Inschriftenkatalog: Lüneburg (Stadt)

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 100: Stadt Lüneburg (2017)

Nr. 750† St. Johannis, Friedhof 1603

Beschreibung

Grabdenkmal des Leonhard Elver. Es befand sich nach Büttner auf dem Friedhof hinter dem Altare, also wohl auf der Ostseite der Kirche.

Inschriften nach Büttner.

  1. A
    1603 LEONHARDUS ELVERUS Proto consul Lunaeburgicus  
  2. B
    HaVsIVItaLes tenerIs VagItIbVs aVras 
    CyrIaCo Verno Mense LoCante faCes1)  A(nno) C(hristi) 36 
    Annae LaffarDae IVnXI proba VInCVLa LeCtI 
     AVgVsto seXtos qVIntVpLICantea) DIes2)  A(nno) C(hristi) 62 
    ConCILIo PatrVM PatrIae posCente Senatorb) 
     Et Legor et pVbLICas protego sospes opes  A(nno) C(hristi) 64 
    PraefICIor CaMerae patrIae perCenseo gazas 
     Et LICIte praesto CIVIbVs apta bonIs  A(nno) C(hristi) 68 
    CVLte aeDILItIos pVbLICos InDeptVs honores 
     Fana fores pLateas teCta fLVenta paro  A(nno) C(hristi) 75 
    ALtera paCta toro CoppIngae soLVo CathrInae 
    Vt bIs Septena LVCe NoVeMber InIt3)  A(nno) C(hristi) 75 
    ConstItVor pVteI LVnae pro Lege MagIster 
     PatrICIa aC fontIs Contego IVrac) SaLIs  A(nno) C(hristi) 78 
    ELIsabetha toros TIbI IVngo StVVerIs orbI 
    Infert bIs septeM Phaebe VbI nona DIes4)  A(nno) C(hristi) 80 
    JVDICIo Praeses CLarVs DesIgnord) et aeqVa 
    LanCee) reI partes InnoCVIqVe LIbro  A(nno) C(hristi) 83 
    ConsVLIs aCCIpIo partes prVDentIs honoras 
     Et tego per patrIos IVsqVe DeCVsqVe foCos  A(nno) C(hristi) 86 
    Tandem pertaesus vitae mea lumina claudo 
     Commendans animam sic tibi CHRISTE meam 
  3. C
    fec(it) Paul(us) Blocius Rect(or) 

Übersetzung:

Leonhard Elver, Bürgermeister von Lüneburg. (A)

Ich habe unter zartem Wimmern die lebenspendende Luft eingezogen (den ersten Atemzug getan), als der Frühlingsmonat dem Cyriacus die Lichter setzte. Mit Anna Lafferde knüpfte ich die rechtschaffenen Bande der Ehe, als der August sechs Tage verfünffachte. Auf Beschluss der Versammlung der Väter der Vaterstadt wurde ich zum Ratsherrn gewählt und schützte erfolgreich die öffentlichen Gelder. Ich wurde mit der Aufsicht der Schatzkammer der Vaterstadt beauftragt, prüfte die Schätze, und gewährte den guten Bürgern ordnungsgemäß das Angemessene. Nachdem ich auf gebührende Weise das öffentliche Ehrenamt eines Ratsherrn erlangt hatte, war ich zuständig für Heiligtümer, Türen, Straßen, Häuser und Flüsse. Einen zweiten Ehevertrag schloss ich mit Catharina Köpping, sobald der November zweimal sieben Tage begonnen hatte. Ich wurde nach Lüneburger Gesetz zum Sodmeister bestellt und schützte die patrizischen Rechte an der Salzquelle. Elisabeth, (Tochter) des verwitweten Stüver, mit dir schloss ich die Ehe, als der neunte Mond zweimal sieben Tage begonnen hatte. Für das Gericht wurde ich zum ruhmreichen Vorsitzenden ernannt, und mit gleicher Waagschale wog ich die Sache des Angeklagten und die des Unschuldigen. Ich nahm die ehrenvolle Aufgabe eines verständigen Bürgermeisters an und schützte über die heimatlichen Herdstätten hin das Recht und die Ehre. Endlich, des Lebens überdrüssig, schließe ich meine Augen und vertraue so dir, Christus, meine Seele an. (B)

Der Rektor Paul Blocius hat (dies) gemacht. (C)

Versmaß: Elf elegische Distichen, davon zehn Chronodistichen (B).

Kommentar

Leonhard IV. Elver setzte sich der Inschrift A zufolge das Grabdenkmal bereits zu Lebzeiten, da er laut Büttner im Jahr 1615, nach Sagittarius erst 1616 verstarb. Entsprechend enthält das letzte Distichon kein Chronogramm, die Jahreszahl wurde offenbar nicht nachgetragen. Rikemann gibt als Autor der Verse abweichend Daniel Otto an. Der bei Büttner als Autor genannte Paul Blocius war Rektor der Johannisschule (vgl. Nr. 923, zu seiner Tätigkeit als Dichter vgl. a. DI 76, Nr. 221, Nachtrag in DIO). In äußerst manierierter Art beschreibt sein Grabgedicht den Lebensweg des dreimal verheirateten Leonhard Elver. Dieser wurde 1536 als Sohn Leonhards III. und seiner Ehefrau Euphrosyna Glöde geboren, wurde 1564 in den Rat und 1586 zum Bürgermeister gewählt.5) Nach Büttner ist er seit 1565 als Sülfmeister nachweisbar, der Inschrift zufolge wurde er 1578 zum Sodmeister bestellt.6)

Textkritischer Apparat

  1. So bei Rikemann und Sagittarius, qvIntupLICante Büttner.
  2. So bei Rikemann und Sagittarius, SenatV bei Büttner. Damit stünde die sich daraus ergebende Jahreszahl 1569 im Gegensatz zu der Jahresangabe 1564.
  3. So bei Rikemann und Sagittarius, IVta Büttner.
  4. So bei Rikemann und Sagittarius, desIgnor Büttner.
  5. So bei Rikemann und Sagittarius, Lance Büttner.

Anmerkungen

  1. Die Tagesbezeichnung ergibt den 16. März.
  2. Die Tagesbezeichnung ergibt den 30. August.
  3. Die Tagesbezeichnung ergibt den 14. November.
  4. Die Tagesbezeichnung ergibt den 14. September.
  5. Stahl, Ratslinie, Nr. 302, S. 182.
  6. Büttner, Genealogiae, Stammtafel Elvern II.

Nachweise

  1. Büttner, Genealogiae, Stammtafel Elvern II.
  2. Rikemann, Epitaphiorum Tomus IV, p. 78.
  3. Sagittarius, Historia, Ex. Wolfenbüttel, fol. 134r (B).

Zitierhinweis:
DI 100, Stadt Lüneburg, Nr. 750† (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di100g019k0075000.