram sowie Graf Gerlach I. und seine Gemahlin Agnes zeigten (Nr. 19). Die für die Pfarrkirchen in Frauenstein und Delkenheim belegten Glasmalereien (Nrr. 29, 40) lassen sich durch ihre knappen, offenbar auf den Stifternamen beschränkten Angaben und die beigefügten Wappen zu den Stifterverewigungen zählen. Auch die Igstadter Wappenscheibe von 1524 (Nr. 56) beinhaltet allein Namen, Rang und Wappen des Stifters. Die Chorverglasung der Mauritiuskirche (Nr. 65) von 1556 ist als großangelegte, anschauliche Ahnenprobe vor dem Hintergrund einer Familiengenealogie und Familienmemoria des Hauses Nassau bzw. der Stifter der Glasgemälde zu verstehen. Sie stand zugleich in Zusammenhang mit der um die Mitte des 16. Jahrhunderts noch lebendigen Rückbesinnung des Grafenhauses auf einen königlichen Ahnherrn und dokumentierte somit auf besondere Weise adliges Selbstverständnis und ständisches Selbstbewußtsein.278) Eine ausführliche Stifterinschrift war in deutschen Reimversen auf der 1592 errichteten Kanzel (Nr. 83) in der Mauritiuskirche zu lesen. Die wohl achtzeilige Inschrift stand auf einem der acht Felder des Korbes, der in weiteren Feldern biblische Szenen trug. Sie verband die mit Da man ... zelt beginnende Jahresnennung mit Namen und Amt des bereits verstorbenen Stifters, worauf die Dauer seiner Amtszeit und eine abschließende Fürbitte folgten.

Neben Glocken (s. oben Kap. 4.2) und vasa sacra sind auch andere kirchliche Ausstattungsstücke beschriftet worden. Von dem ursprünglich sicherlich reichen Bestand haben sich nur drei Taufsteine erhalten, die alle aus der Mitte des 17. Jahrhunderts stammen. Auf zweien (Nrr. 103, 106) stehen Jahreszahlen und die Namen der Stifter. Demgegenüber wurde auf den Beckenrand des undatierten Taufsteins aus Klarenthal (Nr. 104) ein lateinisches Bibelzitat geschrieben.

Aus Schierstein ist ein Kelch von 1690 bekannt geworden, der die Namensinschriften und Wappen des Frankfurter Stifterpaares Rasor/Burckhardt trägt (Nr. 117). Gleichfalls aus Frankfurt stammte die Stifterin des Biebricher Hostienkästchens von 1678 (Nr. 112), in dessen reicher Beschriftung eine längere, auf das Abendmahl Bezug nehmende Bibelparaphrase mit Stifter- und Namensinschriften verbunden ist.

Seit dem Beginn des 15. Jahrhunderts sind Inschriften zu belegen, die sich mit Gebäuden und deren Erbauung befassen oder als Bauinschriften Bezug zu einem Stiftungsvorgang nehmen. Der in der Literatur bislang falsch als Grenzstein bezeichnete Brunnenstock von 1409 (Nr. 27), dessen Herkunft aus dem Badehaus am Schützenhof jetzt wahrscheinlich gemacht werden konnte, enthält in seiner hier erstmals korrekt wiedergegebenen Inschrift die Nachricht über die Fassung der Schützenhofquelle durch den Mainzer Erzbischof Johann von Nassau. Der Grundstein der Mauritiuskirche von 1488 (Nr. 38) reiht sich mit seiner deutschsprachigen Inschrift in die seit dem ausgehenden 15. Jahrhundert belegten Bauinschriften ein, die gleichfalls in Reimversen ausgeführt waren wie etwa die Inschrift des 1491 errichteten Assmannshäuser Wachttores279). Die verlorene Inschrift am Kasteler Amtshaus von 1615 (Nr. 95) gedenkt des Baus der Rheinbrücke unter Kaiser Karl d. Gr.

Die beschrifteten Holztafeln des ehemaligen Alten Rathauses (Nr. 91) enthalten neben einer Bauinschrift auch Spruch- und Namenbeischriften (Tituli). Als Ehreninschrift auf den Stadtherrn ist die Schilderung der Grundstücksübertragung formuliert; anschließend folgt die Bauinschrift der Stadt, in der diese sich selbst als Bauherrn bezeichnet. Die in Einzelmedaillons dargestellten Allegorien versinnbildlichen die christlichen und bürgerlichen Tugenden,280) denen sich die Stadt mit [Druckseite XLI] ihren Verwaltungsorganen verpflichtet sah.281) Am Halseisen (Pranger) des Rathauses fand die Zurschaustellung der Verbrecher statt; mit der einst dort angebrachten Inschrift Guter Geselle du kommst zu spat sonst hätt ich gefolget deinem Rat wandte sich ein fiktiver Delinquent mahnend an den Vorübergehenden.

In der deutschsprachigen Rechts- bzw. Urkundeninschrift von 1498 in Mainz-Kastel (Nr. 39) werden Pfarrer und Kirchengeschworene auf ewig verpflichtet, eine Karfreitagspredigt zu halten bzw. halten zu lassen. Wie andere Inschriften zur Verbesserung von Gottesdienst und Verhaltensweisen seiner Besucher entstand die Kasteler Inschrift im Zuge spätmittelalterlicher Reformbemühungen.

Gebietsabgrenzungen und deren Markierung dienten Flurdenkmäler282) mit Wappen, Beischriften und Jahreszahlen (Nrr. 74, 127, 130). Das in der Kostheimer Gemarkung stehende Flurkreuz, das sogenannte „Fähnches-Kreuz“ (Nr. 123), verbindet mehrere Inschriften miteinander, die frommes Gedenken, eine Glaubensaussage mit einem Stiftungshinweis bzw. eine Danksagung beinhalten.

4.4. Künstler und Werkstätten

Der Versuch, den im vorliegenden Band präsentierten Inschriftenbestand in einen größeren kunsthistorischen Rahmen zu stellen und Meisterzuschreibungen bzw. Werkstattzusammenhänge nachzuweisen, kann durch die Lückenhaftigkeit des Materials und die Zufälligkeit in der Überlieferung nur ansatzweise unternommen werden. Die Frage nach Auftraggebern, Textherstellern und ausführenden Künstlern oder Werkstätten läßt sich allein bei gut dokumentierten Aufträgen klären wie etwa bei der Herstellung des Epitaphs für Graf Philipp III. von Nassau (Nr. 72). Über den Auftrag an den Künstler gibt eine Urkunde Auskunft, die den „Accord des Grafen Balthasar (...) mit dem Bildhauer Christoffel von Andernach“ zum Gegenstand hat.283) Der Bruder des Verstorbenen, Graf Balthasar, hatte in diesem auf den 24. März 1566 datierten Schriftstück den Auftrag zur Herstellung der Grabplatte und des Epitaphs erteilt, ferner ihre Gestaltung mit figürlichen Grabbildern, Wappen und Architekturwerk vorgeschrieben und den Transport der Grabmäler per Schiff nach Eltville, dann auf dem Landwege nach Klarenthal festgelegt. Für die Ausführung der Arbeiten erhielt Christoffel aus Andernach, der wohl identisch war mit dem Bildhauer Christoph Goldsmit284), 60 Taler, sein Assistent, Meister Hans Schonpfeffer285), zwei Kleider und acht Taler. Das Epitaph des Grafen ähnelt im übrigen sehr demjenigen seiner Eltern, Graf Philipps II. und Adrianas von Bergen, das sich in der Idsteiner Unionskirche befindet286) und das Roth und Heubach dem Meister Christoffel zuschrieben.287)

Auch das Wirken bestimmter Meister am Wiesbadener Rathausbau von 1609/10 (Nr. 91) ist aus Akten gesichert: Architekt war Stadtbaumeister Valerius Baussendorff, Baumeister Johann Anton Schöffer, Schnitzer der Straßburger Meister Hans-Jakob Schütterlin und Steinmetz Cyriakus Flügel aus Mainz.288) Nicht überliefert ist jedoch, wer für die gesamte Fassadenkonzeption und das inhaltliche Programm des Gebäudes verantwortlich war.289)

Allenfalls aufgrund von Stil- und Schriftvergleichen können weitere Werke des Bestandes bestimmten Werkstätten zugewiesen werden. So läßt sich das Nischenbild über der Klarenthaler Tumba des Grafen Adolf I. von Nassau (Nr. 25) in Zusammenhang bringen mit Werken des unbekannten „Meisters des Eltviller Jüngsten Gerichts“290), wozu neben den Ausmalungen in Eltville und Klarenthal noch solche in Lorsch und Heppenheim291) gehören. Daniel Hess schloß den Eltviller Wandmalereien die zeichnerisch überlieferten Klarenthaler Wand- und Glasmalereien aufgrund gemeinsamer [Druckseite XLII] genealogischer und stilistischer Grundlagen an292) und stellte das Klarenthaler Stifterbild (Nr. 20) aufgrund seiner Architektur- und Maßwerkformen in einen Kontext mit der Langhausverglasung der Oppenheimer Katharinenkirche.293) Auf die Vorbildwirkung von Katzenelnbogener Grabmälern in der Abtei Eberbach für die Klarenthaler Tumbenbilder der Nassauer Grafen Gerlach und Adolf (Nrr. 21, 22) kann nur hingewiesen werden. Die Ähnlichkeiten sind mehr als zufällig und offenbar auch nicht allein auf die zeichnerische Wiedergabe von Dors zurückzuführen. Eine stilistische und kompositorische Übereinstimmung der figürlichen Grabplatte des Grafen Adolf III. in der Mauritiuskirche (Nr. 47) von 1511 besteht zum zeitgleichen Epitaph des Wigand von Heinsberg in der Eberbacher Klosterkirche. Das Eberbacher Werk, früher dem Oeuvre des Hans Backoffen zugeschrieben,294) dürfte eher einer nicht namentlich greifbaren Mainzer Werkstatt zuzuweisen sein, die nach 1505/10 im Mainzer Raum tätig war.295)

Vornehmlich anhand der Schriftgestaltung, aber auch aufgrund von stilistischen Details der Denkmalgestaltung lassen sich die beiden 1500 bzw. 1513 entstandenen Grabmäler der Erbenheimer und Breckenheimer Geistlichen Habel (Nr. 41) und Textor (Nr. 52) in einen engeren Kontext stellen, der eine gemeinsame Werkstatt vermuten läßt.

Schriftmerkmale und kompositorische Details der Grabplatte der Klarenthaler Äbtissin Anna Brendel von Homburg (Nr. 63) von 1553 lassen den Vergleich mit zeitnahen Objekten im Umkreis des Mainzer Bildhauers Dietrich Schro zu; etwa solchen in Eltville und Erbach.296)

Die 1524 entstandene Igstadter Wappenscheibe (Nr. 56) wurde in Technik und Stil einer älteren Tradition des ausgehenden 15. Jahrhunderts folgend und als „künstlerisch nicht überragende Arbeit“297) einer regionalen Werkstatt eingeordnet, allerdings ist sie mit einer vergleichsweise modern wirkenden Renaissancekapitalis beschrieben.

Anhand von Material, Komposition und Schrifteigentümlichkeiten läßt sich das Epitaph der Familie Knefel (Nr. 98) von 1623 mit den zeitnahen Wörsdorfer Epitaphien für Sebastian Spangenberg298) und Tobias Fort299) zusammenbringen. Weitere Fragmente von Idsteiner Denkmälern gehören ebenso wie das Wiesbadener Grabmal des Johann Philipp Fell (Nr. 99) zu dieser Gruppe, die sich einer regional tätigen, namentlich nicht fixierbaren Werkstatt zuweisen läßt. Nach Aufbau, Schriftform und Material dürften auch die späten Biebricher Epitaphien der beiden Pfarrer Christoph Wittig (Nr. 119) und Gottfried Martin Weinrich (Nr. 126) aus einer Werkstatt stammen.

5.1. Frühe Schriften, vorkarolingische Kapitalis

Die Wiesbadener frühchristlichen Grabsteine des 5.–6. Jahrhunderts (Nrr. 2-7) wurden von Walburg Boppert bereits einer Analyse unterzogen, die paläographische Ansätze einschloß.300) Die Schriftformen zeigen wie andernorts auch nicht mehr den Standard einer klassizierenden römischen Kapitalis, [Druckseite XLIII] wenngleich sie bis auf ein unziales E (Nr. 8) und die griechischen Unzialbuchstaben für Alpha und Omega (Nrr. 2, 3, 5-7) dieser Schrift als Typ verpflichtet blieben.301) Merkmale des von Konrad Bauer erarbeiteten rheinfränkischen und später anzusetzenden Typs,302) der runenartige Elemente in Form eckiger Buchstaben und deutlicher Hastenverlängerung einschloß, sind nicht vorhanden.

5.2. Gotische Majuskel

Mangels entsprechender Denkmäler lassen sich keine Aussagen zur Gotisierung der Majuskel machen, die sich in keilförmig verbreiterten Schaft- und Balkenenden, Bogenschwellungen, Abschluß von Buchstaben durch nicht zum Wesen des Buchstabens gehörende Striche und gesteigerter Flächigkeit zeigt303). Die früheste Anwendung einer gotischen Majuskel ist durch eine Zeichnung von Heinrich Dors304) belegt, nämlich auf der Grabplatte der Klarenthaler Äbtissin Richardis (Nr. 9). Da bei Dors noch eine ganze Reihe anderer Inschriften mit offensichtlich nachgeahmten Schriftformen überliefert ist, muß seine Abbildungsgenauigkeit beurteilt werden, und zwar hinsichtlich der Morphologie der Buchstaben und Worttrenner und der Schriftproportion. Es stellt sich also die Frage, ob Dors genau abbildete oder nur den Eindruck einer gotischen Majuskel überliefern wollte bzw. konnte. Eine Nachprüfung wird dadurch erschwert, daß keines der bei Dors überlieferten Denkmäler mit Majuskeln noch erhalten ist. Fast durchgängig als Quadrangeln gezeichnete Worttrenner, die jedoch so in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts üblicherweise bei Majuskeln nicht angewendet wurden,305) weisen darauf hin, daß aus der Herstellung der Zeichnung mit breiter Feder Verfälschungen des originalen Bildes resultieren können. Das dürfte auch für die spitz ausgezogenen Bogenschwellungen gelten, die Dors bei datierten Denkmälern zwischen 1288306) und 1338 (Nr. 14) wiedergab, denn dieses Phänomen ist weder im Wiesbadener Bestand noch im benachbarten Rheingau307) vor der 2. Hälfte des 14. Jahrhunderts zu beobachten. Diese Eigentümlichkeit der Schrift bei Dors kann also nicht zur Datierung etwa der Namenbeischriften der Klarenthaler Stifterscheiben (Nr. 19) herangezogen werden. Demgegenüber legte die relativ breite Proportion dieser Beischriften eine Entstehung noch zu Lebzeiten Gerlachs I. nahe, da Dors bei der Grabplatte der Adelheid von 1288 die schlanke Schrift der 2. Hälfte des 13. Jahrhunderts aufgriff und in der Abfolge der Denkmäler des 14. Jahrhunderts (Nrr. 9, 10, 14, 17) eine auch anderweitig zu beobachtende erneute Verschlankung der Schrift nachvollzog;308) die erwähnten Stifterscheiben können daher nicht in das späte 14. Jahrhundert datiert werden.

Die ersten erhaltenen Majuskelschriften des Bearbeitungsgebietes befinden sich auf den Klarenthaler Grabplatten des wohl 1330 verstorbenen Sibodo von Dotzheim (oder Wiesbaden) und seiner Ehefrau Katharina (Nr. 11) sowie der Elisabeth Herold mit ihren Töchtern von 1335 (Nr. 13). Die Inschrift bei Sibodo zeigt schon schlanke, schmale Buchstabenformen. Wurde eine Streckung der Buchstaben bislang als Indiz für eine späte Entstehung angenommen,309) so ergibt sich aus der neueren epigraphischen Forschung wenigstens gelegentlich ein Nebeneinander gestreckter, schlanker und gedrungener, breiterer Proportionen, wobei regionale Entwicklungen immer zu beachten sind. Die Inschrift Sibodos läßt sich gut in den Befund einreihen, daß schlanke Buchstabenproportionen andernorts bereits weit vor der Mitte des 14. Jahrhunderts nachweisbar sind.310) Der Grund für die schlanke Proportion der Klarenthaler Grabinschrift ist in dem Verhältnis von der Textlänge zu dem zur Verfügung stehenden Platz zu suchen. Auf der Grabplatte waren die Inschriften für zwei Personen unterzubringen. Da das Feld der Abbildung der Grabfiguren vorbehalten ist, ist eine zweizeilige [Druckseite XLIV] Textanbringung unmöglich. Infolgedessen war eine Verschlankung der Buchstaben das einzige probate Mittel zur Unterbringung des Textes auf der Randleiste. Ähnliches ist bei den vergleichbar schlanken Majuskeln aus der näheren Umgebung, wie etwa bei den Grabinschriften des wohl 1330 verstorbenen Ritters Friedrich Bucher von Laurenburg311) und der 1344 verstorbenen Elisabeth von Pfaffendorf312), beide in Kloster Eberbach, zu beobachten. Von mäßig schlanker Proportion sind im Bearbeitungsgebiet die Majuskeln auf der Grabplatte der erwähnten Elisabeth Herold (Nr. 13) und auf dem Sühnekreuz von 1382 (Nr. 23). Die Majuskel der Schiersteiner Glocke des Johann von Mainz aus der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts (Nr. 16) zeigt bis auf das geschlossene unziale E nur kapital geprägte Buchstaben mit geringen Bogenschwellungen, also die für die Werkstattschrift typische verzögerte Gotisierung.

5.3. Kapitalis

Die erneute Rezeption der Kapitalis setzt im Mittelrheingebiet in den letzten beiden Dekaden des 15. Jahrhunderts ein. Als Vorbild diente im weitesten Sinne die römische capitalis quadrata, die sich am Beginn des Jahrhunderts durch die Rückbesinnung auf die antike Kultur und die Sammlung altrömischer Inschriften in Italien als neue, alternative Schrift zur Majuskel und zur weniger vertretenen gotischen Minuskel empfahl.313) Die ersten Verwendungen in Inschriften Italiens stammen aus den 1420er und 1430er Jahren;314) im Reichsgebiet dauerte es wesentlich länger, bis von Experimenten und Verfremdungen gereinigte Kapitalisschriften angewandt wurden.315) Diese frühen Verwendungen schon klassizierender Kapitalis konnten fast ausnahmslos mit dem Einfluß humanistisch gebildeter Auftraggeber erklärt werden, wie das für Mainz zu 1484316), Heidelberg unsicher zu 1485, sicher dann zu 1508317) und Worms zu 1488318) der Fall war. Das trifft auch auf die früheste Wiesbadener Kapitalis zu, die sich auf der Grabplatte und dem Epitaph Graf Adolfs III. (Nrr. 47, 48) befindet, der Richter am Reichskammergericht war und sich als solcher auf seiner Grabplatte darstellen ließ. Von der Schrifttafel des Epitaphs ist ein großes Stück erhalten. Die vorlinierte und sorgfältig ausgehauene Kapitalis orientiert sich deutlich an klassischen Vorbildern, weist Linksschrägenverstärkung und bei O eine linksschräge Schattenachse auf. In ihrer klassischen Ausrichtung, in Proportion, Strichführung und –stärke, der Verwendung zeittypischer Dreiecke als Worttrenner sowie insgesamt in ihrer Ausführungsqualität ist diese Kapitalis mit derjenigen des Eltviller Taufsteins von 1517319) vergleichbar und übertrifft die frühen Verwendungen der Kapitalis in Mainz hinsichtlich der Angleichung an hochklassische Formenbildung. Im Wiesbaden benachbarten Rheingau ist die Kapitalis klassischer Orientierung in ähnlicher Qualität auch zu 1510 und 1511320) gesichert. Eine Orientierung an klassischen Vorbildern ist auch noch bei der Kronberger Wappenscheibe von 1524 (Nr. 56) feststellbar,321) während sich bei der Kapitalis der 1553 datierten Grabplatte der Anna Brendel von Homburg (Nr. 63) schon die überall zu beobachtende werkstattimmanente Individualisierung der Kapitalis durchgesetzt hat. Bei dieser zeigt sich neben Linksschrägenverstärkung das M mit schrägstehenden Schäften, bis unter die Mittellinie reichendem Mittelteil und rechtwinklig aufgesetzten Sporen an den Spitzen. Auffällig ist der breite Ansatz der stachelförmigen, leicht konkav geschwungenen Cauda am Bogen des R, das S besitzt durchweg einen kleinen oberen Bogen. Ferner sind eine Enklave und eine TE-Ligatur zu beobachten. Diese Schriftmerkmale lassen sich auch bei zeitnahen Werken im Rheingau feststellen, die dem Umkreis des Mainzer Bildhauers Dietrich Schro zugewiesen wurden, etwa bei den Eltviller Epitaphien des 1546 verstorbenen Adam Helsinger322) und der 1553 verstorbenen [Druckseite XLV] Agnes von Koppenstein323) sowie bei dem Epitaph des Nikolaus von Allendorf324) von 1546 in Erbach. Eine Rückbesinnung auf ein klassisches Formenrepertoire, wie es am Jahrhundertanfang vorhanden war, ist in Wiesbaden nicht mehr zu beobachten. Vielmehr weisen alle Denkmäler abhängig von ihrer Qualität einen mehr oder weniger großen Grad individueller Verarbeitung des Kapitalisvorbildes auf. Die Analyse dieser Schriftformen kann die aus dem ähnlichen äußeren Erscheinungsbild und stilistischen Übereinstimmungen gewonnene Zuschreibung an Werkstätten stützen. So zeigten sich bei der Inschrift des Epitaphs für Graf Philipp den Jungherrn von 1566 (Nr. 72) beim H mit nach unten ausgebuchtetem Balken und offenem R mit stark geschwungener Cauda Charakteristika, die sich auf anderen Denkmälern der Werkstatt des Christoph Goldschmitt aus Andernach wiederfinden, vor allem auch auf jenen der Eltern des Grafen in Idstein.325) In Einzelformen stimmen auch Inschriften der Epitaphien der Familie Knefel (Nr. 98) und des Johann Philipp Fell (Nr. 99) überein, für die außerdem ein Zusammenhang mit zeitnahen Idsteiner Denkmälern festgestellt werden konnte.326) Plumpe Ausführungen von Kapitalisschriften wie etwa beim Grabkreuz Faß von 1587 (Nr. 80), die nur die mangelhafte Qualifikation der Hersteller offenbaren, können für schriftgeschichtlich relevante Aussagen und Werkstattuntersuchungen nicht herangezogen werden.

Die späte Kapitalis gegen Ende des 17. Jahrhunderts zeigt Formen, die sich von der klassischen Kapitalis noch weiter entfernten, etwa nebeneinander A mit geradem und geknicktem Balken (Nr. 121), N mit fallweise geschwungenem Schrägbalken (Nr. 118), M wechselnd mit schräg und gerade stehenden Schäften, R mit stark gebogener und unten aufgerollter Cauda und G fallweise mit in den Bogen eingestellter Cauda (Nrr. 115, 119); rundes U kommt seit der Mitte des 17. Jahrhunderts (Nr. 104) mit zunehmender Häufigkeit vor. Versalien kennzeichnen Eigennamen und Titel sowie Ortsnamen und Versanfänge (Nrr. 91, 102, 107, 110, 119).

5.4. Gotische Minuskel

In fast allen Inschriftenbeständen läßt sich seit dem 14. Jahrhundert die epigraphische Anwendung einer neuen Schriftform beobachten, die sich aus der karolingischen Minuskel seit dem Ende des 11. Jahrhunderts entwickelt hatte und in ihrem Idealtyp der Textura der Buchschrift entspricht. Ihre Kennzeichen bestehen im wesentlichen in der Brechung von Bögen und Schäften.327) Im Mittelrheingebiet fand diese Schrift vor 1340 bei den Grabmälern zweier Erzbischöfe328) im Mainzer Dom Eingang in die epigraphischen Schriften; ab 1341 findet sich die gotische Minuskel in Kloster Eberbach auf erhaltenen Grabplatten mehrfach.329) In Wiesbaden-Klarenthal wird die früheste Minuskel des Bearbeitungsgebietes durch Heinrich Dors belegt, der die Tumba des 1361 verstorbenen Grafen Gerlach I. von Nassau (Nr. 21) 1632 in einer Tuschfederzeichnung mit Minuskeln wiedergab. Hier gelten die oben bei der Majuskel festgestellten Bedenken gegenüber der Abbildungsgenauigkeit der Zeichnung; man wird auch hier Dors wenigstens die Übermittlung des Schrifttyps zutrauen dürfen, wenngleich die meisten anderen Minuskelinschriften seiner Sammlung den zeitüblichen Formen stärker angenähert sind. Die erste erhaltene gotische Minuskel in Wiesbaden findet sich auf dem 1409 datierten Brunnenstock (Nr. 27) wohl der Schützenhofquelle. Die großen Buchstaben zeigen nur zwei Versalien; sie sind insgesamt von recht ungelenker Ausführung. Die zweite Minuskel des Untersuchungszeitraums begegnet auf der Igstadter Glocke des Jost Vetter von 1456 (Nr. 35). Sie bietet keine Auffälligkeiten außer schwankenden Buchstabenabständen. Beim Grundstein (Nr. 38) von 1488 zeigt sich eine schmale Minuskel mit Kasten-a und Schulter-r. Eine hohe Ausführungsqualität kennzeichnet hingegen die Minuskel der Kasteler Rechtsinschrift von 1498 (Nr. 39). Die Inschrift wurde in 13 übereinander angeordneten, linksbündigen Zeilen im Vierlinienschema eingehauen. Eine im Duktus vergleichbare Ausführung zeigt etwa die lateinische Stifter- und Memorialinschrift auf dem Wandtabernakel des Mainzer Rates u. Kanzlers Adolf von Breithardt von 1490.330) Bei beiden [Druckseite XLVI] sind die Ober- und Unterlängen deutlich hervorgehoben und die Brechungen an den Schaft- und Bogenenden keilförmig verbreitert, Nexus litterarum kommt häufiger vor als sonst in der Region. Einzelbuchstaben lassen sich wegen der doch unterschiedlichen Ausführungsqualitäten nur schwer vergleichen; immerhin wird bei beiden der linke Teil des gebrochenen oberen Bogens in einer dünnen Bogenlinie zum Schaft zurückgeführt und deutlich vom unteren Bogen abgesetzt. Während 1498 als einzige Majuskelversalie ein vollrundes A mit hochgebogenem Deckbalken benutzt wurde, treten zu dem pseudounzialen A des Epitaphs Habel (Nr. 41) Versalien aus den Gebrauchsalphabeten der Minuskel: Das auf das Mittelband beschränkte M besteht aus zwei Schäften, von denen der erste oben keine Brechung aufweist, und einer geschwungenen Bogenlinie, gleicht also in gewisser Weise einem links geschlossenen unzialen M, wie es sich in vergleichbarer Form bei Eberbacher Denkmälern bis nach 1500 findet und dort als Variante bzw. Alternative zu Versalien verstanden wurde.331) Bei C und E sind die Bögen gebrochen; demgegenüber scheint das R von der Kapitalis beeinflußt worden zu sein, die ausschließlich für die Versalienbildung auf der werkstattverwandten Grabplatte für Johannes Textor (Nr. 52) verwendet wurde.

5.5. Fraktur und humanistische Minuskel

Weder die Fraktur332) noch die humanistische Minuskel333) spielen im Bearbeitungsgebiet eine große Rolle. Die Fraktur des Biebricher Hostienkästchens (Nr. 112) zeigt alle Charakteristika der Buchstabentypen bei Versalien und Gemeinen wie s-förmige Anschwünge und unter die Grundlinie gezogene Unterlängen bei f und s, aufgrund der Punzierung jedoch morphologische Merkmale wie spitzovale Grundformen der geschlossenen Bögen sowie Schwellzüge und Schwellschäfte nur ansatzweise. Das Kästchen wurde von einem Frankfurter Goldschmiedegesellen hergestellt und muß nach Frankfurter Material beurteilt werden.

Insoweit man beim Erbenheimer Grenzstein von 1575 (Nr. 74) Einzelheiten der Schriftformen noch bestimmen kann, wurden Buchstaben aus der humanistischen Minuskel benutzt, wie sich am d mit senkrechtem Schaft und rundem Bogen sowie am runden s mit weit nach innen gekrümmten Bogenenden erkennen läßt. Diese beiden Buchstaben kommen auch als Minuskeln bei der Biebricher Bauinschrift von 1581 (Nr. 75) in einer Mischung mit Kapitalisbuchstaben vor, darunter ein U, das aus zwei Schäften und einem Verbindungsbogen besteht. Nur die Minuskeln des von der Kapitalis-Grabinschrift des Zacharias Palthenius (Nr. 94) abgesetzten Bibelzitates entsprechen, soweit sie überhaupt beurteilbar sind, in runden Bögen und wenig ausgeprägten Serifen an Schaftenden der mit der Druck-Antiqua weitgehend identischen späten Humanistenschrift; manieristisch, aber aus Schreibmeisterproben des 16. Jahrhunderts bekannt,334) sind die gebogenen Schaftverlängerungen beim t.

6. NICHT AUFGENOMMENE INSCHRIFTEN

Von der Aufnahme in den Katalog blieben nach Maßgabe der Bearbeitungsrichtlinien die von Nachbardisziplinen335) betreuten reproduzierbaren Inschriften, etwa auf Münzen, Siegeln, Ofenplatten u.ä., ausgeschlossen, ebenso Inschriften, die außerhalb der Zeitgrenzen entstanden, aus fremden Gebieten nachträglich in den Bestand eingeführt wurden oder deren Herkunft aus dem Wiesbadener Raum oder deren Anfertigung für denselben nicht gesichert ist, also etwa die sogenannten Patenglocken, die nach dem Zweiten Weltkrieg aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten hierher transportiert wurden. Die folgende Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Eine wohl aus der 2. Hälfte des 7. Jahrhunderts stammende und zu den „für Hessen herausragenden Scheibenfibeln“336) gehörende Preßblechscheibenfibel mit der Inschrift INVICTA ROMA [Druckseite XLVII] VTERE FELIX soll von einem sonst unbekannten Dotzheimer Gräberfeld stammen.337) Sie tauchte 1853 in England auf und gehört zu den Sammlungen des British Museum, London. Ihre Aufnahme in den Katalog unterblieb, da für ihre Herstellung spätrömische Münzen und Medaillen als Vorbilder dienten und sie aufgrund ihrer Fertigungstechnik zu den reproduzierbaren Inschriften gehört.

Die in den Sammlungen des Museums, SNA, befindliche Glocke Tilmanns von Hachenburg mit dem Gußjahr 1450338) stammt aus Roßbach im Westerwald.339) Die verlorene, 1490 von Clas von Enen gegossene Glocke in der Kath. Pfarrkirche in Mainz-Kostheim entstammt dem Kloster Gronau.340) Das bedeutsame Geläute der Bonifatiuskirche aus dem 15. Jahrhundert befand sich ursprünglich in dem 1803 säkularisierten Kloster Bornhofen und wurde 1820 der Kath. Kirchengemeinde in Wiesbaden von Herzog Wilhelm von Nassau geschenkt.341) Aus den Klöstern Tiefenthal und Gottesthal im Rheingau gelangten drei Glocken342) zusammen mit dem Bornhofener Geläute nach St. Bonifatius; die Tiefenthaler Marienglocke wurde 1974 als Dauerleihgabe an die Kohlhecker St. Hedwiggemeinde abgegeben.

Zwar auch innerhalb der Zeitgrenze entstanden, aber von unbekannter Herkunft ist ein Gemälde in der Schiersteiner Christophoruskirche. Das Tafelbild aus dem Anfang des 17. Jahrhunderts zeigt die Darstellung eines Gnadenstuhls. Zu Häupten Gottvaters schwebt ein Schriftband mit der Inschrift BENEDICAMVS PATREM ET FILIVM CVM SANCTO SPIRITV. Mündlicher Auskunft zufolge handelt es sich um eine Dauerleihgabe des Museums Wiesbaden an die Kirchengemeinde. Auch weitere Stücke der Schiersteiner Kirche entstammen nicht dem älteren Vorgängerbau, sondern wurden aus dem Kunsthandel erworben343) oder geschenkt.

Im Dachmagazin des Museums Wiesbaden sind einige Holzbalken gelagert, die möglicherweise von einstigen Wiesbadener Fachwerkhäusern stammen. Ein Balken ist mit den zwei Hausmarken begleitenden Initialen A B und M B sowie der Jahreszahl 1614 beschriftet. Da jedoch die Provenienz nicht zu klären war, unterblieb die Aufnahme des Balkens in den Katalog. Wenige ebenfalls im dortigen Magazin bewahrte Wirtshausschilder von Wiesbadener Gasthäusern entstammen dem Zeitraum nach 1700.

Das Biebricher Heimatmuseum verwahrt seit längerem ebenfalls eine Dauerleihgabe des Wiesbadener Museums. Es handelt sich um einen Tafelaufsatz aus Zinn, der in Form eines Segelschiffes gestaltet ist. Auf Bug und Heck des zweimastigen Schiffes sind der Geschlechtername Nassovia und auf den beiden Segeln die Namensinschriften des Grafen Walrad von Nassau-Usingen und Saarbrücken und seiner Ehefrau Cathérine Isabelle Françoise Marie Comtesse de Roeulx und die Jahreszahl 1678 eingeritzt. Der Tafelaufsatz wurde vermutlich anläßlich der Eheschließung des Paares angefertigt und möglicherweise in Usingen aufbewahrt.344)

Eine nicht geringe Zahl von Inschriften wurde nur erwähnt, ohne daß die Gewährsleute wesentliche Teile des Textes wiedergaben. So kennt man von der Igstadter Glocke den Namen des Gießers Petrus Speck und das Gußjahr 1661, nicht jedoch Aussehen von Schrift und Ornamenten.345) Gleiches gilt für die Biebricher Glocke des Kaspar Roth von 1678.346)

Daß in Wiesbaden mit einer weitaus höheren Anzahl an Inschriften gerade der jüngeren Zeit zu rechnen ist, geht aus kursorischen Kirchenbeschreibungen hervor. Offenbar aus inschriftlichen Zeugnissen stammen Informationen, die für bestimmte Standorte Namen, Stand und Todesdaten einzelner dort bestatteter Personen nennen. So berichtete Schenck, daß in der Mauritiuskirche „Fahnen, Degen und andere militärische Insignien aufgehängt“ und „zahlreiche Prediger mit ihren Grabinschriften“ vorhanden waren, und nannte in diesem Zusammenhang den Namen Nikolaus Freinsheim, [Druckseite XLVIII] allerdings ohne Zeitstellung.347) Noch im Jahre 1882 werden von dem Chronisten Wilhelmi Namen und Rang sowie Details der Todesumstände einzelner Offiziere mitgeteilt, die 1689 im Sturm auf Mainz gefallen waren und in der Biebricher Hauptkirche beigesetzt wurden.348) Freilich ist nicht eindeutig zu verifizieren, ob diese Informationen auf der Kenntnis von Denkmälern beruhen oder eventuell aus anderen Quellen wie etwa Totenbüchern stammen. Aus den Bestattungsbüchern der Ev. Hauptkirche in Biebrich wurde eine Liste von bedeutenden Personen des Ortes erstellt, deren Position, Todesdaten bzw. sogar Todesumstände aufgelistet sind.349) Es ist also denkbar, daß noch mehr als die beiden erhaltenen Epitaphien (Nrr. 119, 126) vorhanden waren.

Inwieweit die für einzelne Bauwerke in Wiesbaden genannten Erbauungsjahre (Nr. 130) auf Inschriften oder Bauzahlen beruhen, kann in den meisten Fällen nicht nachgeprüft werden, da viele der genannten Bauwerke untergegangen sind. Es soll nur darauf verwiesen werden, daß das Wiesbadener Schulhaus 1570, das Sondersiechenhaus beim Hospital 1573 und das Neue Schloß 1596 errichtet wurden.350) In gleicher Weise sind ohne Quellenangabe auch für einzelne Vororte Wiesbadens Baujahre belegt, etwa in Dotzheim das 1669 erbaute, mittlerweile abgerissene Wohnhaus in der Aunelstraße 18351) oder das dort 1696 als zweite Eberbacher Klostermühle erbaute sogenannte „Parthie-Mühlchen“; für Kloppenheim sind mehrere Mühlen bekannt: Ein Mühlenbau wurde 1564 bewilligt, der 1695 durch einen bereits 1792 wieder niedergelegten Neubau ersetzt wurde, die zweite Mühle am Hockenberg entstand 1670, die dritte, die sog. Pflanzenmühle, entstand 1691.352) Für Delkenheim ist der Um- und Ausbau einer Scheune zum Schulhaus für 1618 belegt.353) Hinzu kommen zahlreiche Kapellen und Heiligenhäuschen rund um Wiesbaden, von denen fallweise Daten überliefert werden – so wurde das der Gottesmutter geweihte Heiligenhäuschen „im Hayngarten“, dem Felddistrikt Hengert, im Jahre 1515 errichtet.354) Über weitere Flurdenkmäler liegen außer den Lageangaben keine detaillierten Nachrichten vor.355)

Ein bei Mainz-Kastel gefundener, eindeutig frühchristlicher Grabstein ist mit einer wirren Ansammlung von Zeichen dekoriert. Versuchsweise wurde sie als Grabinschrift mit dem Wortlaut HIC QVISCIT N(OMIN)I MVMVLA QVI VIXIT I(N) P(ACE) A(NNOS) XV gelesen.356) Es handelt sich aber nicht um eine Inschrift im eigentlichen Sinne, sondern vielmehr um eine Übertragung nicht verstandener Zeichen durch einen illiteraten Hersteller. Ihm stand wahrscheinlich ein frühchristlicher Grabstein als Vorbild zur Verfügung, dessen Schrift er nicht verstand. Selbst bei extrem niveauarmen frühmittelalterlichen Schriften läßt sich gewöhnlich ein Mindestmaß an Buchstabenbildung nachvollziehen; das ist hier nicht der Fall.

Zitationshinweis:

DI 51, Wiesbaden, Einleitung (Yvonne Monsees), in: inschriften.net,   urn:nbn:de:0238-di051mz05e001.

  1. DI Terminologie. »
  2. Vgl. Buchinger, Frühmittelalterliche Grabfunde 16; zu den naturräumlichen Gegebenheiten vgl. u.a. Galladé, Die Landschaft 9ff. »
  3. Vgl. Pletsch, Das Werden Hessens 10f. »
  4. Die Stadt war durch ihre Lage nahe der großen Fernstraßen mit der gegenüberliegenden Bischofsstadt Mainz, den Rheinlanden, dem Lahngebiet und der Wetterau verbunden; hinzu kamen die Flußübergänge bei Kastel, in Kostheim und Biebrich. Diese alten, seit der Römerzeit bestehenden Verkehrsverbindungen wirkten sich positiv auf die weitere Entwicklung der Stadt aus. »
  5. Vgl. Schoppa, Aquae Mattiacae 106f., 114f., Wiesbaden in: Hess. Städtebuch 448-456, hier 448. Zur Germanisierung Hessens und seiner Teilbereiche vgl. Mildenberger, Germanisierung passim. »
  6. Vgl. zur römischen Besatzungsgeschichte Otto, Geschichte 9ff.; Schoppa, Aquae Mattiacae passim. »
  7. Vgl. Schoppa, ebd. 45f. »
  8. Dieser römische Name wird erstmals durch einen vor 122 n.Chr. datierten Meilenstein bei Kastel belegt, vgl. CIL XIII Nr. 9124. »
  9. Gegen Otto, Geschichte 27-31, der als Erbauungszeit 255 bis 282, genauer das Jahr 275 angenommen hatte, heute später datiert bei Schoppa, Aquae Mattiacae 95-97, Buchinger, Frühmittelalterliche Grabfunde 15. Zu Verlauf und Bedeutung der Heidenmauer vgl. Zedler, Heidenmauer, Renkhoff, Wiesbaden im Mittelalter 4f., 122-124 und 135. »
  10. Vgl. Renkhoff, ebd. 123f. »
  11. Vgl. Winkelmann, Beschreibung 74. »
  12. Ammianus Marcellinus, Historiae XXIX 4, 3, vgl. auch Buchinger, Frühmittelalterliche Grabfunde 16. »
  13. Es handelt sich um den mit Christusmonogramm versehenen Siegelstempel Flavii Paulini, vgl. Schoppa, Aquae Mattiacae 109. »
  14. Zur Kontinuität des Christentums vgl. Staab, Heidentum. »
  15. Vgl. Buchinger, Frühmittelalterliche Grabfunde 270 zu den Fundorten. »
  16. Vgl. Schoppa, Aquae Mattiacae 117. »
  17. Vgl. hierzu Kutsch, Landkreis Wiesbaden 99ff.; Schoppa, ebd.; Renkhoff, Wiesbaden im Mittelalter 17-32. »
  18. Vgl. zu diesem Renkhoff, ebd. 8-14. »
  19. Seine Grenzen wurden durch den römischen Limes im Norden, Main und Rhein im Süden sowie durch die Walluf im Westen gebildet, vgl. ebd. 17, 30, 32; vgl. auch Kleinfeldt-Weirich, Kirchenorganisation 70, 73, 76f. »
  20. Vgl. Renkhoff, Wiesbaden im Mittelalter 19f.; zu den frühen Termineien in Bleidenstadt, Bierstadt und Schloßborn vgl. Hörle, Frühe Termineien. »
  21. Einhard, Translatio 238-264; Renkhoff, ebd. 5-7. »
  22. Eine Aufzählung der verschiedenen Deutungsvorschläge würde hier zu weit führen; es sei auf die Angaben bei Renkhoff, ebd. 7f. mit Anm. 22-27 und die dort genannte weitere Literatur verwiesen. »
  23. Vgl. Bach, Mattium; Renkhoff, ebd. 38; Czysz, Römerbad 42. »
  24. Vgl. u.a. Schenck, Geschicht-Beschreibung 15. »
  25. Renkhoff, Wiesbaden im Mittelalter 50-53 zum Wiesbadener Aufenthalt Kaiser Ottos im April 965. Zur Erwähnung Wiesbadens im Schloßborner Pfarrsprengel von 1043 mit der Wiederholung der älteren Nachricht von um 995, vgl. MUB I Nr. 284. »
  26. Dieses war die Gerichtsstätte des Königssondergaues und befand sich an der Stelle, die wohl seit dem frühen 12. Jh. nach dem dort entstandenen Hof benannt war, vgl. Renkhoff, ebd. 24f., Schäfer, Die Herren von Eppstein 395-407. »
  27. Vgl. ausführlich ebd. 24f., 60ff. »
  28. Vgl. zur Besitzausdehnung der Eppsteiner im 12. und 13. Jh. Pietsch, Entwicklung, Schäfer, Die Herren von Eppstein 23-28 (Übersicht). Zu den Gemeinden vgl. Bethke, Main-Taunus-Land 29-31 (Breckenheim), 34-36 (Delkenheim), 130 (Medenbach), 146-149 (Nordenstadt). Die genannten Orte wurden 1928 (Igstadt) und 1977 nach Wiesbaden eingemeindet, vgl. Gemeindeverz. Hessen (1982) 18. »
  29. Vgl. Müller-Werth, Geschichte 12f. »
  30. Ebd. »
  31. Der Ortsherr, Graf Heinrich von Nassau, stand zuerst auf seiten der staufischen Gegner, der Erzbischöfe von Mainz und Köln, wechselte dann aber zur kaiserlichen Seite über. Die nachfolgende Zerstörung Wiesbadens 1242 war somit nicht nur gegen den Kaiser, sondern auch gegen die Grafen von Nassau gerichtet. »
  32. Vgl. zur Entwicklung der nassauischen Landstadt Renkhoff, Wiesbaden im Mittelalter 93ff.; Bleymehl-Eiler, Stadt 34. »
  33. So verpfändeten Graf Walram IV. 1391 und sein Sohn Adolf nochmals 1394 die Hälfte der Burg und Stadt, 1394 auch noch die Hälfte des Dorfes Mosbach an den Mainzer Erzbischof Konrad von Weinsberg; spätestens 1399 wurde diese Pfandschaft aber wieder eingelöst, vgl. Gerlich, Habsburg 29f., 62. »
  34. Bleymehl-Eiler, Stadt 35. »
  35. Vgl. Karte im Anhang. »
  36. Vgl. Renkhoff, Wiesbaden im Mittelalter 88-91 zu Siedlung und Befestigung; vgl. auch die Karte hier im Anhang. »
  37. Vgl. Schenck, Geschicht-Beschreibung 205f.; Otto, Geschichte 115f. »
  38. Zum Verlauf dieser Mauer vgl. Renkhoff, Wiesbaden im Mittelalter 134f.; zum Wiesbadener Befestigungssystem ebd. 136f. »
  39. Vgl. Renkhoff, ebd. 90. »
  40. Vgl. zu dieser Kapelle ebd. 66f. »
  41. Früheste Grundbesitzer waren das Mainzer Jakobskloster, das Domstift sowie die Rheingauer Zisterzienserinnenklöster Gottesthal und Tiefenthal. »
  42. Es handelte sich um die Höfe des Viktorsstiftes hinter dem Tiefenthaler Hof und des Petersstiftes sowie um den 50 Morgen umfassenden Grund und Boden des Altmünsterklosters, vgl. Renkhoff, Wiesbaden im Mittelalter 82f. »
  43. Es waren die Höfe der Adligen von Wiesbaden, der wohl seit 1237 bestehende Hof Tiefenthals und derjenige des Deutschen Ordens. Diesem gehörte die erwähnte Marienkapelle „auf dem Sande“, die später Tiefenthal übertragen wurde. Dieses Kloster und sein Hofgut behielten bis in die Neuzeit hinein eine besondere Bedeutung für die Stadt. »
  44. Zu den Burglehen und Burgmannen vgl. Renkhoff, Wiesbaden im Mittelalter 223-225. »
  45. Ebd. 208-213. »
  46. Ebd. 213-223. »
  47. So stammten die von Langeln aus dem Kreis Wernigerode, Moritz von Presen (Nr. 64) kam aus Schlesien, sein Schwiegersohn Walter von Nischwitz, Gemahl der 1562 verstorbenen Anna (Nr. 68), aus der Nähe von Leipzig. Einzelne Mitglieder dieser Adelsfamilien stiegen relativ rasch auch zu höchsten Verwaltungspositionen auf, so stellten sie mehrfach den Wiesbadener Amtmann, vgl. Renkhoff, Wiesbaden im Mittelalter 348. »
  48. Ebd. 265. »
  49. Überblicksartig zur Entwicklung der Badehäuser vgl. Otto, Geschichte 92ff.; Renkhoff, Wiesbaden im Mittelalter 227ff.; zum Wiesbadener Badeleben im Mittelalter vgl. ausführlich Czysz, Römerbad 45f., 48-67. »
  50. Wohl die früheste Erwähnung der heilkräftigen Wiesbadener Quellen findet sich in der 1240 erschienenen Enzyklopädie „De proprietatibus rerum“ des Bartholomäus Anglicus, vgl. Czysz, Römerbad 68; 1480 veröffentlichte der Nürnberger Dichter und Meistersinger Hans Foltz sein deutsches Bäderbuch; in dem 1504 erschienenen Neudruck ist auch von Wiesbadener Quellen die Rede, vgl. ebd. 69f. »
  51. Vgl. Renkhoff, Nass. Biographie 850 Nr. 4638; Czysz, Römerbad 79-90. »
  52. Vgl. Even, Friedhöfe passim; Buschmann, Nordfriedhof 13ff. »
  53. Vgl. unten bei Anm. 106. »
  54. Vgl. Bleymehl-Eiler, Stadt 75f. »
  55. Renkhoff, Wiesbaden im Mittelalter 140f.; Bleymehl-Eiler, ebd. 62. »
  56. Vgl. Otto, Merkerbuch 9; Bleymehl-Eiler, ebd. 62f. »
  57. Zu seinen Aufgaben, vor allem seit dem 16. Jh. vgl. Bleymehl-Eiler, ebd. 313-362. »
  58. Ebd. 63. »
  59. Vgl. unten Nrr. 55, 57-59, 64, 66, 67, 81»
  60. Vgl. Otto, Die ältesten Bürgermeister-Rechnungen 76ff.; Renkhoff, Wiesbaden im Mittelalter 142ff.; Bleymehl-Eiler, Stadt 409-458. »
  61. Vgl. Rossel, Stadt-Wappen; Renkhoff, Siegel 205ff. »
  62. Vgl. Renkhoff, Wiesbaden im Mittelalter 149 Abb. 5c. »
  63. Vgl. Otto, Einführung; Renkhoff, ebd. 338-343, Geißler, Reformation. Offenbar evangelische Regungen finden sich in Wiesbaden schon zur Zeit des Bauernkrieges, vgl. Struck, Bauernkrieg 42f. »
  64. Graf Philipp II. von Nassau-Weilburg bekannte sich 1526 zur Reformation; davon berührt wurden sein der Herrschaft Wiesbaden benachbartes Amt Wehen und Sonnenberg, wo der Patronatsherr Johann von Nassau-Sporkenburg (Nrr. 66, 67) den Gottesdienst sowohl nach altem als auch nach neuem Ritus halten ließ, vgl. Czysz, Sonnenberg 84, 89-95. Wilhelm I. von Nassau-Dillenburg führte seit 1529 die Reformation ein, vgl. Heinemeyer, Zeitalter 241, Hatzfeld, Reformation 77ff. Landgraf Philipp d. Großmütige von Hessen, der sich 1524 der Lehre Luthers angeschlossen hatte, führte als Landesherr nach der Homberger Synode von 1526 (vgl. hierzu Schmitt, Synode passim) seine Landgrafschaft, zu der auch die Orte Breckenheim, Delkenheim, Igstadt, Medenbach und Nordenstadt gehörten, der Reformation zu, vgl. Heinemeyer, ebd. 238f. »
  65. Vgl. Otto, Einführung; Heinemeyer, Landgraf Philipp 72ff. »
  66. Vgl. Renkhoff, Wiesbaden im Mittelalter 340. »
  67. Vgl. zu dessen Grabmälern in Idstein DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nrr. 471, 472»
  68. Müller-Werth, Geschichte 33. »
  69. Kurz zusammengefaßt bei Otto, Geschichte 155-159; vgl. auch Bleymehl-Eiler, Bevölkerungsbewegung 167ff. »
  70. Vgl. Stern/Stern, Wiesbadener Taufbuch, Vorwort o. S.; Grimm, Wiesbaden passim. »
  71. Vgl. Müller-Werth, Geschichte 38ff., besonders 52 zur Mauritiuskirche. »
  72. Vgl. Stern/Stern, Wiesbadener Kirchenbuch, Vorwort o. S. »
  73. Vgl. Wolf, Kirchen 28f. »
  74. Vgl. Bleymehl-Eiler, Wiesbaden 400f. »
  75. Das junge Herzogtum bestand zu fast 80% aus neu erworbenen Gebieten, vgl. Kropat, Herzogtum Nassau 518. »
  76. Bis 1815 wurden alle wichtigen Oberbehörden des Landes hier zusammengeführt, vgl. Zabel, Räumliche Behördenorganisation 31. »
  77. Vgl. Schüler, Der Herzog und sein Hof 53. »
  78. Vgl. hierzu Müller-Werth, Geschichte 61, zur späteren Residenz ebd. 68; vgl. auch Struck, Wiesbaden im Biedermeier; Jesberg/Mischewski/Schmidt, Hauptstadt 53ff. »
  79. Vgl. überblicksartig Otto, Geschichte 126f.; zur baulichen Entwicklung im 19. Jh. vgl. Müller-Werth, Gestaltung 243ff.; Bubner, Wiesbaden; Wiesbaden II: Villengebiete 15ff. »
  80. Vgl. Hoffmann, Kath. Kirche; Hembus, Bonifatius-Kirche passim; Czysz, Bonifatiuskirche passim. »
  81. Vgl. Schüler, Das wilhelminische Wiesbaden 89ff.; zur städtebaulichen Entwicklung vgl. Bubner, Neues Bauen passim; zur Exklusivität des Kurbezirks vgl. Fuhs, Mondäne Orte 149-218. »
  82. Vgl. Wolf, Kirchen 27, zu den Kirchen der engeren Innenstadt ebd. 27-41. »
  83. Ebd. 43-48 zu den dort errichteten Kirchen. »
  84. Vgl. zu diesen Vierteln ebd. 49-52. »
  85. Vgl. zu dieser ebd. 51f. »
  86. Vgl. Dehio Hessen (1989) 82. »
  87. Vgl. Dörrlamm/Wirth, Das rechtsrheinische Mainz 629-647. »
  88. Vgl. NUB I Nr. 530 zu 1248 Dez. 11, vgl. auch Kleinfeldt/Weirich, Kirchenorganisation 80. »
  89. Vgl. Roth, Geschichte Wiesbaden 235 mit Hinweis auf eine christliche Kirche schon im 4. oder 5. Jh., allerdings ist damit nichts über ein Patrozinium in dieser Zeit gesagt; vgl. auch Geisthardt, Die reichsgeschichtlichen Grundlagen 15ff. »
  90. Vgl. Renkhoff, Wiesbaden im Mittelalter 52f., auch zum Folgenden. »
  91. Rossel, Kirchl. Alterthümer 29 nahm als Erbauungszeit das 10. Jh. an, ebenso Kutsch, Bauperioden 25f. »
  92. Kutsch, ebd. 22f., vgl. auch Renkhoff, Wiesbaden im Mittelalter 87 mit Abb. 3. »
  93. Laut Regesta Imp. (Böhmer-Ottenthal) II 1 179 Nr. 377 zu 965 April 12; vgl. Müller-Werth, Geschichte 11. »
  94. So Renkhoff, Wiesbaden im Mittelalter 53 mit der Ableitung des Weihetermins aus der Tatsache, daß die erwähnte Urkundung des Kaisers in der Wochenmitte vor Sonntag Jubilate, dem 16. April 965, lag, und Jubilate seit jeher als Kirchweihfest der Mauritiuskirche gefeiert wurde; er schließt die Mutmaßung an, daß der zweite Bau der Mauritiuskirche an diesem 16. April 965 geweiht worden sein dürfte und in einen Zusammenhang mit dem Kaiserbesuch zu stellen sei, so auch schon Kutsch, Bauperioden 26 aufgrund von Geisthardt, Die reichsgeschichtlichen Grundlagen 16f. »
  95. Vgl. Roth, Geschichte Wiesbaden 237f.; Renkhoff, Wiesbaden im Mittelalter 171. »
  96. Vgl. Kutsch, Bauperioden 27-30. »
  97. Das Gerichtsbuch gibt 1522 an, vgl. Roth, Geschichte Wiesbaden 240 Anm. *, Roth vermutete selbst aber ein Jahr früher; vgl. u. a. auch Renkhoff, Wiesbaden im Mittelalter 175. »
  98. Die über dem Chor angebrachte Bet- oder Salveglocke und die sog. Schröterglocke blieben verschont, Renkhoff ebd. »
  99. Ebd., die Glocken stammten nicht, wie etwa von Roth, Geschichte Wiesbaden 287 angenommen, von dem Binger Glockengießer Paul Fischer. »
  100. Vgl. das Inventar gedr. bei Rossel, Kirchl. Alterthümer 23. »
  101. Vgl. Renkhoff, Wiesbaden im Mittelalter 342. »
  102. Vgl. Roth, Geschichte Wiesbaden 241f. »
  103. Vgl. Faber, Als Wiesbadens Stadtkirche 10f. »
  104. Vgl. Buschmann, Nordfriedhof 13f. »
  105. Vgl. Schenck, Geschicht-Beschreibung 322; Renkhoff, Wiesbaden im Mittelalter 180. »
  106. Buschmann, Nordfriedhof 13f. »
  107. Buschmann, ebd. 16f. »
  108. Vgl. zu beiden Renkhoff, Nass. Biographie 263 Nrr. 1473 u. 1474. »
  109. Vgl. Pinsker, Was war 1; Mandera, 150 Jahre; Struck, 175 Jahre 1f. »
  110. Vgl. Renkhoff, Nass. Biographie 227 Nr. 1275. »
  111. Diese Dreiteilung besteht bis heute; für die SNA übernahm der Verein die Verantwortung, für die naturwissenschaftliche Sammlung seit 1829 der Nassauische Verein für Naturkunde und für die Kunstsammlungen ab 1847 der Nassauische Kunstverein, vgl. Pinsker, Was war 4. »
  112. Vgl. zur alten Anordnung Cohausen, Führer; zur Dauerausstellung überblicksartig Kleineberg, Sammlung 8f. »
  113. Diese trugen die Grafen von Nassau seit 1336 zu Lehen, vgl. Geisthardt, Biebrich 45; Gensicke, Geschichte Biebrich 27. »
  114. Vgl. Gockel, Biebrich 8ff., auch zum Folgenden. »
  115. Vgl. Faber, Moskebach 15-19. »
  116. Vgl. Gockel, ebd. 12. »
  117. Kleinfeldt/Weirich, Kirchenorganisation 79 Nr. 19. »
  118. Faber, Moskebach 25 zur Kirche; die Kirchweihe zu Mosbach hat den eher seltenen Patronatstag St. Peter in Ketten, vgl. ebd. 48. »
  119. Vgl. Gensicke, Geschichte Biebrich 13f. »
  120. Vgl. ebd. 34-38. »
  121. Vgl. Faber, Reformation 24ff. »
  122. Der letzte katholische Pfarrer Niklas Bayer war 1559 noch im Amt und wurde erst auf massiven Druck des Landesherrn Graf Philipps des Jungherrn hin abberufen. »
  123. Vgl. Dehio Hessen (1982) 85; Faber, Moskebach 42-45, auch zum Folgenden; Wolf, Kirchen 66. »
  124. Vgl. zu Bager d.Ä. Renkhoff, Nass. Biographie 27 Nr. 149. »
  125. Vgl. Lotz, Baudenkmäler 330 und unten Kap. 4.3. »
  126. Wilhelmi, Geschichte 13 nennt Namen und Rang der hier bestatteten Offiziere; vielleicht waren ihm Grabinschriften zugänglich, möglicherweise resultieren seine Angaben aber auch aus anderen Quellen, etwa Kirchenbüchern, vgl. unten Kap. 6. »
  127. Vgl. Glöckler, Schauplatz 14, 21. »
  128. Faber, Seit fünfzig Jahren, passim. »
  129. Vgl. Kleinfeldt/Weirich, Kirchenorganisation 77 Nr. 3. Zur Ortsgeschichte im Abriß s. auch Bethke, Main-Taunus-Land 29-31. »
  130. Vgl. Dehio Hessen (1982) 105. »
  131. HHStAW 18/U 13; vgl. auch Langkabel, Das Kloster Klarenthal 26f. »
  132. Vgl. Kleinfeldt-Weirich, Kirchenorganisation 78 Nr. 9; Wolf, Kirchen 73. »
  133. Vgl. Dehio Hessen (1982) 211. »
  134. Vgl. ausführlich zur Geschichte des Erbenheimer historischen Ortskerns mit seiner alten Bebauung Krag, Erbenheimer Häuser, passim. »
  135. Vgl. Gensicke, Die von Frauenstein 277ff. »
  136. Vgl. zu ihr ausführlich Meuer, Geschichte 17-21, zu den Burgmännern ebd. 22-31; ebenso Strauß, Heimatbuch 16ff. »
  137. Zu den Höfen vgl. Meuer ebd. 102-122; Strauß, ebd. 53-74. »
  138. Der ursprüngliche Name war „Hof zur armen Ruen“. Er dürfte als königliche Fronhube durch Schenkung an die Abtei Cornelimünster und dann als Vogtei durch Kauf an die Herren von Wiesbaden gelangt sein. »
  139. Meuer, Geschichte 102f., auch zum Folgenden. »
  140. Vgl. NUB I,2 Nr. 2222 mit erzbischöflicher Bestätigung zu 1341 Juli 7, ebd. Nr. 2244, auch Struck, Geschichte 10. »
  141. Vgl. hierzu Meuer, Geschichte 116-120. »
  142. Struck, Geschichte 10. »
  143. Vgl. Strauß, Heimatbuch 172ff. zur Trennung der Kirche von der Schiersteiner Mutterkirche. »
  144. Der Hochaltar stammt aus Tiefenthal, vgl. Meuer, Hochaltar passim; zwei beschriftete Tafeln des ehem. Eberbacher Hochaltars befinden sich ebenfalls dort, vgl. dazu DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nr. 565»
  145. Vgl. Wolf, Kirchen 59. »
  146. Zur Familie und zum Hof vgl. Meuer, Geschichte 106-115 und Strauß, Heimatbuch 57-62. »
  147. Vgl. Trautz, Studien 1-45; zu Adolfs Aufstieg u.a. Gerlich, Adolf von Nassau 34ff. »
  148. Vgl. Czysz, Klarenthal 1 mit Anm. 1 zu HHStAW 18/A 2, Bericht des Minoritenbruders und ersten Klarenthaler Beichtvaters, Werner von Saulheim, aus dem Jahre 1314 über die Gründung des Klosters; vgl. Geschichte des Klosters Clarenthal 23, Wolf, Kirchen 53. Die in Speyer ausgestellte Stiftungsurkunde datiert vom 6. Januar 1298, vgl. HHStAW 18/U 2a,b und 3 a,b; Czysz, Klarenthal 1f. »
  149. Imaginas Zustimmungsurkunde HHStAW 18/U 5, Böhmer-Samanek, Regesta imperii VI 2, 388 Nr. 1055; vgl. auch u.a. Geschichte des Klosters Clarenthal 28; Czysz, Klarenthal 5 mit Anm. 5. »
  150. Vgl. DI 2 (Mainz) Nr. 675. »
  151. Vgl. Langkabel, Das Kloster Klarenthal 24-27 zu Erwerbungen und Besitzerweiterungen. »
  152. Es waren die Minderbrüder „Petrus pictor“ als Baumeister, Minderbruder Gottfried, der spätere Beichtvater (vgl. Nr. 13), und der Mosbacher Pfarrer Wigand; die Art ihrer Beteiligung am Bau des Klosters wird nicht näher angegeben. »
  153. Erzbischof Gerhard von Mainz hatte die Einweihung verweigert, woraufhin das Einschreiten Papst Benedikts XI. erforderlich wurde, vgl. Geschichte des Klosters Clarenthal 29, Langkabel, Das Kloster Klarenthal 21; Czysz, Klarenthal 29f. »
  154. Vgl. HHStAW 18/U 17. »
  155. Vgl. Münzert, Clarenthaler Klosterkirche 9-12. »
  156. Vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) XXXI. »
  157. Vgl. Maag, Klausurgebäude passim. »
  158. Vgl. unten Kap. 3. »
  159. Vgl. Dors, Genealogia, ed. Hauck/Laufer 102 Nr. 11 mit Abb. 22; Hess, Mittelalterliche Glasmalereien 339 Abb. 237. »
  160. Vgl. ausführlich Maag, Klausurgebäude 23-44. »
  161. Vgl. Czysz, Klarenthal 184. »
  162. Vgl. Renkhoff, Wiesbaden im Mittelalter 186. »
  163. Vgl. Czysz, Klarenthal 265-270. »
  164. Vgl. Otto, Clarenthaler Studien II, 7-11. »
  165. Vgl. Czysz, Klarenthal 301. »
  166. Vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nr. 514 zu ihrer Grabplatte in Walsdorf. »
  167. Vgl. Czysz, Klarenthal 78-87 zur Hospitalzeit 1607-1635; allgemein zum Fürsorgewesen in Hessen in dieser Zeit vgl. Heinemeyer, Armen- und Krankenfürsorge passim. »
  168. Vgl. Münzert, Klarenthal 85ff.; Geschichte des Klosters Clarenthal 85f. »
  169. Vgl. Geschichte des Klosters Clarenthal 93-96, Czysz, Klarenthal 330f. »
  170. Vgl. Geschichte des Klosters Clarenthal 97-99. »
  171. Vgl. hierzu Maag, Klausurgebäude 30ff. und unten Katalog Nr. 130»
  172. Vgl. Wolf, Kirchen 54. »
  173. Vgl. Heinemeyer, Erzbistum I 28ff., 48f.; Dörrlamm/Wirth, Das rechtsrheinische Mainz 635. »
  174. Vgl. Wolf, Kirchen 91. »
  175. Vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nrr. 2, 3 zum Ferrutius-Sarkophag. »
  176. Vgl. Como, Lage 46; Heinemeyer, Erzbistum I 28ff. »
  177. Vgl. Kleinfeldt/Weirich, Kirchenorganisation 64f. zum Archidiakonat. »
  178. Ebd. 78 Nr. 13. »
  179. Wolf, Kirchen 91. »
  180. Vgl. Dehio Hessen (1982) 586. »
  181. Vgl. Struck, Geschichte 5f., auch zum Folgenden. »
  182. Vgl. NUB I, 2 Nr. 2184 zu 1339 November 29. Das von Georg Helwich, Syntagma 329 mitgeteilte Patrozinium des hl. Sebastian läßt sich urkundlich nicht stützen; Struck, Geschichte 8f. nennt den Hochaltar St. Mariae und den Heiligkreuz-Altar als Seitenaltar; das Patrozinium eines dritten, einst vorhandenen Altars bleibt unbekannt. Ob es sich dabei vielleicht um einen Sebastiansaltar gehandelt haben könnte, muß offen bleiben. »
  183. Vgl. Kleinfeldt/Weirich, Kirchenorganisation 80 Nr. 23. »
  184. Der die alte Kirche bis 1950 umgebende Friedhof wurde danach zur „Söhnlein-Anlage“ umgestaltet, die dort vorhandenen Grabmäler stammen alle aus dem 19. Jh. »
  185. Zwei Gedenktafeln mit den Namen und Sterbedaten von Eberhard Ludwig Langwerth von Simmern († 1756) und von Carolina Friedericke, geb. von Erffa († 1800), sind heute in den Fußboden der Ev. Christophoruskirche eingelassen. »
  186. Ausführlich zu Bauplanung und -fortschritt Struck, Geschichte 30-45. »
  187. Vgl. Wolf, Kirchen 62. »
  188. Vgl. Schenck, Geschicht-Beschreibung 344; Buschmann, Nordfriedhof 13ff. »
  189. Vgl. oben Kap. 2. »
  190. Vgl. Einleitung zu DI 2 (Mainz) 18f.; Fuchs, Georg Helwich passim. »
  191. Fuchs, ebd. 77. »
  192. Helwich, Syntagma 136. »
  193. Ebd. 127. »
  194. Ebd. 329. »
  195. Ebd. 371. »
  196. Ebd. 436. »
  197. Vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) XXXIVf. zu Helwich und seiner Vorgehensweise. »
  198. Vgl. Otto, Clarenthaler Studien II 40f. »
  199. Helwich, Syntagma 128. »
  200. Ebd. 129. »
  201. Aus diesem Grund werden sie im Katalog als Grabplatten bezeichnet, nicht als Grabinschriften, wie noch in DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis). »
  202. Vgl. zu seiner Biografie ausführlich Hauck/Laufer in: Dors, Genealogia 20-30. »
  203. Unter den Editoren der Dorsschen Genealogia war die Frage nach dem Auftraggeber zunächst strittig, vgl. Hauck/Laufer ebd. 24f. und Anm. 43. »
  204. Ebd. 58ff. »
  205. Ebd. 58. »
  206. Vgl. ebd. 33f. »
  207. Vgl. Dors, Genealogia, bearb. Hauck/Laufer 91 Abb. 16 und Andreae, 2. Genealogienbuch fol. 74r, 74v. »
  208. Freundl. Hinweis Gepa Spitzner, Mainz. Zu prüfen wäre generell, ob die Abkürzungen der Farbangaben so aufzulösen sind oder ob es andere Interpretationen gibt. »
  209. Vgl. Hess, Mittelalterliche Glasmalereien 339f. »
  210. Vgl. Kapitel 5, insbesondere 5.2 zur gotischen Majuskel. »
  211. Vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nr. 516»
  212. Otto, Clarenthaler Studien II 41 verwies auf die offenbar ungeordnete Vorgehensweise von Dors bei der Anfertigung seiner Aufzeichnungen bzw. vermutete, daß dieser im Epitaphienbuch die Einzelabbildungen in einem Band vereinigt hatte, „ohne dass man auf die Stellung in der Kirche Rücksicht nahm und auch die zeitliche Abfolge nicht genau beachtete“. »
  213. Vgl. Hauck/Laufer in: Dors, Genealogia 22f. »
  214. Vgl. Renkhoff, Nassauische Biographie 14 Nr. 70. »
  215. Hauck/Laufer in: Dors, Genealogia 18. »
  216. Andreae, 2. Genealogienbuch fol. 77r-78r, auch zum Folgenden. »
  217. Dors, Genealogia fol. 21r und Andreae, 1. Genealogienbuch, zw. S. 84 u. 85. »
  218. Bei Grabplatten mit Majuskelschrift gab Dors zwar ebenfalls kleine Quadrangeln statt Punkte als Worttrenner wieder, dies dürfte aber allein auf der Verwendung der Schreibfeder beruhen, die durch die Strichführung die Wiedergabe von Punkten nicht ermöglichte. »
  219. Vgl. Dors, Genealogia fol. 27r. »
  220. Vgl. Hauck/Laufer in: Genealogia 62. »
  221. Vgl. ausführlich Renkhoff, Hagelgans passim. »
  222. Zu ihm vgl. Schrohe, Aufsätze 140-146, hier 146 Nr. 2. »
  223. Vgl. Renkhoff, Nass. Biographie 850 Nr. 4638. »
  224. Ebd. 691 Nr. 3784. »
  225. Vgl. Bleymehl-Eiler, Stadt 20. »
  226. Vgl. Renkhoff, Nass. Biographie 659 Nr. 3609; Herrmann, Gräber 39f. »
  227. Vgl. Bleymehl-Eiler, Stadt 21 mit Anm. 163. »
  228. Vgl. Renkhoff, Nass. Biographie 593 Nr. 3254; Herrmann, Gräber 355. »
  229. Otto, Merkerbuch; Otto, Gerichtsbuch. »
  230. Vgl. Otto, Clarenthaler Studien passim. »
  231. Vgl. Duchhardt, Roth; Renkhoff, Nass. Biographie 659 Nr. 3610. »
  232. Im Katalog wurde Roths Edition nur aus Nachweisgründen angefügt. »
  233. Vgl. Roth, Epitaphienbuch passim. Im Katalog wurde nur die Originalkopie St. Georges zitiert. »
  234. Vgl. Buchinger, Frühmittelalterliche Grabfunde 13. »
  235. Ebd. 14. »
  236. Vgl. oben Kap. 3. »
  237. Die ältesten Grabinschriften kommen nicht von ungefähr aus ehemaligen Provinzhauptstädten: Aus Trier (Belgica I), Köln (Germania II) und Mainz (Germania I), vgl. u.a. Heinen, Frühchristliches Trier; Schmitz, Grabinschriften; Staab, Heidentum. »
  238. Mit frühchristlich pflegt man in der Forschung, wie Walburg Boppert, Die frühchristl. Grabinschriften 121 zusammenfassend bemerkte, solche Grabmäler in den gallisch-germanischen Provinzen zu bezeichnen, die „frühestens gegen Ende des 4. Jhs. und vor der sog. Karolingischen Renaissance um 800 entstanden sind“. »
  239. Vgl. Boppert, Die frühchristl. Inschriften 141-152. »
  240. Vgl. Scholz, Totengedenken mit weiterführender Literatur. »
  241. Zur terminologischen Bezeichnung vgl. Seeliger-Zeiss, Grabstein 285. »
  242. Dors, Genealogia ed. Hauck/Laufer 94 Nr. 5 mit Abb. 17. »
  243. So muß man aus den zwei bildlich überlieferten Grabplatten (Nrr. 14, 63) und der typologischen Einförmigkeit anderer Abts- bzw. Äbtissinnengrablegen schließen. »
  244. Vgl. beispielsweise entsprechende Grabplatten von Frauen im Kloster Eberbach, s. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nrr. 50, 58, 77, 84, 119»
  245. Vgl. Körner, Grabmonumente 20ff., 29ff. auch mit älterer Literatur. »
  246. Vgl. zu vorwiegend österreichischem Material Valentinitsch, Aussage 278-288.; vgl. auch Horst, Rittergrabmäler. »
  247. Vgl. dazu DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nr. 21»
  248. Vgl. Schoenen, Epitaph 872-921. »
  249. Vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nrr. 448-450, 471, 472»
  250. Vgl. DI 23 (Oppenheim) Nr. 104. »
  251. Vgl. DI 29 (Worms) Nrr. 296f., 328, 461, 475, 477»
  252. Vgl. DI 49 (Darmstadt, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau) Nrr. 64-67»
  253. Vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nr. 209»
  254. Vgl. DI 49 (Darmstadt, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau) Nr. 125»
  255. Eine Ausnahme besonderer Art bildet das Epitaph des Peter Battenberg in Kiedrich, vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nr. 392, das eine Ganzfigur unter Architektur zeigt, aber wie eine Grabplatte gestaltet ist. »
  256. Zu jenen vgl. Schmid/Stolpe, Grabdenkmal Lant. »
  257. Vgl. dazu u.a. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nrr. 376, 424, 478, 555, 583»
  258. Vgl. ebd. Nrr. 248, 278»
  259. Ebd. Nrr. 477, 489, 501»
  260. Vgl. ebd. XLVIIf. »
  261. Vgl. hierzu ebd. Nrr. 549, 557, 586. »
  262. Vgl. hierzu DI 2 (Mainz) 37; DI 25 (Lkr. Ludwigsburg) XXXII»
  263. Vgl. DI 23 (Oppenheim) Nr. 50 von 1410; DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Lf.; DI 49 (Darmstadt, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau) XXIXf. »
  264. Vgl. zu Formularuntersuchungen Boppert, Die frühchristl. Inschriften; Recueil I 37-59. »
  265. Vgl. DI 38 (Lkr. Bergstraße) XXVIII u. Scholz, Totengedenken 51. »
  266. Vgl. auch DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Lff. »
  267. Jonas, Seuchen 7 fand keinen anderen Beleg für die Pest zum Jahr 1624. »
  268. Vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nr. 590»
  269. Vgl. u.a. DI 41 (Lkr. Göppingen) XXXVI»
  270. Vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nrr. 69, 72, mit lateinischer Inschrift ebd. Nr. 68 (Eibingen). »
  271. Vgl. etwa DI 49 (Darmstadt, Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau) Nr. 90; DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nrr. 146, 231, 232, 237, 253, 266 u.a.m. »
  272. Zu verschonten Glocken vgl. oben Anm. 98. »
  273. Renkhoff, Wiesbaden im Mittelalter 175 mit Anm. 289, Quellen sind vornehmlich die Bürgermeister- und Kirchenmeisterrechnungen. Diese Glocken gingen vermutlich im Dreißigjährigen Krieg unter, 1761 wurde das kleine Betglöckchen, 1768 die zersprungene Schröterglocke umgegossen, 1831 das Geläute von Rincker neu angefertigt, vgl. Rossel, Kirchl. Alterthümer 13. Auch dieses Geläute ging zugrunde. »
  274. Vgl. Fritzen, Glockengießer I 74. »
  275. Vgl. ebd. 86-88; Schrohe, Aufsätze 190-195. »
  276. Vgl. Luthmer, Bau- und Kunstdenkmäler (1921) 160; zu Peter Speck vgl. Schrohe, Aufsätze 196. »
  277. Vgl. Lotz, Baudenkmäler 330, vgl. zu Kaspar Roth Schrohe, Aufsätze 197. »
  278. Solches läßt sich auch andernorts durch Ahnenproben belegen, z.B. in Wandmalereien wie der zeitnahen Wappendecke im Rüdesheimer Brömserhof, vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nr. 453, oder in Wappenteppichen wie im verlorenen Wirkteppich des Franz Konrad von Sickingen von 1569, vgl. ebd. Nr. 474»
  279. Vgl. zu diesem DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nr. 281»
  280. Ähnlichem Hintergrund dürfte die Darstellung der Justitia mit den allegorischen Nebenfiguren Caritas, Temperantia und Spes auf dem Frankfurter Römerbrunnen von 1543/1611 entstammen. »
  281. Vgl. Kleineberg, Holztafeln 9, 12. »
  282. Vgl. die entsprechenden Kriterien in DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) XXXVII»
  283. Vgl. Kleineberg, Grabstein 7. »
  284. Dieser fertigte 1556/7 ausweislich eines Kontraktes mit der Stadt Andernach u.a. das Stadtwappen am dortigen alten Kran, vgl. ebd. 8. »
  285. Dieser läßt sich in den 1570er Jahren als einziger bedeutender Bildhauer in Andernach nachweisen; offenbar erhielt er sogar von der Witwe des Grafen Balthasar von Nassau-Wiesbaden-Idstein den Auftrag für dessen Epitaph, vgl. ebd. »
  286. Vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nr. 450»
  287. Roth, Geschichte Wiesbaden 118; Heubach, Renaissanceplastik 43. »
  288. Vgl. Kleineberg, Holztafeln 8ff. »
  289. Ebd. 9. »
  290. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nrr. 139, 156»
  291. Vgl. DI 38 (Lkr. Bergstraße) Nr. 39»
  292. Hess, Mittelalterliche Glasmalereien 51. »
  293. Ebd. 46; zur Oppenheimer Langhausverglasung vgl. Rauch, Memoria und Macht 55ff. »
  294. Vgl. Kautzsch, Backoffen 44; Goeltzer, Backoffen 2, 35-39 schloß es aus dem Werkbestand Backoffens aus und wies es einer unbekannten Meisterhand zu, vgl. ebd. 39. »
  295. Vgl. Wilhelmy, Backoffen (im Druck). »
  296. Vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nrr. 424, 438, 450, unten Kap. 5. »
  297. Hess, Mittelalterliche Glasmalereien 309. »
  298. Vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nr. 587»
  299. Ebd. Nr. 590»
  300. Boppert, Die frühchristl. Inschriften 143ff., mit paläographischer Übersichtskarte aller besprochenen Steine ebd. im Anhang. »
  301. Paläographische Gemeinsamkeiten der Inschriften sind bei Nr. 2 dargelegt. »
  302. Vgl. Bauer, Mainzer Epigraphik 12ff. »
  303. Vgl. DI Terminologie 28 mit weiterführender Literatur und Einleitungen der DI-Bände im Rheingebiet. »
  304. Vgl. oben Kap. 3. »
  305. Vgl. DI 34 (Lkr. Bad Kreuznach) LIIIf. »
  306. Vgl. Dors, Genealogia, bearb. Hauck/Laufer 84 Nr. 1 mit Abb. 14 zur Grabplatte der Adelheid von Katzenelnbogen in Reichklara. »
  307. Vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) LXVII und Nrr. 94, 97»
  308. Zu Entwicklungslinien der Proportion der Majuskel und methodischen Problemen der Datierung mit Proportionen vgl. DI 29 (Worms) LXI, vgl. auch nachfolgend. »
  309. Vgl. Kloos, Einführung 131. »
  310. Vgl. DI 29 (Worms) LXI; DI 27 (Würzburg) Nrr. 57, 66; DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nrr. 23, 58»
  311. Vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nr. 23»
  312. Ebd. Nr. 58»
  313. Vgl. u.a. Ullman, Origin; Morison, Politics; Neumüllers-Klauser, Epigraphische Schriften. »
  314. Vgl. Morison, Politics 272-281. »
  315. Vgl. Bornschlegel, Renaissancekapitalis zur Entwicklung in Augsburg; Neumüllers-Klauser, Epigraphische Schriften. »
  316. Zur Madonna der Palästinafahrer vgl. DI 2 (Mainz ) Nr. 206. »
  317. Vgl. DI 12 (Heidelberg) Nrr. 138f., 194. »
  318. Vgl. DI 29 (Worms) Nr. 316»
  319. Vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nr. 373»
  320. Ebd. Nrr. 251, 355»
  321. Hier stört eine spätere Flickstelle mit ungewöhnlicher OR-Ligatur das Bild; sie hat freilich nichts mit dem Duktus der Originalinschrift zu tun. »
  322. Vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nr. 414»
  323. Ebd. Nr. 438»
  324. Ebd. Nr. 424.  »
  325. Ebd. Nr. 450»
  326. Vgl. oben Kap. 4.3 bei Anm. 298f. »
  327. Vgl. Neumüllers-Klauser, Schrift 62f., DI Terminologie 46f. »
  328. Vgl. DI 2 (Mainz) Nr. 33 zu Peter von Aspelt († 1320), ebd. Nr. 37 zu Matthias von Bucheck († 1328); Kessel, Memorialfunktionen 16-18 zu 1340/50; Kessel, Sepulkralpolitik 9ff. mit der neuesten Datierung. »
  329. Vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) LXXf. »
  330. Vgl. ebd. Nr. 278»
  331. Vgl. ebd. LXXI. »
  332. Vgl. Zahn, Beiträge 5ff.; DI Terminologie 48 u. DI 13 (Nürnberg, Friedhöfe I) XXI-XXIII; DI 41 (Göppingen) LVIIf. »
  333. Vgl. DI Terminologie 48 und Einleitungen der DI-Bände, bes. DI 12 (Heidelberg) XXII; DI 29 (Worms) LXXIIf. »
  334. Vgl. Degering, Schrift Taf. 182f. »
  335. Vgl. Kloos, Einführung 2f. »
  336. Hessen im Frühmittelalter 128 Nr. 47. »
  337. Erwähnt bei Kopp, Dotzheim 9, mit Zeichnung. »
  338. Inv.-Nr. 1926/9, vgl. Köster, Tilman von Hachenburg 10f. »
  339. Köster, ebd. 10. »
  340. Vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nr. 279»
  341. Vgl. Luthmer, Bau- und Kunstdenkmäler (1921) 150f.; Czysz, St. Bonifatius 8. »
  342. Vgl. Struck, Wiesbaden Goethezeit 145 zu den Gottesthaler Glocken; zur Tiefenthaler Marienglocke vgl. DI 43 (Rheingau-Taunus-Kreis) Nr. 154a»
  343. So wurde beispielsweise 1964 ein großes Ölgemälde aus dem 2. V. des 17. Jh., das sich zuvor im Dom von Pisa befunden hatte, erworben, vgl. Dehio Hessen (1982) 779. »
  344. Das Schiff wird im zukünftigen Inschriftenband Hoch-Taunus ediert. »
  345. Vgl. Luthmer, Bau- und Kunstdenkmäler (1914) 233. »
  346. Vgl. Lotz, Baudenkmäler 330, der nur das Gußjahr und den Namen des Gießers nannte; Berger 224 nur erwähnt. »
  347. Schenck, Geschicht-Beschreibung 107. »
  348. So wurde Philipp Siegmund von Dobeneck aus dem Voigtland „in den rechten Arm geschossen“, vgl. Wilhelmi, Geschichte 13; Wilhelmi nennt weiterhin Kapitän Johann Michael von Engelhard aus Livland, Lieutenant Christian Mehrhard von Spangenberg vom Kalber’schen Regiment, die beide vor dem Hochaltar beigesetzt wurden, Kapitänlieutenant Heinrich Talbitor, Lieutenant Hedemann aus Hannover sowie einen namentlich nicht genannten hannoverischen Obristwachtmeister. »
  349. Es waren dies der Müller der Armenruhmühle, Hans Veith Späth († 1681, vgl. auch Nr. 108), Schreinermeister Hans Georg Loth († 1689), Bürgermeister Johann Kraus († 1691) und die beiden Pfarrer Christoph Wittich (Nr. 118) und Johann Gottfried Weinrich (Nr. 125), vgl. Glöckler, Schauplatz 17. »
  350. Vgl. Müller-Werth, Geschichte 34. Solche Daten können freilich auch aus anderem Quellenmaterial gewonnen sein. »
  351. Vgl. Kopp, Dotzheim 31. »
  352. Vgl. Dotzheim 24f.; zu den Kloppenheimer Mühlen (Hockenberger, Pflanzen-, Stützel- und Reitzenmühle) vgl. Göbel, Kloppenheimer Mühlen. Bauzahlen sind hierfür nicht bekannt geworden. »
  353. Vgl. Materialien, Delkenheim 5. »
  354. Rossel, Kirchl. Alterthümer 6. »
  355. Ebd. Rossel erwähnt insgesamt 17 solcher kleinen Andachtskapellchen und Heiligenhäuschen, die seinerzeit in Feldfluren nachzuweisen waren. »
  356. Heute Mainz, Landesmuseum. Zur Inschrift vgl. Kraus, Christl. Inschriften I 23 Nr. 39 mit Abb. Taf. III 1; Hessen im Frühmittelalter 194 Nr. 131. »