Inschriftenkatalog: Lüneburg (Stadt)

Katalogartikel in chronologischer Reihenfolge.

DI 100: Stadt Lüneburg (2017)

Nr. 519 Rathaus 1578

Beschreibung

Gemälde, den gerechten Richter darstellend. Öl auf Leinwand. Das hochrechteckige Gemälde hängt in der Mitte der Ostwand der Großen Ratsstube. Es zeigt den durch den Titulus A auf seinem Brustpanzer bezeichneten sitzenden Richter, der sich das linke Ohr zuhält und mit dem linken Fuß einen Geldbehälter umstürzt, zwischen zwei Männern. Hinter ihm stehen drei durch die Tituli B bezeichnete Tugenden in Frauengestalt. Oben in der Bildmitte Christus als Weltenrichter über der vor Wolken im Halbkreis zweizeilig ausgeführten Inschrift C. Die Inschrift D unten auf dem Sockel, auf dem der Richtersitz steht, unten im Bild ein Feld mit der Inschrift E in Gold auf schwarzem Grund.

Maße: H.: 147 cm; B.: 86 cm; Bu.: 3 cm (A–C, E), 2 cm (D).

Schriftart(en): Kapitalis (A) mit Versalien (B–D), Fraktur (E).

Akademie der Wissenschaften zu Göttingen (Sabine Wehking) [1/2]

  1. A

    IVSTVS IVDEX

  2. B

    VERITAS. // IVSTICIA. // CONFESSIO.

  3. C

    IR HALTET DAS GERICHT NICHT DEN MENSCHEN SONDERN / DEM HERRN VND ER IST MIT EVCH IM GERICHT . CRONICA . XIX1)

  4. D

    DAN(IEL). F(RESE). INVENTOR. 1578.

  5. E

    Las dich keine Person bewege(n) dir zu schade(n) noch erschrecken dir / zum verderben Sondern bekenne das Recht freÿ wenn man den / Leuten helffen sol den durch Bekentnis wird die warh(eit) v(nd) da(s) recht offenba(r) / Syrach. 4.2)

Übersetzung:

Der gerechte Richter. (A)

Wahrheit. Gerechtigkeit. Bekenntnis. (B)

Daniel Frese, der Urheber. (D)

Kommentar

Zu dem Maler Daniel Frese vgl. Nr. 436 u. 466, allgemein zu den Gemälden in der Großen Ratsstube vgl. Nr. 494, zu den Schriftformen vgl. a. Einleitung, Kap. 7.4./7.5.

Die Frakturinschrift E deutet ebenso wie die Inschrift D darauf hin, dass Daniel Frese hier nur die Bildkomposition entwarf, die Ausführung aber einem Gesellen überließ. Auch wenn die hier verwendeten Frakturbuchstaben in den Grundformen die gleichen Merkmale aufweisen wie die Fraktur auf den von Frese eigenhändig ausgeführten Bildern, wirken sie doch – vor allem auch durch die Versalien – weniger fein ausgeführt und spannungsloser als die Fraktur Freses. Zu den möglichen graphischen Vorlagen der Darstellung vgl. Haupt.3)

Anmerkungen

  1. 2. Ch. 19,6.
  2. Sir. 4,26–29.
  3. Haupt, Ratsstube, S. 177f.

Nachweise

  1. Albers, Rathaus, S. 34.
  2. Tipton, Res publica, S. 358 (B–E).
  3. Haupt, Ratsstube, S. 177f. mit Abb.
  4. Uppenkamp, Ikonographie, S. 309f. mit Abb. 69.

Zitierhinweis:
DI 100, Stadt Lüneburg, Nr. 519 (Sabine Wehking), in: www.inschriften.net, urn:nbn:de:0238-di100g019k0051904.