Inschriftenkatalog: Lüneburg (Stadt)

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 100: Stadt Lüneburg (2017)

Nr. 778† St. Gertrudis, Friedhof 1606

Beschreibung

Grabplatte der Ehefrau des Baltzer Mormann. Nach Rikemann lag die Grabplatte an der Kirchhofsmauer zum Sülzkamp hin.

Inschrift nach Rikemann.

  1. Anno 1605 den 8 Novembris ist Baltzer Mormanns Eheliche Hußfruwe in Gott den herrn entschlaffen

Kommentar

Der Rademacher Baltzer Mormann zahlte am 17. November 1605 2 Mark und 1 Schilling für das Begräbnis seiner namentlich nicht genannten Frau zwischen dem Sultethoer in den Steinweg nach den Reperboden. Die Gebühr schloss das Schlenge vnd 1 Kreutz zu leggende ein.1) Der Begriff das Schleng oder das Schlenge, für den die einschlägigen Wörterbücher nur die Bedeutung ‚Einfassung‘ anbieten, findet sich seit dem Beginn des 17. Jahrhunderts in den Kirchenrechnungen von St. Johannis für eine jetzt erstmalig verzeichnete einfachere Form des Begräbnisses sowohl auf dem Kirchhof von St. Johannis als auch auf dem Gertruden-Friedhof, häufig – wie auch hier – in Verbindung mit einem zu setzenden Kreuz. Die Rede ist immer wieder von das Schleng(e) zu leggende im selben Sinn, wie auch die Leichsteine auf den Begräbnisplatz gelegt wurden. Denkbar wäre, dass es sich um eine Einfassung des Begräbnisplatzes mit einer Kante aus Stein oder Backstein gehandelt hat.

Da Rikemann keine Angaben zu der Art der Grabdenkmäler macht, deren Inschriften er verzeichnet, lässt sich nicht entscheiden, ob auch die Grabkreuze Inschriften trugen. Von den in den Kirchenrechnungen vielfach verzeichneten Kreuzen ist keines erhalten, das über Material oder Gestaltung Auskunft geben könnte; es ist nirgends eine Inschrift für ein Grabkreuz überliefert. Daher bezieht sich wohl auch ein weiterer Eintrag in der Kirchenrechnung von St. Johannis auf die von Rikemann überlieferte Inschrift: am 30. April 1606 zahlte Baltzer Mormann einen Taler an die Kirchenkasse für einen kleinen Stein, auf dem sein Name eingehauen war.2)

Anmerkungen

  1. SKA Lüneburg, Kirchenrechnung St. Johannis I,5, fol. 69v.
  2. SKA Lüneburg, Kirchenrechnung St. Johannis I,5, fol. 70r.

Nachweise

  1. Rikemann, Libellus, fol. 45r.

Zitierhinweis:
DI 100, Stadt Lüneburg, Nr. 778† (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di100g019k0077808.